Jugendamt und der R...
 
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Jugendamt und der Rat von meinen Anwalt!

 
(@deep-forest)
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Hallo, und einen schönen Abend! Bin neu hier und daß aus purer Verzweiflung! Also, meine Geschichte ist die und vermutlich geht es vielen ähnlich;kA. Jedenfalls, ich bezahle Regelmäßig Unterhalt für meine kleine war ja auch bis vor "kurzem" auch ok weil ich nur daß Zahlen konnte was ich aufbringen konnte 174 euro ich bekomme 1222 euro netto, doch wie jedes Jahr musste ich Anfang des Jahres eine Erklärung der Wirtschaftlichen und Persönlichen Verhältnisse abgeben. Nach einer Gewissen Zeit habe ich vom Jugendamt eine Aufforderung bekommen, daß ich Nachzahlen soll und 272 euro monatlich! Ich habe den von Jugendamt mitgeteilt, daß es mir unmöglich ist soviel zu zahlen und die Nachzahlung. Sie drohten mir mit einer Lohnpfändung so daß ich genötigt bin einen Anwalt einzuschalten..(bin echt in Rage), habe alle meine Unterlagen mit hingenommen. Er sagte mir daß ich unter dem Mininum liege und eigentlich gar nix zahlen brauch und hat es denen(JA) hingeschrieben. Heute komme ich nach Hause und habe ein Schreiben im Briefkasten vom Antwalt darin steht:

Sehr geehrter Herr ....

anliegend überreiche ich ihnen die Kopie des Schreibens des Landkreises .... mit der Bitte um Kenntnisnahme. Der Landkreis ist ersichtlich nicht bereit, auf die Zahlung des geforderten Mindesunterhaltes zu verzichten.

Zur Unterhaltsberechnung werden ersichtlich unterschiedliche Auffassungen vertreten. Der Landkreis fordert von Ihnen, dass Sie ihre Fahrtkosten durch einen Umzug nach .... oder Bildung von Fahrgemeinschaften reduzieren, wir haben dagegen vorgetragen, dass Sie hierzu nicht verpflichtet sind. Ob diese Auffassung allerdings vor Gericht auch halten würde, erscheint zweifelhaft, da die Rechtssprechung unstreitig fordert, das ein Unterhaltsschuldner seine Lebensverhältnisse so richten soll, dass er möglichst viel Unterhalt zahlen kann.

Da der Landkreis einen vollstreckungsfähigen Titel hat, müssen Sie nunmehr damit rechnen, dass eine Lohnpfändung bei ihrem Arbeitgeber erfolgt.

Mir ist nicht bekannt, mit welchem Argumentationen Sie in der Vergangenheit den Landkreis davon überzeugen konnten, einen Zwangsvollstreckungsverzicht auszusprechen und einen geringen monatlichen Unterhalt zu aktzeptieren. Möglicherweise ist in dieser konkreten Situation ein persönliches Gespräch mit der Frau ...vom Landkreis ... angebracht, in dem Sie nochmal versuchen, ihre konkrete Situation zu erläutern.

Für ergänzenden Fragen stehe ich gern zu Verfügung.Weitere Schritte und Maßnahmen werde ich ohne Rückäußerung nicht einleiten.

Oje, jetzt habe ich (fast) alle geschrieben..Wäre echt dankbar für Hilfe und Tipps und was ich machen soll.. Es ist ja Wirklich nicht so daß ich nicht zahlen will sondern es geht einfach nicht!
Ich bin echt nahe dran meine Sachen zu packen und ...
Danke, daß ihr euch die Mühe gemacht habt zu lesen!

mfg

Im Fluss des Lebens..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2010 00:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deep Forest,

hallo und willkommen hier.

und 272 euro monatlich!

Ich nehme an, dein Kind ist zwischen 6 und 11 Jahren alt, und das JA fordert somit den Mindestunterhalt ein?

Hast du weitere Kinder, und/oder sonstige Personen, für die du unterhaltspflichtig bist?

Da der Landkreis einen vollstreckungsfähigen Titel hat, müssen Sie nunmehr damit rechnen, dass eine Lohnpfändung bei ihrem Arbeitgeber erfolgt.

