Hallo miteinander!
Mein Lebensgefährte hat ca. 4 Jahre bevor er seine Ex-Frau kennengelernt und dann geheiratet hat eine Eigentumswohnung gekauft, welche ihm mittels eines unseriösen Steuerberaters "angedreht" wurde. Er zahlt bis heute den Darlehen zurück und wird dies auch noch etliche Jahre tun, die Wohnung ist sanierungsbedürftig und kein normaler Mensch würde sie kaufen, weil einfach unrentabel.
Aus der Ehe ist ein gem. Kind hervorgegangen, welches nun 13 wird. Wir beide haben mittlerweile zwei gem. Kinder (2 Jahre, 4 Monate). Wir haben 2008 den Unterhalt für die älteste durch einen Anwalt berechnen lassen, wobei sich herausstellte, dass hier ein Mangelfall vorliegt. Nach der Geburt unserer Tochter dieses Jahr haben wir den Unterhalt entsprechend gekürzt (weil nun 3 Unterhaltsberechtigte).
Das ist der Ex aber zu wenig und sie ist zum JA. Die haben die entsprechenden Unterlagen von uns erhalten, sind nun aber der Meinung, die Eigentumswohnung könne nicht anerkannt werden, da sie nur Verluste verursacht und nicht klar wäre, warum sie nicht verkauft worden wäre (ha, ha) Natürlich verursacht das Mistding nur Verluste und wir wären sie auch gern los. Wenn wir sie verkaufen würden, würde der "Erlös" nichtmal 1/4 des noch vorhandenen Darlehens ablösen, welche Bank soll denn da mitspielen? Ist das alles so rechtens? Vielleicht hat er ein oder andere ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich wäre euch sehr für eure Hilfe dankbar, denn das macht mir sehr zu schaffen!
Hi die-mo und willkommen bei v.s.
Schwierige Situation, hat es schon Gespräche mit der Bank gegeben?
Schreibe hier mal ein paar Zahlen rein, wie Einkünfte, Verbindlichkeiten usw.
Die Profi's hier rechnen da bestimmt mal drüber.
Gruss Wedi
Hi
Und könntest Du auch sagen, ob es einen Titel gibt? Ebenso interessant wäre, ob bei den bisherigen Berechnungen schon immer dieses Darlehen berücksichtigt und/bzw. ein Wohnvorteil angerechnet wurde. Wenn der Mindest-KU zur Disposition steht, gelten verschärfte Berechnungsmethoden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
die Darlehensraten sind schon auf dem Minimum und wir haben auch lediglich die daraus resultierenden Zinsen mit einberechnen lassen, bzw. hat unser Anwalt das getan.
Er hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen inkl. Steuererstattung (die sich zu großen Teilen durch die Whg ausmacht) von monatl. 1214 Euro würden die Zinsen in Abzug gebracht wären es nochmal 185 Eurro weniger pro Monat. Wie gesagt, wir wären die Whg gern los, aber das geht nunmal leider nicht. Und Ex hat ja bei der Heirat damals schließlich auch davon gewusst und es in Kauf genommen, genau wie ich eben auch. Die Steuererstattung hat das JA im übrigen voll mit einberechnet, obwohl sie die Whg nicht anerkennen wollen - geht das überhaupt? Ich danke euch
es gab nie einen Titel, ein Urteil o.ä. Wir hatten das mit der Ex so abgemacht und haben auch bis unser Sohn 2008 geboren wurde den Unterhalt regelmässig gem. Tabelle bezahlt, sowie diverse Extras wie Ferienfreizeiten etc., aber das spielt ja eh keine Rolle. In sofern snd die Schuldne erstmals in der ersten Berechnung unseres Anwaltes von 2008 mit einbezogen worden und die Ex hatte das zu dem Zeitpunkt auch akzeptiert.
Hi
Die Steuererstattung hat das JA im übrigen voll mit einberechnet, obwohl sie die Whg nicht anerkennen wollen - geht das überhaupt?
Nein. Die tun ja so, als ob er dieses Geld ein zweites mal bekommt. Allerdings könnte das JA einen Wohnvorteil geltend machen, der locker ein paar hundert Euro betragen würde. Ohne Einzelheiten zu Zins, Tilgung und Wohnvorteil kann nichts gesagt werden. Tendenziell vermute ich, die Einbeziehung eines Wohnvorteils lässt die Rechnung schlimmer aussehen.
