Mal eine Frage zum Verständnis meinerseits: Exe zahlt von ihrem H4-Regelsatz 100 Euro KU? Wenn Exe ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen kann, bekommt man nicht in so einem Fall Unterhaltsvorschuss?
Zum aktuellen Problem: Das Jugendamt hat sich einverstanden erklärt mit einer Ratenzahlung von 5 Euro pro Monat, ohne dich zu informieren??? Da würd ich erstmal beim Jugendamt anfragen, u.a. wie die sich das vorstellen, ob du deinen Kindern das Essen auch ratenweise auf die nächsten 20 Monate geben sollst? Oder eben alternativ Unterhaltsvorschuss beantragen... Soll das JA doch die 5 Euro pro Monat nehmen 😉
Genau den Vorschlag wollte ich ihr ja machen, wenn Sie mir wirklich mit Vollstreckung droht.
Sie persönlich hat mich ja bisher nicht aufgefordert ihr das Geld nachzuzahlen. Sie hat eben nur gemeint " du kannst doch nicht einfach.....".
Wenn mich das wirklich nur 12 Euro kostet, dann warte ich das Schreiben der Anwältin ab. Das ist es mir auch wert ! Vor allem das dumme Gesicht, wenn ich auch mit 5 Euro- Ratenzahlung komme.
@ sleepy
genau das werde ich so machen. Irgendwie macht mir das allmählich richtig Spass. :schuldig: :frech2:
Da meine Kinder schon über 12 Jahre sind, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Denn Kinder die über 12 Jahre sind, brauchen ja kein Essen, Wohnung usw. :thumbdown:
Und nein, Ex zahlt nicht von ihrem Regelsatz 100 Euro, sondern Ex hat ein Kleingewerbe, neben dem Hartz 4, und von dem Geld, dass sie da von der ARGE aus behalten darf , glaube das sind 160 Euro im Monat, zahlt sie 100 Euro. Soweit ich informiert bin ! Kann natürlich auch sein, dass sie wegen dem Unterhalt mehr behalten darf von dem dazu verdientem Geld.
@ dwh
Hab ich das richtig auf dem Schirm, dass es einen einen Titel gibt? Dann wäre es eine ZV-Androhung. Dafür bekommt der RA eine 0,3 Gebühr nebst Auslagen und Mehrwertsteuer. Bei 100,00 € Gegenstandswert wären das insgesamt 14,28 €.
Sollte er allerdings direkt den GVZ losschicken, kämen noch die Gerichtsvollzieherkosten dazu.
lg
sleepy
P.S.: Der Spaß sei Dir gegönnt 🙂
Sleepy
Also, irgendwie blick ich jetzt gar nicht mehr durch !!
Wie gesagt, letztes Monat hat Ex keinen Unterhalt bezahlt.
Am 7. 5 kamen dann 100 Euro ( wird mir vom JA überwiesen, da sie ja dahin zahlen muss ).
Für mich war das dann das Geld für dieses Monat. Logischerweise, da im Mai erhalten, also Unterhalt Mai, oder ??
Ich hab also dann meinen Unterhalt überwiesen, abzüglich die 100 Euro, für April, wie schon geschrieben.
Und jetzt grade sehe ich auf meinem Konto einen Unterhalteingang von 105 !! Euro. Keine Ahnung was das sein soll .
Also, entweder ist das der Unterhalt fürs nächste Monat, plus, die 5 Euro Ratenzahlung, oder es ist der rückständige Unterhalt, aber warum dann 5 Euro- Ratenzahlung.
Verstehe gar nichts mehr !!!
Mal nochmal eine Frage, weil ich das anscheinend nie checke :
Wann ist etwas ein Titel ? Und sofort vollstreckbar ?
Ex und ich haben bei Gericht einen Vergleich geschlossen. Ist das dann ein vollstreckbarer Titel ?
Servus dwh!
Und jetzt grade sehe ich auf meinem Konto einen Unterhalteingang von 105 !! Euro. Keine Ahnung was das sein soll .