Von wann ist der Titel, was steht da drin, ist es ein statischer oder ein dynamischer Titel, und handelt es sich bei diesem Titel um eine Jugendamtsurkunde oder um ein Gerichtsurteil? Wenn du magst, kannst du den wesentlichen Inhalt dieses Titels mal abtippen und anonymisiert hier einstellen (d.h. Namen, Orte, und sonstige identifizierende Merkmale weglassen). Dann können wir dir auch sagen, welche Forderung genau der Landkreis mit diesem Titel bei dir eintreiben kann (d.h. ob's wirklich diese 272 Euro sind oder nicht).

Für dich zur Info: Ein Titel gilt auch dann weiter, wenn sich die Grundlage für den Titel geändert hat, d.h. wenn du diesen Titel loswerden willst (bzw. musst), dann läuft's allerdings auf eine gerichtliche Neufestsetzung des Unterhaltes hinaus. Unseren deutschen Familiengerichten ist zwar oft keine Sauerei zu niedrig, um den Mindestunterhalt auszuurteilen, aber wenn du magst, stelle mal deine Berechnung (bzw. die deines Anwaltes) anonymisiert hier ein, dann können wir dir vielleicht sagen, ob da was geht oder nicht. Insbesondere brauch' ich mehr Information über deine beruflichen Fahrtkosten (und ggf. sonstige berufsbedingte Kosten), idealerweise mit einer Begründung, warum in deinem konkreten Fall diese Kosten zwangsläufig anfallen (z.B. Argumente wie "so ungünstige / unregelmäßige Arbeitszeiten, dass weder Bus/Bahn noch Fahrgemeinschaft funktioniert" oder "bin Handwerker und muss auf dem Arbeitsweg schweres Werkzeug und Material im Auto transportieren").

Was den vorgeschlagenen Umzug in die Nähe deines Arbeitsplatzes betrifft: Ich hoffe mal, du hast regelmäßig Kontakt zu deinem Kind - würde der Umzug den Umgang mit deinem Kind sabotieren? Wenn ja, wäre das nämlich ggf. ein halbwegs brauchbares Argument, warum so ein Umzug dir nicht zugemutet werden kann.

Ach so, dann war da noch dieses hier:

Er sagte mir daß ich unter dem Mininum liege und eigentlich gar nix zahlen brauch und hat es denen(JA) hingeschrieben.
(...)
Ob diese Auffassung allerdings vor Gericht auch halten würde, erscheint zweifelhaft, da die Rechtssprechung unstreitig fordert, das ein Unterhaltsschuldner seine Lebensverhältnisse so richten soll, dass er möglichst viel Unterhalt zahlen kann.

Hrmpf. Also, ich versuche mal eine Übersetzung von Juristendeutsch in die Umgangssprache: "Also, ich habe da mal ein paar leckere Behauptungen an das Jugendamt geschrieben (und mich für das Schreiben dieses netten Briefs auch fürstlich entlohnen lassen) - obwohl ich natürlich weiß, dass die deutschen Gerichte normalerweise das genaue Gegenteil ausurteilen ..."

Nun ja. Frech gewinnt. Wenn schon nicht beim Jugendamt, dann wenigstens das Geld der eigenen Kundschaft. Daher:

Sie drohten mir mit einer Lohnpfändung so daß ich genötigt bin einen Anwalt einzuschalten..

Merker für's nächste Mal - wenn was vom Jugendamt o.ä. kommt, frag' lieber erst mal hier nach. Wenn du dich nachher immer noch genötigt fühlst, einen Anwalt einzuschalten, kannst du dem sauberen Herrn wenigstens die richtigen Fragen stellen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 03:24
(@deep-forest)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

erst mal danke @Malachit!

Meine Tochter ist 9 Jahre vor kurzem geworden.Ja, das Jugendamt fordert das Mindestunterhalt ein + eine Nachzahlung vom Jahr 2009! Ich habe nur eine Tochter der ich Verpflichtet bin. Vom  Jugendamt habe ich  2. Urkunden!

Eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung vom Jahr 2002.

Also, darin steht Vor der nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch VIII ermächtigt Urkundsperson erscheint:
Mein Name, Adresse, Ausweis.

