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Kaum Kontakt zu den Kindern - kein Geld zum Leben

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(@manwe)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin zur Zeit in einer verzweifelten Situation und weiß einfach nicht mehr weiter.
Vor 3 Jahren hat sich meine Exfrau von mir getrennt um mit einem neuen Partner zusammenzuleben.
Wir haben 3 gemeinsame Kinder, inzwischen 8, 12 und 15 Jahre alt.
Meine Frau wohnt mit den Kindern in einem Mehrfamilienhaus, das ihre Mutter ihr vor kurzem überschrieben hat. Darin befinden sich noch zwei Einliegerwohnungen, die beide vermietet sind. Mir ist klar, dass dies für den Kindesunterhalt irrelevant ist, ich wollte nur die Gesamtsituation darstellen.
Ich selbst wohne seit der Trennung in einer kleiner Einzimmerwohnung sehr weit vom Wohnort meiner Kinder entfernt.
Ich hatte vor der Trennung einen weiter entfernten, aber deutlich besser bezahlten Job angenommen, die Wohnung war damals eigentlich nur als Unterkunft während der Woche gedacht. (bessere Studentenbude).
Ich war zwischenzeitlich arbeitslos geworden, wollte eigentlich wieder in die Nähe meiner Kinder ziehen, habe aber als die Arbeitssuche dort erfolglos war, dann doch hier den nächstbesten Job angenommen.
Seitdem führe ich einen täglichen Kampf ums finanzielle Überleben. Meine Kinder sehe ich nur noch sehr selten, da ich mir die Zugfahrt und die Kosten für eine Pension nur selten leisten kann. Mein Auto habe ich schon lange abgeschafft.
Die Wohnung kostet 450 € kalt (+100€ NK), die Monatskarte für den Zug zur Arbeit 160€, ich bezahle außerdem noch einen Kredit für den Umbau des Hauses meiner Ex in Höhe von 260 €/Monat ab. Der Kredit lief leider nur auf mich, die Raten habe ich schon auf besagten Betrag reduzieren lassen (waren 450€ gewesen). Ich habe schon versucht den Kredit beim JA auf die Unterhaltsforderungen anrechnen zu lassen. Ohne Erfolg, da es sich nicht explizit um einen Immobilienkredit handelt ...
Ich verdiene derzeit ca. 2200 € netto im Monat. Die monatlichen Unterhaltsforderungen belaufen sich auf 991€.
Somit bleiben mir pro Monat knapp über 200 € zum Leben (Lebensmittel, Internet, Kleidung, bräuchte auch dringend ein paar Möbel).
Ich bin ein genügsamer Mensch, aber wie soll ich davon leben können ? Mein Konto ist seit Monaten nur im Minus, meine Bank droht den Dispo zu kündigen.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Zudem kann ich meine Kinder nur noch sehr selten sehen, ganz einfach, weil ich es mir nicht leisten kann.
Ich war hin und wieder auch schon mit der Miete im Rückstand, so dass mein Vermieter schon mit Kündigung gedroht hat.
Ein Termin bei der Caritas-Sozialberatung hat nichts gebracht, da ich im eigentlichen Sinne ja nicht "bedürftig" bin.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2020 14:33
(@pausbanderi)
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Das mit der Caritas versteh ich nicht, denn auch wenn Du per Gesetz nicht bedürftig bist, ist doch die objektive Not da. Naja egal jetzt.

1. Geh am Dienstag zum Jobcenter und beantrage Hartz 4
2. Teile Deiner Ex mit, daß Du ab sofort keinen Unterhalt mehr bezahlst, weil Du es nicht kannst und die Höhe neu berechnen lässt.
3. Beantrage vor dem Amtsgericht einen Beratungsschein vor die Beratung beim Rechtsanwalt.
4. Lass Dir den Unterhalt dort neu berechnen.

Nachtrag:

Dass Du dämlich bist, leuchtet Dir hoffentlich mittlerweile ein? Während Deine Ex in Saus und Braus lebt (Neuer Mann mit Gehalt + eigenes Haus mit zwei Mieteinnahmen + Goldesel Ex-Mann) heulst Du nur rum und wehrst Dich nicht.

Gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder Deine Ex weiss nichts von der Situation, dann solltest Du sie informieren.  Oder sie weiss es und es ist ihr schlicht sch...egal und sie lässt Dich einfach ausbluten, bis nichts mehr kommt. Dann ist das Gespräch mit dem Anwalt umso wichtiger.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 14:50
(@papahatdichlieb)
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Deine Situation ist auf jeden Fall sehr belastend für Dich! Ich denke um Dir einen guten Rat zu geben, müsste man wissen, wohin Du steuern willst.
Im Moment würde ich vorschlagen (ohne zu wissen ob Du das überhaupt willst und ob es geht):
Nutze Deinen Lohnzettel mit 2200,- netto um eine Wohnung in der nähe Deiner Kinder zu bekommen.
Bemühe Dich um einen Job dort in der Nähe. Solltest Du nicht gleich einen finden egal... ziehe dennoch um und dann bist Du schlimmsten falls kurze Zeit arbeitslos. Ich weiss nicht welchen Job Du jetzt hast und ob Du dran hängst, aber es klang nicht gerade danach, da du schreibt "nächstbesten job angenommen". Nächstbeste Jobs gibt es überall.
Zu dem Kredit kann ich mit so wenigen Infos nicht viel sagen, aber sollte beweisbar sein, dass der Kredit "nur" Deiner Ex dient, sollte es möglich sein mit einem Anwalt das für Dich besser zu klären.
Versuch Dir etwas Luft zu verschaffen! Du bist nur am arbeiten und untergehen im Moment. Stoppe diese für Dich unbefriedigende Situation.
Gib uns vielleicht noch mehr Infos, dann kann man eher eine Lösung besprechen die in Deinem Sinne ist.
Und Kopf hoch...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 15:32
(@manwe)
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Nachtrag:

Dass Du dämlich bist, leuchtet Dir hoffentlich mittlerweile ein? Während Deine Ex in Saus und Braus lebt (Neuer Mann mit Gehalt + eigenes Haus mit zwei Mieteinnahmen + Goldesel Ex-Mann) heulst Du nur rum und wehrst Dich nicht.

Gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder Deine Ex weiss nichts von der Situation, dann solltest Du sie informieren.  Oder sie weiss es und es ist ihr schlicht sch...egal und sie lässt Dich einfach ausbluten, bis nichts mehr kommt. Dann ist das Gespräch mit dem Anwalt umso wichtiger.

Klar bin ich dämlich, nur das hilft mir auch nichts. So Dinge wie Mieteinahmen, Einkommen des neuen Lebenspartners oder Einkommen der Ex, meine EX arbeitet halbtags als Architektin und hat schätzungsweise so viel netto wie ich in Vollzeit, all das spielt für die Berechnung des Unterhaltes für die Kinder keine Rolle.
Das hat mir letzthin die Dame vom JA telefonisch auch noch einmal erklärt.
Ich will für meine Kinder da sein. Aber es ist nicht so, als ob meine Kinder auf irgendetwas verzichten müssten.
Meine Ex postet ständig Bilder von sich und den Kindern bei irgendwelchen Ausflügen, Feiern usw. Ich kann meinen Kindern, wenn sie Geburtstag haben, bestenfalls ein Buch oder eine andere Kleinigkeit schenken, während sie von allen anderen mit Geschenken überhäuft werden.
Ich spiele kaum noch eine Rolle und bin finanziell zudem noch am Ende. Es ist zum Verzweifeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2020 16:11
(@papahatdichlieb)
Schon was gesagt Registriert

Das hat mir letzthin die Dame vom JA telefonisch auch noch einmal erklärt.

