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Junger Vater braucht Hilfe, bzgl. Unterhalt und Auskunft an Jobcenter

 
(@hardie69)
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Hallo liebe Forengemeinde!
Bin durch mehrere Googlesuchen auf dieses Forum gestoßen und da ich mehrere Fragen habe, habe ich mich nun auch angemeldet.
Aktuell geht es aber um einen Freund von mir, der im Juni 2011 Vater wurde. Er hat selbst kein Internet und ist etwas hilflos.

Kurz die Fakten:
Er ist leiblicher, aber unehelicher Vater des Kindes
Das Kind (4 Monate) lebt bei der Kindesmutter
Mit der Mutter war er nie zusammen (im Sinne einer Beziehung) und hat auch noch nie bei ihr gelebt, oder ähnliches. Er versucht nur sooft wie möglich sein Kind zu besuchen und sich um sein Kind zu kümmern.

Nun bekam er letzte Woche ein Schreiben vom Jobcenter (früher Arge), dass der Kindesmutter und seiner Tochter ab 01.11.2011 Leistungen gewährt wurden.
Hab das Schreiben mal eingescannt:

Dem Schreiben angehängt, ein paar Seiten zum Ausfüllen.

Offiziell ist der Kindesvater nicht aufgefordert wurden Unterhalt für sein Kind zu bezahlen, es gab also kein Schreiben o.ä. vom Jugendamt. Er ist seinen Verpflichtungen bisher so nachgegangen, dass er der Kindesmutter Bargeld gegeben hat, diverse Einkäufe bezahlt hat und auch die Kosten der kompletten Taufe inklusive Feier übernommen hat.
Ich habe ihm schon gesagt, dass er nach der Düsseldorfer Tabelle 225 € zahlen soll (muss), am besten immer per Überweisung.

Wie soll er jetzt am besten vorgehen?
Das Jobcenter Schreiben ausfüllen, zurücksenden und abwarten?
Inwieweit wird er für die Kindesmutter aufkommen müssen?
Er verdient netto knapp 1600 €, davon gehen etwa 200 € für die Fahrten zur Arbeit drauf (arbeitet im Ausland).

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe! 🙂

Hardie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 16:29
(@einsamer)
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Hallo,

also mit diesem Schreiben ist er Inverzug gesetzt worden. Da die Kindesmutter ALG2 erhält wird man von deinem Freund Betreuungsunterhalt einfordern. Hierzu ist er verpflichtet, sämtliche Einnahmen anzugeben.

Grundsätzlich wird erst mal der Kindesunterhalt berechnet und anschließend der Betreuungsunterhalt.

Beim Betreuungsunterhalt ist es unerheblich, ob beide eine Beziehung haben/hatten. Die Kindesmutter betreut das Kind des Kindesvaters, kann in der Zeit nicht arbeiten und erhält dafür ihren Unterhalt.

Für die Vergangenheit wird er wohl kein Unterhalt nachzahlen. Er soll am besten jeden Monat die 255€ auf das Konto der Kindesmutter überweisen. Außerdem sollte er jeden Monat 155€ an die Seite legen, da er mit rechnen kann, dass so hoch der Betreuungsunterhalt ist.

Gruß Einsamer

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 18:18
(@hardie69)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.
Vom Betreuungsunterhalt habe ich auch schon gelesen da wusste mein Freund gar nichts von.

Aber wie kommst du auf 155 €?

Das Jobcenter möchte natürlich alles wissen. Alle Einnahmen und alle Ausgaben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 18:26
(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe einen Rechner gefunden, der das anhand deiner Angaben ausgerechnet hat. Und ich denke, es ist besser, wenn man das Geld dann sofort parat hat. Ansonsten müßte man die 155€ und den aufgelaufenen Betrag abzahlen.

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 18:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Aber 155,- ist nicht ganz richtig.

1600 -200-225=1175

Der SB liegt bei 1050,-Euro gegenüber der EX, bleibt also nur noch 125,- Euro an BU übrig, oder sehe ich das falsch?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 18:44
(@hardie69)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe einen Rechner gefunden, der das anhand deiner Angaben ausgerechnet hat. Und ich denke, es ist besser, wenn man das Geld dann sofort parat hat. Ansonsten müßte man die 155€ und den aufgelaufenen Betrag abzahlen.

Okay, danke. Ich werde ihm das so mal sagen.

Also erst mal den "Wisch" ausfüllen und überraschen lassen, was gefordert wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 19:03
(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wedi,

die Frage ist berechtigt und ich muß ehrlich sagen, von mir nicht zu beantworten.

Das Problem ist der Selbstbehalt gegenüber den Kindern und der Ex. Nehme ich beide
Summen von 225€ und 155€ verbleiben ihm 1.020€. Der Selbstbehalt gegenüber den
Kindern ist gewahrt. Mit dieser Argumentation kann man kommen.

Aber genauso kann man natürlich anders argumentieren. Der Kindesunterhalt ist
gewahrt, verbleibt also der Selbstbehalt gegenüber Ex bei 1.050€ und Ex erhält nur
125€.

Ich würde trotzdem 155€ zur Seite legen. Wenn die dann nur 125€ haben wollen, soll
es auch recht sein.

Gruß Einsamer

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 19:16
(@hardie69)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde trotzdem 155€ zur Seite legen. Wenn die dann nur 125€ haben wollen, soll
es auch recht sein.

Gruß Einsamer

Danke, Einsamer.

Also erst mal ausfüllen und zurücksenden. dann einfach mal warten was kommt und gegebenenfalls noch mal reagieren?

Gruß
Hardie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 19:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hardie!
Ich werfe einen anderen Aspekt in den Ring.

Er ist leiblicher, aber unehelicher Vater des Kindes

Wie gesichert ist diese Erkenntnis? Wurde die biologische Vaterschaft festgestellt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2011 12:32