kann ich gezwungen ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

kann ich gezwungen werden meinen Beruf zu wechseln?

 
(@baurblack)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Leute,

ich bin neu hier - ein Frischling - meine Geschichte habe ich kurz in "Vater sein durchsetzen oder resignieren Vater sein durchsetzen oder resignieren" beschrieben bzw angedeutet.

Nun versuche ich in erster Linie das Kindeswohl zu beachten und möchte eigentlich nicht Rechtsmittel einlegen um ein geteiltes Sorgerecht zu bekommen etc. aber leider muss ich davon ausgehen dass die Beziehung zur KM auseinandergeht bzw es getrennte Haushalte geben wird.
Sprich ich werde Unterhaltspflichtig sein.

Ich bin Selbstständig und in ganz Europa unterwegs.Durch die Übernahme einer Firma mit Altschulden und Unterstützung die ich meinen Eltern zukommen lasse sind meine Einnahmen zur Zeit gering. 970 Euro im Monat. Eine Rechtsanwältin meinte dass ich dann nichts zahlen müsste für den Unterhalt
.
Nun will ich natürlich für mein Kind ( 3 Jahre ) aufkommen, das ist ja keine Frage, die Einnahmen werden auch in der Zukunft steigen.
Aber es geht nunmal um das hier und jetzt.

Meine Frage die die Rechtsanwältin nicht ganz klären konnte: Kann ich dazu gezwungen werden eine andere Arbeit zu suchen wenn meine Tätigkeit nicht genug abwirft?

Die Rechtsanwältin meinte nur wenn ich in einem anderen Beruf gearbeitet hätte und in diesen wieder zurückgehen könnte.

Zum Verständniss meiner Sorge: Ich bin in meiner Profession aufgewachsen ( Familientradition )  - nennen wir die Tätigkeit: Vermittler - ich habe keinen Beruf erlernt und mein Studium abgebrochen, also wären meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt eher gering.

Noch ist die Trennung zur Kindsmutter nicht vollzogen, wir sind nicht verheiratet noch haben wir das Sorgerecht geteilt.

Ich hoffe auf Rückmeldung

Danke!

LG

E.

anderen Thread verlinkt - macht die Sache vielleicht einfacher  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 19:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

in erster Linie wirst Du die Unterstützung Deiner Eltern einstellen müssen und Kindesunterhalt zahlen. Der ist nämlich vorrangig zu bedienen.

Möglicherweise wird Dir gerichtlich - wenn Du nicht in der Lage bist den Mindestunterhalt zu zahlen - ein fiktives Einkommen aufgebrummt, das Du erzielen könntest, wenn Du in einer vergleichbaren Angestelltenposition wärst. Oder Du könntest aufgefordert werden, einen Nebenjob zu suchen.

Es wird Dir niemand die Ausübung Deines Jobs verbieten. Aber sie können es Dir so schwer machen, dass Du ihn aufgeben musst, zugunsten einer besser dotierten Tätigkeit.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 20:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baurblack,

Nun will ich natürlich für mein Kind ( 3 Jahre ) aufkommen, (...). Aber es geht nunmal um das hier und jetzt.

Wenn wir jetzt mal für einen kurzen Augenblick die Düsseldorfer Tabelle usw. vergessen: Was wäre denn der Betrag, den du ihr im Hier und Jetzt als monatlichen Kindesunterhalt anbieten könntest?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 23:18
(@baurblack)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Malachit,

ich kann immer nur als Selbstständiger meinen jeweiligen Steuerbescheid anführen - daraus ergibt sich dann z.B. für die Krankenkasse eine Besessungsgrundlage und von dieser bin ich erstmal ausgegangen.

Zur Zeit habe ich die Daten von 2012, 2013 ist noch nicht abgegeben.Aber die Zahlen auf dem Papier sind nicht identisch mit dem was im Moment zur Verfügung steht.

