Glück Auf
Ich brauche dringend Hilfe oder Info.
Ich habe 3 Kids, davon ist die älteste 18, mein Sohn ist 17 und meine kurze 13. Von der Kindsmutter bin ich seit 2013 geschieden. Angeschlagen von der Trennung ist mein Junge auf die schiefe Bahn gelangt und wurde in eine Wohngruppe gesetzt. Für meinen Sohn zahle ich keinen Unterhalt.
Mein große Tochter macht ihr freiwilliges Soziales Jahr ab 09/2021 (FSJ)
Meine kurze geht noch ein paar Jahre zur Schule.
Mein aktuelles Einkommen beläuft sich seit 07/2021 auf ca. 2020. Davor auf 1975 Euro netto.
Im Februar 2020 hat sich mein Einkommen verringert. Aber nicht das Festgehalt, sondern die Zuschläge. Die sind ersatzlos weggefallen, da ich nun im Betriebsrat sitze und weder verkaufe noch Spät-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge mehr bekomme.
In den Monaten 01-05 2020 habe ich noch aus den Erfolgen und Zulagen der Monate 11/19-01/20 Zahlungen erhalten.
Das habe ich seit Februar 2020 dem Jobcenter auch quasi monatlich unter Vorlage meiner Gehaltsabrechnung mitgeteilt. Auch für dieses Jahr hat das Jobcenter nun alle Abrechnungen uns ist darüber informiert, dass ich rund 2020 habe.
Nun erhalte ich eine neue Berechnung, da meine Große halt das FSJ im September anfängt. Das Jobcenter hat richtig unterstellt, dass ich in 2020 netto rund 26000 verdient habe und rechnet daraus ein monatliches „Durchschnittsgehalt“ von fast 2200 Euro. Also fast 200 Euro mehr als ich tatsächlich zur Verfügung habe.
Meine regelmäßigen Nachweise, dass ich von 05/2020 – 07/2021 lediglich 1975 Euro und seit dem 2020 Euro netto verdiene, wurden dabei ignoriert. Ich habe das Jobcenter daraufhin erneut angeschrieben und erhalte als Antwort:
ich habe die Unterhaltsbeträge gerade neu berechnet und nicht die Absicht das erneut zu tun.
Das ist die original Antwort auf meine Erklärung und eingereichten Nachweise.
Was kann ich nun machen? Ist jemanden von Euch das bereits einmal passiert? Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße und bleibt Gesund
Der Rumtreiber
Allein für die dumme Antwort würde ich eine Beschwerde an die Amtsleitung schreiben. Wenn diese Koryphäe nicht in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen, wird sie wohl so oft rechnen müssen, bis es stimmt.
Gibt es zu bedienende Titel?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Gibt es zu bedienende Titel?
LG LBM
hi LBM,
ja klar aus 2013 mit ich glaube 250 Euro für alle 3 Kinder...
Moin,
das mit der Beschwerde würde ich auch ins Auge fassen.
Da der KU sich nach dem BGB richtet, wird sie solange rechnen müssen, bis das Ergebnis stimmt. Leider ist das eine oft zu machende Erfahrung, dass sich in den Amtsstuben viele tummeln, die leider keine Ahnung haben ... oder haben wollen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Ich kann hier gar keine konkrete Forderung erkennen. Wieviel Unterhalt wird denn für welches Kind ab wann verlangt? Kannst du vielleicht dem Forum das entsprechende Anschreiben zur Verfügung stellen? Irgendwo hochladen? Vielleicht wird dann einiges klarer. Natürlich müssten vorher alle personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht werden.
ja klar aus 2013 mit ich glaube 250 Euro für alle 3 Kinder...
Glauben hilft hier wenig. Es ist sehr wichtig, in welcher Höhe der Unterhalt je Kind tituliert ist.
Mal eine Verständnisfrage.
Du sitzt also im Betriebsrat und bist komplett von deiner Arbeit freigestellt oder wie kommt es, dass du keine Zuschläge mehr bekommst?
Ist nicht wirklich mein Wissensgebiet. Aber ist es nicht eigentlich so, dass Betriebsratsmitglieder nicht schlechter gestellt werden dürfen und somit eigentlich keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen?
Ich gehe mal davon aus, dass du da nicht irgendwie freiwillig auf diese Zuschläge verzichtest.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für Eure Antworten
Ich kann hier gar keine konkrete Forderung erkennen.
