hallo liebe leidensgenossen und frohe weihnacht......
hab ein paar fragen, und werd ersmal ein wenig erzählen:
ich bin seid 10.2007 glücklich geschieden, und meine beiden kinder (7 und10 Jahre) leben bei der mutter.
die drei (exe und kids) leben bei ihren neuen lebensgefährten, der sehr gut verdient, in seinen eigenen haus.
sie bezieht harz 4 :erstaunt078:
seid unserer trennung im januar 2006 habe ich nach absprache mit ihr KU nach düsseldorfer tabelle gezahlt.
durch wohnungswechsel, und anderen umständen war ich im sommer dieses jahres 2 monde arbeitslos :inbed:, und die Ämter schalteten sich ein :mestupid:
ergo: komplettes einkommen darlegen....ect. seid august hab ich wieder nen job.
sie bekam unterhalt von der vorschusskasse, und nach langen hin und her, wurde mein unterhalt ausgerechnet, und is für mich recht günstig ausgefallen, da ich nur ca. 1100 euronen im monat netto verdiene. ich habe bis dato auch nur für die kinder bezahlt, nie für die mutter. sie hat auch nie anspruch darauf erhoben, ihr geht es finanziell auch wesentlich besser als mir :knockout:
den KU zahle ich an die unterhaltsvorschusskasse. mir wurde gesagt, das ich bald den KU wieder an die mutter überweisen kann, damit sie den "fall" vom schreibtisch haben.
die ARGE wollte auch meine einkommensverhältnisse wissen,habe ihnen alles zugeschickt, und nun warte ich noch auf post, ob sie irgendwelche ansprüche an mich haben :erstaunt039:.
das zu der kurzen vorgeschichte.............
nun werde ich im februar meinen job wechseln, und werde vorausichtlich 700 euronen netto mehr verdienen........(wird mir und meinen schuldenberg gut tun......)
was kann mir jetzt passieren???
bin ich verpflichtet der ARGE, oder sonnst irgendjemanden über meiner einkommensveräderung zu unterrichten?
wann kommt eine neuberechnung? und muß ich dann nachzahlen?
wäre dankbar, wenn ihr zu meinen fragen antworten hättet......hab hier schon gesucht, aber nichts vergleibares gefunden......
Danke. und noch ein schönes weihnachtsfest.
LG
Hi scarface - Herzlich Willkommen
Könntest Du noch angeben, wieviel KU je Kind Du zahlst? Ebenso, ob die Arge nur für die Kinder oder auch für die KM Auskunft verlangt hat und ob Kinder bzw. KM Leistungen von dort beziehen? Bist Du für die KM UH-pflichtig?
Prinzipiell: Da Du eine EK-Steigerung von mehr als 10% hast kann erneut Auskunft verlangt und die UH-Beträge neu festgelegt werden. Für KU wärst Du dann auch voll und ganz leistungsfähig. Doch was das konkret heisst kann ich noch nicht sagen (s. Fragen oben).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
auf jeden Fall musst du nicht selbst initiativ werden.
Du kannst warten, bis du gefragt wirst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo zusammen
@oldie: ich zahle pro kind 107 euro......an die stadt, sprich unterhaltsvorschusskasse.
die ARGE wollte auskunt "zur leistung des lebensunterhaltes nach dem zweiten gesetzbuch für alle drei.
@beppo: also ersmal schweigen..............
hab nur angst, das ich später nachzahlen muß und, oder weniger habe als jetzt in meinen alten job......habe beim neuen job auch größere aufwendungskosten, sprich längere fahrt, höhere benzinkosten, ect.......und da ich dann im ausland arbeite, und da gemeldet bin ( hatte ich noch nicht erwähnt) zahle ich keine sozialabgaben, und muß für meine rente selbst aufkommen.......
