Hi Foris,
wahrscheinlich gabs die Frage schon tausendmal, aber die Suchfunktion hat nichts ergeben.
KV hat Titel über jeweils 100% des KU, zeitlich nicht begrenzt, nur in €. Nun wird meine Mittlere 12, daher müsste der KU von 170,-- auf 220,-- € geändert werden. Muss ich jetzt irgendwas tun? Zum JA gehen und einen neuen Titel beantragen? Oder muss KV das tun?
Gruß AJA
Hi Aja,
guck nochmal drauf. Meist steht irgendwo das sich der Betrag automatisch an die jeweilige Alterstufe anpasst. So in etwa: 100 % der aktuellen DDT und der entsprechenden Altersstufe. Bei meinem Mann steht der €-Betrag für die jeweiligen Altersstufen mit drin, basierend auf der damals güligen Tabelle.
Sollte das mit der Altersstufe fehlen müßte der Titel tatsächlich angepasst werden und du deinen Ex dazu auffordern einen neuen Titel zu unterschreiben.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für deine Antwort. Genau danach habe ich gesucht. Da steht explizit:
Ich verpflichte mich dem vorgenanntem Kind monatlichen Unterhalt *bla bla* wie folgt zu zahlen:
ab 01.09.2005 Unterhalt in Höhe von 170,00 €
Danach noch die Nennung der Paragraphen 366 BGB, §§ 173 ZPO, 60 SGB VIII und §§ 60 SGB VIII und 173, S3 ZPO.
Nichts von Erhöhung oder ähnlichem.
Dann werde ich dem KV wohl morgen mal auf die Füße treten müssen :puzz:
Gruß AJA
Hallo Aja !
Ich hab eine (vielleicht dumme) Frage und zwar:
Wie ist es möglich, daß Dein Ex - Mann zu einem Zeitpunkt wo
Deine mittlere Tochter bereits über 6 Jahre alt war, weniger als
die erste Altersstufe eigentlich vorschreibt, bezahlen muss, kann
und darf ?
Ich hab wohl in Erinnerung, daß er damals irgendwie getrickst
hat, aber er doch kein Mangelfall oder hab ich das falsch in Kopf ?
Auch glaube ich nicht, daß er in der ersten Gehaltsstufe ist.
Aber gehen wir trotzdem mal davon aus.
€ 29,00 weniger als die erste Altersstufe sind zwar nicht die Welt
aber doch immerhin ATS 399,05 (ja... ich rechne immer noch in
Schilling um) und das ist nicht so wenig Geld.
Wenn ich daran denke, daß er ja schon die längste Zeit eigentlich
einen Betrag der 2. Altersstufe zahlen hätte müssen und jetzt die
3. Stufe kommt, wie soll sich das mit € 220,00 ausgehen ?
Ich bin wie allseits bekannt ist gegen EU was in Deinem Fall ohne-
hin nicht zur Sprache kommt, aber die Rechnung geht für mich
hinten und vorne nicht zusammen.
Ist jemand ein Mangelfall (auch eines dieser blöden Wörter), dann
kann man nichts machen... wo nichts ist hat der Kaiser s' Recht
verloren, aber das in hier doch nicht der Fall.
LG Marina
Moin,
Nun wird meine Mittlere 12, daher müsste der KU von 170,-- auf 220,-- € geändert werden.
ich stelle mir die gleiche Frage wie Marina. Wieso muss auf 220€ geändert werden?
Was steht bei *bla bla* ?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Also:
die drei Titel belaufen sich für die Große seit sie 12 ist, da hat er die Titel errichtet, auf 220,-- €, für die beiden Jüngeren, jetzt fast 12 und 9 auf je 170,-- €. Schlagt mich, aber ich habe in keinerlei Tabellen nachgelesen, bin dafür ausgegangen, dass das die Mindestsätze nach Alter und nach Abzug des anrechenbaren Kindergeldes sind.
Marina, ein "Mangelfall" ist mein Ex in meinen Augen nicht. Immerhin hat er für 2006 fast 8.000 € Lohnsteuer bezahlt, das ist fast mehr, als ich im Jahr verdiene :knockout:, aber kann so diese und jene Kosten absetzen: Fahrt zur Arbeit, einfach 100 km, die Kosten fürs Haus, das (mein Lieblingswort) eheprägend ist. Für einen Mangelfall reicht das zwar immer noch nicht, aber er hat sich den Titel damals geben lassen, damit (O-Ton) eine Unterhaltsabänderungsklage für den Anwalt uninteressant wird. Ich habs versucht, meine Anwältin hat mir damals abgeraten, der Ausgang der Klage sei zu unsicher, ich habe 1.000 € an sie berappt und damit wars das.