Sorry für die fehlenden Angaben. Seit 08/2020 zahle ich 703 Euro für die beiden Mädels. Nun soll ich aber für 01-08/2021 484 Euro nachzahlen, jeden Monat 60,50 Euro, da das Jobcenter mit 2200 anstelle 2020 Euro für das Jahr 2021 rechnet.
Glauben hilft hier wenig. Es ist sehr wichtig, in welcher Höhe der Unterhalt je Kind tituliert ist.
Ich hab mal gesucht, gibt ein Unterhaltstitel aus 2011 über insgesamt 195 Euro. Für die beiden Mädels sind das 69 + 57 Euro
Mal eine Verständnisfrage.
Du sitzt also im Betriebsrat und bist komplett von deiner Arbeit freigestellt oder wie kommt es, dass du keine Zuschläge mehr bekommst?
Ist nicht wirklich mein Wissensgebiet. Aber ist es nicht eigentlich so, dass Betriebsratsmitglieder nicht schlechter gestellt werden dürfen und somit eigentlich keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen?
Ich gehe mal davon aus, dass du da nicht irgendwie freiwillig auf diese Zuschläge verzichtest.
Wenn ich am Wochenende nicht arbeite und wenn ich keine Verkaufsprovision erziele, gibt es halt weniger. Das Grundgehalt ist noch dass, was ich vorher auch hatte. Der Arbeitgeber zahlt das normale Gehalt weiter.
Viele Grüße und bleibt Gesund
Der Rumtreiber
Ah, ok. Und warum arbeitest du nicht am Wochenende? Hat das mit dem Betriebrat zu tun?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ah, ok. Und warum arbeitest du nicht am Wochenende? Hat das mit dem Betriebrat zu tun?
Ja, richtig. Die Belegschaft arbeitet 5 Tage im 3 Schicht von Mo-So 6-23 Uhr. 365 Tage also auch Feiertage.
Wir, also der BR und die SBV nur Mo-Fr 8-17 Uhr.
Also bist du für deine gesamte Wochenarbeitszeit für Betriebsrattätigkeiten freigestellt und arbeitest nun ausschließlich als BR.
Eigentlich wärst du dann so zu stellen, als ob du "normal" arbeiten würdest. Dann müsste dir ja der Durschnitt deiner Zulagen weitergezahlt werden.
Allerdings könnte ein Stolperstein in der aktuellen Lage sein, dass dir unterstellt wird, dass du die Einkommenseinbußen selbst herbeigeführt hast und sie deshalb beim Unterhalt nicht berücksichtigt werden, zumal du wohl auch ein Mangelfall bist. Das deutet der aktuelle Zahlbetrag an und auch, dass du für deinen in einer Wohngruppe untergebrachten Sohn kein Kostenbeitrag erhoben wird.
Aber falsch gerechnet hat die Dame trotzem. Deiner minderjährigen Tochter würde der Mindestunterhalt zustehen und der volljährigen nur das, was dann noch übrigbleiben würde. Sie ist nicht mehr priveligiert und daher hast du ihr ggü. einen höheren SB. Ob und in weit sie während des FSJ überhaupt unterhaltsbedürftig ist wäre noch einer weitere Baustelle. AUf jeden Fall würde auch ihren Bedarf die Vergütung des FSJ zum Großteil angerechnet.
ALles in allem eine etwas kompliziertere Situation. Mich irritiert übrigens auch, dass das das JC berechnet und nicht das JA.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
das JA und das Jobcenter haben unterschiedliche Auskunftsansprüche und dürfen selber prüfen. Ist irgendwo in SGB X geregelt, währenden das JA nach BGB prüft.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wenn das JC rechnet, dann heißt das in aller Regel, dass die KM mir den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet und der Unterhalt auf H4 angerechnet wird. Vermutlich gehört der Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Offensichtlich wurde die Unterhaltberechnung bis einschliesslich August 2021 unter Annahme gemacht, dass das volljährige Kind privilegiert ist. Dann sind beide Kinder entsprechend zu berücksichtigen.
Wenn das volljährige Kind das FSJ antritt, dann ist es nicht mehr privilegiert und dann ändert sich die Rechnung.
Prinzipiell kann Unterhalt nicht rückwirkend gefordert werden, es wäre aber möglich, dass der Durchschnitt von 2020 für die Berechnung für 2021 zugrunde gelegt wurde.
Wenn es tatsächlich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, dann würde das FSJ auch H4 ändern, also eine Neuberechnung sowieso erforderlich machen.
