Liebe Väter!
Habe bislang dieses Unterthema auch nicht ganz uneigennützig verfolgt und habe mich auch aufs Abwarten eingestellt.
Vorbei!
Heute erhielt ich Post vom Jugendamt mit der Aufforderung für meine zwei Kinder (9+10) ab sofort 2 x 43 Euro pro Monat mehr zu bezahlen.
Nach einer zuvor langwierigen (weil fehlerhaften) Berechnung durch das Jugendamt habe ich erst am 09.11.2009 eine notarielle Urkunde unterschrieben, wonach ich für meine Kids Unterhalt in Höhe von 128 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes zu zahlen hätte.
Wenige Wochen später werde ich jetzt mit der Begründung "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums" hat Erhöhung der Sätze des Mindestunterhalts zu Folge, aufgefordert, rückwirkend zum 01.01.2010 den erhöhten Betrag zu zahlen/nachzuzahlen.
Geht das so einfach! Sind jetzt nicht neue Fakten geschaffen und kann ich in diesem Falle nicht eine Neuberechnung ansetzen? Wurde das erhöhte Kindergeld berücksichtigt?
Wer kann mir einen Rat geben. Soll ich das Schreiben ignorieren, soll ich zum Anwalt gehen, gibt es Aussicht auf Abwehr. Ist ein sofortiger Widerspruch notwendig?
Da das Ganze recht neu auf der Bühne ist, hoffe ich, dass einer der Experten mir weiterhelfen kann.
Wenn ich das Schreiben ignoriere, reicht dann der Vertragstitel aus, mich unverzüglich zu pfänden.
Andererorts habe ich schon berichtet, dass ich weiß, dass das Geld nur zu geringen Teilen bei den Kindern ankommt. Daher frustet mich das Ganze jetzt noch mehr. Die Mutter frönt Ihren Hobbies und Liebhabern und ich bin zusammen mit dem Staat der Finanzier.
Süßes für die Mama, Saures für den Papa. Da soll man cool bleiben. Ich hole heute Abend meine Kinder ab und im Herzen habe ich eine Stinkewut und überlege, wie lange ich mir das noch leisten kann, die Kinder abzuholen. Wohlgemerkt ich arbeite voll und schichte und komm kaum noch über die Runden während die Mama rechnerisch insgesamt bereits 1/3 mehr Einkommen (ohne Arbeitsengagement) zur Verfügung hat.
Kampf oder Flucht. Ich weiß nicht. Ich bin ein friedliebender Mensch, aber gerade ratlos.
Hoffe auf Eure Unterstützung
rightfighter
Moin,
Geht das so einfach!
Jep, siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674.html
Sind jetzt nicht neue Fakten geschaffen und kann ich in diesem Falle nicht eine Neuberechnung ansetzen?
Nö, keine neuen Fakten und warum eine Neuberechnung? Landest du unter deinem SB? Bei 128% wohl eher nicht.
Wurde das erhöhte Kindergeld berücksichtigt?
Ja, siehe obiger Link.
Soll ich das Schreiben ignorieren, soll ich zum Anwalt gehen, gibt es Aussicht auf Abwehr. Ist ein sofortiger Widerspruch notwendig?
Antwort in der Reihenfolge: Nein, wozu, nein, nein.
Wenn ich das Schreiben ignoriere, reicht dann der Vertragstitel aus, mich unverzüglich zu pfänden.
Ja, bereits seit dem 01.01.2010.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought!
Danke, für die schnelle Antwort! Ergebnis, habe ich fast schon erwartet. Werde trotzdem ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahrnehmen, da bei der letzten Berechnung ein umzugsbedingt sehr hoher Steuerrückerstattungsbetrag einberechnet wurde. Vielleicht kann ich eine Neuberechnung durchsetzen und bleibe doch eine Stufe drunter.
Mein Kampfeswillen ist nicht gebrochen.
:note:
rightfighter
Hi
Da die DDT nur noch von zwei UH-Berechtigten ausgeht dürfte es bei Dir eine Stufe niedriger gehen - also 5% weniger. Wer hat denn hier die 128% ausgerechnet? Ein Gericht? Üblich sind nämlich Abstufungen in 5%-Schritten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie!
Nein, die Unterhaltsberechnung 2009 wurde vom Landratsamt-Soziales erstellt. Beim ersten Mal fehlerhaft, da konnte ich monieren, da ich zuvor unrichtig dort beraten wurde und Belege nachlegen konnte.
Zunächst waren 60 Euro mehr (für zwei Kinder) berechnet worden. Wenn der Zufall es nicht gewollt hätte (Hinweis (nur) auf der Ausfertigung der Mutter, dass ich evtl. noch Unterlagen vorlegen könnte) wäre ich schon damals über den Tisch gezogen worden.
