Jugendamt vs Anwalt...
 
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[Geschlossen] Jugendamt vs Anwalt, drohender Gerichtsprozess

 
(@jana2511)
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Hallo zusammen,

 

ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll und versuche mich so gut es geht kurz zu fassen:

 

Meine Tochter ist im Frühjahr volljährig geworden. Um den Unterhalt ordnungsgemäß berechnen zu lassen, da ich wusste, dass das Einkommen der KM nun mit eine Rolle spielt und diese Auskünfte angefordert werden müssen. In dieser Zeit ging meine Tochter auch zum Jugendamt, um ebenfalls den Unterhalt berechnen zu lassen. Der Schriftverkehr ging wochenlang zwischen meinem Anwalt und Jugendamt hin und her, es wurden Einkommensnachweise ausgetauscht und man stellte fest, dass meine Ex-Frau sich gar nicht beteiligen muss, da sie mit ihrer Teilzeitstelle und Nebenjob unter dem Selbstbehalt liegt... (Gut, dass Vätern in so einem Fall fiktive Einkünfte eines Vollzeitgehalts angerechnet werden). Nachdem ich bis zum Sommer immernoch keine Berechnung vorliegen hatte, mein Anwalt auf keinerlei Anfrage meinerseits einging, legte dieser schlussendlich sein Mandat nieder mit Begründung, ich würde ja keine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen (ist richtig, er wollte mir keine Kosten aufstellen, was ich neben der Rechtsschutzübernahme zu zahlen hätte und berechnet hatte er den Unterhalt ja auch nicht...). Ich trat dann selbst in Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt, den meine Tochter mittlerweile beauftragt hatte. Als dieser mich in Stufe 7 festsetzte, ohne Begründung und ohne Aufstellung der Berechnung, wies ich diese Berechnung ab, da dieser Anwalt lediglich mein Einkommen, meinen Nebenjob und die Steuerrückerstattung aus dem Vorjahr zusammengerechnet und der DDT zugrunde legte. Also rechnete ich ihm selbst vor, wie hoch der Unterhalt sein müsste, da ich entsprechend alle einkommensmindernden Posten noch abzog. Ich kam auf Stufe 4, was die Gegenseite dann wohl 'annahm'. Da ich ja von dem gegnerischen Anwalt aufgefordert wurde, den Titel beim Jugendamt zu unterschreiben, rief ich dort an , um einen Termin zu vereinbaren und erfuhr von der zuständigen Sachbearbeiterin, dass sehr wohl eine Berechnung seitens des Jugendamtes vom Mai(!!!) vorlag, und das in Stufe 2. Ich bin so unfassbar wütend, dass mein Anwalt offensichtlich das wichtigste Schreiben mir unterschlagen hatte, da ich dann sofort unterschrieben hätte und es wäre erledigt gewesen. Genauso hat der gegnerische Anwalt nicht einmal auf eine bereits vorhandene Berechnung hingewiesen, nein, setzt direkt Stufe 7 an und droht mir noch in einem Schreiben, weil ich im Sommer geheiratet habe, müsse ich noch viel mehr Unterhalt zahlen, da ich ja in Steuerklasse 3 müsste (unglaublich, dass ein Anwalt so einen Stuß von sich gibt). Ich bin natürlich zum Jugendamt und habe den Titel in  Stufe 2 unterzeichnet und nun will der Anwalt von der von mir berechneten Stufe 4 nicht abrücken, das wäre schließlich verbindlich. Ich habe daraufhin geantwortet, das war kein Angebot meinerseits sondern der verzweifelte Versuch eines Vaters, der bis dato keinerlei Berechnung vorliegen hatte, von der vollkommen überzogenen Festsetzung des Anwalts abzurücken. Schließlich bin ich nicht vom Fach, sondern es wäre Aufgabe u.a. der Anwälte gewesen eine Berechnung auf die Beine zu stellen. Nun bekam ich Post vom Amtsgericht mit Aufforderung um Stellungnahme, da meine Tochter Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und nun geprüft werden müsse, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Ich bin so unfassbar wütend über dieses ganze Rechtssystem, ich könnte noch viel mehr schreiben, was noch alles passiert ist, aber das wird zu lang. Meine Tochter und ich haben leider seit zwei Jahren keinen Kontakt mehr, die Kindsmutter hat über Jahre hinweg erfolgreich manipuliert. Wie soll ich mich in dieser Stellungnahme verhalten? Kann es wirklich sein, dass die Berechnung von JA angezweifelt wird und meine laienhafte Berechnung zugrunde gelegt wird?

