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Jobwechsel, Unterhalt neu berechnen

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Dein Arbeitgeber Dir kündigt, dann kann man Dir natürlich nicht vorwerfen mutwillig die Stelle aufgegeben zu haben. Es bleibt aber bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und die kann in einem Nebenjob oder auch einen fiktiven Einkommen "erfüllt" werden.

Wenn der Mindestunterhalt tituliert ist, dann wird er auch bei H4 bzw. Aufstockung berücksichtigt. Das ist dann auch nicht unbedingt ein Selbstläufer und eigentlich eine idiotische Situation, aber für Dich vielleicht eine Chance.

VG Susi

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Geschrieben : 09.10.2019 13:58
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Papa19,

wenn du den Mindestunterhalt aufgrund von berufsbedingten Aufwendungen nicht mehr leisten kannst, ist eher wahrscheinlich, dass man dir diese nicht mehr anerkennen wird. Die werden dir sagen, dass du auch an den Arbeitsort ziehen kannst und halt zum Umgang hinfahren musst.

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Geschrieben : 09.10.2019 13:59
(@papa19)
Schon was gesagt Registriert

@Celine,

ich bin keine 31, möchte auch nicht mein richtigs Alter angeben(sagen wir ich bin Mitte 20). Beim neuen AG kann ich 7 Uhr anfangen, wäre schon circa 16 Uhr zu Hause. Statt 17 Uhr Feierabend beim jetzigen AG. Der Nebenjob geht momentan nicht, da ich am Wochenende Bereitschaft habe.

Zu meiner Ausgabenseite, also das was nur mich betrifft, sind im Monat weniger als der ALG 2 Satz den ich ausgebe. Ich habe in den verganenen Monaten mich schon damit befasst. Da ich noch ein paar Altschulden bezahlen muss kommt es quasi auf +-0 raus.
Das Kind hat sowie garkeine Schuld am ganzen. Wie kommst du darauf zu behaupten das ich vorher von der Hand in den Mund gelebt habe? Das ist dreist.

@Marco, hast du einen ALG2 Rechner zur Hand? Dr. Google liefert mir zwar zahlreiche Wunderrechner, aber nirgendwo kann man den Unterhalt mit eingeben. Wenn ich von meinem monatlichen Netto den KU abziehe, wäre ich Wohngeld bzw ALG berechtigt.

@Susi, stimme dir zu, nur bin ich vor kurzem erst umgezogen und kann gerade so den Umzug bewältigen. Allerdings in eine kleinere Wohnung in meiner Stadt, da der neue AG noch garnicht im Raum stande.
Tituliert ist er, also würde man das bei Wohngeld / ALG Aufstockung mit berücksichtigen? Hast du irgend eine Quelle dafür wo ich dies bzgl. nachlesen kann?

(darf man Links posten? https://hartz.info/index.php?topic=106639.0 )
"WENN titulierter Unterhalt gezahlt wird, wird dieser als nicht zur Verfügung stehendes Einkommen am Nettolohn abgezogen. Es ist also in dem Sinne kein Freibetrag, sondern der Betrag wird so gewertet, als ob dieses Einkommen überhaupt nicht zur Verfügung steht!"

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2019 14:11
(@inselreif)
Moderator

Also die Bahnkard 100 kostet monatlich in zweiter Klasse 406€... Damit ist die weit über den Kosten, die man mir für einen PKW anrechnen würde.

Also wenn ich nicht nach dem überteuerten Abo schaue sondern den Jahrespreis umlege, komme ich auf monatlich 366,25. Bei Deinen nach obiger Rechnung 2.000 Kilometern monatlich sind das 18,3 Cent pro Kilometer. Dafür fährt auch Dein sparsamer Diesel nicht. Es sei denn, Du bekamst ihn geschenkt und er nutzt sich nicht ab.