Bei Infos vom JA wäre ich immer sehr skeptisch! Da stimmt längst nicht alles was die sagen.
So wie ich Deine finanzielle Situation verstanden habe, lebst Du unter Hartz4 Niveau. Das muss definitiv niemand in D.
Die Frage ist nur, welche bittere Pille Du bereit bist zu schlucken. Aber so wie es jetzt gerade läuft, scheint es Dich kaputt zu machen.
Bist Du bereit für einen Ort- und Jobwechsel?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 18:04
(@manwe)
Schon was gesagt Registriert

Bei Infos vom JA wäre ich immer sehr skeptisch! Da stimmt längst nicht alles was die sagen.
So wie ich Deine finanzielle Situation verstanden habe, lebst Du unter Hartz4 Niveau. Das muss definitiv niemand in D.
Die Frage ist nur, welche bittere Pille Du bereit bist zu schlucken. Aber so wie es jetzt gerade läuft, scheint es Dich kaputt zu machen.
Bist Du bereit für einen Ort- und Jobwechsel?

Naja laut Berechnung Jugendamt habe ich ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.151€, woraus sich eine Unterhaltspflicht von 991€ ergibt (falle auf Selbstbehalt).
Dass ich weiterhin den Kredit für den Umbau bedienen muss ist dem JA egal. Die Bahnmonatskarte wurde auch nur teilweise angerechnet. Dazu kommen noch ein paar kleine Versicherungen wie Privathaftpflicht und Unfall, welche ich ggfs. noch kündigen kann.
Letzten Endes bleiben mir vor Abzug der Miete (Warm 550€) knapp 780€.
Das lässt mir knapp 230€ im Monat für Lebensmittel, Kleidung, Telefon und dergleichen. 
Umziehen, klar, würde ich machen, nur ohne neuen Job, wie soll das gehen ? Ich habe keinerlei Rücklagen. Meine Kinder wohnen in einer sehr strukturschwachen Gegend (Ostdeutschland). Selbst wenn ich dort schnell einen Job finden könnte, bezweifle ich, dass ich so viel wie hier verdienen würde. War ja auch ein Grund gewesen, warum ich mir damals einen Job weiter weg gesucht habe ...
Wenn ich plötzlich nur 1600€ statt knapp über 2200€ fiele mein Unterhalt ja auch geringer aus. Ich denke nicht, dass das JA und meine Ex begeistert davon wären. Soweit ich weiß, darf man ja nicht mutwillig einen besser bezahlten Job aufgeben. Ich befürchte, da würde dann mit einem "fiktiven Einkommen" gearbeitet ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2020 18:54
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie Du bei 2.200 € ein unterhaltsrelevants Einkommen von 2.151 € haben kannst, ist mir schleierhaft. Dem JA ist bei Berechnungen jedenfalls grundsätzlich zu misstrauen.

MMn solltest Du die Berechnug hier an die "Sonderfallgruppe" übergeben, mit der Bitte um Prüfung. Ggfls. dann der Berechnug beim JA widersprechen und den Rechtsweg nicht scheuen. Mit dem Einkommen solltest Du Anspruch auf PKH haben. Ich glaube Du wirst hier mächtig von allen Seiten vera....

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 19:37
(@manwe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie Du bei 2.200 € ein unterhaltsrelevants Einkommen von 2.151 € haben kannst, ist mir schleierhaft. Dem JA ist bei Berechnungen jedenfalls grundsätzlich zu misstrauen.

MMn solltest Du die Berechnug hier an die "Sonderfallgruppe" übergeben, mit der Bitte um Prüfung. Ggfls. dann der Berechnung beim JA widersprechen und den Rechtsweg nicht scheuen. Mit dem Einkommen solltest Du Anspruch auf PKH haben. Ich glaube Du wirst hier mächtig von allen Seiten vera....

Grüße

Mein Netto schwankt zwischen 2200€ und 2300€. Selten habe ich auch einmal, wenn etwas an Spesen oder Zulagen hinzukommt, über 2300€, ist aber die Ausnahme.
Abgezogen wird bislang nur die Monatskarte für die Bahn in einer Höhe von 150€ (tatsächlich kostet sie 164€).
Leider lässt sich mit meiner Ex nicht reden. Sie hat angekündigt, den Titel vollstrecken zu lassen, wenn ich nicht in voller Höhe zahle. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wenn es zu einer Gehaltspfändung käme. Ich könnte meinem Chef und meinen Kollegen nicht mehr in die Augen schauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2020 19:50
(@inselreif)
Moderator

Leider lässt sich mit meiner Ex nicht reden. Sie hat angekündigt, den Titel vollstrecken zu lassen, wenn ich nicht in voller Höhe zahle.

