Jobcenter will wiss...
 
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Jobcenter will wissen wer noch im Haushalt lebt

 
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich hatte ja glücklicherweise lange lange lange Ruhe. Nun hat mein Lebensabschnittsdrama mal wieder "Spaß" mit dem Jobcenter.

Kurze Eckdaten - die Kurze ist 11. Lebt bei der Mama und zwei weiteren Kindern wovon einer schwerstbehindert ist. Bei uns aller 14 Tage WE und wie es sonst so passt. Das klappt auch alles super.Die KM geht seit ich die alle kenne nicht arbeiten. H4 bzw. jetzt mit dem behinderten Kind wird sie auch nie wieder arbeiten brauchen/müssen. Also geht alles über das Jobcenter.

Jetzt dazu warum ich schreiben und nicht mein Lebensabschnittsdrama. Neuestes Schreiben von der Dame. Sie will jetzt wissen ob seit Juli 2013 eine weitere Person in seinem Haushalt lebt. Also das bin dann wohl ich. Muss ich der das mitteilen???  Ich bin ja selber unterhaltspflichtig gegenüber meinen 18 Jährigen Sohn. Hab aber ehrlich gesagt überhaupt keine Lust mich wegen dieser Ex irgendwo nackig zu machen. Mit meinen Sohn und seinem Vater lief immer alles reibungslos und entspannt.

Wäre super wenn wir das jemand sagen könnte. Wenn noch was fehlt an Eckdaten - jederzeit.

Vielen Dank

Franzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 18:15
(@Mrs_Mima)

hi,

also erstmal finde ich persönliches nicht besonders prickelnd, wie du von der Mutter des Kindes deines Partners sprichst. "Die" steht im Stall, vielleicht kennst du den Ausdruck noch, wir sind ja fast ein BJ.

Die KM geht seit ich die alle kenne nicht arbeiten. H4 bzw. jetzt mit dem behinderten Kind wird sie auch nie wieder arbeiten brauchen/müssen. Also geht alles über das Jobcenter.

Franzi

Naja, 3 Kinder, das Älteste 11 und eines der beiden Jüngeren behindert ist schon mal ne Hausnummer an Streß, wenn ich denke, dass mir mit meinen dreien (nicht behindert) und Job manchmal für alles außerhalb die Kraft fehlt und ich gewohnheitsmäßug am Limit surfe.

Und ja, er wird mitteilen müssen, dass du mit im Haushalt lebst da ihr euch ja nun die Miete teilt und das als Haushaltsersparnis angesehen wird (eine 1,5-Zimmer-Wohnung alleine kostet nun mal meist mehr als eine 3-Zimmerwohnung durch 2).

Und um Lust geht es hier nicht.

Teilt mit, dass ihr Zusammenlebt und gut ist. In dem du dich aufregst machst du dir mehr Streß als nörig.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2016 18:25
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo Mima,

danke für die Info. Also erstmal ich mache mir keinen Stress - hatte die Woche genug (Autounfall). Aber ich weiß immer gern ob es dafür eine Pflicht gibt. Was kann dann als Folge dann kommen???  Das ich für die Miete mit angerechnet werde ok. Damit kann ich leben. Aber wie ich schon geschrieben habe, ich habe keine Lust meine Einkünfte darlegen zu müssen. Können die das fordern???  Ich habe ja nicht direkt mit der Kurzen was zu tun. Rechtlich gesehen. Persönlich - naja- die Einkäufe mit ner 11 Jährigen sind sehr interessant  🙂

Was die KM macht ist mir persönlich eh schnurz. Klar machen Kinder Arbeit und Stress. Im übrigen sind es eigentlich 4 Kinder, nur die Älteste ist mit 12 Jahren zum JA gezogen und hat gekämpft zu ihrem Vater ziehen zu können. Für den "besonderen" Jungen ist aber rund um die Uhr immer ein Pfleger im Haushalt. Aber egal. Mir steht es nicht zu das zu beurteilen und damit tu ich das auch nicht.

LG

Franzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 18:32
(@Mrs_Mima)

okay, dann kam das falsch rüber  🙂
Ob die Angaben über dein Einkommen verlangt werden können weiß ich nicht. Aber das können dir hier sicher andere sagen.

Ach ich weiß nicht, ob ich ein "besonderes" Kind  ständig einem Pfleger überlassen könnte obwohl es natürlich prima ist, dass es den gibt (versteh mich nicht falsch, ich würde den Pfleger pflegen lassen aber trotzdem als Elter/Eltern viel präsent sein wollen). Ist aber nur ne Gefühlssache und graue Theorie.

