Liebe Leute,
durch die Corona Krise muss ich fürchten unter das Existenzminimum zu fallen bzw. zahlungsunfähig zu werden.
( Zum Verständniss: es platzen unterschriebene Verträge wegen Versammlungsverbot und daraus resultierende Provisonszahlungen werden nicht geleistet.)
Mein Kind lebt im Ausland ( 8 Jahre ) und ich bin unterhaltspflichtig ( es gibt einen Titel der vollstreckbar ist )
Gibt es die Möglichkeit dass der Staat sprich das Jugendamt die unterhatlszahlungen übernimmt?
Ich habe aufgeschnappt dass ein Unterhaltsvorschuss nur beantragt werden kann wenn das Kind nur in Deutschland lebt.
An das Jugendamt habe ich geschrieben aber denke nicht vor nächster Woche eine Antwort zu erhalten.
Weiss jemand wie das geregelt ist? Es kann ja nicht sein dass wenn ein Unterhaltszahler ausfällt das Kind nichts bekommt?
Lieber Gruss
Nordlandfahrer
Hallo nordlandfahrer
Ich glaube nicht das das Jugendamt Dir da helfen kann. Eine Chance sehe ich für Dich darin, das Du Dich mit den geplatzten Verträgen und dem Titel für das Kind bei Deinem für Dich zuständigen Jobcenter meldest und ergänzend ALG II beantragst. Da werden dann unter anderem auch die Kosten für die KV , RV - Vertäge ( die Du ja als Selbständiger hast) , sowie der zu zahlende Unterhalt von Deinem noch erwirtschafteten Einnahmen abgezogen so das Du für den Kindesunterhalt wieder leistungsfähig wirst. Verfolge auch weiter die Nachrichten, denn die Regierung will jetzt irgend ein Gesetz beschließen, mit Bankbürgschaften und Krediten für Selbständige . Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig mit meiner Auskunft helfen und das andere hier im Forum ewentuell noch andere Möglichkeiten und Ideen für Dich haben.
LG der Frosch