Hallo zusammen,
ich habe bei meinem JA eine Neuberechnung des KU beantragt (für ein 8jähriges, uneheliches Kind), da ich geheiratet habe und Papa geworden bin. Das JA wollte den Unterhalt wegen den drei unterhaltsberechtigten Personen (mein Kind, Ehefrau und unterhaltsberechtigtes Kind) nicht herabstufen und wollte nur zwei unterhaltsberechtigte Personen anerkennen (meine Frau nicht, da sie eigenen Verdienst hat).
Ich habe mich dann beim OLG Düsseldorf erkundigt und zur Antwort bekommen, dass es egal sei ob meine Frau einen eigenen Verdienst hat oder nicht. Mein JA teilte mir dann mit, dass die Auskunft vom OLG Düsseldorf nichts an der Rechtslage ändert (!). Ich solle bis 03.12.2010 die Vereinbarungen unterschreiben, ansonsten würde der Herabsetzungsantrag abgelehnt.
Da ich nochmals eine schriftliche Anfrage ans OLG Düsseldorf verfasst hatte und das OLG sich etwas Zeit gelassen hat, konnte ich den o.g. Termin nicht einhalten und habe beim JA um eine Verlängerung der Frist gebeten. Eine Antwort vom OLG Düsseldorf habe ich leider noch nicht.
Heute habe ich dann Nachricht vom JA erhalten, dass das JA den Herabsetzungsantrag "ablehnen muss", da ich den Termin habe verstreichen lassen.
Hat von euch jemand Erfahrung damit, bzw. ist das so einfach vom JA möglich?
Wahnsinn mit welcher Art und Weise und einer Brise Arroganz gespickt hier agiert wird.
Danke für euer Engagement und eure Antworten
Carpe Diem, Carpe Noctem
Hi nice
Nun ja, beim JA ist alles möglich. Betrachte es wie einen parteiischen Rechtsanwalt oder die KM selbst, und es fällt leichter zu verstehen.
Unabhängig vom JA und dem OLG Düsseldorf gibt es das BGB, welches klar beschreibt, dass nur derjenige unterhaltsberechtigt ist, der seinen Lebensunterhalt nicht selber erwirtschaften kann. Diese Frage bzgl. Deiner Frau müsste erstmal geklärt werden. Wenn sie durch die Geburt des Kindes weniger verdient als vor der Geburt, ist sie laut BGB grundsätzlich UH-anspruchsberechtigt, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Was das JA sagt ist nebensächlich, die arbeiten nun mal (mitunter rücksichtslos) im Interesse des anderen Kindes, auch wenn weitere Kinder oder Familien dadurch benachteiligt werden.
Wenn das JA sich streubt, Deine Frau als UH-Berechtigte anzuerkennen und den Titel entsprechend anzupassen, hast Du lediglich die Möglichkeit, gegen den bestehenden Titel vor Gericht zu klagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Das Verhalten vom JA in deinem Fall zeigt wieder einmal wie es laufen kann und auch wie ein JA agiert und reagiert wenn es darum geht Recht durchzusetzen oder zu beugen.
Da du nicht benannt hast wie lange die erste Frist war und auch der gesamte Zeitraum seit deiner Antragsstellung ist es schwer, da einen genauen Tipp zu geben. Wenn mehrfache Fristen schon verlängert worden sind dann wird es schwerer.
Du könntest eins versuchen, schriftlichen Widerspruch gegen das Schreiben des JA einlegen und darauf bestehen, dass ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid erlassen wird und darauf bestehen, dass in diesen Ablehnungsbescheid die rechtliche Grundlage sowie auch die Ausführungsvorschrift für die Ablehnung deines Antrages genannt wird, damit du eine Grundlage hast für weitere Schritte. Ist nur aber ein taktischer Zug und bringt bedingt Zeit für dich
Eine Ablehnung wegen das verstreichen einer Frist ist keine Argumentation, Zusätzlich beantrage vorsorglich auch die „Wiedereinsetzung in den vorigen Rechtsstand“. mit den gleichen Schreiben. Und immer mit Einschreiben und nie warten bis zum letzten Tag mit sowas
Ansonsten ist Oldie’s Tipp der einzige der wirklich zum Erfolg führt und ein Rechtsanwalt und such dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Generell warum schreibst du an ein Gericht? Rechtspfleger gibt es bei jeden zuständigen Gericht die dich beraten können, dass verkürzt die Zeit, nur dürfen Gerichte und Rechtspfleger keine „Tipps“ oder verfahrensrelevante Rechtsberatungen geben, dafür gibt es Anwälte und da es eh vor das Gericht gehen wird, ist dort Anwaltspflicht in Unterhaltssachen.
Ich würde ein Schreiben in etwa so verfassen:
Liebes JA,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom 10.12.2010 und beantrage die Wiedereinsetzung in den vorigen Rechtsstand.
Eine entsprechende Begründung wird zeitnah nachgereicht werden von mir, oder meiner anwaltlichen Vertretung.
Ansonsten wie oben geschrieben ANWALT,
Liebe Grüße und viel Erfolg
SD
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.