Kann keinen Unterha...
 
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Kann keinen Unterhalt zahlen, wer kann helfen...brauche dringend Hilfe

 
(@dexmarlex)
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Kurz zu meiner Geschichte:
- Kündigung bei Arbeitgeber  zum 15.1.14 mit Attest durch Arzt
- seit dem 16.1.2014 arbeitslos/ auch gemeldet 
- seit dem 20.1.14 krank geschrieben bis 6.3.14
- urlaubsentgeltverrechnung vom 16.1.14-17.2.14 durch Bescheid
- ab 18.2.14 ALG 1 durch Bescheid
-  aufhebungsbescheid mit Wirkung ab 20.1 ( beginn Krankmeldung)
kein ALG 1 , da  krank 
- gleichzeitig  schreiben von Krankenkasse das keine Versicherung  seit dem 20.1.14 besteht und deshalb auch kein Krankengeld gezahlt wird
- nun bekomme ich seit dem 26.2 wieder ALG 1
- kann aber für den Monat März keinen Unterhalt zahlen , ab April geht das wieder
- wir leben Moment von dem Krankengeld meiner Frau mit der ich noch eine gemeinsame Tochter 20 Monate habe

Nun meine Frage kann ich vielleicht bei der Unterhaltsvorschusskasse einen Teil des Unterhaltes bekommen für den Monat März den ich meiner EX Frau überweisen kann.
Oder weiss einer wo ich für den Monat März den Mindesunterhalt von 272€ her bekomme. Wenn ich den nicht zahle , wird meine Ex Frau den noch titulierten Betrag von 309€ von meinem ALG 1 pfänden lassen und meine andere Tochter muss dann gucken wo sie bleibt. Mann kann auch nicht mit meiner EX Frau reden, dies habe ich über meine Anwältin probiert...wir müssen Klage einreichen um den titulierten Unterhalt von 309€ (wo ich noch Arbeit hatte) auf den Mindestunterhalt anpassen zu lassen. Meine EX Frau kann nicht akzeptieren wo nichts ist kann nichts geholt werden. Ich habe die ganzen Jahre immer pünktlich bezahlt durch einen Fehler bei der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse siehe oben stehe ich seit dem 16.1 ohne Geld und Krankenversicherung da. Die wird jetzt auch durch meine Anwältin geklärt und keiner will/kann dir Geld geben und deine  EX Frau denkt nur an sich und die hat am meisten Geld.
Irgendwer einen TIPP. Bin für alles dankbar.

😡 😡 😡 😡 😡

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 16:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dex,

willkommen hier im Forum.

Die Situation erscheint wirklich schwierig, da Deine Ex ja einen Titel vorliegen hat. Aus meiner Sicht kannst Du nur den gerichtlichen Weg gehen, um hier eine Änderung herbeizuführen. Der Trennungs-FAQ enthält noch einige ergänzende Informationen, schau mal rein www.trennungs-faq.de

Keine Möglichkeit bei Freunden / Eltern / Bekannten für den einen Monat ein Darlehnen zu bekommen? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 17:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dex,

Unterhaltsvorschuß kannst Du nicht bekommen.

Aber vielleicht könntest Du einen Vorschuß http://www.helpster.de/vorschuss-auf-das-alg-1-bekommen-dies-sollten-sie-wissen_139892 oder ein Darlehen vom Arbeitsamt bekommen http://www.helpster.de/darlehen-vom-arbeitsamt-so-beantragen-sie-es-richtig_97235 . Erfahrung habe ich weder mit dem einen noch dem anderen. Trotzdem wäre es einfacher, wenn Du Dir das Geld privat borgen könntest.

Deine Geldsorgen dürften nicht nur temporär sein, hast Du schon mal an ein P-Konto gedacht?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 17:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Eventuell hast Du Anspruch auf ALG2-Vorschuss, welches Du per Soforthilfe beantragen müsstest. Falls das abgelehnt wird, könntest Du versuchen, (ergänzende) Sozialhilfe zu beantragen, falls Du im Sinne von §9 SGB II eigentlich nicht leistungsberechtigt bist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 17:45
(@dexmarlex)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dex,

Unterhaltsvorschuß kannst Du nicht bekommen.

