Kann mich das Jugen...
 
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Kann mich das Jugendamt zwingen mir einen anderen Job zu suchen?

 
(@toxic)
Schon was gesagt Registriert

Servus!
Ich bin neu hier und habe die Hoffnung das ihr mir helfen könnt.

Aber mal ganz von vorne:

Ich bin vor 5 Monaten Vater geworden, kurz zuvor hat sich meine Ex von mir getrennt... Fand ich sehr schade ist aber nicht zu ändern.

Da ich nicht mit ihr zusammengelebt habe bin ich ihr gegenüber nicht Unterhaltspflichtig, sondern nur meiner Tochter.

Ich wäre auch mehr als gerne bereit die 199,00€ KU zu bezahlen, aber da ich in einem Familienbetrieb arbeite, der als Reifenhandel nunmal nur Saisonbedingt gutes Geld abwirft, kann mein Vater mir lediglich 511,22€ Netto/mtl. bezahlen.

Meiner Kenntnis nach also ziemlich genau das Existenzminimum. Find ich wirklich nicht toll, aber es ist ein Betrieb der Seit Drei Genereationen im Familienbesitz ist und mir viel bedeutet.
Somit musste ich mich an die Unterhaltsvorschusskasse wenden!
Die auch bereits regelmäßig 127,00€ KU bezahlt!
Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom "Amt für Jugend und Soziales" in dem man mir wörtlich mitteilt das es nicht ausreicht was ich verdiene um sowohl meinen als auch den Lebensunterhalt meiner Tochter zu halten.

Gut das wusste ich auch schon!

Aber das war ja nicht alles was man mir mitteilen wollte.

Denn und jetzt kommt die Stelle an der ich nicht weiß ob das überhaupt zulässig ist,

Zitat: "Sie sind dazu verpflichtet sich eine Nebeneinkunft oder einen Hauptberuf zu suchen der es sicherstellt das Sie den Unterhalt bezahlen können...
...Über Ihre Bemühungen diesbezüglich ist monatlich ein Nachweis in schriftlicher, ausfürlicher Form zu erbringen. Erstmals zum 28,2,2007."

Das finde ich ja schon den Hammer, ich will kein Hartz IV auf Lebenszeit sondern lediglich Unterhaltsvorschuss  :note:

Aber es geht noch weiter...

Wieder Zitat:
"...Wenn Sie nicht, oder nur unzureichend, bis zum 30.6.2007 Nachweise über Ihre Bemühungen erbringen. Werden Sie auf Unterhalt verklagt. Desweiteren ist dann der Verdacht auf den Tatbestand der Leistungserschleichung zu überprüfen."

Hallo? Hä?

Hilfe! Wenn einer von euch mir weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar!

In diesem Sinne

Mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2007 14:18
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Da ich nicht mit ihr zusammengelebt habe bin ich ihr gegenüber nicht Unterhaltspflichtig,

Irrtum, der BU-Anspruch ergibt sich aus der Betreuung des gemeinsamen Kindes und nicht aus einem Zusammenleben o.ä.

Ich wäre auch mehr als gerne bereit die 199,00€ KU zu bezahlen, aber da ich in einem Familienbetrieb arbeite, der als Reifenhandel nunmal nur Saisonbedingt gutes Geld abwirft, kann mein Vater mir lediglich 511,22€ Netto/mtl. bezahlen.

Hast du eine Ausbildung? Solltest du tatsächlich ungelernt sein, hast du bessere Chancen, deine Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen.

Ansonsten hat das JA recht. Der Leistungsunfähigkeit bei Unterhaltspflicht (BGB §1603) sind enge Grenzen gesetzt, nach hM der Rechtsprechung mußt du weitaus mehr Bemühungen zeigen als ein HartzIV-Empfänger, eine Arbeit zu finden, mit der du den Mindest-KU finanziert bekommst.

MfG...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2007 14:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und auch erst einmal ein vorsichtiges herzliches Willkommen.

Sorry, bei Deinem Tread schrillen alle meine Alarmglocken ... nicht nur wegen der inhaltlichen Fehler.

Wenn Du so sicher bist, dass Du gerade mal den Selbstbehalt verdienst und dann noch bei Deinem Vater angestellt bist, dann riecht die Sache nach einem abgekarteten Spiel. Nur die Tatsache das Du mit der KM nicht zusammengelebt hast, befreit Dich noch lange nicht von der Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter.
Wie wäre es, wenn Du erst einmal die Verantwortung für Dein Kind übernimmst und den MINDESTUNTERHALT leistest ... dann muss Dein Papi Dich halt mal Leistungsgerecht bezahlen. Solltes es zu einer Unterhaltsklage kommen, kann es sogar passieren das Dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird - welches dann auch für den EU der Mutter herangezogen werden kann. Und dann gäbe es noch die Möglichkeit des Nebenjobs, der auch gerichtlich angeordnet werden kann.

Du siehst also, die Möglichkeiten sind da!

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2007 15:50