Sky: bla bla ist:
Ich verpflichte ich dem vorgenannten Kind monatlichen Unterhalt monatlich im voraus, spätestens bis zum 5. eines Monats - die rückständigen Beträge sofort - zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters des Kindes wie folgt zu zahlen. Hatte ich jetzt nicht für so wichtig befunden, da die Zahlungmodalitäten ohnehin sehr unterschiedlich sind 😉
Habe ihm heute gesagt, dass er den Titel ändern lassen muss, dann wüsste ich aber natürlich gerne auf welche Beträge, dann müssen die anderen beiden auch geändert werden?
Gruß AJA
Hi Aja,
ich werd mir das morgen nochmal zu Gemüte führen. Vorallem das mit dem eheprägend, das gehört nicht zum KU. Ich schau bei mir nochmal nach, da wurde genau aufgeführt was die Kinder sich in Bezug auf Haus anrechnen lassen müssen und was nicht. Lass uns das morgen dann mal gemeinsam durchgehen. Ich denke nämlich das da bei der Berechnung was nicht so ganz stimmt.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
bei 8000€ Lohnsteuer sind das ca. 40.000€ Jahresbrutto und ca. 1800€ Netto?
Alles zu Fahrtkosten und Tilgungsrate und was er sonst noch geltend gemacht hat einstellen. Welches OLG?
Wer hat bislang die Berechnung gemacht, er selbst, JA?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
es sind ca. 42.000 € brutto, ca. 2.000 netto. Fahrtkosten hat er dieses Jahr nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, würde dann ca. 2.200 netto machen. Für das Haus bezahlt er ca. 1.200€ inklusive Zinsen. Die Tilgung liegt bei einem Prozent, wobei ich keine Ahnung habe, ob inzwischen alles über Hypothek läuft oder noch Bausparverträge beteiligt sind. Bei seiner Schwester hat er Schulden in Höhe von "unbekannt", heute habe ich einen Schuldschein über 5.000 € gefunden, sie ist aber auch noch an einem Kredit über 20.000 € beteiligt, wobei ich nicht weiß, ob sie für den nur bürgt, oder ob sie Kreditnehmerin ist.
Die "Berechnungen" hat seine Anwältin vorgenommen. OLG ist München.
Ich kann auch gerne noch den eine oder anderen Schriftwechsel einstellen, wenn das irgendwie hilft.
Alles in allem ist der Mann meiner Meinung aber trotzdem dermaßen verschuldet, dass da eh Hopfen und Malz verloren ist, und ich froh sein kann, wenn ich den Mindestunterhalt bekomme :mad:.
Gruß AJA
Hallo AJA,
Minimum sind
0-5 Jahre = 202€
6-11 Jahre = 245€
12- 17= 288€
Ich wage mal zu bezweifeln, dass die Schulden für das Haus berücksichtigungswürdig sind, zumal es wohl kaum den (angemessenen) Wohnbedürfnissen eines Unterhaltsverpflichteten entspricht. Ein vernünftiger Tilgungsplan in angemessenen Raten wird auch erwartet. Bei den anderen Schulden müsste man den Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art der Entstehung sowie Grund, Höhe und Kenntnis der Unterhaltsschuld. Wenn nach der Ehe und/oder nicht für die Kinder, sind sie auf keinen Fall abzugsfähig.
Soweit die Theorie.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
danke für deine Ausführungen. Ich habe mal den ganzen Vorgang nochmal durchgelesen und überlegt, den Schriftwechsel einzustellen. Das würde aber den Rahmen des Forums sprengen. Daher versuche ich es mit Stichpunkten.
Juni 2005: Schreiben wegen Auskunftserteilung meiner Anwältin an Ex mit Frist Mitte Juli
Mitte Juli: Mahnung der Auskunftserteilung mit neuer Frist Ende Juli
Ende Juli: Vorlage der benannten JA-Titel, nachgereicht die Auskunftserteilung mit einem miserablen Ergebnis, unter anderem die Anrechnung von Zinsen und Tilgung, sowie über 600 € Fahrtkosten.
Anfang August: sehr ermutigendes Schreiben meiner Anwältin an mich, Unterhaltsabänderungsklage einzureichen, es müssten aber noch ein paar Punkte geklärt werden, u. a., ob die Möglichkeit besteht, dass der KV mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.
