Kann ich den Unterh...
 
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Kann ich den Unterhalt eigentlich im Voraus bezahlen

 
(@kein_papa_toller_sohn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann ich den Unterhalt eigentlich im Voraus bezahlen. Z. B., wenn ich im Ausland bin, dann bekommt meine Ex den Unterhalt für 2 Monate im Voraus. Geht so etwas?

Wenn Ja: Könnte ich dann den gesamten Unterahlt eines Jahres voraus strekcen? Nicht, dass ich es will. Es würde mich interessieren.

Danke

KPTS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin KPTS,

kann ich den Unterhalt eigentlich im Voraus bezahlen. Z. B., wenn ich im Ausland bin, dann bekommt meine Ex den Unterhalt für 2 Monate im Voraus. Geht so etwas?

Im Zeitalter des Online-Bankings ist das kein Problem. Sofern Du nicht sowieso per Dauerauftrag bezahlst (die einfachste Möglichkeit, keine Zahlung zu vergessen und damit unangenehme Konsequenzen wie Pfändung zu riskieren), gibt es auch die Möglichkeit der "terminierten Überweisung" - Du gibst beim Online-Banking einfach an, dass die Überweisung nicht sofort, sondern erst zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden soll. Dann kannst Du beruhigt in Urlaub fahren.

Wenn Ja: Könnte ich dann den gesamten Unterahlt eines Jahres voraus strekcen? Nicht, dass ich es will. Es würde mich interessieren.

Das könntest Du sicher. Doch allein die Möglichkeit, diese Summe ohne Not als zinslosen Kredit auf einen Schlag lockerzumachen, würde allerdings vermutlich die Frage aufwerfen, ob Du finanziell zu gut gestellt bist - und Deine KU-Zahlungen mithin zu gering... Abgesehen davon: Was soll es bringen?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 20:58
(@kein_papa_toller_sohn)
Schon was gesagt Registriert

Moin KPTS,Im Zeitalter des Online-Bankings ist das kein Problem. Sofern Du nicht sowieso per Dauerauftrag bezahlst (die einfachste Möglichkeit, keine Zahlung zu vergessen und damit unangenehme Konsequenzen wie Pfändung zu riskieren), gibt es auch die Möglichkeit der "terminierten Überweisung" - Du gibst beim Online-Banking einfach an, dass die Überweisung nicht sofort, sondern erst zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden soll. Dann kannst Du beruhigt in Urlaub fahren.

Hallo, vielen Dank. Die technischen Möglichkeiten sind mir bekannt. Es gäbe ja ebenso die Möglichkeit Mutter; Vater, Freund oder Freundin überweisen zu lassen - falls ich ein Technikhonk wäre. Ich hatte auch nicht geschrieben, dass ich in den Urlaub fahre, sondern mich im Ausland aufhalte.

Ich möchte die rechtlichen Gegebenheiten erfahren.

Das könntest Du sicher. Doch allein die Möglichkeit, diese Summe ohne Not als zinslosen Kredit auf einen Schlag lockerzumachen, würde allerdings vermutlich die Frage aufwerfen, ob Du finanziell zu gut gestellt bist - und Deine KU-Zahlungen mithin zu gering... Abgesehen davon: Was soll es bringen?

Diese folgende Frage war nur eine neugierige Folge.

KPTS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 21:58
 Giga
(@giga)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meines Wissens könntest du Probleme bekommen, wenn du z.B. für ein Jahr den Unterhalt vorgestreckt hast und bei dem Kind/ der KM trotzdem eine Bedürftigkeit entsteht. Dann bist du trotzdem nochmal zu Unterhalt verpflichtet.
Also einfach Dauerauftrag und fertig. Ich finde das eh besser, als wenn ich jeden Monat selbst veranlassen muss so viel Geld zu überweisen.
KU ist in der Regel für den laufenden Monat im Voraus zu entrichten.

Grüße, Giga.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2006 18:32