JA Formular: Erklär...
 
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JA Formular: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

 
 LHL
(@lhl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

nachdem ich die Suchfunktion mit diversen Schlagworten gefüttert habe doch leider kein Zufriedenstellendes Ergebnis erhielt habe ich mich dazu entschlossen dieses Thread zu starten und hoffe auf Eure Erfahrungsberichte.

In der Überschrift genanntes Formular habeich nun zum X. Male zugesand bekommen und benötige dazu folgende Informationen:

- Welche besonderen Belastungen/berufsbedingte Aufwendungen kann ich geltend machen?
- meine jetzige Frau verdient unter 1000,00 € netto. Ist dies schon ein geringes Einkommen und muss angegeben werden? Punkt: Mein Partner muss wegen geringer Einkünfte von mir unterhalten werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 14:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes musst Du das Formular nicht ausfüllen, aber die Angaben liefern.

Als berufsbdingte Aufwendungen fallen mir vorallem der Arbeitsweg (Hin- und Rückweg!) ein, Ausgaben für Berufsbekleidung, ggf. auch Gewerkschaftsbeiträge.

Bei der Frage zur Unterstützung des Partners. Wenn es kein Mangelfall ist, dann spielt das eigentlich keine Rolle. Nur beim Mangelfall geht es darum ob Dir eine Haushaltserspanis angerechnet werden kann oder nicht.
Ob das Einkommen Deiner Frau als so gering eingeschätzt wird, dass sie als unterhaltsberechtigte Person anerkannt wird kann ich nicht sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 17:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ergänzung: Das Einkommen deiner Frau geht die nichts an. Es geht um ein Auskunftsersuchen zu DEINEN Einkünften. Auch zu einem evtl. Vermögen musst du keine Angaben machen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2017 00:13
 LHL
(@lhl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und schon mal danke für die Antworten. 🙂

Also muss ich nur Angaben zu meinen persönlichen Einkommen und Ausgaben machen?

Gibt es eine Kilometerpauschale die ich für die Fahrten zur Arbeit und zurück geltend machen kann?

Auf dem Formular werden ja noch weiterhin folgende Dinge abgefragt:

-Angaben zum Einkommen meiner Frau
-Wohnsituation (alleine, mit Partner/in, zur Miete, im Eigentum etc)
- wer noch alles im Haushalt lebt
- Vermögen Sparverträge, Grundvermögen, Lebensversicherungen...

Dazu muss ich keine Angaben machen?

Danke und Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2017 13:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist eine Unsitte von Ämtern und behörden immer gleich alles erdenklich mögliche abzufragen.

Das Einkommen Deiner Frau spielt nur imm Mangelfall eine Rolle, ansonsten musst Du es auch nicht angeben.

Solange kein Mangelfall im Raum steht, Du also den Mindestunterhalt leisten kannst, geht es nur um Dein Einkommen inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld (nachgewiesen durch die letzten 12 Einkommensbescheinigungen) und auch Kapitalerträge aus Vermögen, das wird durch den letzten Einkommensteuerbescheid belegt und natürlich auch ggf. Steuererstattungen.
Es geht also nicht um das Vermögen selbst sondern nur um die Erträge.

Zum Einkommen zählen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, so vorhanden.
Als Wohnvorteil bezeichnet man das Wohnen in der eigenen Immobilie, diesen müsstest Du Dir anrechnen lassen, wenn ihr im eigenen Haus/Eigentumswohnung wohnt.
Deshalb spielt die Wohnsitutation auch eine Rolle und Du musst angeben ob Du zur Miete oder nicht wohnst. Mietfreies wohnen bei den Eltern oder anderen Dritten sind freiwillige Zuwendungen Dritter und deshalb nicht anzurechnen (aber ggf. im Mangelfall).

Ja es gibt eine Kilometerpauschale und zwar 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, wobei das in vielen Fällen nur für die ersten 30 km gilt, dann sind es nur noch 20 Cent.
Wie es genau geht (Kilometerpauschale sowie die gesamte Berechnung) steht in den <a href="http://www.famrz.de/arbeitshilfen/leitlinien-und-richtlinien/index.php>Unterhaltsleitlinien</a>" des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2017 19:24
 LHL
(@lhl)
Schon was gesagt Registriert

Top, vielen Dank für die Hilfe  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 12:16