Aber vielleicht könntest Du einen Vorschuß http://www.helpster.de/vorschuss-auf-das-alg-1-bekommen-dies-sollten-sie-wissen_139892 oder ein Darlehen vom Arbeitsamt bekommen http://www.helpster.de/darlehen-vom-arbeitsamt-so-beantragen-sie-es-richtig_97235 . Erfahrung habe ich weder mit dem einen noch dem anderen. Trotzdem wäre es einfacher, wenn Du Dir das Geld privat borgen könntest.

Deine Geldsorgen dürften nicht nur temporär sein, hast Du schon mal an ein P-Konto gedacht?

VG Susi

Hallo Susi

ein P-Konto hat hiermit nichts zu tun, da die EX Frau direkt bei der Agentur für Arbeit pfänden kann und nicht bei dem Girokonto.
Und einen Vorschuss kommt auch nicht in Frage dann habe ich nächsten Monat das gleiche Problem... dann fehlt mir dort das Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 17:51
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Und einen Vorschuss kommt auch nicht in Frage dann habe ich nächsten Monat das gleiche Problem... dann fehlt mir dort das Geld.

Meines Wissens kann man solche Vorschüsse bei der ARGE in Mini-Raten abstottern.
Mach dich mal schlau in den empfohlenen Foren.  :thumbup:
"Schenken" wird dir den Unterhalt für dein Kind niemand.
Weder die Ex noch die ARGE.
Außer, du gewinnst im Lotto.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 19:23
(@dexmarlex)
Schon was gesagt Registriert

Meines Wissens kann man solche Vorschüsse bei der ARGE in Mini-Raten abstottern.
Mach dich mal schlau in den empfohlenen Foren.  :thumbup:
"Schenken" wird dir den Unterhalt für dein Kind niemand.
Weder die Ex noch die ARGE.
Außer, du gewinnst im Lotto.

LG  🙂 Biggi

Es geht hier nicht um "schenken" nur muss ich die anderen Monate auch von etwas leben und es gibt auch noch meine andere Tochter. Wenn die Agentur für Arbeit Mist baut muss ich jetzt darunter leiden und mein Recht Einklagen und stehe ganze vier Wochen ohne Geld da. Ich versuche sicherlich nach einer Lösung zu kommen damit meine erste Tochter den Unterhalt wie gewohnt bekommt nur kann dies nicht zu lasten meiner zweiten Tochter gehen auch wenn dies sich meine EX Frau wünscht.
Die zwei Links mit den Themen sind leider nicht sehr hilfreich ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dexmarlex,

Es geht hier nicht um "schenken" nur muss ich die anderen Monate auch von etwas leben und es gibt auch noch meine andere Tochter. Wenn die Agentur für Arbeit Mist baut muss ich jetzt darunter leiden und mein Recht Einklagen und stehe ganze vier Wochen ohne Geld da. Ich versuche sicherlich nach einer Lösung zu kommen damit meine erste Tochter den Unterhalt wie gewohnt bekommt nur kann dies nicht zu lasten meiner zweiten Tochter gehen auch wenn dies sich meine EX Frau wünscht.
Die zwei Links mit den Themen sind leider nicht sehr hilfreich ...

man könnte fast glauben, das Forum sei schuld an Deiner momentanen Misere und hätte deshalb die Pflicht, jetzt sofort eine mundgerechte Lösung zu liefern, am besten in Form von Geld...

Einmal abgesehen davon, dass Dein Problem (mindestens) 7 Wochen alt und damit alles andere als überraschend oder taufrisch ist, zeigen wir hier aber nur Wege auf. Ob Du sie gehen möchtest, musst Du schon selbst entscheiden. Allem voran: Familie und Freunde fragen, ob sie für einen Monat aushelfen können. Und wenn die das nicht wollen, kann das Forum hier es auch nicht ändern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 20:55
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Habe ich das richtig verstanden, ihr seid beide krankgeschrieben du und deine Frau?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 21:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dex,

leider hast Du meine Frage nicht beantwortet: Was mit einem Darlehnen von Freunden / Eltern?

