Hallo liebe Mitglieder,
ich heiße Ina, bin 41 Jahre, habe eine 10 jährige Tochter und hoffe auf eure Hilfe, bzw. wäre für Tipps oder Ratschläge dankbar.
Ich habe mich vor ca. 6 Jahren von dem Kindsvater getrennt. Er ist englischer Staatsbürger, mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland. Einkommen ca. 150000 Euro / Jahr
Nach der Trennung zahlte er regelmäßig Monat 400,- Euro. Vor ca. 3 Jahren lernte er eine neue Freundin kennen. Kurz darauf stellte er die Unterhaltszahlungen ein. Da weiter keine Einigung erzielt werden konnte musste ich den gerichtlichen Weg gehen. Urteil war dann, dass er 910,- Euro im Monat zahlen muss, da sein Jahreseinkommen 2018, 2019 und 2020 sogar über 150000,- Euro lag. Nun hat er seine Firma abgemeldet, anschließend eine neue Firma auf die neue Freundin angemeldet und auch auf dem auf ihn lautenden Konto ist nichts mehr drauf. Die Freundin ist Angestellte im öffentlichen Dienst mit einem normalen Einkommen. Angeblich würde seine Firma auf einen Schlag nicht mehr laufen und wurde deshalb abgemeldet. Einen Lebensstandard mit einer Mietwohnung von 2500,- Euro Monatsmiete, regelmäßige Urlaube und ein Auto im Wert von 100000,- Euro sind aber immer noch möglich. Auch eine vor Vorortbesichtigung einer Wohnung, welche durch die neue Firma der Freundin angeboten wurde, wurde von ihm durchgeführt. Alles dokumentiert durch eine beauftragte Detektei. Leider zahlt er jedoch noch immer keinen Cent. Wir haben geteiltes Sorgerecht und unsere Tochter ist alle 2 Wochen Freitag-Montag bei Ihm. Leider aber mehr sporadisch als regelmäßig, da häufig am Freitagmorgen kurzfristig Absagen von seiner Seite kommen, weil er arbeiten muss! Was unsere Tochter wirklich oft traurig macht. Sie dann noch aufzuheitern und Ihr zu erzählen, dass der Papa sie trotzdem lieb hat ist natürlich aus genannten Gründen schwer und trotzdem mache ich es jedes Mal.
Eventuell habt ihr ja einen Vorschlag, welche Möglichkeiten ich noch habe oder wo ich ansetzen könnte, denn das ist doch so einfach nicht fair.
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eure Antworten und eure Zeit.
Hallo mamavontina,
hast Du Dir schon einmal überlegt, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten? Die dürften Erfahrung bei solchen Tricksereien haben.
Hallo,
der erste Weg sollte zum Jugendamt führen und Du solltest Deine Situation schildern.
Da der Unterhalt per Gerichtsbeschluss festgelegt wurde hast Du einen sogenannten Titel und kannst den Unterhalt pfänden lassen. Bringt das nichts, dann bleibt nur die erneute Klage.
Er hat ein Arbeitsverhältnis und müsste angemessen bezahlt werden. Weiterhin hat er eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zumindest für den Mindestunterhalt.
Wenn das JA nicht helfen kann, dann frage einen Anwalt für Familienrecht. Das Einschalten einer Detektei bringt Dir gar nichts. Ob letztlich mehr als der Mindestunterhalt dabei herauskommt kann ich nicht sagen.
VG Susi
So lange der Herr keine Anstalten macht, eine Abänderung des Titels zu verlangen, bleibt es beim titulierten Betrag. Jammern hilft ihm da wenig.
Von daher: rechtzeitig vor Verwirkung vollstrecken. Bei einem Auto dieses Werts sollte sogar mal eine Austauschpfändung Sinn ergeben.
Gruss von der Insel
Eventuell habt ihr ja einen Vorschlag, welche Möglichkeiten ich noch habe oder wo ich ansetzen könnte, denn das ist doch so einfach nicht fair.