Also bist Du der Meinung, dass ich die Berechnung wegen evtl. 5%-Abweichung nochmals überprüfen lassen sollte? Geht wohl nur über den Anwalt. Was muss ich da mit Prozeßkosten rechnen?
Lieben Gruß und herzlichen Dank für die Hilfe
rightfighter
Hallo!
Nachdem eine erstmalige KU-Berechnung für meine Kinder (9+10) nicht korrekt war, hatte ich moniert und musste dann tatsächlich genau 60 Euro pro Monat weniger bezahlen.
Die Neuberechnung durch das JU habe ich dann akzeptiert und durch einen Notar beurkunden lassen.
Jetzt soll ich aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2010 374 Euro pro Kind p.m. bezahlen. Für mich eindeutig zuviel. Will versuchen eine Neuberechnug ggf. gerichtlich machen zu lassen, da bei der obigen Berechnung eine hohe Lohnsteuerrückerstattung (Fahrtkostenbedingt) eingerechnent wurde und sich auch einige andere Dinge (Wegfall Wohnvorteil etc.) geändert haben.
War mit der KM nicht verheiratet. Die Kinder sind ihre Nr. 3 und 4 und sie erhält für vier Kinder Unterhalt und Kindergeld und wohnt kostenfrei im Haus der Mutter.
Nun meine Bitte. Wer hat Tabellarische Unterlagen, was alles als verbrauchsunabhängige Kosten angeführt werden kann. Für sonstige Tipps oder spezielle Literaturhinweise wäre ich dankbar.
Ihr seid Spitze
Gruß
rightfighter
Moin,
auch Steuererstattungen sind Einkommen und damit unterhaltsrelevant; persönliches Empfinden ist dagegen keine Bemessungsgrundlage. Stell einfach einmal die relevanten Einkommenszahlen hier ein; dann können die Cracks rechnen.
Grüssles
Martin
***edit - PS: Die Lebensumstände der Mutter spielen für die KU-Höhe keine Rolle; nur Dein Netto und das Alter der Kinder.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi rightfighter
Falls Dein bereinigtes EK zw. 3100-3500€ liegt lohnt es sich kaum, hier nachzurechnen. Liegst Du knapp über 3100€ oder gar darunter - dann schon. Allerdings braucht es dazu detailierte Angaben zu Deiner Einkommenssituation, ebenso bestimmte Ausgaben.
Wer hat Tabellarische Unterlagen, was alles als verbrauchsunabhängige Kosten angeführt werden kann.
Du beziehst das jetzt auf's wohnen bei Wohneigentum? Dann wären die kalten Betriebskosten sinnvoller.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie, liebe Mitstreiter!
Erstmal vielen Dank für die Unterstützung. Finde, ihr habt hier ein Super-Forum und ein "Jeder" kann viele wichtige Informationen rausziehen.
Jetzt als Antwort zu Oldies Statement.
Bei der letzten Berechnung im Jahr 2009 war alles etwas unrund, da ich mein Wohneigentum vermietet hatte, aber keine Miete erhielt und eine kostenintensive Räumungsaktion hatte. Aber dies ist ein anderer Aspekt.
Zwischenzeitlich wohne ich wieder selbst im (darlehensfinanzierten) Objekt und muss mir entsprechend Wohnvorteil anrechnen lassen.
War zuletzt eingruppiert in die DDT anhand eines errechneten Einkommens von 3030 Euro.
Dann folgte eine Eingruppierung durch das JA in Gruppe 5. Weiter im Text: "Aufgrund der Systematik der Tabelle und der Tatsache, dass Sie zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind, erfolgt eine Höherstufung um eine Stufe. Somit ergibt sich der Unterhaltsanspruch aus Gruppe 6, dies entspricht 128 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich hälftigem Kindergeld.
Forderung im Einzelnen
Ab 01.01.2009 128 % des jeweiligen Mindestunterhalts gem. § 1612 a BGB der jeweiligen Altersstufe.
Dies entsprach für meine 9 und 10 Jahre alte Kinder geweils 331 Euro (gesamt 662 Euro) per Monat.
Durch Schreiben vom 02.03.2010 wurde ich vom JA aufgefordert rückwirkend zum 01.01.10 374 Euro p.m. zu bezahlen.
Berechnung wie folgt: (128 % x 364 Euro = 466 Euro - 92 Euro Kindergeldanteil = 374 Euro.).
Hier nun die Frage, lohnt es sich eine Neuberechnung anzugehen? Aussicht auf Erfolg?
