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Keine Auskunft von JA an Vater über UH-Höhe bei Volljährigkeit?

 
(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Mein Mann hat 3 Söhne. Der 14-jährige lebt bei uns, die beiden Volljährigen bei der Mutter. Einer in Ausbildung mit Vergütung in Höhe von ca. 600 Euro, einer bald im Zivildienst. Nun wollte mein Mann wissen, wieviel er eigentlich noch an Unterhalt zu zahlen hat und wendete sich an das Jugenamt. Dort bekam er die Antwort, daß er darüber keine Auskunft bekommt, da die Söhne schon über 18 sind. Wenn er die Zahlung einstellt, kann die Mutter den Unterhalt berechnen lassen. Da er aber nicht die Zahlung einstellen will, überlegen wir, das es sonst noch für Möglichkeiten gibt. Übrigens: Für den minderjährigen Sohn bekommen wir keinen Unterhalt, da sie wegen "Rückenproblemen" Frührentner ist...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2010 15:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Diana,

ab 18 hat die KM keine Karten mehr. Unterhalt ist mit den erwachsenen Kindern zu regeln.

Erste Frage: Besteht ein Unterhaltstitel?

Dreerste Schritt wäre, das sich dein Mann mit beiden Kindern erstmal zusammensetzt und das am runden Tisch klärt.

Während des Zivieldienstes ruht der Unterhaltsanspruch und es muß nicht gezahlt werden.

Während der Ausbildung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn durch das Einkommen der Bedarf nicht gedeckt ist. Dabei wird das Ausbildungsgehalt minus 90 € und das komplette KG vom Bedarf, der sich aus der DDT ergibt, als mindernd abgezogen.

Also erstmal die Kinder an den Tisch holen. Wenn das nicht möglich ist beide getrennt mit einem Brief auffodern, den Bedarf darzulegen. Wird darauf nicht reagiert wird ihm wohl der Gang

Übrigens. Ich hoffe das dein Mann den KU seit die Kinder 18 sind jeweils auf ein Konto des Kindes überwiesen haben bzw. wenigstens auf der Überweisung KU für xy steht, wenn der kU weiterhin auf mamis Konto ging.

Tina

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 15:35