Hi @all,
jetzt muss ich auch mal eine Sache zum Unterhalt loswerden, damit ich es nicht das ganze WE in mich reinfresse! Folgendes ist passiert:
Ich habe beim JA eine Beistandschaft wegen Unterhalt. War bis jetzt auch geregelt. Nun hat mien Ex Antrag auf Reduzierung gestellt, da er mit seiner neuen Frau ein Kind bekommen hat. Das ist soweit ja auch o.k. Das steht ihm zu und ich ihm nicht im Weg.
Ich bekam also ein schreiben vom Ja und rief dann meine Sachbearbeiterin an. Die erklärte mir, dass er um zwei Stufen runtergestuft werden wolle. Seine Frau arbeite nicht mehr, erst im nächsten Jahr wieder. Dann würden sie auch die Steuerklassen ändern lassen (er dann drei) und ein Haus hätten sie ja auch gebaut, diese Schulden wolle er anerkannt haben. Die Wohnung würden sie weiter vermieten...und und und
Kurzum: Die Sachbearbeiterin meinte, eine Stufe runter wäre o.k. wenn ich damit einverstanden sei. Das müsse sie mit mir klären, ich habe ja einen Titel. Wolle er mehr, müsse er dann halt klagen.
Nun war ich gerade bei der Bank. Und schaue nur noch sprachlos auf den überwiesenen Betrag: Er hat für zwei Stufen weniger bezahlt. Ich habe noch keinen neuen Beschied vom Amt. Weiß auch nicht, wann er den Amtrag gestellt hat. Geld ist so früh gekommen, dass er nach meinem Telefonat mit JA auch eigentlich noch keinen Bescheid haben kann.
Jetzt folgende Fragen, nachdem ich gerade noch einmal in die DT schaute:
Ausgegangen wird bei der Berechnung von 4 Unterhaltspflichtigen. Wer sind das in unserem Fall? Ich bekomme keinen, wir waren nicht verheiratet. unser Kind bekommt, sein neues Kind und wer noch? Fällt seine neue Frau da mit rein? Ich dachte immer das nicht...
Kann er einfach ohne Bescheid kürzen? ich habe einen Titel. Heißt ich könnte doch sofort auch beim AG anrufen und pfänden lassen (würde ich nicht, will es nur wissen). Werde am Montag beim JA anrufen.
Ab wann zahlt er dann eigentlich weniger? Ab seiner Antragsstellung oder ab dann wenn der "Zustand" eingetreten ist? Oder wenn die Urkunde ab Oktober sagt erst ab dann?
So jetzt doch leicht verwirrte und doch auch wütende Grüße. ich habe nämlich einfach keinen Bock mich damit rumzuschlagen, weil er etwas nicht checkt oder auf die Kette kriegt...es geht doch um seinen Sohn und er tut irgendwie immer so als würde ich davon dem Luxus fröhnen...
Biga
Hallo Biga !
Rechnen ist bekanntlich nicht meine starke Seite, aber
1 - euer gemeinsames Kind
1 - das neue Kind (wie das klingt ;))
1 - neue Frau
macht nach Adam Riese immer noch nur drei und nicht vier Personen,
denen er zu Unterhalt verpflichtet wäre. Also kann bei dieser Rechnung
eindeutig etwas nicht stimmen, mal abgesehen davon, daß er das Ergebnis
schon vorweggenommen hat.
es geht doch um seinen Sohn und er tut irgendwie immer so als würde ich davon dem Luxus fröhnen...
Genau so ein Beispiel hab ich mit dem vorherigen Tread von mir gemeint.
Gruß
Marina
hi,
schau mal lieber richtig in DT-
"Jetzt folgende Fragen, nachdem ich gerade noch einmal in die DT schaute:
Ausgegangen wird bei der Berechnung von 4 Unterhaltspflichtigen. "
bei mir steht drin" eine Ehefrau und 2 Kinder z.b."-
Glaub dein Ex ist dann der 4. *G*
glaub weniger zahlt man erst ab dem tag wo die Urkunde geändert ist.
aber so genau kenn ich mich da nicht aus!
1.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.