Das JC berechnet den Unterhaltsanspruch nicht monatlich, es muss aber die Berechnung ändern, wenn sich die Umstände ändern und Volljährigkeit/Privilegiertheit des Kindes bzw. das FSJ ändern die Berechnung.
Wenn Du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, dann bleibt Dir nur als erstes eine richtige Rechnung vorzulegen und Widerspruch einzulegen. Du solltest einen Bescheid erhalten haben und der enthält eine Widerrufsbelehrung, also wie Widerspruch einzulegen ist. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden, führt aber natürlich nicht zum Ziel, wenn es keine Nachweise gibt.
Wenn Du die Auseinandersetzung mit dem JC nicht selbst führen kannst, dann bleibt Dir nur Dir einen Anwalt zu suchen.
VG Susi
Deiner minderjährigen Tochter würde der Mindestunterhalt zustehen und der volljährigen nur das, was dann noch übrigbleiben würde. Sie ist nicht mehr priveligiert und daher hast du ihr ggü. einen höheren SB. Ob und in weit sie während des FSJ überhaupt unterhaltsbedürftig ist wäre noch einer weitere Baustelle.
So ist es. Leider wissen wir nicht, in welchem Monat die älteste Tochter volljährig wurde und wann sie ihre Schulausbildung abgeschlossen hat. Ansonsten wüssten wir ziemlich sicher, bis wann der Mindestunterhalt zustehen würde.
Und was mich besonders enttäuscht, dass auch auf Nachfragen nur die Gesamtsumme des monatlichen Unterhalts und der Nachforderung genannt wird, statt für jedes Kind einzeln. Um genau das und mögliche weitere wichtige Informationen zu erhalten, hatte ich nach dem Anschreiben gefragt. Oft stehen da auch Dinge drin, deren Bedeutung die Betroffenen unterschätzen...
Ja, wichtig wären auch Informationen zum FSJ.
Wenn Du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, dann bleibt Dir nur als erstes eine richtige Rechnung vorzulegen und Widerspruch einzulegen. Du solltest einen Bescheid erhalten haben und der enthält eine Widerrufsbelehrung, also wie Widerspruch einzulegen ist. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden, führt aber natürlich nicht zum Ziel, wenn es keine Nachweise gibt.
Wenn Du die Auseinandersetzung mit dem JC nicht selbst führen kannst, dann bleibt Dir nur Dir einen Anwalt zu suchen.VG Susi
Hallo Susi,
ich habe eine "Zahlungsaufforderung Unterhalt" bekommen. Zwar als Postzustellung aber ohne Hinweis auf einer Möglichkeit des Einwandes und auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
So ist es. Leider wissen wir nicht, in welchem Monat die älteste Tochter volljährig wurde und wann sie ihre Schulausbildung abgeschlossen hat. Ansonsten wüssten wir ziemlich sicher, bis wann der Mindestunterhalt zustehen würde.
Und was mich besonders enttäuscht, dass auch auf Nachfragen nur die Gesamtsumme des monatlichen Unterhalts und der Nachforderung genannt wird, statt für jedes Kind einzeln. Um genau das und mögliche weitere wichtige Informationen zu erhalten, hatte ich nach dem Anschreiben gefragt. Oft stehen da auch Dinge drin, deren Bedeutung die Betroffenen unterschätzen...Ja, wichtig wären auch Informationen zum FSJ.
Hallo Risiko,
Meine Große ist in 09/2020 18 geworden, Schule wurde im 06/2021 beendet und das FSJ startet am 01.09.2021
Der monatliche Unterhalt splittet sich in 174 für die Große ab dem 01.09.2021 vom 01-08/2021 noch 345 und 418,50 für die Kleine.
Viele Grüße und bleibt Gesund
Der Rumtreiber
Hallo,
offensichtlich wurde mit dem Mindestunterhalt gerechnet, Mindestunterhalt ist bis zu einem bereinigten Einkommen von 1900 Euro zu zahlen.
Der Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 15 und 17 im Jahr 2021 ist nach der DDT 528 Euro und für ein Kind ab 18 Jahre 564 Euro.
Abzüglich halbes Kindergeld für das 15jährige Kind sind es 423,50 Euro und abzüglich volles KG (219 Euro) für das volljährige Kind 345 Euro.
In Summe macht das 418,50 + 345 = 763,50 Euro.
Wenn Du also 703 Euro gezahlt hast, dann ist die Nachforderung von 60,50 Euro für 01-08/2021 gerechtfertigt.