Es geht mir mit dieser Rechnung auch gar nicht darum, Dir das Bahnfahren patout schmackhaft zu machen. Ich habe nur den Eindruck, dass Du recht festgefahren bist und Dir jetzt eine Bestätigung für Dein Wunschmodell konstruieren möchtest. Aber es gibt nur dann andere Wege, wenn man offen nach ihnen sucht.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 09.10.2019 14:27
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Die werden dir sagen, dass du auch an den Arbeitsort ziehen kannst und halt zum Umgang hinfahren musst.

... was ohnehin die einzig sinnvolle Lösung wäre, wenn es denn unbedingt der neue Arbeitgeber sein soll. Für den Anfang erst einmal ein WG - Zimmer, um Kosten zu sparen, und die Möbel einlagern. Da der Umgang ja nicht fünfmal wöchentlich stattfindet, sind die Fahrtkosten dann wesentlich geringer.

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Geschrieben : 09.10.2019 14:43
(@papa19)
Schon was gesagt Registriert

Ahja, heißt ich hab 16 Uhr feierabend. 18 Uhr zu Hause, dank deiner genialen Bahncard Idee und kann den Umgang nicht wahrnehmen.

Aber anscheinend redet man bei dir mit einer Wand, hab gefühlt 100x geschrieben das es von der Zeit her garnicht funktioniert, mal den Preis außer Betracht gelassen. Dann kommt nur so ein Kommentar von dir, nach dem Motto man "muss es nur wollen"...
Wunschmodell konstruieren? Klar, kurz gesagt ich kann jeden ALG2 Bezieher verstehen der unterhaltspflichtig ist und nicht arbeiten geht, wenn man so dermaßen in die Ecke gedrückt wird.
Der Unterschied zwischen mir und einem ALG 2 Empfänger der unterhaltspflichtig war/ist, wäre das ich einen Weg Suche dahin nicht zu kommen, aber anscheinend wird man vom System dahin gedrängt

@MaxMustermann, ja das wäre sinnvoller auf Dauer gesehen. Nur habe ich in meinem jetzigen Wohnort 2 Jahre Mindestdauer für meine Wohnung als Zusatzvereinbarung stehen. Bevor ich mein Hab und Gut einlagere und in einer WG ziehe, NUR damit ich Unterhalt zahlen kann, stelle ich mich lieber am Jobcenter an.

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2019 14:49
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie kommst du darauf zu behaupten das ich vorher von der Hand in den Mund gelebt habe? Das ist dreist.

Tut mir leid, ich wollte Dich damit nicht angreifen, aber wenn Du f, wie Du geschrieben hast, wegen des Umzugs drei Monate nicht den Mindestunterhalt zahlen konntest, dann heißt das ja, dass Du keine Rücklagen gebildet hättest, mithin also Deinen Verdienst immer vollständig aufgebraucht hast.

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Geschrieben : 09.10.2019 14:51
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Nach dem hin- und herlesen ergibt sich bei mir doch ein starkes Ja-Aber-Gefühl.
Was passieren kann, oder sogar wahrscheinlich passieren wird, wurde hier doch aufgezeigt.
Herausfinden kannst Du es jedoch erst wenn Du den neuen Job bekommt. Dabei steht Du
Dich jedenfalls immer besser, wenn Du von dem jetzigen AG gekündigt wirst.

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Geschrieben : 09.10.2019 16:02
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Tut mir leid, ich wollte Dich damit nicht angreifen, aber wenn Du f, wie Du geschrieben hast, wegen des Umzugs drei Monate nicht den Mindestunterhalt zahlen konntest, dann heißt das ja, dass Du keine Rücklagen gebildet hättest, mithin also Deinen Verdienst immer vollständig aufgebraucht hast.

liest du eigentlich die Threads auf die du antwortest?

Bei leben am SB bildest du keine Rücklagen sondern schaust zu dass du einigermaßen über die Runden kommst.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 09.10.2019 17:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tut mir leid, ich wollte Dich damit nicht angreifen, aber wenn Du f, wie Du geschrieben hast, wegen des Umzugs drei Monate nicht den Mindestunterhalt zahlen konntest, dann heißt das ja, dass Du keine Rücklagen gebildet hättest, mithin also Deinen Verdienst immer vollständig aufgebraucht hast.

