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Kein Unterhalt bekommen

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kurz die Fakten, für alle die mich noch nicht kennen :

Vater von drei Kindern mit Sorgerecht,
zwei  Töchter leben bei mir ( 16 und 14 9
Sohn bei Mutter ( 12 ).

Ich zahle regelmässig seit Jahren meinen Unterhalt , zuerst für drei, dann für zwei und nun nur noch für Sohn.

Für die beiden Mädchen habe ich Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt.

Für die älteste wurde durch das Jugendamt letzes Jahr im März ein Unterhalt von 100 Euro pro Monat erkämpft- ( meine Ex bezieht Hartz 4, wird aber seit zwei Jahren vom Arbeitsamt bei ihrer " Selbstständigkeit " unterstützt ).

Für die jüngere  Tochter habe ich im Februar dieses Jahres Beistandschaft beantragt, bisher hat die Dame vom JA aber noch nichts getan.

So, und nun wurde dieses Monat einfach auch die 100 Euro nicht überwiesen. Auf meine heutige Nachfrage bei Exilein kam die Antwort, sie sei ja schliesslich auf Kur gewesen und habe deshalb kein Geld und daher zahle sie dieses Monat einfach nichts. Schluss . Aus.
Wie es nächstes Monat aussehe wisse sie noch nicht, da sie ja wegen der Kur nicht arbeiten hätte können, also ihre Selbstständikeit, könne sie auch nichts bezahlen.

Die jüngere meiner Töchter war dieses Wochenende bei ihr zu Besuch, die beiden waren bummeln und G. hat von ihrer Mutter für 45 Euro Kleidung bekommen. Aber zu mir sagt sie, sie habe kein Geld für Unterhalt. Nun ja, sie möchte die kleine unbedingt zurück, da werden dann schon Wünsche erfüllt.

Meine Frage nun, was kann ich tun, um meinen Unterhalt zu bekommen. Es sind zwar nur 100 Euro, aber für mich ist jeder Pfennig wichtig, um noch einigermassen existiern zu können. Und ich sage ja auch nicht einfach, " dieses Monat zahle ich mal nicht, weil ich kein Geld hab ".

Was sollte ich tun ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2012 20:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

Was sollte ich tun ?

bei der anstehenden UH-Zahlung für Mai oder Juni für Sohnemann die 100 EUR einfach abziehen. Notfalls mit der identischen Begründung "mehr habe ich im Moment nicht".

Und nein: Bitte kein "oh Gott, der UH ist doch tituliert, dann kommt ja der Gerichtsvollzieher, es ist alles ganz schrecklich!" Denn erstens kommt der nicht so schnell, schon gar nicht wegen 100 EUR. Und zweitens ist der meistens ein Mensch, dem man den Sachverhalt erklären kann. Im äussersten Notfall klärt man die Unterhaltspflichten eben gerichtlich und tituliert sie; daran wird Deine Ex kaum ein Interesse haben.

Ab und an muss man das Recht einfach mal in die eigene Hand nehmen und nicht darauf warten, dass irgendwo ein Kai aus der Kiste springt und einem einen grünen Schein mitbringt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2012 21:24
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo dwh,

bei der anstehenden UH-Zahlung für Mai oder Juni für Sohnemann die 100 EUR einfach abziehen.

Das würde ich genauso machen.

Auf der Überweisung würde ich vermerken "Minus 100 Euro, verrechnet mit rückständigem Kindesunterhalt von April 2012".

Ich glaube nicht, dass du dann etwas zu befürchten hast. Und deine Ex merkt, dass sie damit nicht durchkommt, sondern bestenfalls einen Monat Zahlungsaufschub bekommt.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2012 22:44
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, danke für eure Antworten. Genau das werde ich machen.

Sagt mal, wenn wir uns beim Jugendamt dahingegen einigen würden, dass wir den Unterhalt gegenseitig aufheben. Würde das akzeptiert werden ? gerichtlich, meine ich. Ich will ja auch nicht, dass es am Ende heisst, ich würde ihr keinen Unterhalt bezahlen.

Das Problem ist auch noch, dass sie Hartz 4 bekommt, und da meine Unterhaltszahlung ja als ihr Einkommen gerechnet wird. Wenn das wegfallen würde, dann müsste ja wieder das Arbeitsamt für das Geld aufkommen. irgendwie auch nicht richtig, denn dadurch würde es wieder an den Steuerzahler abgewälzt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2012 23:34
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider nein.

Sämtliche Unterhaltspflichten sind voneinander unabhängig zu betrachten.
Selbst wenn der Unterhalt für alle Kinder tituliert ist, dann ist keine Aufrechnung möglich, d.h. selbst wenn deine hExe den bestehenden Titel gar nicht bedient, musst du voll Zahlen.