Aus Interesse: was ist denn an Einkäufen mit einer 11-jährigen interessant? Ich dachte bisher, die Einkäufe mit und für meinen fast 17-jährigen sind interessant (Rieeesenmengen an Nahrung!!!). Ich möcht wissen, was auf mich zukommt, meine Tochter wird 7  😉

Gruß

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2016 19:02
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Tja - der Kleine Junge ist eh ganz schön mies dran, aber wie gesagt - ich kann es nicht einschätzen, also lass ich das auch. Ich sehe nur unsere Kurze und da läuft einem schon manchmal das Grauen über den Rücken. Aber sie ist ziemlich taff - Klassenbeste (da bin auch ich als Stiefmutter ziemlich stolz) und regelt ihr Leben schon größtenteils selber.

Shoppen mit mir und ihrem Vater findet sie toll. Ab in die große Stadt und getümmel. Aaaaaaber - so einfach wie bei Jungs ist das definitiv nicht bzw. nicht mehr. Die Weibsen in dem Alter haben ne Ausdauer und das mit mir als Shoppinghasser. Aber dieses Getue - kannst du nur brüllen. Oder wenn andere Mädels taxiert werden oder auch kommentiert was andere an haben oder wie die Haare sind. Wahnsinn. Ich staune immer - ich glaube ich war vielleicht mit 15 so  :rofl2:  ich bin jedes Mal ziemlich ko nach so einer Aktion

LG

Franzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 19:15
(@Mrs_Mima)

hahaaa....in DEM Punkt ist mein Großer definitiv leichter zu handeln..ich bestell online bei H&M und gut ist  :thumbup:
Aber die Nahrungsmengen.......

Und nein, WIR waren mit 15 niiiieeeeeee so  :phantom:

Also nochmal back to topic: Zusammenleben wird er angeben müssen, dein Einkommen eher nicht (wenn er Mindestunterhalt zahlt) aber da hab ich eher gar keine Ahnung.

Alles Liebe

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2016 19:26
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

ja Mindestunterhalt zahlt er, obwohl er 20,- Euro damit unter dem Selbstbehalt liegt. Aber das ist egal wegen den 20,- Euro.

Na ich werde mal einen schönen Brief wieder malen und mich mit angeben. Die Spannung steigt  😉

Mein Sohn (18) geht so mit Nahrung. Wenn er hier bei mir auf dem Dorf ist geht da immer mehr rein. Aber mein Stiefsohn (auch 17) ist da genauso wie deiner. Kaum vom Tisch aufgestanden geht die Kühlschranktür  :rofl2: - also wenn die zwei da sind, dann mindestens die doppelte Menge von allem und bitte auch noch ein Nachtmahl vorbereiten.

Danke dir für die Auskünfte  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 19:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

unterhaltspflichtig ist alleine der KV, da er Mindestunterhalt zahlt gibt es keinen Grund irgendetwas anzugeben.
Die KM darf natürlich neugierig sein ob es da jemanden gibt. Die Frage muss aber nicht beantwortet werden. Dein Einkommen ist für den Unterhalt irrelevant und auch deshalb muss man dazu keine Auskunft geben.
Frage die KM doch einfach nach einer Rechtsgrundlage für die Auskunft.

Was den Nahrungsbedarf eines 15jährigen angeht sagt meine Erfahrung, was es zu Essen gibt ist egal, Hauptsache viiiieeellll.

VG Susi

P.S.: Wenn allerdings wie in der Überschrift steht, dass JC vom Kindsvater wissen will ob da noch jemand wohnt weil er H4/Aufstocker ist, dann geht es um eine Bedarfsgemeinschaft und in diesem Fall ist Auskunft zu erteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2016 20:11
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

die KM kennt mich. Die Kurze ist ja glücklicherweise viel bei uns.

Wissen will es das JC. Mein Freund geht voll arbeiten. Er zahlt für seinen Sohn 200 Euro ( mit der KM welche arbeitet so selber geregelt). Für die Kurze 180,00 Euro. Damit liegt er ca 20 Euro unter dem Selbstbehalt, aber das war unsere Entscheidung. Die KM der Kurzen ist - tja was auch immer. Zu Hause ... hat noch zwei kleine Jungs. Der eine 4 und geht in Kita ... der andere leider Schwerstbehinderte mit eigenen Pfleger. Zumindest bekommt sie Geld vom JC.

Also gebe ich mich erstmal an und so wie ich es verstehe kann ihm dann halt nur die halbe Miete angerechnet werden. Allerdings liegt er trotzdem unter dem Selbstbehalt.

Nun - dann schauen wir mal. Vielen Dank !!!!

Franzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt hier tatsächlich ein Problem. Wenn ich es richtig sehe hat der KV 2 Kinder, mit der einen KM hat er sich gütlich geeinigt. Bei der anderen KM ist es schwieriger, da sie H4 bekommt und deshalb das JC den Unterhalt eintreibt und ihn mit H4 verrechnet.

Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt aber seit dem 1.1.2016 bei 2 Kindern als Zahlbetrag 240 Euro (Zahlbetrag 2. Altersstufe 289 Euro). D.h. der KV zahlt zu wenig Unterhalt und deshalb will das JC wissen ob er mit jemandem zusammen lebt um eine Haushaltsersparnis anzurechnen. Dein Einkommen spielt hier eine Rolle, wenn Du nämlich kein/nur geringes Einkommen hättest gäbe es keine Ersparnis. Im Endeffekt geht es um eine Mangelfallberechnung und die Absenkung des Selbstbehalts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2016 20:53




(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

also muss ich mein Einkommen darlegen... ich finde es einfach krank das ich wegen der Unterhaltspflicht für ein fremdes Kind meinen Lohn angeben muss. Gut - da ich ja für meinen Sohn auch noch unterhaltspflichtig bin, wird das nicht wirklich was werden, aber das nervt ungemein  😡

Na danke auf jeden Fall für die Info.

Schönen Abend noch

Franzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2016 23:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

also muss ich mein Einkommen darlegen...

Richtig. Sobald ein ALG2-Empfänger auch nur theoretisch UH-Ansprüchen haben könnte, müssen sämtliche involvierte Menschen die Hosen runter lassen. Das ist nunmal dt. Recht, dt. Rechtssprechung. Willkommen im freien Deutschland, wo die Menschenwürde unantastbar ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2016 16:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... ein ALG2-Empfänger auch nur theoretisch UH-Ansprüchen haben könnte, müssen sämtliche involvierte Menschen die Hosen runter lassen.

Und manchmal bleibt sie dort, weil nach Anzug aller "berechtigten" Forderungen nichts zum beißen mehr über bleibt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.03.2016 19:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Franzi,

also muss ich mein Einkommen darlegen... ich finde es einfach krank das ich wegen der Unterhaltspflicht für ein fremdes Kind meinen Lohn angeben muss. Gut - da ich ja für meinen Sohn auch noch unterhaltspflichtig bin, wird das nicht wirklich was werden, aber das nervt ungemein

Um die familienrechtliche Konstellation darzulegen:

1. Du bist nicht verpflichtet, Dein Einkommen nachzuweisen.
Es geht nicht um Dich und Deine Leistungsfähigkeit, sondern um die Deines Partners.
Durch das Zusammenleben wird davon ausgegangen, daß er ggü. einem alleinstehenden UH-Pflichtigen verminderte Lebenshaltungskosten hat (wesentlicher Punkt ist hierbei eine Mietersparnis).
Dagegen spräche, wenn Du nicht in der Lage bist, Dich selbst zu unterhalten.
Insofern macht der Nachweis nur Sinn, wenn Dein verbleibendes Einkommen (unter Berücksichtigung Deiner UH-Pflichten, die Du dann ebenfalls nachweisen solltest) geringer ist als seines.

2. Folglich verhindert ein Einkommensnachweis Deinerseits nicht unbedingt das Absenken seines Selbstbehaltes.
Im Forum gibt es durchaus Fälle, in denen es den zuständigen OLG-Schwarzroben vollkommen Banane war, daß die Lebenspartnerin selbst lediglich über einen 400 EUR Job verfügte ...
... es wurde Kraft richterlicher Arroganz beschlossen, daß sie ja mehr arbeiten könnte.

Zur Klarstellung: Beschließen kann eine derartige SB-Absenkung (in Abhängigkeit OLG-Bezirk bis zu max. 20 Prozent) lediglich ein Richter - nicht das JA oder JC.

Das soll keine Angst machen, sondern lediglich der mentalen Vorbereitung dienen ...
... und bitte verwechsle diese Darstellung nicht mit meiner Meinung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2016 10:31
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

In Ergänzung zu United:

Eine Ersparnis an z.B. Miete tritt nur dann ein, wenn diese tatsächlich von beiden getragen wird. Wenn er schlau wäre, dann würde er solche kostensenkenden Maßnahmen unterlassen. Im Klartext heißt das: NUR ER sollte im Mietvertrag als Mieter stehen, die LG (also Franzi) wohnt natürlich mietfrei bei ihm oder ihr schließt einen Untermietvertrag mit dem symbolischen Vertrag von 1 € monatlich ab. Thema erledigt.

Was die Lebenshaltungskosten angeht, könntet ihr völlig getrennte Haushalte führen, die sich nur aufgrund allgemeinen Wohnraummangels im gleichen Objekt (Wohnung) befinden.

Der Kampf vor Gericht wird übel, aber es lohnt sich.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2016 15:53