Wenn auch bereits geschrieben, so frage ich mich schon in welcher Traumwelt Du lebst.
Mindest-KU, Selbstbehalt, sind Beträge die teilweise unter den ALG II Sätzen liegen, und dann schreibt Du Träumer von Rücklagen? Realitätsbezogernde Beiträge wären wünschenswert.Dies kann man völlig unabhängig vom Lebensalter werten, wenn einem eine KM - die lieber mit dem Hintern zu Hause verfault - nur ihr "gutes Recht" haben will. Du vergisst, dass dieser Staat seine Abhängigen weiterhin produziert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 09.10.2019 17:55




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kasper und sturkopp, wenn Euer Textverständnis so ausgeprägt wäre wie Eure Aggressivität, müsstet Ihr Euch hier weniger häufig künstlich empören: ich bezog mich auf die Zeit vor dem Kind. Auch aus dieser Zeit gab es offenbar keine Rücklagen. Das bedeutet, dass der TO schon damals immer am finanziellen Limit gelebt hat.

(Im Grunde hat er sogar über seinen finanziellen Verhältnissen gelebt : ".... da ich noch ein paar Altschulden bezahlen muss...")

Im Grunde ist das Verhaltensmuster derer, die hier über finanzielle Probleme klagen, immer gleich: bereits in guten Zeiten wird mehr konsumiert als eingenommen und wenn dann noch ein Kind kommt, platzt die Blase endgültig.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2019 19:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Kasper und sturkopp, wenn Euer Textverständnis so ausgeprägt wäre wie Eure Aggressivität, müsstet Ihr Euch hier weniger häufig künstlich empören: ich bezog mich auf die Zeit vor dem Kind. Auch aus dieser Zeit gab es offenbar keine Rücklagen. Das bedeutet, dass der TO schon damals immer am finanziellen Limit gelebt hat.

Du scheinst aus Deinem Dauerschlaf nicht aufzuwachen.....

Nur um Dich mal ein wenig mit der Realität zu konfrontieren (nicht erschrecken).
Beim Auslösen der Unterhaltspflicht wird keine Rücksicht auf Verträge genommen, die man in dem guten Glauben abgeschlossen hat, dass man eben gerade nicht für andere Personen sorgen muss. Das kann ein Kredit (für was auch immer, u.a. auch ein Haus) sein. Oder man nutzt günstige Konditionen und kauft ein Auto. Es soll auch Menschen geben, die nicht soviel Einkommen erwirtschaften (ups). Das Durchschnittsgehalt - bereinigt - liegt bei 2.500 Euro Brutto. Aber selbst wenn man ein höheres Einkommen hat, sind Rücklage für Prozesskosten zu nutzen, die eine Gegenseite meist in Erhaltung der unentgeltlichen Verfahrenskosten zur Genüge führen kann. Da können die Kosten für ein Gutachten (zwischen 5 und 15.000 Eur) schon mal richtig weh tun.
Dann kommen die umfängliche finanziellen Verpflichtungen für Mehrbedarf, Sonderbedarf ... und der nicht zu vergessene Umgang, der aus der Hälfte des Kindergeldes zu bestreiten ist.

(Im Grunde hat er sogar über seinen finanziellen Verhältnissen gelebt : ".... da ich noch ein paar Altschulden bezahlen muss...")

Du weißt nicht wofür dieses Geld war, aber für Dich sind es übermäßige Verhältnisse ... Gewagte These.

Im Grunde ist das Verhaltensmuster derer, die hier über finanzielle Probleme klagen, immer gleich: bereits in guten Zeiten wird mehr konsumiert als eingenommen und wenn dann noch ein Kind kommt, platzt die Blase endgültig.