Lieben Dank 

Themenstarter Geschrieben : 11.11.2023 12:14
(@annasophie)
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Hallo,

 

ich würde dem Amtsgericht mitteilen, dass der Anwalt deiner Tochter dich zur Titulierung aufgefordert hat. Dass der Anwalt keine korrekte Berechnung für den Unterhalt beigefügt hat, da er bestimmte abzugspositionen nicht berücksichtigt hast. Du hast dann eine laienhafte Berechnung vorgenommen. Das Jugendamt hat diese Berechnung korrigiert und du hast dann nach der Berechnung des Jugendamtes die Titulierung vornehmen lassen.

eine Kopie der Berechnung des Jugendamtes sowie des Titels fügst dann dem Schreiben bei.

 

sophie

Geschrieben : 11.11.2023 17:42
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @jana2511

Kann es wirklich sein, dass die Berechnung von JA angezweifelt wird und meine laienhafte Berechnung zugrunde gelegt wird?

Ich zweifel jede Jugendamtsberechnung an. Und damit stehe ich wohl nicht allein.

Aber leider kann und möchte ich dir zum momentanen Verfahrensstand überhaupt keine Tipps geben, weil ich deinem Beitrag keinerlei Berechnungsgrundlagen entnehmen kann. Wenn du die relevanten Informationen lieferst, wird es sicherlich noch eine interessante Diskussion.

Aber einen möglicherweise wichtigen Hinweis hab ich jetzt schon: Je nach Einkommenshöhe könnte der Splittingvorteil aufgrund deiner Ehe eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die Unterhaltsbemessung haben.

Geschrieben : 11.11.2023 19:16
(@jana2511)
Schon was gesagt Registriert

Für mich sind sowohl das Jugendamt als auch beide Anwälte nicht in der Lage den Unterhalt ordnungsgemäß festzusetzen. Daher habe ich schussendlich selbst zu Stift und Papier gegriffen. Für mich geht es letztlich nur darum, wäre mir im Mai ordnungsgemäß von meinem Anwalt die Unterhaltsfestsetzung des JA vorgelegt worden, hätte ich entsprechend direkt den Titel unterschrieben und weiter gezahlt und hätte mich nun nicht selbst in die missliche Lage gebracht, dem gegnerischen Anwalt meine Berechnung in Stufe 4 vorzulegen, nur um ihm seine falsche Berechnung in Stufe 7 zu widerlegen... Egal, ich werde der Richterin erklären wie es dazu kam, dann muss ich warten. 

Aber ich verstehe nicht, inwiefern meine Heirat einen Einfluss auf den Unterhalt hat? Meine Frau und ich sind beide in IV/IV, gerade auch da wir beide annähernd das Gleiche verdienen. 

Meine Ex-Frau geht Teilzeit arbeiten, liegt somit unter dem Selbstbehalt und ich komme somit allein für den Volljährigenunterhalt auf und meiner Tochter und ihr scheint es nicht genug zu sein und auf Staatskosten soll nun ein Verfahren angestrebt werden. Ich finde das alles sowas von unverständlich, ich schüttel nur noch den Kopf . Beide haben schwarze Putzstellen, da hab ich natürlich keine Handhabe, während ich versuche mit einem Nebenjob in Nachtschicht 1 x die Woche etwas hinzuzuverdienen, um das Unterhaltsloch etwas zu stopfen und zack, sofort die Meldung von Ex-Frau und Tochter ans Jugendamt und das soll natürlich auch noch in den Unterhalt einfließen. Wenn ich sagen würde, ich gehe nur noch Teilzeit arbeiten, liegt auch kein zu geringer Selbstbehalt vor, sondern dann wird fiktiv ein Vollzeiteinkommen für die Berechnung unterstellt. Wahnsinn....