Ich zahle im Moment im eigentlich gemeinsamem Haushalt die Miete, die Nebenkosten, die Kita und die Tagesmutter.

Kommt auf ca. 500-600 Euro und den Einkauf + Kleidungen nochmal ca. 200 dazu.

In einer Beziehungsberatung, die wir in Anspruch genommen hatten, meinte man wenn ich ja die Miete zahlen würde sei das Gleichbedeutend mit Unterhalt und ich müsste bei einer Trennung - wenn KM dort wohnen bleibt - nichts zahlen.

Die Rechtsanwalt meinte hingegen die Zahlung der Miete sei eine Schenkung und erst im Hinblick auf den Unterhalt relevant wenn KM mit meinem Vater ( Vermieter des Hauses ) einen Mietvertrag haben würde und ich der KM die Miete dafür geben würde.

LG

E.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2014 12:37
(@psoidonuem)
Registriert

Der Hase läuft anders. Du wirst nicht direkt gezwungen. Man rechnet Dir statt dessen ein fiktives Einkommen an, das Du angeblich verdienen könntest wenn Du nur wolltest - und aus dem Dein Unterhalt berechnet wird. Du wirst also nicht zu etwas Bestimmten gezwungen, Du kannst das Geld beischaffen wie Du willst.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2014 13:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baurblack,

der Mindestunterhalt für ein dreijähriges Kind beträgt 225 Euro. Ziemlich viele Richter werden kreativ genug sein, dein Einkommen derart schön zu rechnen, dass du eben diesen Mindestunterhalt zahlen musst; aber um ein fiktives Einkommen festzusetzen das bei dir zu mehr als dem Mindestunterhalt führt, dazu muss ein Richter m.E. schon gewaltig verpeilt sein. Eventuell noch ein Anteil an den Kita-Kosten, oder sogar die kompletten Kita-Kosten; aber damit dürfte dann hoffentlich das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Und zwar meine ich hier wirklich die Kita-Kosten, nicht die zusätzliche Tagesmutter (denn nur die Kita gilt als "pädagogisch wertvoll"). Nebenbei bemerkt, wieso eigentlich Tagesmutter zusätzlich zur Kita - wenn ich's in deinem anderen Thema richtig verstanden habe, dann arbeitet Madame ja nicht einmal Teilzeit?!?

Was das Thema "Miete vs. Unterhalt" betrifft, da ist der Fall m.E. ganz einfach: Wenn Madame nicht damit einverstanden ist, dass die von dir gezahlte Miete mit dem von dir zu zahlenden Unterhalt verrechnet wird, dann fliegt sie aus der besagten Wohung raus, und zwar schneller als ein Wiesel bieseln kann. Wenn da irgendwelcher Ärger ihrerseits droht: Schloss austauschen, während sie nicht zu Hause ist, und fertig. Ich hoffe, dein Vater (als dein Vermieter) zieht da mit dir an einem Strang.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2014 19:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch einem geduldeten Untermieter muss eine gewisse Frist zur Räumung gesetzt werden. Einfach rausschmeißen kann, besonders wenn ein kleines Kind betroffen ist, schnell zum Eigentor werden. Da würde ich mich eingehend rechtlich beraten lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2014 20:14
(@riviera68)

Hallo!

Ich wuerde gerne fragen, wie es finanziell machbar ist in ganz Europa taetig zu sein bzw was man sich darunter vorstellen kann. Und was genau ist mit Unterstuetzung der Eltern gemeint/
Wovon soll das Kind leben bzw wer soll fuer dessen Lebensunterhalt aufkommen?

Die Mutter koennte Unterhaltsvorschuss beantragen, der Behoerde muesstest du dann dein Einkommen nachweisen und entsprechend muesstest du die anlaufenden Unterhaltsvorschussleistungen an die Vorschusskasse (Jugendamt) zurueckzahlen.
Die Mutter koennte auch eine Beistandschaft einrichten (ebenfalls am Jugendamt) und der/die Bearbeiter/in wuerde dich ebenfalls um Vorlage deiner Einkuenfte bitten, es wuerde gerechnet und ggfs wuerde ein Titel erstellt - ....