Das haben wir schon verstanden. Du sollst auch dafür sorgen, dass der Titel reduziert wird. Beim Einkommen Deiner Ex (zzgl. Wohnvorteil in uns unbekannter Höhe und Gewinnen aus Vermietungen) könnte man auch ganz vorsichtig daran denken, ob ihr Einkommen so hoch ist, dass sie vielleicht selbst unterhaltspflichtig wird.

Es wären auch nochmals alle Positionen zu überprüfen. Wieso wurde die Bahnkarte nicht voll berücksichtigt bzw. wie hoch wäre die KFZ-Pauschale gewesen? Was ist das für ein Kredit? Wenn damit die Wohnung Deiner Ex renoviert wurde, wieso hast Du die Raten nicht von ihr ersetzt verlangt?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 20:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im Grunde wurde alles gesagt. Ich denke auch nicht dass du den Titel reduzieren lassen kannst, denn in der Regel ist der Kindesunterhalt vorrangig vor einem anderen zu bezahlen. Das einzige was ich bei dir sehe ist, dass ich die Position und damit auch die Zahlungen verschieben sollten.

1) Der Kredit:
Den Kredit hast du für deine Ex aufgenommen. Es wurde ihr Haus damit renoviert und du zahlst ihn ab!
Damit ist er nicht nur Berücksichtigungsfähig sondern die KM muss Dir die Raten der letzten drei Jahre ersetzen.

2) Einkommensberechnung (völlig pauschal, um eine Idee zu bekommen):
Einkommen Ex 2.200,00
Mietertrag: 2.200,00
Wohnvorteil (ich geh mal davon aus, dass sie auch Wohneigentum hat): 1.000,00
Damit hätte sie gerundet ein dreifach höheres Einkommen wie Du. Jetzt müsste man genauer rechnen, aber für eine starke Behauptung passt es schonmal.
Vielleicht hat sie noch andere Vermögenswerte, aus denen sie einen Ertrag erzielt, dann schiebt sich das noch weiter .... welche OLG ist für Dich zuständig?

Du darfst Dir das nicht gefallen lassen. Du bist der Spartopf der KM und wirst als Vater ausgegrenzt. Das kann nicht angehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 20:58




(@manwe)
Schon was gesagt Registriert

Das haben wir schon verstanden. Du sollst auch dafür sorgen, dass der Titel reduziert wird. Beim Einkommen Deiner Ex (zzgl. Wohnvorteil in uns unbekannter Höhe und Gewinnen aus Vermietungen) könnte man auch ganz vorsichtig daran denken, ob ihr Einkommen so hoch ist, dass sie vielleicht selbst unterhaltspflichtig wird.

Es wären auch nochmals alle Positionen zu überprüfen. Wieso wurde die Bahnkarte nicht voll berücksichtigt bzw. wie hoch wäre die KFZ-Pauschale gewesen? Was ist das für ein Kredit? Wenn damit die Wohnung Deiner Ex renoviert wurde, wieso hast Du die Raten nicht von ihr ersetzt verlangt?

Gruss von der Insel

Dass meine Ex mir gegenüber unterhaltspflichtig wird, ist leider ausgeschlossen. Wie haben damals eine notarielle Scheidungsvereinbarung geschlossen, der einen gegenseitigen Ehegattenunterhalt ausschließt und außerdem noch ein paar andere Dinge regelte. Ich habe mich damals ein wenig über den Tisch ziehen lassen, wie ich heute weiß, aber das soll nicht Thema dieses Posts sein.
Die Kilometerpauschale habe ich noch nicht ausgerechnet, da ich im Moment ohnehin kein eigenes Auto habe, sind aber knapp 35km Arbeitsweg. Näher an den den Arbeitsplatz ziehen ist schlecht, da es sich hier um ein Ballungszentrum handelt, die Mieten wären da für mich nicht bezahlbar.
Der Kredit, den ich noch abbezahle wurde damals zwecks Renovierung des Hauses meiner Ex (de iure gehörte das Haus damals noch meiner Ex-Schwiegermutter) aufgenommen. Zwecks Dachneueindeckung, Fassadenarbeiten, Elektroarbeiten usw.
Dummerweise läuft der nur auf mich und ist als solcher nicht als zweckgebundener Kredit aufgenommen worden. Es ist also kein typischer Kredit für einen Hauskauf oder eine Renovierung, sondern ein nicht zweckgebundener. Damit ist natürlich schwer zu beweisen, dass er nur die Renovierungsarbeiten aufgenommen wurde. 
Das JA erkennt ihn jedenfalls nicht an, sondern sieht diesen als mein "Privatvergnügen" an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2020 21:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes gehst Du zum JC, wie PausBanderl schon geschrieben hat. Du hast titulierte Unterhaltsansprüche, die Du mit Deinem Einkommen nicht bedienen kannst, deshalb stellst Du einen Antrag auf aufstockendes H4. Die Unterhaltsansprüche werden beim Antrag abgefragt.