Zweitens hat mich das JA durch die Mitarbeiterin zur Zahlung aufgefordert, gegen die ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasst hatte, nachdem sie mehr als parteilich war und bei einer Erstberechnung bereits fehlerhaft (waren 60 Euro p.M. zu viel angesetzt) rechnete. Will doch nicht durch die Favoritin der KM nochmals benachteiligt werden, wobei die Problematik wohl, wie so oft, von der ganzen Dienststelle gedeckelt wird. Sprich die Beschwerde hatte zwar viele tröstende Worte vom Dienstherrn (Landrat) eingebracht, aber die Sache sei nach der Korrektur-Berechnung ja bereinigt gewesen.
Danke für Euren Ratschlag
rightfighter
Hi
Zwischenzeitlich wohne ich wieder selbst im (darlehensfinanzierten) Objekt und muss mir entsprechend Wohnvorteil anrechnen lassen.
Wurden bei der Bereinigung Deines Einkommens Zins und Tilgung einbezogen?
Schreibe doch dem JA das es vergessen hat zu berücksichtigen, dass die Tabelle seit 01.01.2010 nur noch von 2 UH-Berechtigten ausgeht und Dein richtiger Prozentsatz dadurch 120 beträgt. Das sind schon wieder knapp 60€ pro Monat bei Dir. Und vielleicht ist es notwendig, noch mal den Herrn Landrat anzuschreiben bezugnehmend auf eine systematischen Rechenschwäche/Falschauslegung von gesetzl. Richtlinien bei der Frau JA-MA.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hier nun die Frage, lohnt es sich eine Neuberechnung anzugehen? Aussicht auf Erfolg?
schau hier mal auf meinen Beitrag:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674-start-msg199157.html#new
Hallo und immer voran! :thumbup:
Danke oldie und was_guckst_du :puzz: für die wertvollen Tipps. In diese Richtung werde ich tendieren.
Habe heute von der Sozietät mit Notar bei der ich den KU-Titel unterschrieben habe korrespondiert. Es wurde mir bestätigt, dass ich einen dynamischen Titel (Aufklärung tat da auch wohl not) unterschrieben habe.
Werde jetzt als erstes die unangeforderten per Gesetz deklarierten Zuschläge an die KM überweisen um den Gerichtsvollzieher nicht persönlich einzuladen.
Als weiteren Schritt habe ich einen Fachanwalt für Familienrecht um einen Termin gebeten, der für mich die von Oldie geschilderte Möglichkeit vorab prüfen soll.
Ggf. muss ich wohl klagen, da die KM aus Eigennutz nie und nimmer eine angepasste Neuberechnung von sich aus veranlassen würde.
Werde Euch auf alle Fälle aktuell informieren. Vielleicht können weitere Väter daraus Nutzen ziehen.
Aber nun Feierabend für heute - Strom aus, muss sparen!!! 😉
rightfighter
Stand der Dinge!
War heute bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht und habe bestätigt bekommen, was Oldie und was-guckst-du mit bereits empfohlen haben.
Werde mich zunächst an die KM wenden, bittend um eine Abänderung (Herabstufung um 1 Stufe) anfragen. Gehe davon aus, dass sie darauf nicht eingeht, da je länger es dauert, sie die erhöhten KU-Beiträge behalten kann. Ein Zurückfordern gibt es nicht.
Nach Ablauf der Frist muss ich mich an das Familiengerecht mit Antrag Abänderungsklage ggf. Neuberechnung wenden.
Bei mir dreht es sich um 86 Euro pro Monat, die strittig sind. Der Streitwert würde dann auf ein Jahr, sprich 12x86 Euro Jahressumme angesetzt und ich hätte laut Rechtsanwalt ca. 700 Euro Anwalts- und Gerichtskosten zu berappen. ;(
Aussicht auf Erfolg besteht. Die Kosten bleiben, wer hat es geahnt, beim Vater hängen.
Die Kosten für das Beratungsgespräch, lagen bei knapp 60 Euro. :thumbup:
rightfighter
Der Kampf geht weiter!
Aktueller Stand: Nach Beratung durch einen Familienrechtsanwalt und Dank Tipp von Was-guckst-Du (Forum) habe ich die Mutter per Einschreiben angeschrieben und um Neuberechnung des KU gebeten.
Antwort:
.... nach intensiver Einholung von Informationen über die Gesetze zur Unterhaltsregelung und reiflicher Überlegung bin ich zum Entschluß gekommen, keine Neuberechnung des Unterhaltbeitrages zu veranlassen.......
War so auch schon klar, da der Anwalt gesagt hat, dass ich die (seit 01.01.2010) 13 Prozent mehr zu bezahlen habe, solange kein neuer Titel feststeht. Sprich, das Geld, dass ich als Zweitüberweisung mit Vorbehalt überwiesen habe, ist verloren. Ab April werde ich nur den alten Betrag überweisen, da wir jetzt über das Familiengericht gehen wollen und der Anwalt das Pfändungsrecht aus dem "aktuellen" Kindesunterhaltstitel aufheben lassen will.
