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Jugendamt, Beistandschaft und Unterhaltstitel

 
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Was passiert wenn der Unterhaltsschuldner den Unterhaltstitel vom Jugendamt nicht unterschreiben will und stattdessen weniger Unterhalt bietet?

Zusätzliche Informationen:

Das Kind wohnt seit einem halben Jahr beim Vater, Vater hat das Jugendamt um Beistandschaft beauftragt, die Mutter zahlte bisher den Mindestunterhalt und ist mit der Höhe (364.-) nicht einverstanden, will deshalb den Titel nicht unterschreiben  und bietet nun 200.-
Sie alleine ist wohl nicht voll leistungsfähig, da sie nur Teilzeit arbeitet. Sie ist wieder verheiratet, wohnt im wohneigentum ihres neuen Mannes und hat mit ihm einen 5 jährigen Sohn.

Das Jugendamt ist wohl der Meinung dass ihr Mann genug verdient und ihr ein Unterhalt seinerseits zuzurechnen ist und sie deshalb leistungsfähig ist.

Ist sie verpflichtet den Titel zu unterschreiben?

Vielen Dank
Dory

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2017 20:59
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ja, die KM muss den Titel unterschreiben, denn er steht dem Kind zu.

Wenn sie das nicht einsieht, muss geklagt werden. Teilzeit und Unterhaltspflicht passen aber sowieso nicht zusammen. Sieht meine Ex aber auch nicht ein.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2017 21:07
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Und wer klagt dann? Das Jugendamt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 00:05
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wer klagt dann? Das Jugendamt?

Das bist dann du.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 00:18
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Sehr ärgerlich, vor allem da mein Mann die ganzen Jahre davor immer pünktlich den Unterhalt bezahlt hat, und jetzt wo es anders herum ist, geht es auf einmal nicht mehr darum "was dem Kind ja zusteht"!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 00:32
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ehrlich, könnt ihr nicht ohne davon leben?

Der Unterhaltspflichtige schimpft ständig darüber, aber darauf verzichten kann er/sie auch nicht.

Wenn ich nicht darauf angewiesen wäre, würde ich es sein lassen.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 00:52
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Das verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst!? Wir sollen drauf verzichten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 01:01
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ihr es könnt, ja.

Wenn ihr davon abhängig seid, nein.

Meine Meinung...

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 01:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da es praktisch nur um den Mindestunterhalt geht, gibt es auch die Möglichkeit des <a href="https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/familiensachen/zp360.pdf>vereinfachten" Verfahrens</a>.
Es gibt zwar auch Einwände gegen das vereinfachte Verfahren (<a href="http://www.iww.de/fk/archiv/kindesunterhalt-vereinfachtes-verfahren-oder-klage--was-ist-sinnvoll-f29646>z.B." hier</a>), in Eurem Fall denke ich, dass es eine Möglichkeit wäre.
Auch das vereinfachte Verfahren kann die KM verzögern indem sie Einwände gelten macht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 10:55
(@psoidonuem)
Registriert

Echt jetzt? Ich dachte bei Beistandschaft klagt das Jugendamt?

Im Übrigen bin ich bei D ... wenn ihr es euch leisten konntet, Unterhalt zu bezahlen, werdet ihr doch jetzt mit den angebotenen 200€ leben können? Schließlich macht das in eurer Kasse ein Plus von mindestens 600€ aus

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 15:19




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn eine dokumentierte Beistandschaft besteht (und dazu wäre das JA verpflichtet), dann kann das JA auch klagen.
"Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren." (<a href="https://www.bmfsfj.de/blob/94492/c51c5c14b1943dd4b97de464bf387113/prm-10481-broschure-die-neue-beistandsch-data.pdf>BMFSFJ" Broschüre</a>)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 15:34
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

1. Wir haben als Unterhaltspflichtiger nie geschimpft, sondern immer pünktlich, sowie jede Erhöhung geleistet. Wieso soll mein Mann das nun nicht erwarten dürfen und darauf verzichten?