Selbstverständlich kann man es im Innenverhältniss so regeln das nur der Differenzbetrag in eine Richtung fließt, aber Gerichtsbestand hat so eine Vereinbarung nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 11:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Sämtliche Unterhaltspflichten sind voneinander unabhängig zu betrachten.
Selbst wenn der Unterhalt für alle Kinder tituliert ist, dann ist keine Aufrechnung möglich, d.h. selbst wenn deine hExe den bestehenden Titel gar nicht bedient, musst du voll Zahlen.

das ist die Theorie im Fall einer gerichtlichen Klärung. In der Praxis steht diese derzeit gar nicht im Raum. User @dadwithouthope wollte wissen, was er nach der eigenmächtigen Unterhaltskürzung seiner Ex jetzt tun soll; die Antwort war "eigenmächtig zurückkürzen."

Es gibt keine Notwendigkeit, ständig mit dem BGB unterm Arm durch die Welt zu laufen, das ganze Leben unter rein juristischen Gesichtspunkten zu betrachten und zu allen Zeiten ein 150-prozentig gesetzestreuer Bürger zu sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 13:00
(@Inselreif)

Hi,

Das Problem ist auch noch, dass sie Hartz 4 bekommt, und da meine Unterhaltszahlung ja als ihr Einkommen gerechnet wird. Wenn das wegfallen würde, dann müsste ja wieder das Arbeitsamt für das Geld aufkommen. irgendwie auch nicht richtig, denn dadurch würde es wieder an den Steuerzahler abgewälzt werden.

und umgekehrt trägt der Steuerzahler indirekt ihre 100,- die sie nicht an Dich weiterleitet, sondern selbst verbraucht. Von daher wird sie sich überlegen, Deine "Kürzung" bei der ARGE anzuzeigen. Moralisch verwerflich finde ich daran jedenfalls nichts.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 13:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007: Dann lesen wir offensichtlich zwei unterschiedliche Threads hier. Ich würde meinen "Würde das akzeptiert werden ? gerichtlich, meine ich." fragt ziemlich explizit nach der Rechstlage. Vielleicht meint der OP mit "gerichtlich" ja auch eher die Situation unter Einbeziehung einer Speisekarte - das glaube ich aber eher nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 13:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

@brille007: Dann lesen wir offensichtlich zwei unterschiedliche Threads hier. Ich würde meinen "Würde das akzeptiert werden ? gerichtlich, meine ich." fragt ziemlich explizit nach der Rechstlage.

nein, wir lesen nur zwei unterschiedliche Fragestellungen: Zum einen, wie der eigenmächtigen (und bisher einmaligen) Unterhaltskürzung um 100 EUR zu begegnen sei; darauf gab es die Antwort "in gleicher Weise". Zum anderen fragte der TO:

Sagt mal, wenn wir uns beim Jugendamt dahingegen einigen würden, dass wir den Unterhalt gegenseitig aufheben. Würde das akzeptiert werden ? gerichtlich, meine ich.

Beide Fragestellungen haben nicht viel miteinander zu tun; also sollte man auch die Antworten darauf nicht vermischen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2012 14:30
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich war jetzt am Montag beim Jugendamt und habe mich mal erkundigt, wie das nun weitergehen soll.

Die SB hat mir mitgeteilt, dass meine Ex Antrag gestellt hat auf Herabsetzung des Unterhaltes auf 0 Euro, da sie kein Geld habe.

Exilein ist nun seit 7 Jahren Hartz 4- Empfängerin und hat sich vor nun genau 2 Jahren mit Hilfe des Arbeitsamtes selbstständig gemacht. Verdienen tut sie aber damit angeblich nichts, aber so eine Selbstständigkeit ist eben gut genug um keine Arbeit suchen zu müssen.

Habe beim JA auch noch erfahren, dass meine zweite Tochter , die ja alle zwei Wochen bei der Mama am Wochenende ist, noch immer auf ihrem Hartz4- Bescheid erscheint, und sie auf Grund dieser Besuche nicht nur die Fahrtkosten, das Essen sondern auch noch eine größere Wohnung bezahlt bekommt. Soviel zur Gleichheit von Vater und Mutter.

Die SB sagte mir, dass sie mit der Herabsetzung auf Null nicht einverstanden sein würde, sondern dass Exilein weiterhin ihre 100 Euro für die beiden Mädchen zahlen müsse, als 50 Euro pro Kind.

Wir haben uns nun dahingegen geeinigt, dass die SB meiner Ex anbietet, dass wir gegenseitig auf den Unterhalt verzichten. Mal sehen, ob Ex darauf eingeht.

Oder denkt ihr, ich sollte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben , und Ex auffordern endlich intensiv nach Arbeit zu suchen und auch den Anwalt überprüfen zu lassen, ob sie das auch tut. Sie hätte bei mir keine Probleme mich dazu zu verdonnern.

Ach ja, die  100 Euro, die ich letztes Monat nicht bekommen habe, darf Ex laut Jugendamt mit 5 Euro monatlich an mich nachzahlen. Wahnsinn oder ?????