Zeitgleich fing mein Ex an, mit einem neu über seine Schwester aufgenommenem Kredit, das Haus derart umzubauen, dass er in die Einliegerwohnung ziehen kann und den Rest des Hauses vermietet. (Sorry, das habe ich gestern vergessen, da die Mieteinnahmen eins zu eins für den Kredit der Schwester verwendet werden).
Im September wurde ihm mangels Antragsformularabgabe vorübergehend die Sozialzulage für Kinder gestrichen. Dieses Thema habe ich an einer anderen Stelle im Forum hier schon ausführlich geschildert.
Meine Anwältin hat danach kalte Füße bekommen und den Fall in meinem Einverständnis aus unterschiedlichen Gründen zu den Akten gelegt: Die neue Situation mit Mietern würde den Richter zu der Entscheidung kommen lassen, dass er das Haus nicht verkaufen muss, zumal es in dem Zustand, in dem es sich jetzt befindet, kaum verkäuflich sein wird. Ergo werden sich die Fahrtkosten nicht verringern. Eine Arbeitsstelle am Wohnort zu suchen würde nicht viel bringen, da die Gehälter bei uns geringer sind als in der Hauptstadt. (Das sehe ich allerdings anders :mad:)
Wie er zu dem Titel beim JA kam, kann ich nicht sagen, ich denke, das waren 2005 einfach die Sätze für einen Mangelfall, der er auf Grund seines Einkommens zwar nicht ist, auf Grund seiner inzwischen mutwillig herbei geführten Situation aber trotzdem ist. Nach meinen Infos und ich weiß noch nicht alles, macht er jeden Monat Minus und das, ohne irgendetwas zu Essen gekauft zu haben.
Ich sitze wieder mal in der Klemme, in der ich vor zwei Jahren schon saß. Einerseits sehe ich seinen Bankrott vor Augen, lange kann das nicht mehr gut gehen, der Gerichtsvollzieher war lt. seiner Aussage schon mehrfach da. Ich finde immer wieder ungeöffnete Briefe von Inkassounternehmen, der Staatsanwaltschaft, jüngst ein Brief von einer Anwaltskanzlei aus der Stadt, in der er arbeitet. Alle ungeöffnet, keine Ahnung, was da drin steht. Von daher überlege ich wirklich, ob ich ihm den Richter in den Nacken setzen soll, damit der weitere Unterhalt für meine Kinder gesichert werden kann, oder ob ich ihn sehenden Auges ins Verderben rennen lassen soll, damit fehlen mir aber mehr € im Monat, als ich mir leisten kann.
Sorry, nun ist es doch länger geworden und die Kernfrage bleibt immer noch unbeantwortet.
Nach dem, was du schreibst, sky, müsste er in Zukunft 821,-- € bezahlen, gegenüber jetzt 560,--, bzw. nach meiner Meinung jetzt 610,-- €. Eigentlich ist es ja egal, er kann weder das eine, noch das andere wirklich bezahlen.
Ach mensch, sagt mir doch mal, was ich tun soll. Und sagt mir einen Anwalt, der das, was ihr mir möglicherweise ratet, auch durchsteht. ;(
Gruß AJA
Hallo, AJA,
ich habe ein relativ frisches Urteil (August 2007), aus dem hervorgeht, dass Kindesunterhalt (Regelsatz) vor allen anderen Verbindlichkeiten zu bedienen ist, da Kinder "besonders schutzbedürftig" sind und noch nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Mein Fast-Exmann kann allerdings noch in Berufung gehen, deswegen hilft's wahrscheinlich noch nicht wirklich weiter.
Auch bei uns war es so, dass er beim JA einen Titel über, ich weiß nicht genau, ca. 80% des Regelsatzes hat errichten lassen, nachdem er zunächst gar nicht zahlte.
Begründung war zunächst: hälftige Betreuung, was nicht stimmte und während des Gerichtstermines tauchten plötzlich 2 Kredite in immenser Höhe auf (angeblich trennungsbedingter Mehrbedarf), die er nach der Trennung aufnahm.
Und er meinte, er sei nicht leistungsfähig, um den Regelsatz für unseren Sohn aufzubringen.
Der Richter am AG sah das anders, ebenso meine Anwältin, die mir zum Prozess riet.
Bei uns ist allerdings kein Haus im Spiel, deswegen weiß ich nicht, inwieweit diese Ausführungen bei dir für Klarheit sorgen können.
Viele Grüße: Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo,
so richtig helfen tuts nicht wahrscheinlich, aber dennoch, mein jetziger Mann machte folgende Erfahrung:
Schulden aus der Ehezeit oder die damit in Zusammenhang stehen, können durchaus berücksichtigt werden.