Mfg Ingo
Mfg
[Editiert am 16/9/2005 von Wurzel30]
Könnte natürlich sein, dass er das glaubt *g*und vielleicht auch Recht hat:
Bin mir nicht sicher, ob es nicht so gemeint ist im Sinne der Durchschnittsfamilie:
2 Kinder und Vater (also Ex) und Mutter (also ich und nicht die Neue - nur kriege ich ja sowieso nix...)
LG
Biga
hi,
also meiner meinung nach kannst die DT nehmen .
Dein sohn -
Das "neue" Kind
und seine Frau.
Dann Einkommen berechnen und du hast theoretisch die Einkommenstufe.
Runter Stufen kommt dann ja wohl nur in Frage wenn mal vom JA oder so Hochgestuft wurde.
Mfg ingo
[Editiert am 16/9/2005 von Wurzel30]
Moin biga,
nein, er kann bei bestehendem Titel nicht kürzen und du kannst die sofortige Zwangsvollstreckung einleiten. Die ganze Diskussion und Deutelung um die DT ist in diesem Moment völlig unangebracht und unerheblich.
Es gibt einen Titel (Punkt)
Er hat den Titel nicht erfüllt (Punkt)
Du kannst vollstrecken (Punkt)
Wie sich das für den Fall der Unterhaltsabänderungsklage gestaltet, bleibt abzuwarten. Das JA kann den Titel nicht ändern. Dies geht nur über das Gericht oder durch deine Verzichtserklärung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi deep,
ich habe mich ja gegenüber JA um die eine Stufe bereit erklärt. Das wäre ja dann der von dir gemeinte Verzicht.
Bezüglich der anzurechnenden Person würde mich grad trotzdem interessieren, wer denn prinzipiell einzurechnen ist...werde da grad nicht so schlau raus, was ich im Netz finde.
Was hätte die Pfändung mit der Abänderungsklage zu tun? Stehe grad wohl echt auf dem Schlauch...
Na ja mit Wut bzw. Unmut denkt sich eben nicht gut...
LG
Biga
Es gibt einen Titel (Punkt)
Er hat den Titel nicht erfüllt (Punkt)
Du kannst vollstrecken (Punkt)
Hi,
und was bringt das? Er wird bei einem Gerichtsverfahren zwei Stufen runtergestuft, rückwirkend ab jetzt (da er ihr mitgeteilt hat was ansteht und warum). Sicher kann sie sich auf die Hinterbeine stellen, sicher kann sie das durchstreiten, sicher kann sie die Wahnwälte bereichern. Aber was bringts, sag es mir? Man muß nicht alles das machbar ist auch machen. Gerade im Familienrecht.
Du enttäuscht mich.
cya,
elwu
Ich habe ja geschrieben, dass ich nicht pfänden werde und jörg weiß das. ich wollte nur wissen was ich darf...
Warum sollte er deiner Meinung nach runtergestuft werden?
LG
Biga
...es geht doch um seinen Sohn und er tut irgendwie immer so als würde ich davon dem Luxus fröhnen...
Biga
Au ja, von dem Geld kann man sich dann auch soviel leisten.
3mal im Jahr Südsee, dicken Benz, Villa auf Monaco
Hallo was denken die eigentlich???
Allein schon die Mieten hier für ne 3 Zimmer Wohnung sind der Horror. Und die brauch ich nun mal mit Kind. Wenn man dann noch anteilige kosten für Strom, Gas, Wasser usw rechnet, dann Lebensmittel, Pflegeprodukte, Kleidung, Hobbys der Kinder die ja auch teilweise gut ins Geld gehen....Unternehmungen mit Kindern (wo man ja auch doppelt zahlen muss, da man als Erwachsener das kleinere Kind ja nun nit allein ins Schwimmbad/Kino gehen lassen kann), Geburtstage von Freunden der Kinder, wo die auch ein Geschenk brauchen....und und und
Also mit meiner Rechnung komm ich da mit 249€ nit hin. Von daher weiß ich auch nit wie die darauf kommen das man sich da Luxus von leistet.
Klar in einigen Fällen (wie man hier auch oft liest) wird es schon sein, das (wei Sandgren in Anirams Topic schon sagte) die Kids in Fetzen übergeben werden, das Mütter für ihre Kinder nicht kochen usw...das will ich gar nicht bestreiten....das gibt es Bestimmt zur genüge
Ich für meinen Teil kann da aber nur sagen, das ich mir als allerletze was leiste. Kleidung kauf ich mir super selten und wenn dann oft auch Second Hand. Ausgehen tu ich nit. Kino....oh Gott wie lange ist das her??? Ende September 2004 war ich das letze mal.