2. Es heißt doch dass auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann, da es das Recht des Kindes ist!? Was ist euer Beweggrund zu sagen, ihr würdet verzichten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2017 17:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

2. Es heißt doch dass auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann, da es das Recht des Kindes ist!? Was ist euer Beweggrund zu sagen, ihr würdet verzichten?

Richtig ist: das Kind hat ein Recht auf KU-Zahlungen. Das schliesst allerdings NICHT aus, dass der Elter auf diese Zahlungen verzichten kann/will, wenn er sich dies leisten kann oder will. Ist in meine Augen ein Zeichen von Größe ... und ich hätte auch meine Ruhe. 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 17:16
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn eine dokumentierte Beistandschaft besteht (und dazu wäre das JA verpflichtet), dann kann das JA auch klagen.
"Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren." (<a href="https://www.bmfsfj.de/blob/94492/c51c5c14b1943dd4b97de464bf387113/prm-10481-broschure-die-neue-beistandsch-data.pdf>BMFSFJ" Broschüre</a>)

Antragsteller ("Kläger") ist immer das Kind, hier gesetzlich vertreten durch den Beistand (nicht das JA).

Die Vetretung durch einen Elternteil ist bei Beistandschaft ausgeschlossen (§ 234 FamFG).

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2017 18:44
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Es stellt sich nicht die Frage ob wir darauf verzichten können, sondern dass wir nun seit 11 Jahren zum ersten Mal nicht jeden Euro zweimal umdrehen bevor wir ihn ausgeben. Hätte es mich damals nicht gegeben hätte mein Mann Privatinsolvenz beantragen müssen. Die Schulden aus 1. Ehe habe ich 7 Jahre mit abbezahlt, da die ex sich gedrückt hat. Wir haben jahrelang von meinen Rücklagen gelebt. Die ex musste nie auf irgendwas verzichten, im Gegenteil, hat sich gleich nach der Scheidung ein neues Auto finanziert usw. Wir fahren heute noch ein 16 Jahres altes Auto.

Ihr war es immer egal und hat nur gefordert und nie gesehen dass es eigentlich mein Geld war was unseren Standard sicherte, damit mein Mann Unterhalt und Schulden zahlen konnte. Sie war nie Gesprächsbereit, als wir Klärungsbedarf hatten. Wir haben uns immer um die zwei Kinder aus erster Ehe gekümmert, in den ersten 3 Jahren waren sie jedes Wochenende und den Großteil der Ferien bei uns, weil die Mutter ihr Leben genießen wollte.

Sie hat immer nur profitiert, nie verzichtet, egal ob es unsere Hochzeit und die resultierende Steuerklasse oder der gestiegene Familienzuschlag auf Grund unserer zwei Kinder war. Wir haben immer geleistet, egal wie wenig wir hatten. Jeden Sonderbedarf hat sie von uns zur Hälfte verlangt, obwohl sie finanziell mehr Spielraum hatte als wir.

Kaum waren die Schulden abbezahlt stand sie wieder auf der Matte wegen mehr Unterhalt... alles legitim. Doch nun ist es anders herum. Die Tochter wollte zu uns, was uns sehr sehr glücklich macht und wir genießen jeden Tag, und es ist so toll für meinen Mann Alltag erleben zu dürfen, Teenageralltag 😉
Nach wie vor sind so gut wie alle persönlichen Dinge der Tochter bei der Mutter, Möbel, Fahrrad, Bücher, Spiele, einfach alles außer ihren Klamotten.  Egal, wir haben gerne neue Möbel usw gekauft. Aber auch hier zeigt sich dass die Mutter nicht bereit ist zu kooperieren.

Die ex lebt im neu gebauten Haus ihres zweiten Mannes,  verdient selbst mit dazu, Geschäftswagen und Boni am Jahresende. Es geht denen bestimmt besser als uns die vergangenen Jahre. Warum sollte mein Mann nun verzichten auf was, was dem Kind zusteht?