Themenstarter Geschrieben : 11.11.2023 19:49
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @jana2511

Aber ich verstehe nicht, inwiefern meine Heirat einen Einfluss auf den Unterhalt hat?

Wenn deine Frau keinen einzigen Cent an Einkommen hat, geht der komplette Splittingvorteil in die Unterhaltsberechnung! BGH-Rechtsprechung.

Geschrieben von: @jana2511

Meine Frau und ich sind beide in IV/IV, gerade auch da wir beide annähernd das Gleiche verdienen. 

Bei der Konstellation jedoch dürfte die Zusammenveranlagung keine Auswirkungen auf den Unterhalt haben.

Geschrieben von: @jana2511

auf Staatskosten soll nun ein Verfahren angestrebt werden

Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, erhält die Tochter in diesem Rahmen VKH. Verliert der Vater den Prozess vollständig, zahlt er alles!

Geschrieben : 11.11.2023 20:03
(@jana2511)
Schon was gesagt Registriert

Gibt es, falls die Richterin ein Verfahren tatsächlich zulässt, die Möglichkeit sich vorher zu einigen? Eigentlich würde ich es gerne drauf anlegen, da ich es nicht glauben kann, dass hier der Gegenseite Recht gegeben wird! Auf der anderen Seite müsste ich mir wieder einen Anwalt nehmen und Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, schlussendlich sitze ich dann auf allen Kosten wegen 63 EUR monatlich mehr Unterhalt....

Was bedeutet eigentlich die Aussage 'Sollte das Gericht die Vereinbarung als nicht wirksam ansehen, kündigen wir bereits jetzt an, einen höheren Unterhalt für die Antragstellerin geltend zu machen.' Mit Vereinbarung meint die Gegenseite meine Berechnung, was nun als verbindliches Angebot dargestellt wird (unfassbar!). Wenn das Gericht einer VKH nicht zustimmt, will die Gegenseite trotzdem einen höheren Unterhalt geltend machen? Wie das denn? 

Ich fass das alles nicht, Titel liegt vor, wird bedient, alles läuft und es wird mit allen Mitteln um jeden Cent gekämpft, den man rauspressen kann. Würde meine Ex-Frau wie ich Vollzeit arbeiten gehen, könnte Sie auch mit für den Unterhalt aufkommen....

Themenstarter Geschrieben : 11.11.2023 21:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, 

die einige Frage die Raum steht ist, ob der Unterhalt für die Tochter richtig berechnet wurde. Geht die Tochter noch zur Schule (Abitur) oder nicht. Solange sie noch zur Schule geht und zu Hause wohnt (unter 21 und nicht verheiratet) ist die Tochter privilegiert und es gibt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Geht sie nicht mehr zur Schule (Studium oder Berufsausbildung) dann ist sie nicht mehr privilegiert und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobligenheit. 

Macht die Tochter gar nichts, dann besteht kein Unterhaltsanspruch.

Du hast Anspruch auf eine korrekte Berechnung, selbst wenn Du aus Unkenntnis oder weil Du Dich verrechnet hast, ist das nicht rechtskräftig. Rechtskräftig ist nur eine gerichtliche Entscheidung, auch was ein Anwalt oder das JA berechnet ist nicht rechtskräftig. 

Recht ist eine sehr rationale Sache, es macht keine Sinn sich von Emotionen leiten zu lassen.

VG Susi 

Geschrieben : 12.11.2023 03:17
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber TE, verworrene Situation. Ich würde so vorgehen, wie AnnaSophie oben beschrieben hat. Es gibt nun einen Titel, der komplett an dir vorbei gegangen ist. Sollen die Damen und Herren doch bitte klagen.

