Jobcenter will Ausk...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Jobcenter will Auskunft

 
(@reini2912)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich bin neu hier und habe mal eine Frage

Ich bekam am 24.12 ein schreiben vom jobcenter das die Mutter meines Sohnes (4)
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hat.

Für das Kind zahle ich Unterhalt in Höhe von 241 Euro. 

Die wollen jetzt das ich alles offen lege, was ich aber eigentlich nicht einseh da ich jeden Monat pünktlich Unterhalt zahle. 

Wollen die Unterhalt für sie? War es nicht so das mann nur bis das Kind drei ist für die Mutter mit auf kommen muss? Soll ich Auskunft geben?

Ach sie hat ne Beistandschaft und da Überweise ich immer hin

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke schon mal

jeje

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2011 03:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Auch wenn man sich gegen die Auskunftsaufforderung nicht sehr wirksam wehren kann, würde ich zunächst folgendes schreiben:
"Sehr geehrtes Jobcenter.
Ihre Kundin, Frau X ist für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Es ist aus Ihrem Schreiben auch nicht ersichtlich, warum sie daran gehindert sein sollte, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder womit ein Unterhaltsanspruch gegen mich begründet sein sollte.
Unser gemeinsames Kind ist bereits 4 Jahre alt, so dass sich auch alleine aus diesem Grund kein Unterhaltsanspruch gegen mich ergibt.
Ihre Aufforderung zur Einkommensauskunft betrachte ich daher als gegenstandslos.
mfg Reini

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 09:45
(@nadda)
Registriert

Guten Morgen,

@ Beppo
sehr schöner Textentwurf.

Würde ich auch so in der Art erst einmal losschicken und dann weitersehen.

Kniffliger wird es unter Umständen wenn ihr verheiratet wart, aber das liest sich bei dir ja nicht so.

Prinzipiell kannst du davon ausgehen das im Amt immer erst versucht wird einen zu finden der bezahlt.
Das wird wohl oft auch versucht obwohl nichts zu holen ist und kein Anspruch besteht.

So bekomme ich z.B. immer gerne mal Aufforderungen zur Einkommensauskunft wenn mein Exmann neue Sozialleistungen beantragt. Bezahlt habe ich allerdings nie, auch wenn ich einmal einen Rechtsanwalt bemühen musste um dem Amt zu "erklären" das ich hier nicht mehr zuständig bin.

Also lass dir die Laune nicht verderben, das erledigt sich unter Umständen sehr schnell.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 12:10
(@reini2912)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo

der textentwurf von dir liest sich echt gut, denk den werd ich gleich so übernehmen (natürlich mit den richtigen Daten)  :redhead:

eigentlich wollte ich gleich mal zum Anwalt gehen, aber evtl. reicht ja schon dieser Brief aus um das Jobcenter zur Vernunft zu bringen...

Danke nochmal für eure Antworten und Tipps, sobald ich ein Ergebnis habe werde ich es hier posten...

Wünsch euch noch schöne Feiertage

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2011 19:35
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi reini,

Anwalt ist hier nicht nötig. Den zahlst Du nämlich. Mit dem Brief von Beppo kannst
Du erstmal reagieren. Deine Hoffnung aber, dass es damit erledigt ist, wird sich nicht
erfüllen.

Die werden auf die Auskunft bestehen.

Die Logik ist in etwa so: KM erhält Leistungen von der ARGE, und der KU wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft Mutter-Kind in die Berechnung der Leistungen, die die KM erhält, einbezogen und senkt den Anspruch der KM. Ergo: Wenn die ARGE Dich auf höhreren KU berechnet, zahlt sie weniger. Deshalb wollen die Auskunft. Und um die wirst Du meiner Meinung nicht herumkommen. Irgenwann drohen die Dir ein Ordnungsgeld an. Nach der Erteilung der Auskunft berechnen die Dich und teilen Dir mit, was Du angbelich zu zahlen hast.

Das muss man nicht mitmachen. Mach ich z.B. auch nicht. Ich habe im April 2009 so einen Brief bekommen wie Du und führe seitdem einen rechtlichen Disput mit der ARGE. Die wollen immer noch das Geld von mir, inzwischen versucht es der dritte Sachbearbeiter. Ausgang ungewiss. Das muss man mögen.

Schick den Brief ab und berichte. Mich würde auch interessieren, wie die reagieren.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 10:20
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo also so einfach ist das nicht
mein Mann hat das gleich versucht und gegen die
Überleitung der Ansprüche an die arge sich zur Wehr
gesetzt
ohne Erfolg wurde vom Gericht abgelegt und
er bekam einen neuen Titel in dem er unterhalt
für sohni direkt an die arge zahlt

zum Glück nicht für die km da ihr eine Tätigkeit
angerechnet wurde

zur Zeit läuft eine neuberechnung
der Ansprüche der arge
da mein Mann dalagen kann
das sohni mehr als3/4 des Monats bei uns lebt

zwar noch bei der km gemeldet ist aber eben
wesentlich mehr bei uns ist und er alle kosten
wie Kleidung schule usw trägt
bin mal gespannt was da raus kommt

die km tobt jedenfalls und will ihn verklagen

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 20:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist aber nicht ganz das Gleiche.
Der TO will sich ja nicht gegen die Überleitung wehren, sondern hinterfragt, woraufhin es denn überhaupt einen Anspruch geben soll, der über gelitten werden könnte.
Außerdem  geht es hier um EU und nicht um KU. Ersterer besteht nicht einfach nur so, weil es einen § gibt, der das ermöglicht.

Man kann ja auch nicht jemand einfach in den Knast stecken, nur weil es einen § gibt, der Mord mit Gefängnis ahndet.
Man muss auch noch nachweisen, dass man einen begangen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 20:54
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Außerdem  geht es hier um EU und nicht um KU.

Beppo, die ARGE schaut in erster Linie, ob der TO korrekt KU zahlt, oder ob nicht doch etwas höherer KU berechnet werden kann. Ein Anspruch gegenüber der Mutter besteht nicht, da das Kind 4 Jahre alt ist.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 12:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, wenn das so ist, ist mein Schreiben sinnlos.
Ich dachte es ginge um EU.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 13:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Allerdings wäre zu beweisen, dass eine Bedarfsgemeinschaft überhaupt besteht, dass das Kind also Leistungen von der Arge erhält - erhalten muss (KU + 1/2KG + Wohngeld). Wie immer das alte Spiel um den Übergang von UH-Ansprüchen und dem erst daraus folgendem Auskunftsanspruch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 13:32




(@nadda)
Registriert

Hi,

bin immer noch der Meinung das die prüfen wollen ob er für die Mutter zahlen kann. Durch meinen Ex habe ich diese Prüfung ja auch immer wieder mal bekommen.

Und der Hinweis mit der Bedarfsgemeinschaft ist auch interessant, bei der Höhe des KU kann man den Sachbearbeiter wenn er weiter nachforscht auch mal danach fragen.

Auf jeden Fall würde ich mich da immer noch  nicht verrückt  machen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 09:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf jeden Fall sollte er erstmal darlegen, welcher Anspruch übergegangen sein soll, und warum ein solcher existieren soll.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 10:26