Für viele, die Unterhalts zahlen müssen, kommen Kinder nicht immer planbar. Aber ich weiß, dass ist eine müßige Diskussion... Männer müssen nachweisen, dass der S.ex einvernehmlich war. Ob ein Kind einvernehmlich gezeugt wurde ist ohne belang, kann ja nicht angehen, dass Mütter arbeiten müssen. Was übrigens ein echtes Phänomen ist, wie wenig Mütter Unterhalt zahlen ... Aber auch da mangelt es dann vermutlich an den Rücklagen.

Ich habe Dir bereits einmal ans Herz gelegt, dass Du überdenken solltest ob Du nicht im falschen Forum unterwegs bist. Sachlich sind eine Beiträge nicht zu gebrauchen und bewegen sich überwiegend im Reich der Träume.

Grüße
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2019 19:29
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry Celine,

@Kasper und sturkopp, wenn Euer Textverständnis so ausgeprägt wäre wie Eure Aggressivität, müsstet Ihr Euch hier weniger häufig künstlich empören: ich bezog mich auf die Zeit vor dem Kind. Auch aus dieser Zeit gab es offenbar keine Rücklagen. Das bedeutet, dass der TO schon damals immer am finanziellen Limit gelebt hat.

Im Grunde ist das Verhaltensmuster derer, die hier über finanzielle Probleme klagen, immer gleich: bereits in guten Zeiten wird mehr konsumiert als eingenommen und wenn dann noch ein Kind kommt, platzt die Blase endgültig.

es sollte nicht aggressiv rüberkommen.

Ein paar Anmerkungen:

Der TO ist Mitte 20, welche Rücklagen erwatest du da. Er hat doch gerade seine eigene Selbstständigkeit aufgebaut.
Der neue Job soll im ermöglichen Umgang mit seinem Kind zu haben und im auch eine Perspektive für die Zukunft bieten, im alten Job ist es ja ausgereizt.
Daraus ergibt sich dann das er, bei erreichen der nächsten Altersstufe, wahrscheinlich zum Mangelfall wird.

Du siehst also das deine Vorschläge an der Ausgabenseite zu arbeiten evtl. doch ein wenig Weltfremd sind.

Hier fragt ein junger Mensch nach Rat wie es mit Unterhalt und Umgang weitergehen kann und nicht jemand der sich drücken möchte. Schade das unsere Familienrichter so uneinsichtig sind und einfach mal Unsinnige Beschlüsse fassen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 09.10.2019 19:38
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich behaupte auch mal, dass die meisten, die an einen Jobwechsel denken, um ihre Einnahmenseite zu erhöhen, schon lange die Ausgabenseite optimiert haben. KU ist halt für viele Menschen auch eine große Belastung, insbesondere wenn die Mutter auch noch klagewütig ist und man sich, wie der TO, den Umgang erstreiten muss. Es ist auch ein Unding, dass die Prozesskosten in den meisten Familiensachen gegeneinander aufgehoben werden. Wenn die Mutter den Umgang unterbindet, der Vater ihn erstreiten muss und dann auch noch Recht bekommt, sollte die Mutter auch gefälligst die Kosten des Rechtsstreits tragen. Und das am besten auch noch ohne Verfahrenskostenhilfe, damit sie auch spürt, dass es weh tut sich nicht ans geltende Recht zu halten.

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Geschrieben : 10.10.2019 11:42
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Der TO ist Mitte 20, welche Rücklagen erwatest du da. Er hat doch gerade seine eigene Selbstständigkeit aufgebaut.

Schon 2.000€ hätten seinen Handlungsspielraum enorm erweitert.

Aber zur jetzigen Situation: Sicher sollte der TO zusehen, dass er sein Gehalt bis zur nächsten Altersstufe der DDT erhöht, aber bis dahin ist ja noch ein paar Jahre Zeit. Momentan sollte Priorität haben, die Schulden abzubauen und finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Einen Nebenjob sehe ich da als beste Option. Und nebenher halt weiter in der Umgebung bewerben. Mit dem Zweijahresvertrag für die Mietwohnung ist er ja erst einmal gebunden.