Vom JA oder von KM angewiesen? Irgendwo steht doch die BV des Absenders...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
vom Jugendamt.
Verwendungstweck? Wenn nix dasteht, ruf am Dienstag an und erkundige Dich...
Ex und ich haben bei Gericht einen Vergleich geschlossen. Ist das dann ein vollstreckbarer Titel ?
Titel ja, vollstreckbar nur, wen irgend ein Passus drinsteht, was bei Nichtzahlung passiert.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Titel ja, vollstreckbar nur, wen irgend ein Passus drinsteht, was bei Nichtzahlung passiert.
Ich erlaube mir mal, zu korrigieren: Titel ja, wenn drin steht: dwh zahlt monatlich Kindesunterhalt in Höhe von xx € auch vollstreckbar (da vollstreckungsfähiger Inhalt). Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung: Titel (Vergleich), Klausel (... wird der KM zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt), Zustellung (entweder schon passiert an Deinen Anwalt oder durch den GVZ an Dich oder es wird mit Einleiten der ZV nachgeholt, sprich GVZ kommt, stellt zu, vollstreckt).
lg
sleepy
Sleepy
kurz zur Klärung :
im Dezember vorletzen Jahres wurde folgendes vereinbart :
1. Die Antragsgegnerin zahlt für die Antragstellerin ab 01.03.2011 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 100,00 Euro.
2. Grundlagen des Vergleichs :
Der gesetzliche Vertreter der Antragstellerin wird ab 01.10.2010 fur die Kinder die bei der Antragsgegnerin wohnen , einen monatlichen Unterhalt von 400,00 Euro für beide Kinder bezahlen. Die Antragsgegnerin ist damit einverstanden und verzichtet auf eine neue Unterhaltsfestsetzung zu diesem Zeitpunkt.
und zwar mit JA als Unterhaltspfleger.
Im September letzten Jahres zog ja dann noch eine Tochter zu mir.
Bei der Verhandlung, die ohne den zuständigen Unterhaltspfleger meiner ersten Tochter geführt wurde, wurde dann folgendes festgelegt :
5. Hinsichtlich des Unterhalts sind sich die Beteiligten dahingehend einig, dass Herr S. für den Sohn monatlich im voraus ab Oktober 2011 einen Unterhalt in Höhe von 200 Euro bezahlt.
Frau S. zahlt ebenfalls im Voraus ab Oktober 2011 für die Töchter G. und J. einen Unterhalt in Höhe vom jeweils 50 Euro zu Händen von Herrn S.
Das JA , als Unterhaltspfleger teilte dann aber meine Ex mit, dass eine Aufteilung der 100 Euro nicht in Frage käme und forderte sie auf, auch für die andere Tochter noch 100 Euro zu zahlen.
Ausserdem wurde Ex nun, nachdem sie eine Herabsetzung des Unterhaltes ihrerseits auf 0 euro gefordert hat, dazu aufgefordert sich um Arbeit zu bemühen.
Das ist nun der momentane Stand.
Moin dwh,
ganz ehrlich: Was ist >>>daran<<< so schwierig, dass Du aus dieser Nummer eine never-ending story machst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Eine UH-Pflicht ist dann vollstreckbar (Pfändung), wenn es auch expliziet so in der Vereinbarung, dem Vergleich, dem Titel, drinne steht. Fehlt dies, so ist auch nichts per Gerichtsvollzieher eintreibbar. Auf den Namen des Schriftstückes kommt es nicht an, sondern auf den Inhalt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
heute lief beim Jugendamt der Termin ab bis zu dem meine Ex ihre Nachweise vorlegen sollte, dass sie Arbeit sucht.
Doch sie hat nichts dementsprechend getan. Statt dessen, kam ein Schreiben von ihr, dass Sie Einspruch einlegen werde gegen die Aufforderung sich Arbeit zu suchen und eine Stellungnahme eines Psychotherapeuten, der darin so ungefähr schreibt, dass Exilein auf Grund psychischer Gesundheit nicht fähig wäre zu arbeiten.
Was haltet ihr von sowas ?
Was würdet ihr jetzt tun ?
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!