Ich versteh das Problem nicht. Wenn ein Gericht einen Kindsunterhalt festgelegt hat, dann hast Du doch einen Titel. Kurfassung der Lösung des Problems: Du wendest Dich an einen Gerichtsvollzieher. Der löst dann Dein "Problem".
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Gute Ideen. Jugendamt ist aber nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels nicht mehr in Charge.
Den GVZ habe ich mit einer Kontenpfändung beauftragt, da ist nix mehr drauf. Er erzielt keine Einkünfte und lebt offiziell auf Kosten seiner Lebensgefährtin, hat einen Burnout erlitten und ist nicht fähig zu arbeiten.
Das große Auto hat er auch auf sie umgeschrieben-so dass eine Pfändung ins Leere ginge.
Hat jemand außer Strafanzeige noch eine andere Idee? Ich weiß, das ist hässlich. Aber ich bin ratlos.
Nee, das ist, wenn jemand wirklich Vermögen in dem Stil beiseite schafft, nicht hässlich. Nennt sich Vollstreckung im roten Aktendeckel und ist in Unterhaltssachen oft erfolgreich. Das Strafverfahren wird dann gegen Auflage der Unterhaltszahlung eingestellt.
Gruss von der Insel
[...]
Von daher: rechtzeitig vor Verwirkung vollstrecken. [...]
Gruss von der Insel
nur mal aus Neugierde bzw. hier fürs "Protokoll"
Wann/ wie usw. träte denn Verwirkung ein? Was ist/ wäre da zubeachten?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
prinzipiell besteht der Titel und ist gültig bis die Grundlage für den Titel entfallen ist, also das Kind eine erste berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Ansonsten kann er nur herausgegeben oder abgeändert werden.
D.h. eigentlich kann der Anspruch nicht verwirken.
Die Realität ist aber anders, der Unterhaltsberechtigte bzw. der gesetzliche Vertreter müssen sich kümmern (siehe <a href="https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/vollstreckung-von-unterhaltsrueckstaenden-muss-binnen-jahresfrist_206_233114.html>hier</a>" bzw. <a href="https://openjur.de/u/637732.html>OLG" Hamm 2013, Az. 2 WF 82/13</a>. Da Unterhalt der Deckung des Lebensunterhalts dient wird bei einer Nichtmahnung davon ausgegangen, dass der Unterhalt nicht benötigt wird und damit verwirkt ist. Bereits 1 Jahr nach Untätigkeit kann der Anspruch deshalb verwirkt sein. Eine Ausnahme wäre aber, wenn im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners Vollstreckungsversuche aller Voraussicht nach ohnehin erfolgslos gewesen wären. Dann kann vom Berechtigten nicht verlangt werden, dass er gleichwohl die Zwangsvollstreckung einleitet. Vielmehr kann ein aufgelaufener Unterhaltsrückstand dann auch noch Jahre später geltend gemacht werden.
VG Susi
Naja, solange die Beiden nicht heiraten, hat er ja wirklich nichts, also was soll da gepfändet werden. Wenn die Firma und das Auto auch offiziell seiner Freundin gehören, kann da auch nicht gepfändet werden. Er ist somit wirklich mittellos und lebt von seiner Freundin.
Du könntest ihn wahrscheinlich wegen Schwarzarbeit anzeigen bzw. seine Freundin, weil sie ihm keinen Lohn zahlt. Ich behaupte aber mal, wenn er so viel Energie darauf verwendet nichts zahlen zu müssen, wird es schwer werden an Geld zu kommen.
Aufgrund geänderter BGH-Rechtsprechung zur Verwirkung rückständigen Kindesuntehalts sollte man sich nicht mehr auf ehemalige Rechtsprechung von Oberlandesgerichten wie z.B. den obigen Beschluss aus Hamm berufen.
Näheres hier:
Moin,
die Verwirkung ist die eine Seite, aber soweit ist es meiner Meinung noch nicht, da der Unterhaltspflichtige sich schließlich auf die Leistungsunfähigkeit beruft.
