Hi,
wenn er vorher (weil nur 1Unterhaltsberechtigter da war, nämlich das gemeinsame Kind)
1 Stufe raufgestuft wurde, dann wird jetzt um eine Stufe wieder runtergestuft, weil ja jetzt 3 Unterhaltsberechtigte (Kind 1, Kind2 , Ehefrau) da sind.
Vielleicht schreibst Du dem KV ganz einfach, dass Du einer Runterstufung um 1 Stufe zustimmst, jedoch die Differenz notfalls zwangsvollstrecken wirst. Frist setzen, bis wann er die Differenz zu Deinen Händen überweisen will.
Nur ein Vorschlag :).
Gruss
sky
[Editiert am 17/9/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Biga
So forsch wie Dein Ex vorgeht, befürchte ich, das kaum Einsicht bei Ihm vorhanden ist.
Es sollte mich wundern, wenn Du hier ohne gerichtliche Maßnahmen weiterkommst :exclam: .
Ich lasse mich aber gerne überraschen, wenn doch.
Viele Grüße
Chris 40
So,
die Sache mit der Personenzahl ist jetzt geklärt:
Einberechnet werden also nur unser Kind und deren gemeinsames Kind. Sie wird maximal für die Zeit eingerechnet, woe sie nicht verdient, weil sie bis jetzt immer voll gearbeitet und ab demnächst halb gearbeitet hat, so dass ihr Verdienst auch wahrscheinlich dann noch höher liegen wird als eine bestimmte Grenze deren Namen ich jetzt nciht mehr weiß...
Nun ja vermutlich wird er klagen, wobei er dann für einige Zeit das Gesparte, falls er denn weniger zahlen muss, an den Anwalt zahlt - ich bin mal gespannt und werde es abwarten!
LG
Biga