I. Ich verpflichte mich, dem nachstehenden genannten Kind.
  Meine Tochter

2. Unterhalt beziffert bzw. als Vomhundertsatz eines oder jeweiligen Regelbetrags nach §§ 1612 a - 1612 c BGB in Verbindung mit Regelbetragsverordnung in der Zeit geltenden Fassung(dynamiserter Unterhalt) zu zahlen.

3. auf dem Unterhalt I. 1 bzw. I.2 sind nach §§ 1612 b, 1612 c BGB nachstehenden kinderbezogenen Leistungen anzurechenen(anteiliges Kindergeld)

II. Ich Verpflichtet mich zur Zahlung des Unterhaltes monatlich im voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters des Kindes; rückständigen Unterhalt sofort.
III. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus der Urkunde unterwerfe ich mich der Zwangsvollstreckung.
IV. Ich bewillge die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckten Ausfertigung an das Kind zu Händen des gesetztlichen Vertreters.

Die 2. Urkunde ist über die Anerkennung der Vaterschaft.

Die Berechnung vom Anwalt werd ich heute später noch einfügen, da ich jetzt auch los muss zur Arbeit(noch). Ja, ich habe meine Tochter "regelmäßig"...sie wohnt auch 3 Strassenecken weiter einen Umzug was sie mir vorschlagen wäre gleich mit 40km..mit einer Fahrgemeinschaft geht es einfach nicht weil ich flexibel sein muss von der Arbeitszeit her..die Jugendamt hatten auch ein klasse Vorschlag gemacht; ich sollte mir doch eine Andere Arbeit suchen oder den Chef um Gehaltserhöhung fragen. Da, frage ich mich echt ob die den Sinn für die Realität verloren haben.. Wie geschrieben es ist meine Tochter und ich stehe auch dazu und Versuche alles denkbare, doch die vom Jugendamt wollen lieber einen in die Gosse treiben oder aus dem Lande als ein entgegenkommen!!!

Werde heute erstmal beim Anwalt anrufen und dann später beim Jugendamt einen persönlichen Termin verbeinbaren!

Danke, für deiner(eure) Mühe auch diese Langen Texte zu lesen und zu antworten. Wünsche einen schönen Tag.

mfg

Im Fluss des Lebens..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2010 07:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Deep Forest,

in deiner "Abschrift" der JA-Urkunde fehlt etwas. Nämlich der genaue Prozentsatz nachdem du Unterhalt zahlen sollst.

Der Rest zeigt, das du einen dynamsichen Titel hast und somit durchaus derzeit verpflichtet bist 272 € zu zahlen (das sind die derzeitigen 100 %)
Da du wohl in den vergangen Jahren weniger gezahlt hast ass die 100 % kann das JA 12 Monate nachfordern.

Nur was mir nicht klar ist. Gibt es irgendetwas schriftliches vom JA oder der KM, das sie damit einverstanden sind/ist, das du weniger als den im Titel genannten Betrag zahlst?

Die Foderung näher zum Arbeitgeber zu ziehen, eine Gehalterhöhung zu erbitten, eine andere Arbeitsstelle zu suchen oder einen Nebenjob anzutreten resultiert aus deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Diese besagt das ein Unterhaltspflichtiger alles ihm mögliche unternehmen muß, um den Mindestunterhalt gewährleisten zu können.

Auf die Berechnung deines RA bin ich gespannt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 09:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Deep Forest

Kannst Du noch folgende Fragen beantworten?
- Welcher Prozentsatz wird im Titel (aus 2002) genannt?
- Wurde bis zum jetzigen Vorgang nie eine Neuberechnung/Titelanpassung durchgeführt?
- Wegen der Nachzahlung: Wann wurdest Du vom JA für den jetzigen Titel zur Einkommensauskunft aufgefordert? Ab welchen Monat fordern sie rückwirkend?
- Beinhalten Deine 1222€ Netto sämtliche Einkünfte eines Jahres/12, wurde es bereits bereinigt und wenn ja um was?

Besagte 272€ sind nun mal der Mindest-KU. Diesen zu reduzieren ist schwierig, wenn es um hohe Aufwendungen für den Arbeitsweg geht. Der Gesetzgeber fordert tatsächlich mitunter "unmögliches".