Kann nur von mir reden, aber bevor ich mir irgendetwas leiste, überlege ich mir das 100mal...Zuerst der Junge! Bleibt dann noch was übrig dann vielleicht ich!
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Du enttäuscht mich.
Das ist bedingt in deiner Unkenntnis um den Vorgang in Gänze.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Elwu
Ich spekuliere mal weil Deep ganz bestimmt nicht der Mensch ist, der
jemand braucht, der ihn verteidigt.
Aber er ist jemand, so wie ich das bisher beobachtet habe, der sich
soweit nur irgendwie möglich, an Fakten und Abmachungen hält.
Jedem Mann hätte er diesen Rat gegeben, also.................!
Und jetzt mal ehrlich. Hier geht es nur um KU und nicht EU für Biga.
Jeder soll danach leben wie er mag und kann. Bin ich schwer dafür.
Meinetwegen fünf Häuser bauen und 10 Kinder bekommen... alles
kein Problem.
Aber das unter dem Gesichtpunkt "dann kürzen wir mal dem Ersten
ein bißchen oder ein bißchen mehr den Unterhalt", das kann es auch
nicht gewesen sein. Daran kann ich auch nichts fair finden.
Es erinnert mich auch schwer daran, als ich nach 12 (in Worten zwölf)
Jahren erstmals um ein wenig mehr Unterhalt angeklopft hatte und
als Antwort bekam, was ich eigentlich wolle und ob ich bitteschön
daran denke würde, daß er wieder verheiratet ist und noch ein Kind
hat.
Nee... also so kann's dann auch wieder nicht gehen.
Gruß
Marina
er darf doch auch einfach froh sein, dass ich nciht heiraten wollte. 😉
soll er doch mal so sehen - kann er aber wohl nicht, da ist halt noch zu viel altes was da mit reinspielt - und das ist ja wohl meistens der fall, wenn um solche sachen mit harten bandagen gekämpft wird
biga
[Editiert am 16/9/2005 von biga]
Ich habe ja geschrieben, dass ich nicht pfänden werde und jörg weiß das. ich wollte nur wissen was ich darf...
Warum sollte er deiner Meinung nach runtergestuft werden?
Hi,
was du darfst hat DT ganz richtig angemerkt. Ich dagegen setze mehr auf Rationalität denn auf das formale Recht. Muß jeder selbst wissen wie er das hält. Und er wird runtergestuft weil zwei weitere Unterhaltsberechtigte da sind.
cya,
elwu
Das ist bedingt in deiner Unkenntnis um den Vorgang in Gänze.
Hi,
ich brauche keine Historie um die gegenwärtige Faktenlage zu beurteilen. Und, davon abgesehen: mit vergangenen Verletzungen wurden schon unendlich viele Familienkriege unendlich lange weiter geführt. Muß jeder selbst wissen ob er sich dazu gesellen will, ich aber meine, irgendwann muß mal Sachlichkeit einkehren.
cya,
elwu
hi elwu,
interpretiere bitte nicht über... deutlich kann ich icht schreiben, dass ich sachlichkeit walten lasse.
also wird er aber nicht runtergestuft, sondern rauf, weil ja nicht ausreichend Personen da, oder?
biga
also wird er aber nicht runtergestuft, sondern rauf, weil ja nicht ausreichend Personen da, oder?
Hi,
wie bitte? Vom vorherigen Stand aus wird er zwei runter gestuft, da zwei Unterhaltsberechtigte mehr zu berücksichtigen sind. Allerdings ist seine neue Ehefrau gegenüber den Kids nachrangig, d.h. sie wird nur dann bei der Unterhaltsbemessung für die Kids mit gezählt, wenn es nicht dadurch zu einem Mangelfall kommt.
cya,
elwu
sorry, er war vorher raufgestuft und wird jetzt richtig gesetzt - eben eine stufe tiefer
biga
Hi biga,
er war vorher raufgestuft und wird jetzt richtig gesetzt - eben eine stufe tiefer
die Runterstufung ist dann richtig. Er hätte allerdings nicht eigenmächtig den Unterhalt kürzen dürfen, da noch der Titel existiert.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse