Moin Aja,
sieh es mal von der anderen Seite: Es geht um 50 EUR mehr KU pro Monat. Ich bin weit davon entfernt zu sagen, dass das "kein Geld" sei - aber frage Dich doch einfach selbst einmal ehrlich: Würdest Du Dir im Job wegen 50 zusätzlicher Oyros pro Monat so einen Stress machen?
Du bist noch immer viel zu sehr mit dem Leben Deines Ex befasst; da hat in vieler Hinsicht die Trennung gar nicht stattgefunden. Ich habe den Eindruck, dass Du Dich deshalb beim Thema Geld wieder und wieder selbst unter Druck setzt, wie der Esel, der die Möhre zwar sieht, aber nicht drankommt.
Es wird Dir nicht helfen - aber genügend AE-Mütter kriegen gar keinen KU; es ist dann einfach so und nicht zu ändern. Es ist halt immer die Frage, ob man ein Glas als halbvoll oder halbleer betrachtet...
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
da hat in vieler Hinsicht die Trennung gar nicht stattgefunden
Was die Finanzen angeht, da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Ich war zu lange in dieser - im Übrigen in der gesamten Familie stattfindenden - Misere involviert, als das ich jetzt so einfach sagen kann: geht mich nichts mehr an.
Natürlich wäre mir das Liebste, ich würde selbst genug Geld verdienen, dann würde ich auch sofort auf jeglichen KU verzichten und dann könnte ich meinen Ex auch sehenden Auges untergehen lassen. So weit bin ich inzwischen, dass ich sehe, dass er ohnehin unbelehrbar ist, da wird auch ein Gespräch, da werden hundert Gespräche nichts nutzen. Er hat sich in den Kopf gesetzt dieses Haus zu behalten und tut alles dafür auf Kosten seiner Kinder. Damit habe ich mich auf der einen Seite abgefunden, auf der anderen Seite nicht.
Damit abgefunden habe ich mich insofern, als ich eben weiß, dass sich nichts ändern wird. Nicht damit abgefunden habe ich mit seiner Kaltschnäuzigkeit mit der er mit ins Gesicht hinein sagt, dass ihm das Haus wichtiger ist, als wie seine Kinder groß werden, das sei allein meine Sache :knockout:. Daneben die Tatsache, dass er, wie ich aus mehreren Ecken gehört habe, herum erzählt, dass er sich eine jüngere Frau sucht, da er noch mindestens weitere drei Kinder haben möchte :knockout:.
Und dann die Kinder, für die ich die Schimpfemama bin und er der großzügige tolle Papa. DAS ärgert mich und um das zu ändern würde ich gerne etwas tun und sei es nur, dass er das Taschengeld der Kinder übernimmt, damit sie wenigstens einen Grund haben, ihn als großzügig zu sehen :mad:.
Klingt wahrscheinlich wieder alles blöd, aber so ist es halt und dafür werde ich mir einen "Termin" geben lassen.
Gruß AJA
Hallo!
Du stelltest einmal die Frage, wie Dein Ex zum Titel beim JA kam. Im Prinzip kannst Du jeden Betrag titulieren, die fragen da nicht nach seinem Einkommen. Er hat es ja "freiwillig" gemacht.
Habe mir kurz mal die Einkommenssituation des Ex überschlagen: ca. 2000.- abzgl. 1200.- Wohnung, abzgl. Werbungskosten und das in München. Also viel kommt dabei nimmer raus. Klar gibt es das Recht, zu klagen, klar hat er die Pflicht, zu arbeiten und vorrangig für das KU aufzukommen - aber was machtest Du, wenn er einfach keinen Job mehr bekäme? Einfach keine Lust mehr hätte? Bitte nicht falsch verstehen - ich bin auf der Seite der Kinder! Aber es wird fast nie so sein, dass Du das Maximal mögliche erreichst (nach DDT). Du hast eine Menge Geld im Moment - gehst Du vor Gericht, kanst Du auch alles verlieren, weil er nicht mehr will - mit den 170.- hat er sich vielleicht abgefunden. Oder aber es kommt zum Vergleich, dann habt ihr beide unter Umständen etwas verloren - aber könnt euch dafür nicht mehr ins Gesciht sehen. Eine Bitte - bin nicht für Deinen Ex - nur eine klitzekleine andere Sichtweise meinerseits.