Gruss oldie

PS: @ midnightwish
Da es ein Alttitel ist kann es durchaus sein, dass sein Prozentsatz nach der Reform der Tabelle 2008 unterhalb 100% liegt, da ja damals gleichzeitig die Tabellensätze angehoben wurden und das KG erhöht wurde.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 09:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@oldie:

Urgs, ja du hast recht. Bei den alten Titeln konnte das vorkommen. Da hatte ich nicht mehr drangedacht.

Aber noch eine andere Frage. Kann es sein, das für das Kind eine zeitlang Unterhaltsvorschuß vom JA gezahlt wurde?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 09:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

UHV? Nein, dürfte nicht sein. Da seine 174€ oberhalb des UHV sind halte ich es für nicht möglich, zumal dies eine andere Stelle beim JA ist und die UHVK dies deutlich vermerkt. Worauf sich die Rückforderung konkret bezieht - Different zum Anspruch, Differenz zum Titel, ebenso welcher exakte Zeitraum hier betrachtet wird - dazu hat Deep Forest nix gesagt.

Gruss oldie

Edit: Mir fällt gerade auf, dass Dein Kind in unmittelbarer Nähe von Dir wohnt. Hier einen Umzug in die Nähe zur Arbeitsstätte von Dir zu fordern ist ein Interessenkonflikt (da nicht am Kindeswohl orientiert), welchen ein Gericht durchaus würdigen kann. Daher ist m.E. ein pauschaler Umzug nicht einforderbar. Die/der MA vom JA ist scheinbar ein Bürokrat.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2010 10:15
(@deep-forest)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und schönen Abend; zusammen! Vorweg möchte ich mich bei euch allen bedanken für die Mühe mir zu Antworten und es überhaupt zu lesen...@midnightwish(Tina); in der Spalte steht 100%(als Spalte3)

Ja, es gibt vom Jugendamt was schriftliches, daß ich Weniger zahlen muss..bin auf der Suche nach dem Schriftlichen..wahrscheinlich habe ich es bei meinen Rechtsanwalt gelassen..sobald ich es habe werde ich es hier reinschreiben..
Es ist nicht so das ich nicht beim Arbeitgeber wegen mehr Gehalt bzw. Geld gefragt hätte..aber weißt du(ich hoffe ich darf euch hier duzen!?) ich bin 10 Jahre in der gleichen Firma tätig, doch die Krise hat uns unter anderem Schwer getroffen..jedenfalls, mein Chef hat mir über Blume mitgeteil, daß es nicht mehr Geld gibt..ein anderer Job; hallo wie soll daß gehen wenn man schon über 40 ist..nebenjob; bin jetzt schon völlig ausgepowert wenn ich nach Hause komme..doch Gedanken und bei Verschiedenen Stellen habe ich schon mal nachgefragt leider negativ antworten bekommen..

Hier die Berechnung vom meinen Rechtsanwalt und die Abschrift an das Jugendamt vom 05.05.2010:

Sehr geehrte Damen und Herrrn,

unter Bezugsnahme auf die anliegenden Orginalvollmacht zeige ich hiermit die Vertretung von (meiner Wenigkeit) an.

Mein Mandat soll ab April 2010 einen erhöhten Unterhaltsbetrag in Höhe von monatlich 272,00 euro zahlen. Zur Zahlung deses Unterhaltsbetrages ist mein Mandant finanziell nicht in der Lage und auch rechtlich nicht verpflichtet.

Auf der Basis des Nettoeinkommens meines Mandaten für das Kalenderjahr 2009, das ist auch im Jahr 2010 nicht bedeutend erhöht hat, ist von einem monatlichten Nettoeinkommen von 1.214,50 auszugehen.

Von diesem Nettoeinkommen sind Fahrtkosten mit dem PKW zur Arbeitsstelle in Höhe von monatlich 358,60(einfache Enternung 33 km/220 Arbeitstage pro Jahr) abzuziehen.

Allein unter diesem Gesichtspunkten verbleiben meinen Mandanten damit noch 855,90 Euro für seinen eigenen Lebensunterhalt.

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bekanntlich 900,00 Euro. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass mein Mandant überhaupt keinen Unterhalt zahlen müsste. Trotz dieser finanzielllen Stutation ist mein Mandant jedoch ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtugng bereit, weiterhin monatlich Unterhaltszahlungen in Höhe von 174,00 zu leisten. Ich verweise insoweit auf das Schreiben meines Mandanten vom 22.02.2010

Ja, es wurde eine Zeitlang Unterhaltsvorschuss gezahlt was ich aber in Raten über einen langen Zeitraum getilgt hatte....

