Hallo und einen wunderschönen Sonntag-Morgen,
da mir hier schon so viel geholfen wurde, wende ich mich mit einer weiteren Frage, auf die ich mit der "Suche" keine Antwort gefunden habe, an Euch.
Hier die Frage und die Informationen:
Die KM(nicht verheiratet gewesen mit ihr) bezog 13 Monate Elterngeld. Sie hatte durch ihren RA BU gefordert von 713,-€ (1980,-€(altes Nettoeinkommen)- 1267,-€ Elterngeld).
Nach Ablauf der EG-Zahlung bezog die KM für weitere 6 Monate Landeserziehungsgeld (Bayern) von 150,-€ mtl.
Kann das Landes-Erziehungsgeld auf den BU angerechnet werden?
Vielen Dank und falls noch weitere Informationen benötigt werden, liefere ich diese natürlich sofort nach.
Gruß
Roland
Hallo Roland,
um es kurz zu fassen: Nein, kann grundsätzlich nicht angerechnet werden. Einzige Ausnahmen: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.
Viele Grüße,
MalteW
Hier die Rechtsgrundlage
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
§ 11 Unterhaltspflichten
Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 werden die Unterhaltspflichten insoweit berührt, als die Zahlung 150 Euro übersteigt. Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge vervielfachen sich bei Mehrlingsgeburten mit der Zahl der geborenen Kinder. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Gesetzestext Bayerisches Landeserziehungsgeld
Art. 7
Berücksichtigung
bei anderen Sozialleistungen, Pfändung
(1) Das Landeserziehungsgeld ist eine vergleichbare Leistung des Landes im Sinn von § 27 Abs. 4 BEEG und § 54 Abs. 3 Nr. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) .
Hallo MalteW,
vielen Dank für die Antwort. Eine kurze Frage hätte ich dazu aber noch:
Wenn ich das richtig verstehe, hätten dann bei der Berechnung der Forderung des BU während der Zahlung des EG 300,€ nicht berücksichtigt werden dürfen, sprich: Anstatt der 1257,-€ EG hätten nur 957,-€ gerechnet werden dürfen oder? Für mich Schleierhaft ist die Tatsache, das diese Rechnung vom RA der KM erstellt wurde und von meiner RA auch so bestätigt wurde. Ist das nicht komisch???
Danke an alle für eine Stellungnahme.
Gruß
Roland
Moin zusammen,
kann denn oder möchte sich niemand mehr zu meiner letzten Frage äußern???
Vielen Dank
Gruß
Roland
Moin Roland,
... hätten dann bei der Berechnung der Forderung des BU während der Zahlung des EG 300, nicht berücksichtigt werden dürfen, sprich: Anstatt der 1257,- EG hätten nur 957,- gerechnet werden dürfen oder?
Das siehst Du richtig.
Ist das nicht komisch???
Das zeigt einmal mehr, dass man nicht alles glauben soll, was von Anwälten kommt. Für den Vertreter der Gegnseite gilt das sowieso, aber auch dem eigenen sollte man nicht uneingeschränkt vertrauen.
Gruß
United
Moin United,
vielen Dank nochmal für deine Antwort.
Ja, diese Erfahrung mache ich gerade, dass man auch dem eigenen RA nicht voll vertrauen kann. Nur durch Eure Hilfe erfahre ich Dinge, die mein eigener RA nicht mitgeteilt hat und evtl. auch nicht weiß( RA sind ja auch nur Menschen).
Gut, in diesem Fall hat der RA der KM sie nicht richtig beraten und das tut mir persönlich auch Leid für sie, denn mit seinem Vorgehen im gesamten Fall erweckt er in ihr Erwartungshaltungen beim BU, die einfach nicht stimmen. Und dies führt jetzt evtl. zu einer Klage (der ich sehr gelassen entgegen sehe), die aber mit Sicherheit den Umgang mit der KM und meinem Sohn nachhaltig stören wird.
Danke und ich habe noch eine weitere Frage, die ich aber in einem eigenen Thema stellen werde.
Gruß Roland, der sich nochmals höflich bei allen bedankt!