Ich denke ich werde Brilles Vorschlag doch annehmen und das Geld einfach abziehen, soll Exilein mich doch verklagen, wenn sie das wagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2012 23:00




(@Inselreif)

Hi dwh,

Wir haben uns nun dahingegen geeinigt, dass die SB meiner Ex anbietet, dass wir gegenseitig auf den Unterhalt verzichten. Mal sehen, ob Ex darauf eingeht.

Selbst wenn die Exe darauf eingeht, fürchte ich, dass ihr Jobcenter Terror macht und auf wechselseitig korrekte Berechnung und Zahlung besteht. Hast Du die Überleitung der Ansprüche angezeigt bekommen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2012 23:10
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Verstehe die Frage nicht ganz...

Hast Du die Überleitung der Ansprüche angezeigt bekommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2012 23:16
(@Inselreif)

Hi,

anders ausgedrückt: hat das Jobcenter Dir einen Brief im freundlich gelben Umschlag geschickt, dass Unterhaltsansprüche auf sie übergegangen sind?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 00:54
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein hat es nicht.

Meine Ex bezieht ja schon seit der Scheidung Hartz 4. Zuerst für sich und die drei Kinder. Ich habe an sie Unterhalt gezahlt, und den hat das Arbeitsamt dann bei ihr als Einkommen verrechnet.

Nachdem dann erst eine, und dann die andere Tochter zu mir gezogen ist, wurde der Unterhalt, den ich an Ex zahlen muss weniger, dadurch natürlich auch " ihr Einkommen ". Inzwischen zahlt die ARGE für sie, für den Jungen der bei ihr lebt und anscheinend auch noch einen Anteil für eine meiner Töchter, die an den Besuchswochenenden bei ihr ist. Der Unterhalt, den ich für den Jungen überweise, wird wieder als Einkommen abgezogen.

Daher , denke ich, hat die ARGE keine Unterhaltsansprüche. Oder ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 01:58
(@Inselreif)

Hi dwh,

die ARGE hat nie selbst Unterhaltsansprüche. Sie kann allerdings unter gewissen Voraussetzungen die Ansprüche ihrer Leistungsempfänger an sich ziehen und selbst einfordern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so einen wechselseitigen Verzicht lange akzeptieren würden. Aber einen Versuch wäre es wert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 02:12
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ein Frage, bin ich eigentlich  berechtigt, die Unterlagen die meine Ex an den Unterhaltsbeistand schickt einzusehen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 21:48
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ein Frage, bin ich eigentlich  berechtigt, die Unterlagen ...  einzusehen ??

Da du später die Richtigkeit der Angaben bestätigen musst, damit der Titel rechtswirksam werden kann, hast du selbstverständlich dieses Recht. Stellvertretend für das minderjähige Kind, das sein Recht auf Auskunft nach § 1605 BGB geltend macht.

Gute N8!  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 23:35
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

muss mich nochmal melden.

ich hab also jetzt von meiner Unterhaltszahlung dieses Monat den rückständigen Unterhalt abgezogen und 100 Euro weniger überwiesen.

Als ich nun meinen Sohn abgeholt habe, meinte Ex " du bist aber nicht berechtigt, einfach was vom Unterhalt abzuziehen ! " ich daraufhin nur gesagt, wir seien ja nun wieder quitt und damit passt es ja. Sie meinte dann das JA hätte ihr gesagt, sie müsse den rückständigen Unterhalt in Raten von 5 Euro abbezahlen ( 100 Euro in Raten von 5 Euro !!! Das wären 20 Monate !! ). Darauf sagte ich, dass ich ja nicht damit einverstanden sein müsse, was das JA sagt.
Sie meinte dann, dass würde dann ihr Anwalt mit mir klären.

Soll ich nun wirklich warten, bis der Anwalt mich auffordert, die 100 Euro nachzuzahlen, oder ist das ganze einfach nur lächerlich ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2012 13:18
(@Inselreif)

Hi dwh,

dann mach ihr doch den Vorschlag, dass Du die 100,- auch in Raten zu 5,- abzahlst und keiner dem anderen mehr was zahlen muss  😉
Ich würde angesichts Deines Vergleichs, dessen Aufhebung Dich jeden Monat deutlich mehr Geld als die 100,- kosten würde, nicht zu sehr auf den Putz hauen.
Aber lass den Anwalt doch kommen. Da bereits tituliert ist, bekommt der für die Aufforderung als Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmassnahme genau 12 Euro netto. Das wär es mir wert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2012 13:29
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo dwh,

ich würd auch den Anwalt kommen lassen und ihm erklären, warum Du (verbotener Weise) aufgerechnet hast und dass Du selbstverständlich die 100,00 € nachzahlen wirst. Dann wärst Du jedoch gezwungen im Anschluss an die Zahlung Strafanzeige gegen Ex zu stellen, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das wolltest Du mit der Aufrechnung ja gerade vermeiden, aber wenn es nicht anders geht...  :phantom: Er soll Dir dann doch mitteilen, ob es bei der Verrechnung verbleiben kann oder ob Zahlung Deinerseits erfolgen soll.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2012 13:33




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