So, jetzt noch kurz weil ich noch Wichtigen Besuch bekomme aber schneie auf alle Fälle später wieder rein.

Habe heute bei meinen Rechtsanwalt angerufen, doch angeblich war nicht da und wäre auch wohl 2 Wochen in Urlaub..hat mir seine Sekräterin am Telefon gesagt ob das stimmt; habe meine Zweifel..jedenfalls, habe danach beim Jugendamt angerufen und prompt die Sachbearbeiterin dran geahbt..sie war äußerst Freundlich..ich habe ihr meine Situation nochmal telefonisch mitgeteilt und habe um ein Gespräch gebeten. Sie hat dem Zugestimmt am 28. Juno um 17 Uhr...@oldie und die anderen, alles ist mir echt zuviel..bin ein ehrlicher und aufrichtiger Mensch, ich muss doch schon alles offenbaren, was wollen die mich in Hartz 4 treiben..und die Mutter meiner Tochter; möchte mich wahrscheinlich mit fertig machen. Ihr müsst Wissen sie ist Juristin...

mfg

Im Fluss des Lebens..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2010 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Der Brief von deinem RA ist genau richtig.
Mehr ist im Moment nicht nötig.
Zum JA kannst du gehen um ein wenig zu plaudern und gutes Wetter zu machen aber du darfst dich zu keinerlei Zusage oder Unterschrift hinreissen lassen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 09:50
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Auch kannst Du beim JA gleich durchblicken lassen wenn du dort bist, dass Du ja auch dein Umgangsrecht immer wahr nimmst ( ich hoffe du tust es auch ) und ein Umzug dich dann einschränken würde, denn dein Kind hat ja Anspruch auf dem Umgang mit beiden Elternteile

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 22:14




(@deep-forest)
Schon was gesagt Registriert

Schönen Guten Abend, und danke @all, die mir geantwortet haben! Bin sehr gespannt was mich dort im Jugendamt erwarten wird! Eigentlich, Wissen die alles über meine Finanzielle Situation...es ärgert mich ein Wenig auch, daß ich einen Rechtsanwalt nehmen musste...hoffe, ich komme mit diesen zusätzlichen Finanziellen Belastungen, klar..werde es sehen. Doch eine Frage hätte ich da noch! Liegt es eigentlich auch im Ermessen von der Kindesmutter was ich zahlen kann; meine wenn sie jetzt dem Jugendamt mitteilen würde, daß 200 euro ok wären!? Was würde das Jugendamt sagen und wie würde es mit der Nachzahlung aussehen?!

..muss ich noch weitere Wichtige Dinge noch beachten beim Jugendamt, außer das ich mich auf eine Unterschrift hinreissen lassen soll!?
Könnte ich beim Jugendamt auch was negatives über die Kindesmutter sagen oder sollte ich nix erwähnen? Es ist alles so doof, menno..

Ich Wünsche euch einen schönen Abend!

mfg

Im Fluss des Lebens..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 21:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

es ärgert mich ein Wenig auch, daß ich einen Rechtsanwalt nehmen musste...hoffe, ich komme mit diesen

Bis zu diesem Zeitpunkt hättest du das nicht müssen.
Nur für Unterhaltssachen und die Scheidung selbst ist er vorgeschrieben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 21:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Liegt es eigentlich auch im Ermessen von der Kindesmutter was ich zahlen kann; meine wenn sie jetzt dem Jugendamt mitteilen würde, daß 200 euro ok wären!?

Definitiv JA. Vernünftige Leute klären das eh ohne Gesetzesverdreher, Ämter oder Bürokraten. Wo kein Klägern da kein Richter. Auch wenn der KU in einem § definiert wird - es gibt andere §§, welche ihn relativieren.

Der einfachste Weg wäre, das JA aussen vorzulassen und somit die Beistandschaft dort zu kündigen. Das geht von einem Tag auf den anderen. Allerdings sollte zw. den Elternteilen schon ein gewisses Vertrauen und somit auch ein Verantwortungsgefühl herrschen - nicht das später die ganz teure Tour (RA und Gericht) durchlaufen wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 00:58