Ich bin berufstätig, KU 225 wollte mich beim JC über die Möglichkeit des Austockens informieren. Der gute Mann der mir die Auskunft erteilen sollte hatte kein Plan.
Nicht nur das, er hat mir mehrmals gesagt, dass man bei der Freibetragsberechnung immer vom Nettolohn ausgeht bis 1200 €, seiner Meinung nach würde ich sogar bei 1000 €
Netto und KU nichts bekommen. Beschwerde einreichen war mir zu blöd, habe andere Sorgen. Da ich an dem Tag noch zur Arbeit musste, habe ich das Gespräch abgebrochen und ihn gefragt welche Unterlagen ich benötige.
Er gab mir ein Zettel und sagte eine unverbindliche Wohngeldberechnung + KU Nachweis.
Meine Daten :
Jahresnetto : 16050
Monatsnetto 1230 - 1300 ( gibt Ausnahmen z.b 1400 oder 2000+ Weinachtsged )
Brutto 1700 - 1900
Warmmiete 375 ( 50 m² )
Weg zur Arbeit 7,7 km eine Richtung, / Falls das JC mich auf die öffentliche Verkehrmittel Ticket 102,80 ohne 89,10 mit Abo Preisstufe B
KFZ Versicherung 36 €
KU 225
Keine Zusatzversicherung
Kein Umgang, die kleine ist erst paar Tage alt, beim JA signalisiert, dass ich so bald wie möglich Umgang will und auf mein Recht bestehen werde aber das passt nicht zum Thema.
Frage 1 : Nach meiner Berechnung würde ich sogar für den Monat 1350 € Netto h4 bekommen. Ist das korrekt ?
Frage 2 : Brauche ich wirklich die unverbindliche Wohngeldberechnung, wenn ja, kann es sein dass ich Wohngeld statt H4 bekomme ?
Frage 3 : Wird meine WM 375 berechnet oder die 360 pauschale ?
Frage 4 : Kann man rückwirkend aufstocken, z.b im März den Februar austocken, und die Monate mit Sonderzahlungen auslassen ? ich habe ein Lohn und kein Gehalt, es für mich nicht möglich den Lohn für die kommenden 6 Monate vorherzusagen.
Unbekannter Gruss :=)
Frage 1 : Nach meiner Berechnung würde ich sogar für den Monat 1350 € Netto h4 bekommen. Ist das korrekt ?
Willkommen im Club der Zahlväter,
Bin kein H4-Experte, aber bei der Vorstellung der neuen Düsseldorfer Tabelle stand ja in der Bergündung für die Anhebung des Selbstbehalt auf 1000€, dass sonst die Verpflichteten reihenweise H4-berechtigt würden.
Und Du bist mit 16050/12 - 225 - 102,8 ziemlich genau bei 1000, also ist das auch H4-technisch die Region von plus/minus bisschen oder auch nichts, aber jdenfalls nicht viel.
Was aber immer wieder auffällt bei solchen "Neufällen" ist, dass da ein Kfz finanziert wird und das auch nicht in Frage gestellt. Ich frag' da auch nicht mehr nach, weil ich kenne die Entrüstung, die Rechtfertigungen und den Selbsbetrug, wenn man da nachfragt, aber es ist natürlich völlig klar, dass bei einem Leben an der Selbstbehalts- und/oder H4 Grenze dieses Schwein als erstes geschlachtet werden muss, sonst geht man pleite.
Also, als erstes musst du tatsächlich einen Wohngeldantrag stellen und dort den Topf eventuell abgreifen, ehe du aufstocken lassen kannst.
Also hier wäre ein Rechner : http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html Mit dem kommt man an den ungefähren Bedarf.
Wenn du jetzt noch KDU, deinen Wohnort und Harald Thome bei Google eingibst, dann erhälst du, wie viel deine Miete kosten darf. Allerdings hast du durch das Kind einen Mehrbedarf (leider hab ich noch nicht gefunden, wie hoch der ist).
A life lived in fear is a life half lived
Willkommen im Club der Zahlväter,
Bin kein H4-Experte, aber bei der Vorstellung der neuen Düsseldorfer Tabelle stand ja in der Bergündung für die Anhebung des Selbstbehalt auf 1000€, dass sonst die Verpflichteten reihenweise H4-berechtigt würden.
Und Du bist mit 16050/12 - 225 - 102,8 ziemlich genau bei 1000, also ist das auch H4-technisch die Region von plus/minus bisschen oder auch nichts, aber jdenfalls nicht viel.
Was aber immer wieder auffällt bei solchen "Neufällen" ist, dass da ein Kfz finanziert wird und das auch nicht in Frage gestellt. Ich frag' da auch nicht mehr nach, weil ich kenne die Entrüstung, die Rechtfertigungen und den Selbsbetrug, wenn man da nachfragt, aber es ist natürlich völlig klar, dass bei einem Leben an der Selbstbehalts- und/oder H4 Grenze dieses Schwein als erstes geschlachtet werden muss, sonst geht man pleite.