Ansonsten musst Du halt pfänden lassen und Du und Deine jetzige Partnerin müssen nocheinmal zur ARGE und dort Eure akute Hilfsbedürftigkeit darstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 21:21




(@dexmarlex)
Schon was gesagt Registriert

Moin dexmarlex,
man könnte fast glauben, das Forum sei schuld an Deiner momentanen Misere und hätte deshalb die Pflicht, jetzt sofort eine mundgerechte Lösung zu liefern, am besten in Form von Geld...

Einmal abgesehen davon, dass Dein Problem (mindestens) 7 Wochen alt und damit alles andere als überraschend oder taufrisch ist, zeigen wir hier aber nur Wege auf. Ob Du sie gehen möchtest, musst Du schon selbst entscheiden. Allem voran: Familie und Freunde fragen, ob sie für einen Monat aushelfen können. Und wenn die das nicht wollen, kann das Forum hier es auch nicht ändern.

Grüssles
Martin

Hallo Martin,

bitte alles Lesen, am 22.02.14 habe ich erst von der Agentur für Arbeit erfahren das ich kein ALG1 bekomme.Also keine 7 Wochen alt. Für Januar und Februar wurde von mir der volle Unterhalt gezahlt nur für März konnte ich bis jetzt keinen Unterhalt zahlen. Da wir von dem Krankengeld meiner Frau leben und davon unsere gemeinsame Tochter auch noch versorgen müssen. Ich suchen einfach nach einer Lösung für meine erste Tochter ohne das meine EX Frau es pfändet den Unterhalt für den Monat März zu zahlen. Leider kann ich keine Freunde/Eltern fragen. Ab März bekomme ich ALG1 .... ich mache auch nicht das Forum schlecht sondern hoffe auf Hilfe....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 22:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ab März bekomme ich ALG1 .... ich mache auch nicht das Forum schlecht sondern hoffe auf Hilfe....

naja, welcher Art sollte diese Hilfe denn sein? Wir können hier keinen Hut herumgehen lassen, und Deine Ex an einer Pfändung hindern können wir auch nicht: Sie hat einen Titel, sie hat für Euer Kind feste Kosten, und vermutlich hat sie auch wenig Veranlassung, einfach mal so auf den KU zu verzichten.

Andererseits: Wenn Du Angst vor einer Pfändung haben musst, scheint es ja auch Pfändbares zu geben. Dann mach halt vorher was zu Geld; das bringt mehr. Wenn Dir morgen die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputtgeht, musst Du ja auch schnell eine Lösung finden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 03:40
(@dexmarlex)
Schon was gesagt Registriert

Ein komisches Forum seit ihr, ich habe schon zu Geld gemacht was geht....meine jetzige Familie muss auch von etwas leben.
Ihr versteht nicht um was es geht...wenn meine EX mein Arbeitslosengeld von April pfänden lässt mit 309€ kann ich doch den nächsten Unterhalt für den April auch nicht leisten. Ich habe nun mal kein Geld vom Arbeitsamt bekommen vom 16.1 -26.2 was mir eigentlich zusteht....nur das wie schon mehrfach erwähnt werden jetzt die Anwälte klären müssen...so lange muss ich halt mit dem Geld meiner jetzigen Frau für den Monat März klar kommen und das sind gerade mal 1000€ davon kann ich aber nicht meiner EX 309€ gebe. Habt ihr das jetzt verstanden...es geht nicht darum  das ich nicht zahlen will, nur kann ich nicht für den Monat März zahlen und suche ja nach einer Lösung...und war beim Jobcenter, die sagen wir sind nicht zuständig. Am Donnerstag versuche ich es bei der Unterhaltsvorschusskasse...ab April bekomme ich Arbeitslosengeld und meine EX bekommt ihren regelmässigen Unterhalt. Ich bin durch das Arbeitsamt , durch Fehlende Informationen, darein geraten...nicht durch meine Absicht. Ihr stellt es so dar als wenn ich nicht zahlen wollte. Ich zahle seit 6 Jahren meiner EX Frau jeden Monat pünktlich und vollen Unterhalt für unsere Tochter. Also seit so nett und versteht sich worum es geht. Ich brauche rat bei welcher Behörde ich mir den Unterhalt vorschossen kann für den Monat, damit ich meiner EX Frau den Unterhalt überweisen kann und den bei der Behörde in Raten abtragen kann. Denn mit meinem kleinen Arbeitslosengeld ab April kann ich keine zwei Raten Unterhalt zahlen...wobei ihr nicht vergessen durft ich habe noch eine zweite Tochter.
Ich hoffe nun endlich das alles erklärt wurde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2014 08:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wir haben schon verstanden um was es dir geht.