Als nächstes muss richtig der Unterhalt bestimmt werden. Also das durchschnittliche Einkommen berechnet aus den letzten 12 Monaten bzw., da neuer Job auf 12 Monate bezogen und dann der Durchschnitt, dazu kommen Weihnachts- und Urlaubsgeld auf 12 Monate umgelegt und ggf. Steuererstattungen und Kapitalerträge. Das ergibt dann Dein Netto-Einkommen, welches um berufsbedingte Ausgaben reduziert werden kann. Problematisch ist hier, dass es auf einen Mangelfall hinausläuft.

Der Kredit ist eheprägend, wenn er in der Ehe zum Zweck der Finanzierung der Renovierung des Hauses aufgenommen wurde. Damit muss er berücksichtigt werden, da es kein Konsumkredit ist. Weitere Versicherungen werden nicht berücksichtigt.
Zu prüfen wäre inwieweit das Einkommen Deiner Ex so hoch ist, dass sie sich zumindest am Unterhalt für die Kinder (nicht Unterhalt für Dich) beteiligen muss. Außerdem wäre zu prüfen inwieweit Du mit Deinem Einkommen dem Umgangsrecht des Kindes nachkommen kannst.
Diese Fragen musst Du von einem Anwalt prüfen lassen und dieser sollte auch mit Deiner Ex kommunizieren.

Damit das funktioniert arbeite die Liste von PausBanderl ab: Also teile Deiner Ex mit, dass Du ab sofort nur noch XXX Euro aufgrund des neuen Einkommens zahlen kannst.
Geh sofort zum Amtsgericht und hole Dir einen Beratungsschein und lass Dich von einem Anwalt beraten, da die Unterhaltsberechnung nicht trivial ist.

Weder das JA noch ein Anwalt können den Unterhalt rechtlich abschliessend festlegen, das kann nur ein Gericht. Deshalb brauchst Du einen Anwalt, der Dich unterstützt.

Nicht den Mut verlieren sondern mach Dich auf den Weg zum JC, zum Amtsgericht und zum Anwalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2020 21:20
(@manwe)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Tipps.
Ich fühle mich im Moment so hilflos.
Nicht nur was das Finanzielle angeht.
Es ist im Moment auch äußerst schwierig Kontakt zu halten.
Am einfachsten ist es noch mit der Großen, da sie ein eigenes Handy. Sie ist zudem für ihr Alter (15) recht vernünftig und glaubt nicht alles, was ihre Mutter ihr erzählt.
Schwieriger ist es mit der 12-jährigen, die mich im Moment ablehnt und auch am Telefon nicht mit mir sprechen will.
Und die 8-jährige scheine ich komplett verloren zu haben. Telefonischer Kontakt ist mit ihr derzeit nur über die KM möglich und die tut alles, diesen so gut es geht auf subtile Weise zu sabotieren.
Die Große hat mir auch erzählt, dass bereits schon vor einiger Zeit, das gemeinsame Foto von mir und Kleinen in deren Kinderzimmer abgehängt und durch ein Foto mit dem neuen Lebenspartner meiner Ex ersetzt wurde.
Das schmerzt.

Als Vater ist man nicht nur finanziell sondern auch seelisch ruiniert nach einer Trennung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2020 12:57
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Als Vater ist man nicht nur finanziell sondern auch seelisch ruiniert nach einer Trennung.