Es gibt verschiedene Varianten, die seitens der Mutter angeleiert werden koennen, um Unterhalt fuer das Kind zu bekommen. Vielleicht macht es Sinn sich zusammen zu setzen, nachdem du dir ueberlegt hast, wie du zukuenftig einen Teil des Lebensbedarfs deines/eures Kindes decken kannst.

cheers, riviera

Mutter und Kind vor die Tuer setzen ist ziemlich daneben und im Zweifelsfall sieht ein Richter das gar nicht so locker. Da gibts sicher eine bessere Loesung.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2014 20:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Mädels,

aber wenn das hier ...

Einfach rausschmeißen kann, besonders wenn ein kleines Kind betroffen ist, schnell zum Eigentor werden.

Mutter und Kind vor die Tuer setzen ist ziemlich daneben und im Zweifelsfall sieht ein Richter das gar nicht so locker.

... der Stand der Dinge in Deutschland ist, dann kann der ultimative Ratschlag für alle Männer nur lauten: Lasse NIEMALS eine Frau in deiner Wohnung einziehen.

Davon abgesehen: An welche Stelle soll ich angeblich vorgeschlagen haben, auch das Kind vor die Tür zu setzen?!?

Im übrigen würde ich euch beide doch bitten, dass ihr das, was ich schreibe, wenigstens vollständig lest, denn ...

Da gibts sicher eine bessere Loesung.

... die Radikalkur war nicht meine bevorzugte Lösung, sondern "nur" gedacht als Retourkutsche auf ein zu befürchtendes ...

Wenn Madame nicht damit einverstanden ist, dass die von dir gezahlte Miete mit dem von dir zu zahlenden Unterhalt verrechnet wird, dann fliegt sie aus der besagten Wohung raus, und zwar schneller als ein Wiesel bieseln kann.

Denn den Unterhalt in voller Höhe kassieren wollen, und zusätzlich noch freies Wohnen - nee, das geht gar nicht.

Nix für ungut,

Malachit.

P.S. ja, ich weiß, das war jetzt weitgehend off topic; aber es sind genau solche Ansagen wie die von euch zwei Hübschen, die mich persönlich zu der Lebenseinstellung gebracht haben: Zum Teufel mit den Weibern!

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 01:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und übrigens, noch was:

Wir reden bei dieser Frau über ein "Prachtstück", das, bei einem durch Kita und Tagesmutter betreuten dreijährigen Kind, den eigenen Hintern nicht in die Höhe bekommt, sondern den Tag im Bett und auf dem Sofa verbringt. Solche Schmarotzer erreichen bei mir einen Sympathiewert von exakt Null Komma Null.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 01:08




(@baurblack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

zuallererst möchte ich mich für jede Antwort bedanken.Jeder Hinweiss aus jeder Richtung ist willkommen da ich mich mit dem Thema wenig auskenne und gemerkt habe wie sehr doch die persönliche Sichtweise des jeweils gegenüber zählt und leider "Recht" als Auslegungssache zu betrachten ist.

Meine Geschichte scheint nicht ganz klar auf den ersten Blick zu sein, alles will oder wollte ich auch nicht schreiben, dies würde viele Mails brauchen.

Ich fasse jetzt zusammen: Meine Tätigkeit ist der eines Fussballspieler Vertreters oder Managers vergleichbar nur für einen anderen Personenkreis.Man kann davon leben.Nur sind meine Umstände eben so wie sie im Moment sind, aber sie werden besser werden.

Ich habe lange durchgehalten und es sträubt sich in mir immer noch von psychischen Problemen der KM zu sprechen, aber:ich muss dem ins Auge sehen dass es so ist.Weil ich auch die Handlungen verstehen muss bzw die Unlogik die z.T. für mich dahinter steckt.