Du sagst beide arbeiten schwarz nebenbei d.h. auch die Tochter? Hast du hierfür Beweise? Falls ja, wäre es mir ein Vergnügen diese Schwarzarbeit zu erwähnen, falls es zu einem Konflikt vor Gericht kommt. Manche Menschen kriegen leider den Hals nicht voll und verstehen nur eine bestimmte Sprache.

Geschrieben : 13.11.2023 12:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @jana2511

Nun bekam ich Post vom Amtsgericht mit Aufforderung um Stellungnahme, da meine Tochter Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und nun geprüft werden müsse, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Ich würde dem Gericht einfach antworten, dass der Antrag abzuweisen ist, da der Unterhalt mit Urkunde vom tt.mm.jjjj bei JA XYZ rechtlich bindend tituliert ist (Kopie anliegend).

Wenn der Antrag auf VKH abgelehnt wird, weisst Du dann, was es geschlagen hat.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

Geschrieben : 13.11.2023 14:31
(@jana2511)
Schon was gesagt Registriert

Vielen lieben Dank für die vielen Nachrichten. Ich habe jetzt eine Stellungnahme geschrieben und hoffe sehr, dass der Antrag auf VKH abgewiesen wird. Unglaublich, wenn das durchgehen würde, dann tatsächlich das Gericht mich auf eine höhere Stufe festsetzt und ich dann noch alle Anwalts-und Verfahrenskosten aufgedrückt bekommen würde....

Interessant wäre auch zu wissen, ob der unterschriebene Titel zumindest bis zum Verfahren Bestand hat oder ich rückwirkend dann auf Stufe 4 zahlen müsste....

Auch weiß ich immernoch nichts mit dem Satz anzufangen, dass der gegnerische Anwalt auch dann einen höheren Unterhalt geltend machen will, falls das Gericht die 'Vereinbarung' als nichtig erklärt.

Meine Tochter ist übrigens das letzte Jahr in der Schulausbildung und bei ihrer Mutter wohnhaft, sprich, entscheidet sie sich nächstes Jahr für eine Ausbildung, geht der Spaß ja schon wieder los, da dann ihre Ausbildungsvergütung tlw auf den Unterhalt angerechnet wird.

 

Themenstarter Geschrieben : 13.11.2023 14:53




(@jana2511)
Schon was gesagt Registriert

...und nein, natürlich hab ich keinen Beweis für die zwei Putzstellen, denen Mutter und Tochter nachgehen. Da das aber eh nicht bewiesen werden kann, spar ich mir da die Mühe... Was mich nur wütend macht ist, dass direkt zu Beginn ich vom Jugendamt aufgefordert wurde, meine Nebeneinkünfte offen zu legen und in Klammern der Arbeitgeber namentlich benannt wurde (ich habe jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter, von diesem Nebenjob weiß sie von mir nichts)!!! Quasi versuch ich mit einem Nachtjob einmal die Woche ein bisschen das Loch zu stopfen, was die Unterhaltszahlungen angeht und schon wird sich darauf gestürzt wie die Geier....

Themenstarter Geschrieben : 13.11.2023 15:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @jana2511

Interessant wäre auch zu wissen, ob der unterschriebene Titel zumindest bis zum Verfahren Bestand hat oder ich rückwirkend dann auf Stufe 4 zahlen müsste....

Meines Wissens ist bis zu einer gerichtlichen Entscheidung der Titel maßgebend, der Titel wäre somit rechtskräftig gültig.

Geschrieben von: @jana2511

Auch weiß ich immernoch nichts mit dem Satz anzufangen, dass der gegnerische Anwalt auch dann einen höheren Unterhalt geltend machen will, falls das Gericht die 'Vereinbarung' als nichtig erklärt.

Der Anwalt kann viel verlangen, ob das Gericht seinen Anträgen folgt ist ein anderes Thema...