Hi Manwe,

hast Du schon mal daran gedacht, Dir psycholgische Unterstützung zu holen?
Trennungsbedingte Depressionen sind gar nicht so selten...

Dein Hausarzt kann Dich z.B. zu einem psychologischen Psychotherapeuten oder Arzt für Psychatrie überweisen. Dort kannst Du eine Therapie beginnen.

Das scheint mir ein wichtiger Schritt bei Dir zu sein, damit es Dir mental besser geht und Du wieder optimistischer und aktiver nach vorne schauen kannst.

Ansonsten wurden Dir hier schon etliche wichtige Tips gegeben:
1. Geh schnell zum Jobcenter und beantrage (aufstockendes)Hartz 4
2. Teile Deiner Ex mit, daß Du ab sofort 260 weniger Unterhalt  bezahlst, weil Du es nicht kannst und die Höhe neu berechnen lässt.
3. Beantrage vor dem Amtsgericht einen Beratungsschein für die Beratung beim Rechtsanwalt.
4. Lass Dir den Unterhalt dort neu berechnen.

Die Rechnung können wir hier auch für Dich übernehmen.

Ein wichtiger Knackpunkt scheint mir der Kredit zu sein, den Du für Deine Frau aufgenommen hast.
Den würde ich AB SOFORT als "eheprägend" ansehen - damit reduziert er Deine Unterhaltslast ab sofort um 260€.

Auch die Bahnfahrkarte erscheint mir mit 160€ recht teuer... kannst Du evt. auch eine Fahrgemeinschaft nutzen?

Außerdem würde ich mit Vehemenz versuchen, einen Job in der Nähe der Kinder zu finden!

Alles Gute für Dich.
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 16:37
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was tun tun ist, wurde Dir ja nun mitgeteilt. Wichtig ist uU auch, was Kasper geschrieben hat. Bei einer sehr komfortablen Einkommenssituation kannst Du vielleicht aus der Unterhaltsnummer raus kommen. Einkommen aus Arbeit, Mieteinkünfte, Wohnvorteil, da kann schon was zusammen kommen. Madame soll doch erstmal ihre Einkünfte komplett offen legen. Dein Anwalt sorgt dafür, dass das passiert. Ab dem Dreifachen Deines Einkommens brauchst Du gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Kindsunterhalt mehr zahlen.

Was das JA sagt, kann Dir wurscht sein. Die haben garnichts zu melden. Wie hoch Dein zu zahlender Unterhalt ist, bestimmt am Ende des Tages ein Gericht unter Berücksichtigung verschiedenster Dinge. Die vom JA haben ja bereits mit dem Kredit Quatsch erzählt. Es ist diesbezüglich so, wie Susi schreibt. Interessant wäre noch, ob Du die Rechnungen noch hast. Wenn die in Summe ungefähr der Kreditsumme entsprechen, kannst Du mE durchaus glaubhaft machen, dass es ein sachgebundener Kredit für die Immobilie von Madame war, insbesondere wenn es da einen engen zeitlichen Zusammenhang gibt und die Kosten eben nicht aus dem laufenden Einkommen gestemmt werden konnten. Dazu kommt noch, dass er während der Ehe aufgenommen wurde, et voila, Dein Nettoeinkommen wird um die Kreditrate bereinigt. Eigentlich schade, dass Du die Rate reduziert hast. Ich glaube, Du wurdest bisher eher schlecht beraten. Aber nun bist Du ja hier und insbesondere die Leute aus der Spezialgruppe können Dir wertvolle Tipps geben.

Ansonsten brauchst Du jemanden zum Reden. Gibts da eine Person ? Wenn nicht, kann auch professionelle Unterstützung zumindest temporär ein Ansatz sein.

Grundsätzlich stelle ich mir bei so Fällen wie deinem die Frage, ob es nicht Sinn ergeben kann, komplett auszusteigen. Dh Du sorgst dafür, das Dir gekündigt wird und lebst von nun an auf Kosten des Staats. Das Kranke daran ist, dass Du dann mehr Geld zur Verfügung hast. Abgesehen davon: Eine angemessene Wohnung ist auch für einen Hartz4 Empfänger keine Studentenbude, sondern eine 2-Zimmer Wohnung mit 40qm.