Ich habe mich nun lange gefragt, auch im Gespräch mit meinem Mann, ob wir nicht Größe zeigen sollten, wie hier oben erwähnt. Wenn es die ganzen Jahre ein Miteinander gewesen wäre, ein aufeinander zugehen, würde ich gerne verzichten. In unserem Fall aber wäre es einfach nur dumm, da sie bis heute nicht bereit ist selbstreflektierend die Vergangenheit anzuschauen und sich bis heute durchmogelt und wie bei den Schulden damals drücken will.

Wir warten nun ab was das Jugendamt uns empfiehlt.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 00:03
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Dory,

in meinen Augen siehst Du das genau richtig  :thumbup: Verzichtet habt ihr mehr als genug, also lass Dir nichts in dieser Richtung einreden. Die Hand aufzuhalten ist immer leicht, aber Sie aufzumachen verursacht bei manchem eine Art Schockstarre.

Genießt das Leben mit "eurer" Tochter und bleibt standhaft. Auf das JA würde ich mich allerdings nicht nur verlassen.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 00:25
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Danke LucasDaddy  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 01:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dory.

Ich weiß nicht, ob das das was mit Größe zeigen zu tun. Allerdings finde ich auch nicht , dass die Vergangenheit, so wie Du sie schilderst, hier die Triebfeder für die Eintreibung des vollen KU sein sollte.

Zunächst aber: der volle KU steht Euch zu - daran gibt es nichts zu rütteln.
Dass ihr darauf offensichtlich nicht unbedingt angewiesen seid ist doch komfortable Ausgangssituation.
Dass die KM so wie Du es beschreibst offensichtlich auch in der Lage wäre, vollen KU zu zahlen, ist auch gut, erspart es letztlich eine moralische Bewertung.

Damit ist es doch eigentlich nur eine Frage, wieviel Energie und Lebenszeit wollt ihr als Familie dahin stecken, um auch den letzten KU-Euro einzutreiben? Und würde eine solche Auseinandersetzung das Verhältnis der handelnden Personen letztlich auf den Schultern des Kindes beeinträchtigen? Das müsst ihr für Euch beantworten und einschätzen.

Wollt ihr aber den vollen KU eintreiben, dann würde ich das Thema "outsourcen" - an die Beistandschaft od. besser an einen fähigen (kostenpflichtigen!) Anwalt. Sollte es Euch nur die Beistandschaft wert sein, dann würde ich es allerdings so nehmen wie es kommt - Nerven, weil ihr Euch über eine unfähige od unwillige Beistandsschaft aufregt zu verschwenden, wäre es mir nicht wert.

Lasst die Vergangenheit hinter Euch. Schaut nach vorne, positiv!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 09:14
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,

so sehen wir das auch. Die Vergangenheit ist nicht unsere Motivation, wir wollen auch keine Nerven und Energie in einen Kampf stecken, deshalb ja die Beistandschaft beim Jugendamt. Bisher sind wir damit sehr zufrieden, sie vertreten die Meinung dass die Gegenseite den Mindestunterhalt leisten kann. Ob sie nun darauf bestehen oder auf das niedrige Angebot eingehen, entscheidet die Sachbearbeiterin nächste Woche mit ihrem Chef. Sie kennen die Zahlen, wir nicht. In Rücksprache mit uns wird endgültig entschieden. Wenn das Jugendamt dabei bleibt, gut. Wenn nicht, werden wir keinen Anwalt einschalten und uns nicht selber aufreiben.

Leider ist das Verhältnis zur Gegenseite, seitdem unser Gesprächbedarf zur Klärung einiger Frustpunkte vor ein paar Jahren mehrmals ignoriert wurde, ziemlich abgekühlt. Aber ohne Kommunikation leider keine Möglichkeit konstruktiv zusammenzuarbeiten. Der absolute Tiefpunkt entstand vor einem Jahr, als mein Mann dem Umzug 150 km entfernt wiedersprochen hat. Allerdings nur mit dem Wissen dass die Tochter auf keinen Fall weg wollte und schon seit 2 Jahren überlegt hatte zu uns zu ziehen, nachdem damals, auch schon ohne Einbindung des Vaters, umgezogen wurde.

Wir wollen einfach das es geklärt wird. Und unsere Ruhe.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 14:06