ABER: es gehören immer 2 dazu.stimmt natürlich.

Ich bin in der glücklichen Lage auch mal eine ganze Woche am Stück zu Hause zu sein und die Arbeit völlig ausser Acht zu lassen und mich nur um die Kleine kümmern.Habe ich auch in den letzten 3 Jahren oft getan. 1,5 Tage in der Woche anwesend + Wochenende sind ein Mittelwert,

ABER auch hier: mein Beruf und die Umstände hatte ich vor der Schwangerschaft schon benannt und waren bekannt.Ich wurde damals von der KM abgekanzelt das ich alles so schwarz sehen würde etc und sie für alles aufkommen könne, mit Kraft und Geld.Aber da bin ich selber Schuld dass ich dies geglaubt habe.

Ich bin der Vater.Punkt.Völlig richtiger Einwand.Und dies will ich ja auch sein und will auch dafür aufkommen.Ich bin sehr froh über dieses Forum - viel von den Infos die ich bisher bekommen habe helfen mir sehr.Von Seiten Rechtsanwalt kam nicht viel.Ich muss sehen wie ich da durchkomme bzw. mein Überleben sichere und damit eben auch für das Kind aufkommen kann.

Der Hinweiss 220 Euro sind mir viel wert auch der Hinweiss "wie der Hase läuft" ist von grosser Bedeutung für mich.

Meine Eingangsfrage unter "meine Geschichte" war - ob ich mich versuchen soll durchzusetzen oder besser resignieren - resignieren zumal um des Unterhaltesverdienens willen und LEIDER auch um eventuell das Kindeswohl im Auge zu haben.

WEIL: wenn die Kräche überhand nehmen und das Kind dazwischen steht ist es eventuell der falsche Weg.Ich habe schon 3 Jahre gerade gestanden.Dies werde ich auch weiter tun wenn es der Sache dient.Ich bin hierzu auf Antworten oder Erfahrungen angewiesen.

Da wenn ich Dinge in die Wege leite es sicher kein zurück gibt.Und da hat Malachit völlig Recht - ich muss mich vorbereiten.Und hier möchte ich auch Malachit sehr danken, er liesst zwischen den Zeilen sehr viel heraus.

Ich werde sicher mein Kind nicht vor die Tür setzen.Aber es kann sein dass eine Trennung eingeleitet werden muss.Auch weil die Beziehung nicht funktioniert.Und was dann?

Ich lasse gerade prüfen ob ich in Skandinavien auch von der Regelung - alle 2 Wochen Wochenende - gebrauch machen kann.Dies stelle ich mir für mich als sehr grosse Herausforderung vor aber eventuell ist es für das Kind das Beste weil KM dann wieder zu Hause ist und Familie um sich herum hat.

Aber wie gesagt allen vielen Dank.

Ich werde meine Fragen auf die verschiedenen Bereiche aufteilen.

Herzlich

E.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 14:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baurblack,

Ich lasse gerade prüfen ob ich in Skandinavien auch von der Regelung - alle 2 Wochen Wochenende - gebrauch machen kann. (...)

Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Und zwar sowohl in puncto Zeit (lange An-/Abreise), als auch in puncto Geld (Fahrtkosten, mutmaßlich plus Unterkunftskosten in der "neuen Heimat" des Kindes) ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 21:40
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Zum Teufel mit den Weibern!

Ick bün all hier!  :devil:

Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Und zwar sowohl in puncto Zeit (lange An-/Abreise), als auch in puncto Geld (Fahrtkosten, mutmaßlich plus Unterkunftskosten in der "neuen Heimat" des Kindes) ...

Wenn der TO europaweit arbeitet, ist es eigentlich beinahe egal, ob er das von D oder von Skandinavien aus tut, oder?

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 22:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Europaweit arbeiten heisst nicht automatisch, dass er sich den ständigen Aufenthaltsort selbstbestimmt auswählen kann. Aber das kann der TO, also Du baurblack, leicht klären.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2014 01:13