Mir geht es nicht ums Auto finanzieren, deshalb habe ich geschrieben wieviel ich für öffentliche Verkehrsmittel zahlen müsste.
Ich möchte, dass mein Weg zur Arbeit finanziert wird.
Mir geht es nicht ums Auto finanzieren, deshalb habe ich geschrieben wieviel ich für öffentliche Verkehrsmittel zahlen müsste.
Ich möchte, dass mein Weg zur Arbeit finanziert wird.
Dein Link ist für KU Empfänger
Also, als erstes musst du tatsächlich einen Wohngeldantrag stellen und dort den Topf eventuell abgreifen, ehe du aufstocken lassen kannst.
Also hier wäre ein Rechner : http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html Mit dem kommt man an den ungefähren Bedarf.
Wenn du jetzt noch KDU, deinen Wohnort und Harald Thome bei Google eingibst, dann erhälst du, wie viel deine Miete kosten darf. Allerdings hast du durch das Kind einen Mehrbedarf (leider hab ich noch nicht gefunden, wie hoch der ist).
Dieser Rechner ist für KU Empfänger
Moin.
Ich habe mal rasch überschlägig gerechnet, dazu
als Umgangsregelung für den Mini-Zwerg jede Woche zwei Tage angesetzt,
die aktuelle Warmmiete genommen, uU ist die Wohnung zu klein.
Der Grundfreibetrag kann mit Nachweisen höher sein.
Die Freibeträge für Erwerbstätige beziehen sich stets auf das Brutto!
Der Kindesunterhalt muß tituliert sein, um angerechnet werden zu können.
Grundangaben:
2-Personen-Haushalt, zeitweilig
Person 1:
1.800 € Brutto
- Standardabgaben, Steuerklasse 1, 1/2 Kind auf der Karte, KV, Kranken- und Pflegev., Kirchenst., usw.
1.250 € Netto
Person 2:
1 Jahre alt
225 € Mindest-KU
60 € aus 224 € Regelleistung x 8 / 30 Tage
20 € Fahrtkosten Umgang, geschätzt für Kind in der Nähe
375 € Warmmiete, ohne Strom!!
1. Bedarfsberechnung
382 € Regelbedarfsstufe 1
60 € Regelbedarfsstufe 6, 224 € x 8 / 30 Tage
20 € Mehrbedarf
375 € Warmmiete
----
837 € Bedarf
2. Einkommensberechnung
1.800 € Brutto
- Standardabgaben
---
1.250 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige
-225 € Mindest-KU
---
695 € Einkommen, anrechenbar
3. Leistungsberechnung
837 € Bedarf
-695 € Einkommen, anrechenbar
---
142 € Leistung, 'Aufstockung'
4. Ergebnis
1.392 € Zufluß aus Netto + Aufstockung
-375 € Warmmiete
-50 € Strom
-225 € KU
-20 € Fahrtkosten Umgang
---
722 € 'frei verfügbar' für die zeitweilige BG
Fazit:
Sofort Antrag stellen, Bescheid abwarten, ggf. Widerspruch einlegen, ggf. beim SG klagen.
Für entsprechende Fachanwälte ist das Routine.
VG W.
Danke Wildlachs, kannst Du das für eine Person ohne Umgang ausrechnen.
Ich hoffe, dass ich so schnell wie möglich Umgang habe, doch noch habe ich den nicht und das ind könnte ich selbst wenn es die Mutter zulässt nicht mitnehmen, sie ist erst paar Tage alt wird gestillt.
Moin.
Du kannst unter 1. Bedarf die Regelleistung des Kindes ganz leicht selbst dem tatsächlichen Umgang anpassen:
x = 224 * Umgangstage / 30
Der Mehrbedarf für Fahrtkosten des Umgang ist ebenfalls anzupassen.
Es ist egal, wo der Umgang stattfindet, es muß auch nicht übernachtet werden, idR müssen min. 12 Stunden nachgewiesen werden, um die Regelleistung des Kindes für einen Tag zu erhalten. Ein Monat wird stets mit 30 Tagen gerechnet.
W.
Ich finde solche Rechenschemata ganz hilfreich, um zu sehen, wie das alles zusammenspielt, welche Bedeutung der eine oder andere Posten hat, welche 'Stellschrauben in der Mechanik' wie und wo wirken und zu drehen sind. 😉
W.
Es ist egal, wo der Umgang stattfindet, es muß auch nicht übernachtet werden, idR müssen min. 12 Stunden nachgewiesen werden, um die Regelleistung des Kindes für einen Tag zu erhalten. Ein Monat wird stets mit 30 Tagen gerechnet.
W.
Soviel ich weiß und selbst erlebt habe, müssen es deutlich mehr als 12 Stunden sein, um einen Tag berechnet zu bekommen. Das Geheimnis liegt an der Uhrzeit des Abholens und Zurückbringen. Abholung vor 12 Uhr und Zurückbringen nach 12 Uhr ist wichtig.
A life lived in fear is a life half lived