So hat das AG bei einer Abänderungsklage der KM entschieden, dass zwar der KU Vorrang hat vor allem anderen, aber da der Vater gemeinsame bzw aus der Ehezeit bedingte Schulden alleine tilgt, wurde dies berücksichtigt.
Es steht so nicht im Urteil, aber der Richter hat klar und deutlich gesagt, dass "er" ja schon genug bezahlt und das solle die KM sich mal vor Augen halten.
Gruß riviera
Hi riviera,
du hast durchaus Recht das ehebedingte Schulden anerkannt werden können, aber sie werden allg. nur dann anerkannt, wenn trotzdem mindestens der Mindestunterhalt gezahlt wird. Bei Aja ist das nicht der Fall. Zudem ist der 2. Kredit erst nach der Scheidung aufgenomemn worden und damit für die Berechnung des KU nicht relevant.
Morgen Aja,
ich hab dir ja gestern schon so mein Bauchgefühl mitgeteilt. Ich versuchs nun nochmal etwas aufzudröseln.
- Der Hauskredit ist ehebedingt und somit bei der Berechnung miteinzubeziehen. Allerdings soweit ich´s jetzt gelesen hatte nur die Tilgung, nicht die Zinsbelastung (das muß halt aufgeschlüsselt werden)
-Der Kredit bei der Schwester. *seufz* Blöde Sache, zum einen diente er wohl dazu das Haus so herzurichten, das er eben zum Teil vermeiten kann. Trotzdem dürfte er bei der Berechnung nicht anerkannt werden. Schließlich wußte er um seine Unterhaltspflicht und muß dementsprechend eben planen. (Sonst wäre das ja die Idee, um keinen KU zu zahlen :wink:)
- Die Mieteinnahmen: Müßten ihm auch wieder als Einkommen angerechnet werden, allerdings kann er dann wieder einiges an Aufwendungen für das Haus abziehen.
- Option Hausverkauf: Die jetztigen Mieter können nicht kaufen und für andere Interessenten ist es uninteressant, bzw. würde es nicht den Erlös ergeben, der gebraucht würde.
Das dürfte so grob die Situation sein. Deinem Ex steht das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern wohl schon höher. Für dich gibt es 2 Möglichkeiten:
- Du läßt es so wie es ist und hoffst das du das finanziell weiter stemmen kannst und das er irgendwann wieder auf die Beine kommt (und vor allem nicht irgendwann von die EU will 😉 )
- Du entscheidest dich für eine Klage mit ungewissen Ausgang.
Die erste Möglichkeit birgt die Gefahr das du dabei untergehst, die zweite das ihr nicht mehr miteinander reden könnt.
Welche Chancen geben die beiden Möglichkeiten? Bei der ersten kann dein Ex so weitermachen wie bisher, es gibt für ihn ja keine unangenehmen Konsequenzen, das ist bei der anderen Möglichkeit etwas anders. Sie birgt die Chance das er aufwacht und beginnt wieder auf die Beine zu kommen. Du schreisbt er macht Einschreiben etc. nicht auf, das kann nicht lange gut gehen und irgendwann kommt nicht nur der GV, sondern ein paar nette Herren in grün und bringen ihn an einen Ort der freie Kost und Logis beinhaltet wegen unbezahlter Rechnungen. Vielleicht ist er durch ein Urteil gezwungen endlichwas in die hand zu nehmen, z.B. eine Verbraucherinsolvenz anzupacken, um dann in eingen Jahren vielleicht doch einen Neuanfang machen zu können. Allerdings mußt du dich auch davon frei machen ihm helfen zu wollen und zu können. Seine ungeöffenten Briefe gehen dich im Grunde nichts an, sie haben dich auch unberührt zu lassen.
Ich würde dir immer noch dazu raten es mit einer Neutitulierung des KU zu versuchen. Erst höflich und in letzter Konsequenz durch eine Klage. Was du dir nämlich auch klar machen mußt. Macht dein Exsoweiter und ist in einigen Jahren bedürftig müssen, so leistungsfähig, eure Kinder und evtl. du für ihn aufkommen und mit dieser Hypothek solltest du die Kinder nicht ins Leben schicken, wenn sie vermeidbar ist.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für eure Gedanken.
Tina, du hast das wunderbar auf den Punkt gebracht.
