Jahre Später
 
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Jahre Später

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(@sunshine1971)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich war hier vor Jahren schon mal angemeldet und fand das hier sehr konstruktiv. Hab eigentlich gedacht ich müsste mich hier nie mehr melden, weil meine Scheidung seit 5 Jahren zurück liegt ,doch jetzt holt meine Vergangenheit mich doch wieder ein.

Ich fasse mal kurz das Geschehene zusammen :

2001 Geheiratet, 2004 Geburt der Tochter , 2009 Trennung.Sie hatte einen neuen Freund, aber die Ehe war schon vorher nicht mehr intakt. 2010 ist sie dann auch mit ihm zusammengezogen. 2011 Scheidung. 2013 hat sie sich dann getrennt und ich hab auch neu geheiratet. Sie ist dann in eine andere Stadt gezogen und hat seitdem Hartz 4 bezogen. Kindesunterhalt hab ich immer bezahlt ( ist ja auch selbstverständlich). Bis zum Scheidungstermin hab ich Unterhalt bezahlt, danach offiziell nicht mehr.

Als sie sich dann von ihrem Lebensgefährten getrennt hat und dann hartz vier bekommen hat ( 2 Jahre nach der Scheidung) hab ich dann gedacht das die dann eventuell auf dich zukommen... Ich weiss gar nicht mehr, ob ich jetzt eine Anfrage hatte oder nicht, auf jeden Fall musste ich nichts bezahlen. Dachte damit wäre die Sache erledigt...

Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Stadt ( Rechtwahrungsanzeige) indem ich aufgefordert werde meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Darauf hin hab ich dort angerufen und gefrag,t was denn das jetzt solle, vor 3 Jahren musste ich nicht bezahlen und jetzt auf einmal ...  Die Mitarbeiterin (sehr freundliche Person) teilte mir dann mit, das sie ja nicht vom Jobcenter sei, sondern das meine Exfrau seit einem halben Jahr erwerbsunfähig geschrieben sei und sie (das Sozialamt) jetzt zuständig wäre und die jetzt schauen wo sie das Geld herbekommen.

Wie reagiere ich jetzt und was kann da auf mich zukommen? Kennt sich da jemand aus ?

PS Das meine Exfrau in einer Tagesklinik ist (seit über einem Jahr) das wusste ich. Dort war sie auch während unserer Ehe 1 mal gewessen für ein knappes halbes Jahr. Und wenn ich mich recht entsinne auch vor unserer Eheschliessung. Gearbeitet hat sie nicht als wir uns kennen gelernt haben und auch während unsere Ehe nicht. Bitte jetzt keine Bemerkungen indem Sinne wie konntest du sie heiraten usw...

Vielen Dank schon mal vorab

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 10:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sunshine!
Ich würde mit Hinweis auf Eure Scheidung im Jahr xxxx nebst Wegfall Ehegattenunterhalt (gibt es einen Beschluss hierzu?) nach der rechtlichen Grundlage des Ansinnens fragen; meiner Meinung nach ist die Unterhaltskette in der Richtung aufgelöst...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 11:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage hier nun doch wieder Nachehelicher Unterhalt gefordert werden könnte. Das Zauberwort heisst m.E. "Bruch der Unterhaltskette".
Darauf würde ich mich berufen, bevor irgendwelche Einkommensverhältnisse offengelegt werden (Vermögensverhältnisse schon gar nicht...)

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 11:11
(@sunshine1971)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt keinen Beschluss hierzu .Es wurde einfach nichts mehr bezahlt und da hat sich nie jemand drüber beschwert. " Der Bruch der Unterhaltskette " besteht ja eindeutig. Was mich nur stutzig macht, ist das ich manchmal lese das Frauen oder auch Männer noch ein Recht haben Unterhalt zu bekommen, wenn sie während der Zeit, indem sie ein gemeinsames Kind betreuen ( wir haben eine 12 Jährige Tochter) erwerbsunfähig werden.
Ob man dann wieder herangezogen werden kann...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nachehelicher Unterhalt könnte aufgrund der nachehelichen Solidarität als Krankenunterhalt gefordert werden. Die Grundlage dafür wäre, dass die Probleme, die zur EU geführt haben bereits in der Ehe aufgetreten sind.
Allerdings ist die EU erst später aufgetreten.

In <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=23357&pos=0&anz=1>BGH" XII ZR 135/99</a> wird in einem ähnlichen Fall der Krankenunterhalt nicht gewährt, da EU erst nach der Scheidung und nicht unmittelbar bei der Schedung aufgetreten ist.
"Eine  im  Zeitpunkt  der  Scheidung  nur  latent  vorhandene  Erkrankung  kann  jedenfalls  dann  keinen  Unterhaltsanspruch  nach  § 1572  Nr. 1  BGB  begründen,  wenn sie nicht in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung ausgebrochen ist und zur Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltsberechtigten geführt hat."

Ob es neuere Urteile gibt weiss ich nicht.

An Deiner Stelle würde ich nach rechtlichen Grundlage für den Unterhaltsanspruch 4 bis 5 Jahre nach der Scheidung fragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 11:31
(@inselreif)
Moderator

Die prüfen das immer routinemässig. Verweise auf die gerissene Unterhaltskette und frage an, auf welcher Rechtsgrundlage sie einen Unterhaltsanspruch sehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 11:40
(@sunshine1971)
Schon was gesagt Registriert

Ok dann verweisse ich auf die gerissene Unterhaltskette und frage mal nach auf welche Rechtsgrundlage sie einen Unterhaltsanspruch sehen.
Fülle ich den Zettel trotzdem aus wo sie wissen wollen was ich für Einkünfte ich habe oder nicht? Mein Einkommen ist kein Geheimnis, bin Beamter das ist relativ offensichtlich bzw kann man ja auch ungefähr anhand meines Kindesunterhaltes ausrechnen.Nennenswerte Vermögenswerte besitze ich nur meine Eigentumswohnung die allerdings erst zu einen drittel abbezahlt ist.