Es ist in der Rechtssprechung so, dass eine mutwillig herbeigeführte Leistungsfähigkeit nicht von der Unterhaltspflicht befreit. Der Unterhaltspflichtige hat aus einer guten Einkommenssituation heraus seinen beruflichen Stand verändert. Ich würde hierzu auf den BGH vom 12.04.2000 verweisen (XII ZR 79/98). In diesem Fall ging es zwar um einen selbst verschuldeten Arbeitsplatzverlust, stehe hier aber Anwendungspunkte.
Insbesondere, sollte der KV alles seiner Freundin übertragen haben, dann sind dies Vermögensverschiebungen, zum einem zum Nachteil des Kindes und weiterhin dürfte dies auch Steuerrechtlich - ja nach Größenordnung - eine Relevanz haben.
Ich würde, sollten Pfändungen bisher ins Leere gelaufen sein, tatsächlich eine Strafanzeige in Erwägung ziehen. Auch Schenkungen, die Rechtsmissbräuchlich getätigt wurden, können rückgängig gemacht werden.
Weiterhin würde ich bereits jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen. Damit würde sich auch die UHV Kasse mit der Sache beschäftigen und Forderungen stellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Kasper: er hat eine Firma dicht gemacht und eine neue aufgemacht. Dort gab es also keine Vermögensverschiebung. Wenn das Auto Betriebsvermögen war, gibt es dort auch Mittel und Wege dieses nahtlos in die neue Firma zu bekommen. Oder er hat seine Freundin, bevor er die Firma dicht gemacht, als Gesellschafterin mit aufgenommen und sie hat das Auto aus dem Betriebsvermögen entnommen. Ich unterstelle Menschen, die solche Dinge betreiben, eine gewisse Intelligenz.
Solche Firmen sind oft 1-Mann-Unternehmen ohne nennenswertes Betriebsvermögen. Wenn er die also zu macht, dann kann man bejahen, dass er schuldhaft seine Einkommenssituation verschlechtert hat und er den titulierten Unterhalt weiter schuldet. Aber hier steht auch die Argumentation Burn-Out im Raum. Das müsste geprüft werden (natürlich könnte er dann nicht mehr bei der Freundin arbeiten). Aber nochmal: was willst du pfänden, wenn nichts da ist? Im Zweifel hat die Freundin das Betriebsvermögen entnommen bevor die Firma geschlossen wurde. Auf dem Papier hat er halt nichts und solange sie nicht heiraten kann man ihr auch nichts wegen seiner Schulden nehmen.
Hallo,
wenn er nicht zahlt, dann ist die Beantragung von Unterhaltsvorschuß durchaus ein gangbarer Weg. Es gibt zum einen etwas Geld (Mindestunterhalt abzüglich vollem Kindergeld) und zum anderen kümmern sich dann andere um den KV.
Allerdings kann die UHV-Kasse nicht mehr fordern als sie selbst zahlt.
VG Susi
Moin,
das ist alles richtig was ihr schreibt. Aber die Rechtssprechung geht davon aus, dass die Leistung nicht mutwillig reduziert werden darf. Wenn der KV sein Unternehmen auflöst und gleichzeitig seinen Lebensstandard nicht reduziert, sind das starke Indizien. Vor allem, wenn die Freundin plötzlich das gleich Geschäftsfeld macht, obwohl sie die Qualifikation nicht hat.
Ich würde daher tatsächlich auch den Weg über die Strafanzeige gehen.
@Max, ich konnte nicht herauslesen, dass es sich um 1-Mann Unternehmen handelt.
Wenn die Indizien so aussehen, dass der KV den Unterhalt einstellt, weil er ein Burn-Out hat, gleichzeitig seine nicht qualifizierte Freundin ein gleiches Unternehmen gründet, wie der KV zuvor hatte und trotz Hauptberuflichkeit im ÖD dieses Unternehmen so führt, dann sieht ein Blinder mit dem Krückstock, dass da was nicht stimmt.