Es steht der Bankrott schon IN der Tür, solange er die Unterstützung seiner Schwester weiterhin hat, wird die Geschichte aber weiter gehen, bis bei ihr auch nichts mehr geht. Sie hat zwar auch ein Haus abzubezahlen, aber sie und ihr Mann arbeiten als Ärzte, kann also noch eine Weile dauern.
das ist bei der anderen Möglichkeit etwas anders. Sie birgt die Chance das er aufwacht und beginnt wieder auf die Beine zu kommen
Genau das habe ich mir eben vor zwei Jahren schon überlegt. Quasi ihn richterlicherweise zu seinem Glück zu zwingen. In meinen Augen ist es die einzige Möglichkeit. Allerdings ist es eben auch tatsächlich so, dass das Haus kaum schuldenausgleichend verkauft werden kann. Das war der Gedanke meiner Anwältin. Dann bleibt er mit Schulden sitzen udn kann gar nichts mehr zahlen. Auf der anderen Seite - wie ist das mit Privatinsolvenz, mal angenommen, er müsste das Haus verkaufen und meldet Insolvenz an, um von den Restschulden runter zu kommen, in wie weit betrifft das den KU?
Macht dein Exsoweiter und ist in einigen Jahren bedürftig müssen, so leistungsfähig, eure Kinder und evtl. du für ihn aufkommen
Auch dieser Gedanke spukt natürlich in meinem Kopf herum. Nach der Trennung wollte er ja die Kinder haben, damit ich KU und EU bezahlen muss, dann hätte er das Haus halten können, vorausgesetzt, ich hätte nach 8 Jahren Erziehungspause sofort einen gut bezahlten Vollzeitjob bekommen :knockout:. Was weiß ich, was ihm diesbezüglich noch alles einfällt, die Große impft er schon fleißig, in dem er sie bei jedem Besuch darauf aufmerksam macht, dass sie ja bald selbst entscheiden kann, wo sie wohnen möchte.
Allerdings mußt du dich auch davon frei machen ihm helfen zu wollen und zu können. Seine ungeöffenten Briefe gehen dich im Grunde nichts an, sie haben dich auch unberührt zu lassen.
Da hast du völlig recht, ich versuche auch nicht IHM zu helfen, sondern die Zukunft meiner Kinder zu sichern. Ich konnte ihm 18 Jahre nicht helfen, warum sollte es jetzt funktionieren? Die Briefe berühren mich nur in so weit, als ich daran erkennen kann, da es immer mehr werden, dass es schneller bergab geht als gut ist.
Vielleicht rede ich mal mit ihm. Das Blöde ist halt, dass entweder die Kinder dabei sind (wenn das Wetter schlecht ist) oder die Mieter, die bei schönem Wetter immer im Garten sitzen. Mal sehen, ob er Lust hat, nochmal mit mir essen zu gehen.
Vielleicht gibts noch andere Ideen von anderen Usern?
Gruß AJA
Hallo Aja,
Auf der anderen Seite - wie ist das mit Privatinsolvenz, mal angenommen, er müsste das Haus verkaufen und meldet Insolvenz an, um von den Restschulden runter zu kommen, in wie weit betrifft das den KU?
Sofern der KU tituliert ist ist dieser vorrangig vor allem anderen zu bedienen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina,
das ist eine Gesprächsbasis, hoffe ich.
Gruß AJA
noch besser - ich mache wieder mal einen Supervisionstermin, denn irgendwie komme ich da nicht alleine raus...
Gruß AJA
noch besser - ich mache wieder mal einen Supervisionstermin, denn irgendwie komme ich da nicht alleine raus...
Gruß AJA
Hi Aja,
ja warum auch nicht. ich denke ohne Hilfe ist es schwierig das "neutral" zu betrachten und ne gute Entscheidung zu treffen. Vor allem wäre es gut, wenn ein Dritter deinem Ex so die Möglichkeiten erklärt. Dann bsit du nicht so der Buhmann.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
ich denke, dieser Termin wird eher nur mir helfen. Von einer Mediation sind wir weit entfernt. Sollte es darauf hinaus laufen können, wäre es natürlich super.
Ich habe viel nachgedacht in den letzten Tagen und wieder mal sehr damit zurückgehalten, das über den KV zu schreiben, wozu ich Lust hätte, denn dann kommt mit Sicherheit wieder "du willst ihn nur schlecht machen". Ne, das will ich nicht, ich möchte nur schreiben, wie es ist, aber das hilft auch nichts. Also lass ich es und suche nach einer Möglichkeit damit fertig zu werden, wie es nun mal eben ist.
Die Situation kotzt mich an, ich sehe keinen Weg, außer dem erwähnten. Ich muss damit klar kommen, was auch immer geschieht.
Gruß AJA