Geschrieben von: @jana2511

...geht der Spaß ja schon wieder los, da dann ihre Ausbildungsvergütung tlw auf den Unterhalt angerechnet wird.

Spätestens hier wäre der Job im Dunklen noch mal relevant, da der KU-Anspruch durch diese Einnahmen (zusätzlich zu Ausbildungsvergütung) womöglich reduziert bzw. sich ein KU-Anteil für KM "ergeben" würde.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

Geschrieben : 13.11.2023 15:20
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
 
Geschrieben von: @jana2511

Was mich nur wütend macht ist, dass direkt zu Beginn ich vom Jugendamt aufgefordert wurde, meine Nebeneinkünfte offen zu legen und in Klammern der Arbeitgeber namentlich benannt wurde (ich habe jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter, von diesem Nebenjob weiß sie von mir nichts)!!! Quasi versuch ich mit einem Nachtjob einmal die Woche ein bisschen das Loch zu stopfen, was die Unterhaltszahlungen angeht und schon wird sich darauf gestürzt wie die Geier....

Über diese Nebeneinkünfte hätte auch ohne gezielte Aufforderung vollumfänglich Auskunft erteilt werden müssen! Denn, ob Einkünfte überobligatorisch sind oder nicht, ob und wie sie unterhaltsrechtlich zu bewerten sind, das entscheidet allein ein Gericht, nicht der Betroffene.

Die alles entscheidende Frage dürfte sein, wie das Jugendamt auf Einkommensstufe 2, der Vater hingegen auf Stufe 4 gekommen ist.... Nach wie vor fehlen alle

Geschrieben von: @tacheles

Berechnungsgrundlagen

 

Dass der gegnerische Anwalt von einer noch höheren Stufe (7) quatscht (also mehr Unterhalt), ist ständig übliches Anwaltsgeprahle zwecks Einschüchterung.

Geschrieben von: @jana2511

Ich bin so unfassbar wütend, dass mein Anwalt offensichtlich das wichtigste Schreiben mir unterschlagen hatte,

Hat der Ex-Anwalt die Berechnung des Jugendamtes tatsächlich erhalten oder hat das Jugendamt die Berechnung lediglich im Rahmen der Beratung dem volljährigen Kinde überlassen? Das würde ein neuer Anwalt sofort prüfen! Der würde alle Unterlagen von dem 1. Anwalt herausverlangen. Vorher würde der keine Stellungnahme zum VKH-Gesuch abgeben!

Geschrieben : 13.11.2023 15:54
(@jana2511)
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Ja, mein früherer Anwalt hat das Schreiben mit der Berechnung vom Jugendamt per Mail erhalten. Als ich ihm wütend eine Mail dazu geschrieben hat, ist er gar nicht darauf eingegangen, außer, dass sein ausstehenden Anwaltshonorar noch offen ist....

Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt die Nebeneinkünfte nicht mit berechnet hat. Da das Jugendamt lediglich Stufe 2 angegeben hat, allerdings auch ohne Aufstellung, wie diese sich zusammensetzt, kann ich nur mutmaßen

Themenstarter Geschrieben : 13.11.2023 16:08
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @jana2511

Da das Jugendamt lediglich Stufe 2 angegeben hat, allerdings auch ohne Aufstellung, wie diese sich zusammensetzt, kann ich nur mutmaßen

In aller Regel existiert ein Berechnungsbogen und wird dem Kind auch ausgehändigt.

Geschrieben : 13.11.2023 16:11
(@tacheles)
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Der gegn. Anwalt hat also eine vom Vater selbst erstellte Berechnung nach Stufe 4 vorliegen. Geht aus der Berechnung des Vaters eindeutig hervor, dass die Nebeneinkünfte vollständig eingeflossen sind?

Der Anwalt unterstellt also eine Vereinbarung, nach der die Nebeneinkünfte vollständig unterhaltsrelevant sein sollen und will seinen Gegner darauf festnageln. Eine Vereinbarung, die gar nicht existiert, sollte unbedingt in der VKH-Stellungnahme bestritten werden.