Danke vorab

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 13:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Fülle ich den Zettel trotzdem aus wo sie wissen wollen was ich für Einkünfte ich habe oder nicht?

Würde ich erst mal nicht, erst wenn die Rechtsgrundlage benannt wird; anderenfalls könntest Du den Hinweis und die Frage nach Rechtsgrundlage Dir doch sparen, oder?

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es wie Marco, erteilst Du Auskunft, dann können sie einen Bescheid erstellen, der Dich zur Zahlung verpflichtet. Ist allerdings klar, dass Dein Einkommen sowieso keine Zahlungen für die Ex zulässt, dann wäre die Sache definitiv erledigt.
Dein bereinigtes Einkommen plus Wohnvorteil (Eigentumswohnung), Kosten EW gegenrechnen ergibt Dein Einkommen davon KU abziehen, wenn dann weniger als 1200 Euro übrig bleiben ist die Sache gegessen.

Liegt Dein Einkommen darüber bzw. ist nicht klar ob es nicht doch darüber liegt, dann kannst Du die Zahlungsaufforderung hinauszögern indem Du keine Auskunft erteilst. Sollte sich dann herausstellen, dass Du gar nicht (mehr) zahlen musst, ist es auch vorbei.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:18
(@sunshine1971)
Schon was gesagt Registriert

Leider liege ich nicht unter 1200 bzw Gott sei Dank  🙂
Hatte eben auch mit einem Anwalt telefoniert, der mir geraten hat den Zettel auszufüllen, wobei ich aber irgendwie das Gefühl hatte, das er die Hoffnung hat, das dann eine Zahlungsaufforderung kommt und ich mich dann an ihn wenden würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 14:29




(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Frag doch erstmal schriftlich nach der Rechtsgrundlage. Wenn die die Antwort plausibel erscheint, kannst du die gewünschten Auskünfte ja immer noch erteilen. Oder wurde eine Frist für die Abgabe genannt?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau. Ich würde signalisieren, dass du dich nicht generell gehen eine Auskunft sperrst, aber nach x Jahren und einer im juristischen Sinn gerissenen Unterhaltskette VORHER die Rechtsgrundlage haben möchtest, die dich noch immer dazu verpflichtet.

Kann ja sein, dass die so genau gar nicht wissen, wie der zeitliche Ablauf war.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich verstehe nicht, wieso so leichten Fußes zur Auskunft geraten wird, und das u.a. auch noch von einem RA. Bevor ein Recht auf Auskunft besteht, muss ein Recht auf einen Unterhaltsanspruch vom Prinzip her bestehen. Da in den letzten 5 Jahren kein UH-Anspruch festgestellt wurde, dürfte sich das nach Gesetz und Rechtssprechung erledigt haben. Du und Deine Ex sind jetzt fremde Wesen zueinander.

Wozu wollen die wissen, wieviel Du verdienst, ohne sagen zu können, ob es vom Ansatz her überhaupt Sinn macht? Dieses Prinzip werde ich nie verstehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:48
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Wozu wollen die wissen, wieviel Du verdienst, ohne sagen zu können, ob es vom Ansatz her überhaupt Sinn macht?

Es gibt wahrscheinlich genug Naivlinge, die dem Folge leisten und am Ende auch noch zahlen...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:53
(@psoidonuem)
Registriert

Genau das wollte ich auch gerade schreiben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sehe es wie Oldie. Hier muss kurz und sachlich argumentiert werden, aber auf keinen Fall irgendwelche Berechnungsunterlagen versandt werden.

Es gilt jetzt das Ansinnen des Sozialamts bereits im Keimen "zu zerlegen". Du bist dort ja nicht als Mensch interessant sondern nur als pot. Zahlesel interessant, der wahrscheinlich helfen soll eine der vielen, im Nothaushaltsrecht stehenden, Kommunen zu sanieren.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben Az xx-xy

die Ehe zwischen Frau XX, geb. am xx.xx.19.. in X-Stadt  und mir, Herrn XY wurde am xx.xx 2011 rechtskräftig geschieden. Anbei sende ich Ihnen eine Kopie des Beschlusses.

Unterhaltssprüche sind daher, auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs, nicht erkennbar.

Die Angelegenheit ist daher für mich abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüße
Sun"

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:55
(@sunshine1971)
Schon was gesagt Registriert

Ist genau so wie es damals war.Alles sehr konstruktiv hier.Vielen Dank dafür schon mal zu diesen Zeitpunkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 15:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zumal in dem Beschluss ja auch kein nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt wurde und du nur Trennungsunterhalt gezahlt hast.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 15:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und schick das Bitte per Einschreiben Einwurf. Dann hast Du für Dich den Nachweis der Zustellung. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 16:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonnenschein,

Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Stadt ( Rechtwahrungsanzeige) indem ich aufgefordert werde meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Da steht mit Sicherheit mehr drin als nur das ...

Irgendwelche Sozialgesetzbuch-Paragraphen ? Am besten anonymisiert abtippen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 18:23




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