Es ergibt sich Selbstbehalt 1160 Euro plus KU von 763,50 = 1923,50 Euro.
Niedriger wird der Unterhalt nur ausfallen, wenn Du einen Mangelfall geltend machst. In diesem Fall gelten aber auch andere Rechenregeln. Die müsste man dann einzeln prüfen, insbesondere können Dir berufsbedingte Einnahmen minimiert werden oder auch ein fiktives Einkommen unterstellt werden.
Offensichtlich würde für den Unterhalt im FSJ auch das Einkommen des Kindes berücksichtigt bzw. Dein erhöhter Selbstbehalt gegenüber dem nun nicht mehr privilegierten Kind von 1400 Euro.
VG Susi
ich habe eine "Zahlungsaufforderung Unterhalt" bekommen. Zwar als Postzustellung aber ohne Hinweis auf einer Möglichkeit des Einwandes und auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann bist Du für einen Widerspruch / Klage an keine Frist gebunden und hast 12 Monate Zeit etwas dagegen zu unternehmen.
Du kannst gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn das bereits die Antwort auf einen vorherigen Widerspruch war, dann bleibt Dir nur die Klage.
Ansonsten klingt der Beitrag von Susi nachvollziehbar.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Weder ein Jugendamt noch ein Jobcenter kann den Unterhalt durch Bescheid festlegen.
Es handelt sich hier um eine stinknormale zivilrechtliche Angelegenheit. Eine Inverzugsetzung. Zahlt der KV nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird das Jobcenter die Unterhaltsansprüche am FamG einklagen. Zahlt er ohne Titulierung des Betrages, erfolgt die Klage auch (sofern Titulierung verlangt wurde).
Aufgrund der bisherigen Informationen empfehle ich dem KV den Mindestunterhalt für das minderjährige Kind zu zahlen (auch geltend gemachte Rückstände) und auf Verlangen auch zu titulieren. Ansonsten wird man ihm die Verfahrenskosten aufdrücken.
Da er sich zum FSJ des volljährigen Kindes im Forum nicht weiter äußert, empfehle ich hierbei den Gang zum Anwalt.
Glück Auf,
an dieser Stelle zunächst mal vielen Dank für die ganzen hilfreichen Beiträge.
Der Thread hat sich zu einer guten Beratung entwickelt, dass aber wollte ich ja gar nicht. Mein Anliegen ist, dass das Jobcenter mein Gehalt bei der Berechnung falsch ansetzt. Das JC nimmt 2200 Euro ich bekomme aber nur 2020 Euro. Weiter weigert sich die Sachbearbeiterin am JC das zu berichtigen.
Über die Höhe, die Grundlage und die Situation mit FSJ Selbstbehalt, so wichtig diese Info auch sind, vielen Dank dafür, ich brauche sie nicht.
Als Quintessenzen nehme ich mit, dass ich wohl auf meine Kosten, die vermutlich viel höher sein werden als die Nachberechnung für 01-08/2021, den Unterhalt gerichtlich feststellen lassen muss. Eine Unterhaltsabänderungsklage nennt sich das wohl. Manchmal liebe ich ja unseren Rechtsstaat.
Ihr lieben Leute und helfenden Menschen. Vielen Dank
Der Rumtreiber
Das JC nimmt 2200 Euro ich bekomme aber nur 2020 Euro. Weiter weigert sich die Sachbearbeiterin am JC das zu berichtigen.
Da kommt es eben darauf an, ob es korrekt ist, dass der AG weniger zahlt bzw. darauf, ob du nicht freiwillig auf einen Teil deines Gehalts verzichtet hast, damit du im BR arbeiten kannst.
Die Frage, ob du vollständig oder nur teilweise freigestellt bist ist ja noch unbeantwortet
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
das JC rechnet schon den Unterhalt aus, wenn es um eine Bedarfsgemeinschaft bei H4 geht. Denn dann gehen die Ansprüche auf das JC über und werden mit H4 verrechnet.
Wie hoch das eigentliche Einkommen ist, ist hier gar nicht relevant, da sowie so nur der Mindestunterhalt veranschlagt wurde.
Kritisch sind nur 2 Dinge, nämlich ist der TO überhaupt für den Mindestunterhalt leistungsfähig. Ansonsten ist die Rechnung des JC richtig, da das volljährige Kind noch privilegiert war und das volle Kindergeld in Abzug gebracht wurde.
VG Susi