Hallo,
ich widerspreche Beppo selten und nur höchst ungern, ich bin aber der Meinung, dass Du (wie Oldie schon schrieb) sowohl
a) bei einer Einkommenserhöhung von > 10% tätig werden musst
b) als auch wenn der Staat für Deine Unterhaltsverpflichtung einspringt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich hoffe du hast unrecht...................
Also bei b) weiß ich es garnicht, bei a) tendiere ich weiter zu meiner Meinung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi lbm,
aber das ist doch genau das, was Beppo gesagt hat.
Absatz 1: .... "auf Verlangen"......
Absatz 4: - bezieht sich auf den Elternteil, bei dem das Kind lebt
Etwas verwirrt
galaxy
Er ist doch aber auch gesetzlicher Vertreter des Kindes. Deshalb las ich das so... Ich google mal weiter.
LG LBM, die niemanden verwirren will.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:knockout: :knockout: :knockout: :knockout:
Hi,
also ich finde nichts explizit darüber, dass Du es MUSST, außer den von mir gelinkten § aus dem UVG. Wenn Du mit "gesetzlicher Vertreter" im Absatz 4 nicht gemeint bist, gibt es wohl keine gesetzliche Verpflichtung.
Als der UHV gewährt wurde, muss Dich doch ein Schriftstück darüber informiert haben, oder? Auch hinsichtlich dessen, ob Du einer Rückzahlungsverpflichtung unterliegst. In diesem Fall würden sich ja auch Schulden weiter aufhäufen. Guck doch bitte noch mal in Deine Unterlagen, ob aus diesen hervor geht, ob Du eine Einkommensänderung nicht selber angeben musst. Ich kann es mir so gar nicht vorstellen und habe es - so meine ich - auch noch von meinem Ex so in Erinnerung, dass der das selbst angeben musste, als meine Stieftochter UHV bekam.
:schwitz:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
bin ich verpflichtet der ARGE, oder sonnst irgendjemanden über meiner einkommensveräderung zu unterrichten?
Hallo,
nein, nur auf Verlangen. Nicht von dir aus. Ausnahme: wenn Dritte den Kindesunterhalt leisten weil, du nichts zahlen kannst. Sobald du leistungsfähig wirst, musst du die informieren. Im vorliegenden Fall ist das aber IMO nicht erfoderlich. Ruhig abwarten, was die Unterhaltsvorschusskasse ausrechnet, dann damit wieder hier melden.
/elwu
Hi
Sehe es wie elwu. In Ergänzung:
In Abs.4 des §6 UhVorschG wird nicht auf den anderen ET (also der wo das Kind nicht lebt) Bezug genommen. Ausschliesslich auf Verlangen ist von ihm Auskunft zu erteilen. Freiwillig geht natürlich immer. 😉
Die >10% bedeuten nur, dass hier die 2-Jahresfrist nicht gilt und bei plausibler Darlegung auch vorher Auskunft verlangt werden kann.
Falls die Kinder jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft mit der KM leben und selber Leistungen von der Arge beziehen so sieht es wahrscheinlich anders aus. Wenn ich mich nicht irre so müssen pro Kind insgesamt 211 Euro (ohne KG) zusammenkommen. Ist das der Fall, so ist die Arge bei den Kindern nicht dabei. Nur verwundert es mich ein bischen, warum diese sich überhaupt an ihn gewandt hat? Also irgendwas könnte da im Busch sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
. Ruhig abwarten, was die Unterhaltsvorschusskasse ausrechnet, dann damit wieder hier melden.
die unterhaltskasse is fertig mit ihrer rechnung..........
107 euronen pro kind........
warum sich die ARGE an mich gewand hat, weiß ich auch nicht. aber auch ihre rechnung müßte in den nächsten woche (also noch vor meinen jobwechsel ) duch sein.
hallo
hat denn noch keiner hier etas ähnliches erlebt?
bin mir immer noch unsicher........
Hu scarface
Na auf was soll denn geantwortet werden? Welche Frage ist offen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.