Und das Bestreiten würde ich auch begründen, z.B. mit dem Nachweis über die Höhe der tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen seit Eintritt der Volljährigkeit.

Und ja, hinsichtlich der Nebeneinkünfte würde ich gegenüber dem Gericht klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie überobligatorisch und deshalb überhaupt nicht zu berücksichtigen sind (siehe Link oben).

Geschrieben : 13.11.2023 17:24
(@jana2511)
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Genau, ich habe mein Nebeneinkommen zu 100 % mit angesetzt, da ich im Internet gelesen habe, dass viele Gerichte zu voller Höhe oder zur Hälfte anrechnen. Auch, wenn es nur überobligatorische Einkünfte sind, streiten sich hier wohl die Gemüter... scheinbar hat das Jugendamt dies wohl nicht getan, aber auch nur, da mein damaliger Anwalt nichts weitergeleitet hat... Alles sehr verworren, ich beziehe mich in der Stellungnahme auf den bestehenden Titel und dass eine eigens angefertigte Berechnung meinerseits ja nicht rechtlich bindender sein kann als die des Jugendamtes. In dem Schreiben der Gegenseite wird ganz klar aufgeführt, dass sie eine Abänderung des bestehenden Titels wollen....

Meine Angst ist nur, dass, wenn alles schief läuft, die Sache tatsächlich vor Gericht geht, ich schlussendlich mir dafür wieder einen Anwalt nehmen und bezahlen muss und die Gegenseite dann vielleicht Recht bekommt und ich oben drauf noch deren Anwalt und Gerichtsverfahren zahlen muss. Was ich mir jedoch einfach nicht vorstellen kann, da ich nie eine Berechnung gesehen hab, dann selber rechne, dann rausfinde, dass das JA zwei Stufen drunter liegt und meine Tochter mich jetzt auf MEINE Berechnung festnagelt. Das ist echt alles ein schlechter Witz. Und wir reden von 63 EUR Differenz, um die ich auch kämpfe, aber nicht um jeden Preis. Sollte da echt ein Verfahren anhängig sein, überlege ich aus Kostengründen zähneknirschend klein beizugeben....

Themenstarter Geschrieben : 13.11.2023 22:11
(@jana2511)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurzer Ausgang bzw Fortgang der Geschichte:

Tatsächlich wurde trotz meiner Stellungnahme dem VKH Antrag meiner Tochter stattgegeben, woraufhin ich müde die Stufe 4 nun anerkannt habe, da alles andere dann endgültig vor Gericht gelandet wäre und mit nochmals entsprechenden Kosten... was ich nicht wusste, dass ich trotzdem nun eine Verfahrensgebühr und einen Teil der gegnerischen Anwaltskosten aufgebrummt bekomme...

Jetzt, da ich die Differenz von Stufe 2 zu Stufe 4 ausgeglichen habe, schreibt mich wieder der Anwalt an, meine Tochter habe erfahren, dass ich letztes Jahr im Oktober eine Gehaltserhöhung bekommen habe und somit die Dezember und Januar Abrechnung zusenden soll, quasi will der wieder den Unterhalt neu berechnen, ich bin kurz vorm Verzweifeln.... Kann denn jetzt schon wieder neu berechnet werden? Ich weiß, dass auch nur die beiden aktuellen Monate mit der Erhöhung zurande gezogen werden können, aber das muss doch alles mal ein Ende haben! Im Frühjahr ist meine Tochter eh mit der Schule fertig und ich hoffe, sie macht eine Ausbildung, dann wird ja aber auch wieder neu berechnet. Ich hab es echt satt, gefühlt wird man als Vater nur noch gemolken....

Themenstarter Geschrieben : 10.01.2024 12:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da neuer Faden zum Thema eröffnet dieser hier geschlossen! 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

Geschrieben : 10.01.2024 20:06