Und bezüglich des Umgangs sollte er erst einmal mit der Ex verhandeln, ob dieser nicht eine Viertelstunde später wahrgenommen werden kann.

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Geschrieben : 10.10.2019 11:47
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Einen Nebenjob sehe ich da als beste Option.

Und bezüglich des Umgangs sollte er erst einmal mit der Ex verhandeln, ob dieser nicht eine Viertelstunde später wahrgenommen werden kann.

Das wird schon klappen, da ihm jetzt schon Zeit fehlt um den Umgang wahr zunehmen hilft dann ein Nebenjob ungemein. Wenn du den Thread mal aufmerksam liest wird dir auch auffallen das es mit einer 1/4 Stunde nicht getan ist.

Sorry, aber deine Denke verstehe wer will.

Ich würde den Weg mit aufstockendem ALG2 verfolgen, der würde beide Probleme lösen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 10.10.2019 12:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin & Sorry,

es wird bei Dir nicht besser. Du bist nach meiner Ansicht fernab jeglicher Realität und träumst Dir hier eine Situation herbei, nicht aus nichts abgeleitet werden kann.

Woher das Geld kommen soll, bleibt Deinen Luftbuchungen überlassen. Allerdings mit SB und Gerichtskosten, bleibt nichts über. Da wird schnell weggepfändet und dann bleiben von Deinen "Rücklagen" nicht nur nichts über.

(...) die Schulden abzubauen und finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Einen Nebenjob sehe ich da als beste Option.

Eine Erhöhung der Einkünfte erhöht ebenfalls die Unterhaltspflicht.. Zuerst in kleinen Stufen, aber dann gibt es ja noch Mehr- und Sonderbedarf, da lässt sich was zaubern. Natürlich um dann auch hier wieder die Gerichtskosten an der Backe zu haben.

Ich denke,

Ich würde den Weg mit aufstockendem ALG2 verfolgen, der würde beide Probleme lösen.

Dieser Weg ist der sinnvollste. Man kann das System auch bekämpfen, wenn man sich holt was einem zusteht, es unbezahlbar macht. Und stressfreier ist es auch.
In diesem Zusammenhang sind "Rücklagen" dann auch wieder kontraproduktiv.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 12:20
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Celine, das ist typisch Frau/ Ich bin auch eine), wie soll jemand der erst um 18 Uhr nach Hause kommt von der Arbeit, und am Wochenende Bereitschaftsdienst hat, einen Nebenjob annehmen.

Ich denke, ein Mann Mitte 20, der kaum mehr verdient ,um den Mindestunterhalt zu zahlen, was übrigens bei mehr einem Kind, viele nicht mehr zahlen können, ist an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen, der soll jetzt auch noch Rücklagen bilden oder haben, da kann ich nur noch den Kopf schütteln

Einen schönen Tag

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 12:49
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Celine,

auch dein Rat, dass er den Umgang mit der Mutter verhandeln soll ist ja ein gutes Ziel, aber ich glaube nicht, dass sich eine Mutter, bei der man den Umgang einklagen musste, auf Kompromisse einlassen will. Er hat sich an die Zeiten zu halten, die ihm der Richter diktiert hat, ohne Rücksicht auf seine Berufstätigkeit zu nehmen. Er braucht aber einen Job, um den Unterhalt zu zahlen. Wenn er den kürzt, wird da auch keiner Verständnis für haben. Nur für den Unterhaltsbedarf der Mutter, da hat jeder Verständnis für.

Ich würde prüfen, ob es nicht die Möglichkeit eines günstigen Umzugs (1-zimmer-Wohnung) oder eine günstigere Anfahrt zur Arbeit gibt. Aufstocken wird deine Einnahmen nicht dauerhaft erhöhen, ein neuer Job mit Perspektive vielleicht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 13:37
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