Nur gibt es eben keinen dir passenden Ratschlag.

Wenn das JC nicht bereit ist dir ein Darlehen zu geben gibt es nur noch die Möglichkeit sichdasGeld zu leihen(vonVerwandten,Freunden) oder die Ex zu bitten sich ein wneig zu gedulden.

Beim JA, also der Unterhaltsvorschußkasse wirst du auch nicht weiterkommen. Die zahlen nur auf Antrag der Betreuungsperson,wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Den Antrag kannst duselsber nicht stellen und auch da würde das Geld nicht sofort fliessen, sondern es müsste ja auch erst bearbeitet werden.

Im übrigen hat der BHG 2011 entschieden, dass ALG II Leistungen nicht direkt beim JC gepfändet werden dürfen. Auch der Regelsatz darf nicht gepfändet werden (allerdings solltest du dich um ein P-Konto kümmern)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 08:50
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi dexmarlex,

Ich brauche rat bei welcher Behörde ich mir den Unterhalt vorschossen kann für den Monat, damit ich meiner EX Frau den Unterhalt überweisen kann und den bei der Behörde in Raten abtragen kann.

Kurz und knapp: So eine Behörde gibt es nicht.
Bei uns hat die katholische Kirchengemeinde für solche Notfälle eine Kasse.
Fragen kostet nichts.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 11:12
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du nicht grad bettlägerig bist,  ist mir völlig schleierhaft wie man nicht an die 300 nochwas Euronen rankommen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe geht es lediglich um eine einzige Unterhaltszahlung? Mach es wie die Studenten, 3 Tage einen dämlichen Promojob im Mediamarkt  oder dergleichen und schon hast du die Tacken zusammen. Kannst du auf 2 Zahlungen aufsplitten, meines Wissens sind 165 Euro anrechnungsfrei? Die Jobs bekommt man sehr schnell und für eine Bewerbung reicht ein Dreizeiler.
Viel Glück

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 11:26
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich brauche rat bei welcher Behörde ich mir den Unterhalt vorschossen kann für den Monat, damit ich meiner EX Frau den Unterhalt überweisen kann und den bei der Behörde in Raten abtragen kann.

Es gibt m. W. keine solche Behörde. Das Institut, was du meinst, heisst "Bank".
Auf die Schnelle wird das alles nicht gehen. Auch die etwaige Bewilligung von ergänzendem ALGII wird
nach Beantragung ein paar Wochen dauern. Leider geht das auch nicht rückwirkend für vergangene Monate,
sondern immer nur bis auf den 1. des Monats der Antragstellenung.

Bei einer Pfändung durch die EX wird aber durchaus berücksichtigt, das ihr zu dritt wohnt. Sozialrechtlich haftet
ihr ja in der neuen Lebensgemeinschaft einander für die Unterhalt. Es kann euch also keiner so viel wegnehmen,
das ihr, bzw. auch nur einer von euch, dadurch unter ALGII-Niveau rutscht. Was darüber liegt, wird eben via Pfändung abgestottert und das läuft dann ja auf das gleiche Ergebnis hinaus.

Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

LG Darmstadt, 27.09.2007, 10 O 421/07.

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE701442008%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

Hier mal die Randziffern 19 bis 21 studieren...

Das gilt ja wohl auch für Eheleute mit Kindern.

Auf muß bei einer Pfändung die Zahlung von laufendem Unterhalt berücksichtigt werden. Die Pfändung darf
das nicht unmöglich machen. Das Vollstreckungsgericht kennt aber die Verhältnisse des Schuldners in der Regel
nicht und staucht seinen Selbstbehalt daher auf den kleinstmöglichen Nenner zusammen. Hierzu kann man bei dem
Vollstreckungsgericht eine Erhöhung der pfandfreien Beträge beantragen.

Zur Not bring halt was ins Pfandhaus und hole es wieder, wenn du ALG I bekommst.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 11:52