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: Die "Menge Geld" bezieht sich auf KU 3 Kinder plus KG, also ca. 1000.- . Man könnte auch halbtags arbeiten gehen, wenn alle drei in der Schule, bzw. Kindergarten sind. Ich mutmaße mal, dass ihr vorher zusammen nicht soviel für die Kinder gehabt habt ... (ich weiss, dass Kinder nicht umsont sind!)
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo Aja !
Klingt wahrscheinlich wieder alles blöd...
Nein, es klingt nicht blöd und noch weniger ist es blöd.
Mir geht wieder mal die Galle über, aber vielleicht auch deshalb
weil ich mehr weiss als ich wissen möchte. 😡
Hör endlich auf ein schlechtes Gewissen zu haben und für ihn
zu denken. Genau darauf baut er und auf das Mitleid und die
bemutternde Liebe seiner Schwester.
Würdest Du ihn ausnehmen wollen, Du weißt was ich dann von
Dir halten würde. Aber das er sein Geld lieber in ein Haus steckt
das einer Bruchbude gleichkommt als den Mindestunterhalt für
seine Kinder zu bezahlen finde ich arg.
Und wäre es nicht das Haus, würde er das Geld in ein marodes
Hausboot stecken um nur ja so wenig wie möglich an Unterhalt
zahlen zu können.
Martin's Vermutung ist so falsch wie sie nur sein kann und doch
so richtig.
Er will Dich strafen und das gelingt ihm immer noch prächtig weil
Du es zuläßt.
LG Marina
@ nichtaufgeber,
ich rate dir mal an Aja´s Geschichte komplett zu lesen. Außerdem arbeitet sie ja, um den Lebensunterhalt zu verdienen.
Ich würde es absolut nicht unterstützen ,wenn es darum ginge jemandem die Hosen auszuziehen, aber in Aja´s Fall muß einfach etwas passieren was ihrem Ex endlich die Augen öffnet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
wenn AJA Klage erhebt und den Regelbetrag für die Kinder einfordert, wird sie m.E. damit erfolgreich sein. Warum, hab' ich ja schon geschrieben. Ich würde mir die Frage stellen, ob sich aus dem dann gewonnenen Titel erfolgreich vollstrecken lässt. Wenn der Kindesvater so überschuldet ist, wird es evtl. nicht mehr lange dauern bis einer kommt und das Haus zwangsversteigert - andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
- andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.
Grüsse
sky
Und genau aus dem Grund wäre es wichtig, das es einen Titel überden Mindestunterhalt gibt, denn nur dann wird dieser auch berücksichtigt
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
wobei werden die Kinder dann berücksichtigt? Doch nur, wenn AJA einen Rang sichert, möglichst den 1. , was bedeutet, dass sie selbst eine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt oder die Zwangsversteigerung beantragt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi sky,
ja, stimmt. Ich war schon einen Schritt weiter und somit bei der Privatinsolvenz. Da steht der KU immer vor allem anderen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi ihr,
@nichtaufgeber - ich arbeite 25 Stunden/Woche, wenn es mehr gäbe, würde ich auch mehr arbeiten. Im November werde ich allerdings 8 Stunden weniger haben, da der Chef bei dieser Arbeitsstelle aufhört und der nächste über 100 km weit weg sein wird. Du siehst, ich arbeite nicht nur halbtags, sondern sogar auf zwei Stellen und wenn ich eine dritte fände, würde ich die auch noch annehmen. Das Problem sind halt die Arbeitszeiten. Derart flexibel, dass ich sagen kann ich kann aber nur am Dienstag und Freitag nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sind halt die wenigsten Arbeitgeber.
Wenn der Kindesvater so überschuldet ist, wird es evtl. nicht mehr lange dauern bis einer kommt und das Haus zwangsversteigert - andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.
