Kein Unterhalt wege...
 
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Kein Unterhalt wegen Insolvenz

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo wieder einmal,

der KV meiner Stieftochter zahlt seit Monaten keinen Unterhalt! Er hat seit 1 Monat eine Arbeit und lässt sogar Fristen der BS verstreichen. Wir wissen also nicht, was er verdient, wo er arbeitet und wie der aktuelle Stand bei ihm ist.

Es ist nun auch so, das der KV in einem Insolvenzverfahren steckt und lt. der BS alles erstmal an den Insolvenzverwalter geht, also der pfändbare Betrag und alles auf die Gläubiger aufgeteilt wird, somit auch der KU! Wir würden dann einen überschaubaren Betrag x erhalten.

Die BS sagt, dass somit sogar der Rückstand von 5000,- sich erledigt hätte.

Jetzt will die BS den Rentenversicherungsträger anschreiben, um den Arbeitgeber zu ermitteln. Das dauert alles so lange und wir haben nicht das Gefühl, das der KV überhaupt zahlen will.

Was können wir tun?

Gruß
Distance

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2017 17:08
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Distance
Deine Beistandschaft hat Unrecht mit dem Rückständigen Unterhalt und der Insolvenz von Deinem EX. Seit 2 oder 3 Jahren sind Unterhalts schulden nicht mehr in der Restschuldbefreiung,daher schreib an das Insolvenzgericht und melde den Unterhaltsrückstand an. Weiterhin muss Dein Ex den Unterhaltsanspruch beim Insolvenzverwalter und beim Arbeitgeber angeben, den der Kindesunterhalt geht vor und wenn für die anderen Gläubiger nichts mehr übrig bleibt,dann ist das halt so.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 17:23
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo der Frosch 🙂

Danke für deine Antwort.
Das sehe ich genauso, weil ich vor 4 Jahren auch ein Insolvenzverfahren hatte! Mir wurde gesagt, dass der Rückstand auch nicht in die Insolvenzmasse kommt.

Nur finde ich es mehr als bedenklich, das der KV einfach irgendwelche Fristen verstreichen lässt, ohne Konsequenzen. Mir wurde damals die Hölle heiß gemacht von der BS München!

Gruß
Distance

P.S. Es ist der EX meiner Frau 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2017 17:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke auch, dass ihr euch sofort an den Insovenzverwalter wenden solltet, zum einen wegen des laufenden Unterhalts, aber auch wegen des Unterhaltsrückstands.
Zumindest der laufende Unterhalt sollte dann wie Frosch geschrieben hat gesichert sein, beim Unterhaltsrückstand bin ich nir nicht sicher ob dieser Vorrang hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 20:03
(@distance)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen Susi64,

den Insolvenzverwalter kennen wir gar nicht, wir haben bis dato keine Benachrichtigung bekommen. Heute versuche ich mal beim Amtsgericht anzurufen, vielleicht erhalte ich dort eine Antwort.

Gruß und Danke 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2017 10:15
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich hatte auch mal kurzzeitig über eine Insolvenz nachgedacht und mich Informiert. Es ist grundsätzlich so das Unterhalt vor allen steht (Egal was da ist erst müssen die Außenstände bezahlt werden). Wehrend der Insolvenz gibt es eine Wohlverhaltenspflicht, dass heißt es dürfen keine neuen Schulden angehäuft werden, damit ist auch der laufende Unterhalt zwingend zu bezahlen ansonsten gefährdet man das gesamte Insolvenzverfahren. Der Gang zum Insolvenzverwalter ist jetzt also ein absolutes muss !!! um die Ansprüche anzumelden.

Andreas 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2017 10:57
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Distance
Für Insolvenz und Insolvenzverwalter ist nicht das Amtsgericht sondern das für euch zuständige Insolvenzgericht zuständig.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2017 12:00
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

so! Ich habe jetzt nochmal mit der BS, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gesprochen.

Ergebnis ist gleich NULL!

Das Gericht hat mir keine Rechtsberatung geben dürfen, der Insolvenzverwalter hat mich abgewimmelt und die BS muss alle wieder anschreiben.

Es ist jetzt so das die BS den Insolvenzverwalter anschreiben muss und schriftlich nachfragen muss, ob der KV arbeitet oder nicht. Lt der BS ist er bei der Rentenversicherung nicht gemeldet, die Antwort der Krankenkasse steht noch aus.

Seiner Tochter hat er geschrieben, das er in Schicht arbeitet.

Gruß und DANKE  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2017 12:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde alle drei schriftlich (nachweislich) anschreiben und mitteilen, dass a) Unterhaltsrückstände bestehen und auch der laufennde, titulierte? Unterhalt nicht geleistet wird.

Und wenn die Beistandschaft die Rückstände als nicht eintreibbar ansieht würde ich die Beistandschaft sofort beenden und das dem Insolvenzverwalter auch mitteilen.

Und mitteilen, dass am Ende der Insolvenz bei einer Nichtzahlung der Restschuldbefreiung nicht zugestimmt werden kann, da durch die Nichtzahlung des laufendes Unterhaltes ja weitere Schulden auflaufen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2017 12:43