Kann man Ausgaben v...
 
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Kann man Ausgaben von Kinderunterhalt beeinflussen?

 
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

die Frage ist: kann man irgendwie beeinflussen, wie die/der ehemalige Ehegatte die in der Duesseldorfer Tabelle vorgesehene Geldueberweisungen ausgibt?
Ich verstehe, dass das Geld fuer das Kind vorgesehen ist, wird aber normalerweise frei von der Mutter ausgegeben. Kann man z.B. ein gutes Kindergarten waehlen, und das Geld direkt an das Kindergarten zahlen? Wird das Geld dann  an die in der Duesseldorfer Tabelle vorgesehenen Betrag abgerechnet? Oder muss man diesen Betrag direkt zu ehem. Ehegatte ueberweisen, und es ihr ueberlassen, wie sie damit umgeht?

Rainer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2007 11:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo Rainer !

Die Verwendung des KU obliegt dem betreuenden Elternteil, in diesem Fall also der Mutter.
Es gibt keinerlei Möglichkeit ihr vorzuschreiben, wie der KU zu verwenden ist.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 11:04
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Frage ist: kann man irgendwie beeinflussen, wie die/der ehemalige Ehegatte die in der Duesseldorfer Tabelle vorgesehene Geldueberweisungen ausgibt?
Ich verstehe, dass das Geld fuer das Kind vorgesehen ist, wird aber normalerweise frei von der Mutter ausgegeben. Kann man z.B. ein gutes Kindergarten waehlen, und das Geld direkt an das Kindergarten zahlen? Wird das Geld dann  an die in der Duesseldorfer Tabelle vorgesehenen Betrag abgerechnet? Oder muss man diesen Betrag direkt zu ehem. Ehegatte ueberweisen, und es ihr ueberlassen, wie sie damit umgeht?

Rainer

Dazu nur Folgendes: Ist nichts vereinbart, zahlst Du am Besten KU nach DDT und zwar genau belegbar - sprich: KU für Monat .. und Kind ..
Alles was Du zusätzlich und nicht als KU belegbar/ nachweisbar im Sinne des Gesetzes bezahlst sind unanrechenbare Geschenke Deines Hauses und tun nix zur Sache.
Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: Das Andere hat Jemmy nachvollziehbar beschrieben.

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 11:11