Was fordert das JA denn konkret an KU?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
die Whg ist eine 1-Zi Whg, welche 400km von unserem Wohnort entfernt liegt. Sie ist vermietet, aber die Einnamen daraus decken halt nicht die anfallenden Kosten. Die Sache ist ziemlich kompliziert, er ist damals damit übers Ohr gehauen worden und man hat ihm sonstwas für steuerliche Vorteile zugesagt, damit ist er losgegangen. Das war damals ein abgekartertes Spiel zwischen einer bereits in Verruf geratenen großen Bank, einem Steuerberater und einem Immobilienmakler, die reihenweise die Leute auf diese Art und Weise gelinkt haben. Nachdem 2001 bereits die Zwangsversteigerung drohte sind wir froh, dass unsere ortsansäässige Bank den Kredit übernommen hat, ansonsten sehe es mit uns noch wesentlich schlechter aus. Also, mit Wohnvorteil ist da gar nichts, nur er wird das Mistding halt nicht los, das war damals zu ehezeiten schon so und hat sich bis heute nicht geändert ;-(
Hallo die-mo
Er hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen inkl. Steuererstattung (die sich zu großen Teilen durch die Whg ausmacht) von monatl. 1214 Euro würden die Zinsen in Abzug gebracht wären es nochmal 185 Eurro weniger pro Monat.
Wie groß ist denn der Anteil der Steuererstattung, der auf die Wohnung entfällt? Oder mit anderen Worten gefragt, wie hoch wäre denn sein Einkommen ohne den Steuervorteil für die Wohnung? Eventuell könnte man dem Jugendamt dann ungefähr das Folgende sagen: "Ihr wollt also, dass die Wohnung verkauft wird? Gut, dann rechnen wir eben so, als ob es die Wohnung nicht gäbe. Dann gäbe es zwar die Zinsbelastung nicht, aber eben auch keine Mieteinnahmen und auch keinen Steuervorteil". Dabei müsste dann doch ungefähr rauskommen: Berechnungsgrundlage wäre ein Einkommen von unter 1.200 Euro, sein Selbstbehalt sind 900 Euro, bleiben also nicht einmal dreihundert Euro, die auf drei Kinder zu verteilen sind. Möglicherweise kommt bei dieser Berechnung nur unwesentlich mehr Unterhalt raus als bei der Berechnung unter Einbeziehung der Wohnung.
Daher, um Oldies Frage zu wiederholen: Was genau fordert das JA denn jetzt von ihm?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also, das JA fordert 134 Euro, die Zinsbelastung liegt bei ca. 2200 Euro im Jahr und die Steuererstattung liegt bei ca. 800 Euro für die Whg. Einnahmen sind schwankend, waren für das letzte Jahr (was das JA an Unterlagen eingefordert hat) nochmal ca. 800 Euro, wobei mir gerade auffällt, dass sie die Einnahmen nicht mit eingerechnet haben, bliebe also nur der Steuervorteil, der zu berücksichtigen wäre.
Was mir noch auffällt, er hat eine Direktvers., da gehen vom Brutto mon. 100€ ab vor den anderen Abzügen, das ist ja Altersvorsorge, müsste die nicht mit 4 % anerkannt werden? Die haben jetzt nämlich die 100 Euro immer fein zum Brutto dazugerechnet. Blöd, dass der Anwalt grad im Urlaub ist, das bereitet mir echt Kopfschmerzen und Exe grinst sich eins, weil sie ihr Haus somit schön weiter finanzieren kann! :gunman:
Hi mo,
wen du dir anschaust, was das JA fordert und mal in die DDT guckst wirst du feststellen das es sich hier um weniger als den Mindestunterhalt handelt.
Im Mangelfall wird so manches nicht anerkannt, um das Einkommen so darzustellen, das der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
In diesem Fall wird auch die priv. Altersvorsorge nicht anerkannt. Sonst wären es nicht die vollen 100 €, da diese wohl 4 % übersteigen.
Ist denn dem Nettoeinkommen Weihnachtsgeld etc auch mit eingerechnet?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Weihnachtsgeld gibt es in seinem Betrieb nicht, alles andere, wie Urlaubsgeld ist mit einberechnet. Sie sollen ja auch nicht die 100 Euro, sondern halt dann 4 % vom Brutto abziehen. Wahrscheinlich ist es müssig, darüber zu diskutieren, was das JA sich da zusammenreimt, die machen ja eh was sie denken... Im Grunde geht es gar nicht darum, wie sie sein Einkommen berechnet haben, damit gehe ich ja noch los, nur halt die Wohnung gab es Jahre bevor er seine Ex überhaupt kennengelernt hat, sie wusste davon, genau wie ich auch und hat es in Kauf genommen und da liegt meiner Meinung nach der Knackpunkt, denn es sind ja keine Schulden, die zu Ehezeiten gemacht wurden, sondern halt schon etliche Jahre davor.
Ich möchte euch übrigens allen schon mal danken für eure Hilfe und eure Denkanstösse, schön, dass ich mit meinem Problem hier nicht allein sitzen muss! 🙂
Naja,
allein der Ex die "Schuld" zuzuschieben ist zu einfach.
