JA fordert Abä...
 
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JA fordert Abänderung des KU-Titels

 
(@ltsnoopy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ihr Lieben,

seit 01.01.2008 hat ja nun bekanntlich die neue Düsseldorfer Tabelle ihr dasein. Dementsprechend wurde ich vom JA Berlin aufgefordert, mein Einkommen neu darzulegen usw. Ist auch nicht das Thema, zahle seit dem 01.01. den vom JA neu berechneten Unterhalt für den Junior. Gleichzeitig wurde ich aufgefordert, beim für meinen Wohnort zuständigen JA den bestehenden dynamischen Titel ändern zu lassen...
Also bin ich zum JA Cottbus  und wollte die Änderung machen...

Die nette Dame von der Beurkundungsstelle beim JA Cottbus fragte mich daraufhin, ob ich das wirklich tun wolle mit der Abänderung. Sie meinte zu mir, für mich persönlich wäre es besser den bestehenden Titel beizubehalten. Der liegt übrigens bei 131,7% des Mindestunterhalts, zu zahlender Unterhalt 175 €  und ist von September 2003. Das bereinigte Nettoeinkommen lag 2003 bei 1390€.

Das neue 2008 festgestellte bereinigte Nettoeinkommen liegt jetzt bei 1551,78€. Zu zahlender Mindestunterhalt 279€, Höherstufung in Absprache mit der Kindesmutter um nur eine Stufe = 230€ Unterhalt bei 110%.

Daraufhin ließ ich keine neue Urkunde austellen und wartete ab. Prompt kam natürlich die erneute Aufforderung vom JA Berlin den Titel zu ändern. Meine Frage ist, was ist denn nun richtig? Den alten Titel bestehen lassen oder einen neuen ausstellen zu lassen?  Kann mich das JA Berlin zwingen den Titel zu ändern?

Falls ihr noch Einzelheiten zur Beantwortung meiner Frage(n) braucht, bitte bei mir nachhaken...

Liebe Grüße, Micha

PS: Mein Junior ist 5 Jahre und ich bin auch nur für ihn unterhaltspflichtig....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2008 15:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LtSnoopy.

für eine Anänderung des Titels bestehen ausreichende Gründe: das letzte Auskunftsersuchen (denke mal das war 2003)  liegt mehr als zwei Jahre zurück und Dein EK hat sich um mehr als 10% geändert, wobei der zweite Punkz schon alleine ausreicht. Da die KM scheinbar Dir entgegenkommt frage sie doch mal, ob diese Beistandsschaft beim JA nicht beendet werden kann. Du bist ja bereit UH in entsprechender Höhe zu zahlen. Dann bist Du dieses leidige Thema JA los. Habe das selber praktiziert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2008 15:39
(@ltsnoopy)
Schon was gesagt Registriert

Ich werd es probieren, aber wie ich sie kenne wird sie den Weg des für sie geringsten Widerstandes gehen und das JA mit im Boot lassen... Denn die werden "von Amts wegen" tätig und somit würde sie nix verpassen, falls neue Änderungen in Kraft treten...

Das Problemn ist, ich hab vom JA Berlin bis Freitag dieser Woche ne Frist bekommen die neue Urkunde ausstellen zu lassen... Die Frage ist, was passiert, wenn ich die Frist sausen lasse...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2008 15:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

na ioch schlage Dir mal etwas anderes, für Dich auch voeteilhaft, vor. Lass doch in Abänderung des bestehenden Titels den aktuellen Betrag statisch festlegen und bis zum 18. Geburtstag befristen. Ob dyn. oder stat. Titel, die Arbeit für Dich wird nicht weniger, die kommen trotzdem pünktl. alle zwei Jahre und zu jeder Änderung um UH-Recht, wenn es erlaubt ist (oder auch nicht).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2008 15:51
(@ltsnoopy)
Schon was gesagt Registriert

Mich macht halt nur stutzig, das die Tante von der Beurkundungsstelle beim JA Cottbus meinte, ich könne den neuen Betrag auch sozusagen als freiwillige, wenn auch berechtigte Zahlung leisten und den alten Titel soll ich behalten. Weil das quasi ne Blankounterschrift zur Lohnpfändung wäre, sollte ich irgendwann mal, aus welchen Gründen auch immer, ich meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Was bisher natürlich nie vorkam.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2008 15:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du hast es erfasst, dass ist der Sinn eines Titels. Und er geht über den Betrag, welcher darin vermerkt ist. Da sich Dein EK geändert hat wird nun der neue erhöhte Betrag als Titel gefordert, auf den Dein Kind Anspruch hat. Daran ist nichts verwerfliches oder unangebrachtes. Diese Forderung kann übrigends durchaus gerichtlich durchgesetzt werden.
Die MA'in bei der Beurkundungsstelle meint es gut mit Dir, liegt hier aber wohl falsch. Darum ja mein Vorschlag, rede mit der KM und regel es mit ihr. Sie muss ja nicht das JA komplett aussen vorlassen, nur diese Beistandsschaft beenden. Diese versetzt das JA in die Lage von Dir zu fordern, ohne dass die KM etwas veranlasst (also ein Automatismus). Und habt ihr euch geeinigt lasst ihr beim JA darüber einen neuen Titel (dann den alten rückfordern) oder eine Abänderung des bestehenden notariell beglaubigen. Da steht dann nur das drinne, was ihr beide für richtig und angebracht haltet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2008 16:20