Das wird auch jeder Richter so sehen.
Im übrigen, auch ein Einzelunternehmen hat Betriebsvermögen. Dies wird er ja vermutlich zu irgendeinem Kurs an die neue Firma weitergegeben haben (ich glaube nicht, dass dies neu angeschafft wurde). Alles Indizien, die auf eine mutwillige Reduzierung hindeuten.
Es kann auch helfen, wenn man durch Strohmänner bei der Firma anruft und die Dienstleistung abfragt, die er arbeitet. Wenn er (der KV) dies dann erledigt ... hat wieder ein Indiz. Auch eine Detektei kann hier hilfreich sein, dessen kosten übrigens dann der KV tragen muss, wenn sich herausstellt, dass er seine Leistung mutwillig reduziert hat. (da gibt es ein BGH Urteil zu).
Man kann aber auch den Kopf in den Sand stecken und nichts machen bzw. gleich aufgeben.
Hier geht es nicht darum, dass ein KV ausgepresst werden soll, sondern ein Mensch sich der Pflicht zum Unterhalt entzieht, für den dies - bemessen an seinem Einkommen - ein eher geringerer Betrag ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
und danke für den ironischen Unterton.
Leider läuft dieser ins Leere;
Wäre es nicht auch Ratsam für mamavontina, auch in GB den Kindesunterhalt geltend zu machen, damit dem KV eine Vermögensverschiebung nach GB schwer gemacht wird weil er dann weiß das die Behörden in GB dann ebenfalls tätig werden?
denn:
Er ist englischer Staatsbürger, mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden durch unsere Finanzämter auch in GB Abfragen getätigt. Insbesondere, wenn dieser in einem Strafverfahren, angedeutet wird.
Ich wundere mich ein wenig, dass hier eher Absagen zu lesen sind, weil "nichts zu holen ist". Bei diesen Einkommensstrukturen sich komplett von KU frei zu machen, halte ich auch für unmoralisch. Klar, dass man nicht in unsinnigen Aktionismus ausbrechen sollte, aber gleich aufgeben?
Und die Möglichkeiten sind vorhanden ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden durch unsere Finanzämter auch in GB Abfragen getätigt.
Das ist ein wenig optimistisch. Ich sehe da aber auch keinen Zusammenhang zum Thema und finde die Idee grundsätzlich gar nicht so doof, unter der Voraussetzung, dass er dort noch einen zweiten Wohnsitz oder Ähnliches hat.
Und Ironie finde ich auch nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Kasper: er hat eine Firma dicht gemacht und eine neue aufgemacht. Dort gab es also keine Vermögensverschiebung. Wenn das Auto Betriebsvermögen war, gibt es dort auch Mittel und Wege dieses nahtlos in die neue Firma zu bekommen. Oder er hat seine Freundin, bevor er die Firma dicht gemacht, als Gesellschafterin mit aufgenommen und sie hat das Auto aus dem Betriebsvermögen entnommen. Ich unterstelle Menschen, die solche Dinge betreiben, eine gewisse Intelligenz.
Ich halte diesen Typ für ziemlich doof. Der zahlt einen Kindsunterhalt, der weit unter dem liegt, was er eigentlich seinem Einkommen entsprechend zahlen müsste. Mensch, in so einer Situation halte ich doch die Füße still und zahle brav diesen mickrigen Unterhalt. Und um die Mama bei Laune zu halten, lass ich ab und zu einen Hunni rüberwachsen, einfach so. Und was macht der? Überschreibt alles seiner neuen Trulla, als ob da das Geld besser aufgehoben wäre. Wenn die intelligenter ist als er, und davon gehe ich angesichts der Schilderungen aus, dann schießt die diese Flasche in den Wind und verschwindet mit seiner Ex Firma und seinem Ex Auto auf nimmer Wiedersehen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.