Man könnte den Spieß auch umdrehen und sagen: Auch dein LG wußte von der Belastung mit dieser Wohnung als er ds Kind gezeugt hat. Das hätte bei der Überlegung ob und wie ein kind finanziert werden kann eine Rolle spielen sollen. Jett die finanzielle Belastung allein auf die KM abwälzen zu wollen ist auch nicht fair.
Nochmal: Es geht hier drum das das KA noch nichtmal den Mindestunterhalt verlangt (was sie meist tun mit div. fiktiven Einkünften,. Haushaltsersparnis etc.), sondern weit weniger. Sollte es vor Gericht gehen könnte tatsächlich auch der Mindestunterhalt rauskommen.
Und nein, Frauen "legen" Männer nicht reinn, wenn diese sich selsbt um gewisse Themen kümmern.
schön, dass ich mit meinem Problem hier nicht allein sitzen muss!
Hm, wie soll ichs sagen.? Eigentlich ist es nicht dein Problem, sondern das deine LG. Du kannst ihn zwar berten, aber agieren muß alleine er.
Du soltlest dir eben bewußt sein d,as er einer gest. Erwerbsobliegenheit unterliegt, die besagt ,das er alle Anstrengungen unternehmen muß, um den Mindestunterhalt zu sichern. Voreheliche Schulden können beim KU auch unberücksichtigtbleiben. Beim EU für Mutti müßten sie das, aber um diesen geht es hier ja gar nicht.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Und nein, Frauen "legen" Männer nicht reinn, wenn diese sich selsbt um gewisse Themen kümmern.
das lassen wir mal dahingestellt, wenn jemand behauptet eine Latexallergie zu haben... weiter möchte ich mich dazu nicht äussern!
Klar ist es sein Problem, aber auch ich habe zwei Kinder mit ihm und auch deren Existenz muss nunmal ebenso gesichert sein, denn auch sie können nichts für diesen Immbilienmist! Von daher ist es schon auch meine Angelegenheit - finde ich! Wenn sie die Whg nicht akzeptieren ist es in Ordnung, doch dann darf auch der steuerliche Vorteil nicht mit einbezogen werden, sondern es gibt die Whg. dann einfach nicht und fertig!
Genau wie sein Kind aus erster Ehe haben auch meine Kinder einen Anspruch auf den verbleibenden Teil, auch wenn es weit unter dem MU liegt, der Witz ist, dass wir nachdem unsere Tochter dieses Jahr geboren wurde den Unterhalt auf 116 Euro gekürzt haben aufgrund der Berechnung des Anwalts von Ende 2008, es geht hier also um Streitereien i.H.v. 18 Euro, weswegen man zu JA rennt und am Ende u.U. noch weniger bekommt, weil in die Berechnung nun ein Jahr einfliesst, in dem man froh sein konnte auf Grund der Wirtschaftskrise überhaupt Arbeit zu haben!
hallo die-mo,
ich bin auch so ein Zahlvater - hab´ die bei uns sogar ehebedingten Verbindlichkeiten übernommen und komme so mit ach und krach - und der Hilfe meiner 2. Frau über die Runden. Auch meine 2. Frau wünscht sich schon lange ein "eigenes" Kind mit mir. Bis jetzt musste ich mir immer sagen: "das kann ich mir /das können wir uns nicht leisten!"
Wer Kinder in die Welt setzt sollte in der Lage sein, diese zu versorgen. Mit 1200 Euro netto ist das verdammt schwer. Wenn man sich dann auch noch eine Immobilie zum "Steuern sparen" aufschwätzen lässt.... da ist wirklich einiges schief gelaufen. Es gibt bereits zahlreiche Investoren, die sich erfolgreich gegen den damaligen Kauf zur Wehr gesetzt haben. Vielleicht "googelst" du mal, vielleicht hat ja dein LG die Chance, den ganze Deal rückabwicklen zu lassen... Stichwort "Schrottimmobilien"
Zum Thema "Latexallergie" - es gibt auch andere Verhütungsmethoden. Und wenn ich kein Kind will, bin ich auch als Mann in der Pflicht, entsprechend zu handeln. Also im "schlimmsten" Falle gibt es keinen Sex....
Ich habe wirklich Probleme damit, wenn nun wegen 18 Euro rumgestritten wird. 18 Euro entsprechen 2 Stunden putzen gehen im Monat! Auch meine neue Frau und ich haben nen Nebenjob und jetzt endlich können wir uns erlauben an eine eigene Familie zu denken....
Vielleicht habe auch ich einige Denkanstösse liefern können.
Wünsche Euch alles Gute!
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!