Die gibt es. Wieviele es sind, weiß ich nicht. Die Zwangsversteigerung findet sich allerdings in meinen Augen in allernächster Nähe und wieviel dabei heraus kommt, brauche ich wohl nicht zu schreiben. Dann ist tatsächlich die Inso nicht mehr zu vermeiden. Würde er das Haus ein "bisschen" herrichten, dass nicht jeder gleich an der Straße umdreht und gar nicht zur Besichtigung rein kommt, könnte er es mit einem bisschen Glück noch schuldendeckend verkaufen. Die Mieter sind zwar ein Hinderungsgrund, aber es ist nicht unmöglich. Ich kenne einen guten Makler, der dieses Haus kennt und der schon mal einen Interessenten dafür gefunden hatte.
Doch nur, wenn AJA einen Rang sichert, möglichst den 1. , was bedeutet, dass sie selbst eine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt oder die Zwangsversteigerung beantragt.
Wie meinst du das sky, dass ich den ersten Rang gegenüber den anderen Gläubern sichern muss? Dass KU noch nicht automatisch vor allem steht? Und was muss ich tun um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, ich habe dieses Wort noch nie gehört und wo trägt man so etwas ein?
Gruß AJA
edit: Noch ein paar Anmerkungen zur Vermietung. Das Haus war bereits einmal vermietet, die Mieter haben nach ein paar Monaten auf einer nicht endenden Baustelle die Lust verloren und sind nach Mietminderung und nicht mehr Zahlung ausgezogen. Die jetzigen Mieter sind etwas geduldiger, aber sie werden zunehmend sauer. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch die ihre Kartons wieder packen. Dann ist das Haus nicht mehr vermietet und leichter verkäuflich.
Hallo AJA,
Wie meinst du das sky, dass ich den ersten Rang gegenüber den anderen Gläubern sichern muss? Dass KU noch nicht automatisch vor allem steht?
genau. Die Zwangshypothek ist in erster Linie ein Sicherungsmittel, um sich den noch freien, möglichst besten Rang zu sichern. Geld gibt es dann noch nicht. Verkauft der Schuldner das Haus, bekommt der Gläubiger aus dem Erlös sein Geld. Aus seinem Rang heraus kann der Gläubiger aber auch die Zwangsversteigerung beantragen.
Und was muss ich tun um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, ich habe dieses Wort noch nie gehört und wo trägt man so etwas ein?
Der Antrag ist an das Grundbuchamt (i.d.R. das Amtsgericht) zu richten, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Dort entscheidet der Rechtspfleger als Vollstreckungsorgan. Dem Antrag sind Titel, Vollstreckungsklausel, Zustellung (Zustellungsurkunde an den Schuldner) beizufügen. Der Mindestbetrag der zu vollstreckenden Forderung beträgt 750€. Auf dem Titel wird dann die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt (§ 866 ZPO und § 867 ZPO).
Die Zwangshypothek ist in erster Linie ein Sicherungsmittel, um sich den noch freien, möglichsten besten Rang zu sichern. Geld gibt es dann noch nicht. Verkauft der Schuldner das Haus, bekommt der Gläubiger aus dem Erlös sein Geld. Der Gläubiger kann aus seinem aber auch die Zwangsversteigerung beantragen.
Bevor wir hier weiterreden. Sind bereits Rückstände aufgelaufen, wenn ja, in welcher Höhe?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
danke für deine Antwort.
Rückstände - ich vermute mal, sie beziehen sich auf das Haus - sind meines Wissens noch nicht aufgelaufen. Die Hypothek wird vom Gehaltskonto als allererstes abgebucht.
Wie jetzt weiter?
Gruß AJA
Hallo AJA,
nein, ich wollte wissen, ob bereits Unterhaltsrückstände aufgelaufen sind und in welcher Höhe.
Dann sehen wir weiter :).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Achso, okay,
nein, Unterhaltsrückstände sind noch nicht aufgelaufen, es geht nur um die Abänderung der Titel.
Gruß AJA
Hi,
dann brauchen wir über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung doch gar nicht reden bzw. erst, wenn Verzug eingetreten ist. Vorsorglich einen Rang sichern, falls Verzug eintritt, geht nicht.
Überleg' Dir jetzt erstmal, ob Du die Unterhaltsklage durchziehen willst.
Grüsse und gutes Händchen bei Entscheidungsfindung.
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
aha, so ist das, danke dir.
Gruß AJA