Mal sehen, wie das so läuft.
Aber scheinbar geht es nicht ohne Kampf und Einsatz finanzieller Mittel. Das Jugendamt ist hier einmal mehr parteiisch und diese Ungerechtigkeit schreit gen Himmel.
Bin froh, wenn ich mir irgendwann mal andere Gedanken machen kann und meine knappe Freizeit nicht auf Nebenkriegsschauplätzen ableisten muss.
Aber, alles wird Gut! In diesem Sinne Frohe Ostertage, die zur Freude diesmal mit meinen Kindern stattfinden. Neuer Lover im Haus und dass was in Vorjahren undenkbar war (Mama sagte:... an Weihnachten/Ostern/Pfingsten/Geburtstag will ich die Kinder bei mir haben...) ist diesmal zum Glück völlig uninteressant.
rightfighter
Zur Fallabrundung - Vernunft siegt, auch wenn es mal wieder der Paps war
Mein Fall ist oberhalb deklariert. Nach anwaltlicher Beratung wurde mir ausgerechnet, dass ich in die Einkommensgruppe 4 mit 115 % Tabellenunterhalt fallen würde, einen Titel hatte ich kurz vor Jahreswechsel 2009/2010 bei 128 % unterschrieben. Eine Neuberechnung war mit der Mama nicht zu machen; sie schaltete einen befreundeten Anwalt (kein Unterhaltsfachmann) ein, der zwei Stufen höher anschlug.
Da es mir widerstrebt, meine eigenen Kinder auf Anpassung des Unterhaltstitels zu verklagen, habe ich mit der KM nochmals gesprochen und siehe da, sie wollte mit mir einen Mittelweg bei 120 % vereinbaren. Das habe ich angenommen.
Wahrscheinlich blöd von mir, aber habe dann doch Bedenken gegen die Kinder zu klagen und insbesondere die Stimmung Richtung KM zu torpedieren, die mir ansonsten gerne eine nebenbei auswischt.
Wir wollten die Interimsabsprache schriftlich abfassen und dann beide unterschreiben. Jetzt habe ich aber gelesen, dass der bestehende Unterhaltstitel (128 %) nicht durch eine Nebenregelung ausgehebelt werden kann und somit eine Neuberechnung zwingend erforderlich wäre. Dies will aber die Kindsmutter nicht.
Frage. Was soll ich tun. Wer hat mir einen Tipp. Nachher sagt die KM "Ätsch" und ich muss für die zurückliegende Zeit die 8 % Differenz nachzahlen.
Guter Rat ist teuer, oder?
Dank im Voraus - liebe Grüße
rightfighter
Moin,
Wahrscheinlich blöd von mir, aber habe dann doch Bedenken gegen die Kinder zu klagen und insbesondere die Stimmung Richtung KM zu torpedieren, die mir ansonsten gerne eine nebenbei auswischt.
Jep, blöd von dir. Du klagst zwar gegen die Kinder aber die Mutter ist Vertreterin. Meinst du, deine Ex hat ein Problem damit im Namen der Kinder gegen dich zu klagen?
Wir wollten die Interimsabsprache schriftlich abfassen und dann beide unterschreiben.
Das könnt ihr machen. Ihr setzt einen Schrieb auf mit eben den genannten Fakten und, ganz wichtig, die Ex erklärt zusätzlich den Vollstreckungsverzicht aus dem bisherigen Titel und dessen Ungültigkeit ab neuer Regelung. Schön für dich, weil die Ex dann keinen Titel gegen dich hat und somit nicht vollstrecken kann. Ich bin gespannt, ob sie drauf einsteigt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought und andere Wissende! 😉
Habe bei Recherche im Internet auf mehrern Seiten rauslesen können, dass selbst eine einvernehmliche (KV+KM) Zusatzvereinbarung zu einer vollstreckbaren Unterhaltsverpflichtungsurkunde rechtsunwirksam sei und nur eine urkundliche Niederschrift bei Notar oder Landratsamt - Amt für Soziales etc. gültig ist.
Gibt es da Erfahrungen?
rightfighter
Hallo
Ihr setzt ein entsprechendes Schreiben auf, macht einen Termin beim Jugendamt und lasst es beurkunden , es kostet dort nix, ansonsten Termin beim Notar geben lassen , Ihm das mitteilen was ihr beurkunden lassen möchtet und zahlt dafür so circa 150e dafür
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
:thumbup:
Danke, Dir herzlich!
Habe jetzt was aufgesetzt und "Sie" scheint mit einverstanden zu sein. Wenn es so bleibt, wird es zumindest ein positiv ausklingendes Jahr 2010.
Euch allen im Forum "Frohe Festtage" und einen "Guten Rutsch" in ein sorgenfreieres Jahr 2011.
Lieben Gruß
🙂
rightfighter