Um Deine Kinder musst Du Dir finanziell gesehen auch keine Sorgen machen. Deine Ex kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 16:39
(@inselreif)
Moderator

Ein wichtiger Knackpunkt scheint mir der Kredit zu sein, den Du für Deine Frau aufgenommen hast.
Den würde ich AB SOFORT als "eheprägend" ansehen - damit reduziert er Deine Unterhaltslast ab sofort um 260€.

wir reden hier über KU, damit reduziert er diesen, wenn überhaupt, nur gering.
Ich würde hier zunächst versuchen, die Raten -rückwirkend ab Trennung- von der Ex ersetzt zu erhalten. Und erst dann, wenn das gar nicht funktioniert, bei der Einkommensbereinigung ansetzen. Und zwar genau in dieser Reihenfolge, beides zusammen geht nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 16:43
(@nadda)
Registriert

Grüß Dich,

habe beim Lesen auch das Gefühl das Dir das grad alles über den Kopf wächst.
Dieses Gefühl ist in so einer Situation zutiefst "normal".
Du musst aber aufpassen das du aus diesem Loch wieder raus kommst.

Dazu musst Du natürlich die finanzielle Situation in den Griff bekommen.

Aber es ist ja nicht nur so das die Finanzen einen unter unglaublichen Stress setzen,
wenn man merkt wie der Kontakt zu den Kindern immer schlechter wird, dann ist das
absolut heftig.

Viele hier im Forum haben dies Zeit hinter sich, andere stecken noch mittendrin.
Aus meiner Erfahrung kann ich Dir nur raten Leute zum reden zu suchen.
Das ist kein Problem das Du von heute auf morgen lösen kannst, es ist etwas was Dich
begleiten wird. Es wird Zeiten geben in denen es besser ist und Zeiten in denen es
schlechter ist. Hast Du einen guten Freund, einen Vertrauten mit dem Du reden kannst?

Aktuell musst Du die Finanzen in den Griff bekommen, da kannst Du recht schnell
was erreichen und das ist gut so. Gleichzeitig brauchst Du aber eine Lösung für den
Kontakt zu Deinen Kindern. Wie ist das grade geregelt, wie oft siehst Du sie, gibt es
eine Umgangsregelung?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 19:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir fiel da gerade noch was ein ...
Eheliche Solidarität und so ... der KM geht es recht gut, Du sollst KU bezahlen, wie sieht es eigentlich mit Ehegattenunterhalt aus? Wenn Sie Dir 1000 Euro zahlen muss, dann wäre der KU schonmal erledigt? Alleine die Forderung kann schon eine Verhandlungsbereitschaft auslösen ... Geld genug hat die Dame ja und vermehrt auf Deine Kosten hat sie es auch.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 22:22
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir fiel da gerade noch was ein ...
Eheliche Solidarität und so ... der KM geht es recht gut, Du sollst KU bezahlen, wie sieht es eigentlich mit Ehegattenunterhalt aus? Wenn Sie Dir 1000 Euro zahlen muss, dann wäre der KU schonmal erledigt? Alleine die Forderung kann schon eine Verhandlungsbereitschaft auslösen ... Geld genug hat die Dame ja und vermehrt auf Deine Kosten hat sie es auch.

Gruß
Kasper

Nee. Hat er doch geschrieben Sie haben eine SFV mit der Ehegattenunterhalt ausgeschlossen wurde. Allerdings ist so ein Ding unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar. Da sollte sein Anwalt mal schauen, ob er noch innerhalb des Frist ist und ob es eine Möglichkeit der Sittenwidrigkeit gibt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 22:53
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Was mir so durch den Kopf geht, wenn deine Kinder mittlerweile in den neuen Bundesländern leben,
dann wären dort die mieten auch günstiger.
Sollte man vielleicht im Hinterkopf haben zwecks Job Wechsel.
Denn deine ein Zimmer Wohnung bzw. eine Pension sind natürlich für vier Leute doch sehr beengt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2020 23:02




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