Keinen KindesUnterh...
 
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Keinen KindesUnterhalt von Ex Frau

 
(@daddyohneplan)
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Hallo in die Runde,

 

mein Kind ist jetzt nach 15 Jahren zu mir gezogen da sich die Lage bei ihrer Mutter derart schlecht verändert hat das sie dort weg wollte .Das am Rande.

 

Meine frage: ich hatte fast schon die Vorahnung, die sich leider nun bestätigte….

heute am 04 des Monats habe ich keinen Unterhalt erhalten.Auf Nachfrage „ob evtl etwas bei der Überweisung schief gelaufen ist, kam die Antwort „ich verdiene ja nichts…“

dazu folgendes sie ist seit 15 Jahren nicht Arbeiten , hat jetzt Nichteinhaltung mit ihrem neuen Partner/Mann ein weiteres Kind ,Alter 6…

Jetzt könnte ich sagen, „ja klar sie hat kein Einkommen, aber müsste ihr Mann nicht dafür sorgen?“

 

2. ich hatte mich schon darauf vorbereitet und beim Jugendamt gefragt bzgl Unterhaltsvorschuss den ich nun beantragen könnte.

 

 

Aber nochmal zum 1ten:Müsste sie nicht den „Mindessatz“ in dem Fall 423,50 zahlen?

 

ich habe 15 Jahre für mein Kind gezahlt gerne und ohne großes… es kann doch nicht sein das dies in unserem Land „einseitig“ ist?

 

danke für die Antworten im Voraus 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2022 16:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie ist dem Grunde nach verpflichtet, der Höhe nach ist scheinbar nichts zu holen. Der Mann von ihr ist nicht zu Unterhalt fürs Kind verpflichtet, aber grundsätzlich ihr gegenüber Taschengeld zu zahlen, aus dem sie den Unterhalt bestreiten müsste.

Aber dafür müsste er schon sehr ordentlich verdienen. 

Beantrage UHV, wenn du nicht verheiratet bist, beantrage eine Beistandschaft und lass die machen, rechne aber damit, dass von ihr nichts kommen wird. Theoretisch wäre sie verpflichtet Vollzeit zu arbeiten. Praktisch.....

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2022 19:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

einen Tag nach der Gerichtsverhandlung sind in meinem Fall der KM "Arme und Beine abgefallen"! Obwohl bekanntermaßen schwarze Einkünfte vorlagen hat dies die Beistandschaft und auch die UHV Kasse nie interessiert bzw. zu irgendwelchen Nachforschungen veranlasst.

Beantrage UHV und sei froh, dass dieser inzwischen bis zum 18ten Lebensjahr gezahlt wird.

 

Gruß

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2022 21:28
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

@kasper vielen Dank. ja habe mit dem Jugendamt gesprochen die mir sagten ich soll den UV beantragen.

Mir geht es um das Recht bzw. auch um „Ihr Kind“ wie sie 15 Jahre sagte …ab dem Tag wo sie zu mir gezogen ist war davon nicht mehr viel übrig…nicht zu erwähne das ich allen Zahlungen plus x immer nachgekommen bin, weil es wie oben gesagt um meine Tochter ging.Sie wird wurde von ihr sorry wenn ich es sage als „Geldeinnahmequelle“ gesehen.

Ich soll jetzt nochmal per Einschreiben sie daran erinnern und das einreichen dann bei Jugendamt.

Es ist ja in ihrem Interesse was ich vertrete und das was sie als Vorschuss bekommt geht auf das Konto meiner Tochter.

P.S der neue Mann verdient laut ihr „soviel“ deshalb sagte ich ja…wie bestreitet sie denn sonst alles…

 

nun denn danke für eure Beiträge auf das der UV normal kommt dann und es ohne Stress läuft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2022 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@daddyohneplan

Wenn das Geld Deiner Tochter zu Gute kommen soll, dann beantrage so möglich einen UHV.

Zum einen kümmert sich dann die UHV-Kasse darum das Geld wieder einzutreiben und zum anderen kannst Du die KM immer noch auf einen höheren KU verklagen. Allerdings stehen hierfür die Chancen schlecht, wenn selbst die UHV-Kasse die Leistungsunfähigkeit der KM akzeptiert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2022 08:18