Hallo zusammen,
habe eine Frage zur kieferorthopädischen Behandlung für meinen 12-jährigen Sohn.
Im Forum habe ich viel gelesen, aber nichts was so richtig zu meinem Fall passt.
Ein paar Fakten vor ab. Es geht um meinen Sohn, der bei seiner Mutter lebt.
Sorgerecht habe ich nicht. Zahle Unterhalt nach DT (478€)
So weit ich weiß, ist sie berentet und liegt etwas über dem Selbstbehalt.
Nun zum Konkreten Fall.
Mein Sohn hatte eine Lose Zahnspange. Die Behandlung steht jetzt kurz vor dem Abschluss.
Jetzt möchte die KM Gelt für eine weitere kieferorthopädische Behandlung, die die KK nicht zahlt.
Da sie knapp am Selbstbehalt ist, soll ich den Großteil der Kosten übernehmen (1500€)
Bei dem Gespräch hat sie mir auch gleich gesagt, dass sie schon mit Ihrer Anwältin gesprochen hat und ich das bezahlen muss.
Bei der Gelegenheit hat sie mir auch noch gesagt, dass der Junge ein Tablet für die Schule benötigt, welches auch auf meine Kappe geht (600€)
Weiß jetzt nicht, was ich machen soll. Eure Einschätzung würde mir sehr helfen.
Danke
Wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlt, ist sie nicht medizinisch notwendig. Also musst du sie auch nicht bezahlen.
Die Schule wird sicher keine Anschaffung eines 600 Euro Tablets fordern. Hier würde ich sie auffordern nachzuweisen, dass er das für die Schule braucht. Sollte er tatsächlich eins brauchen, wird es sicher eine preisgünstigere oder gebrauchte Variante geben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
sollte die Schule ein Tablet fordern gibt es bestimmt auch einen Sozialfonds für bedürftige Schüler, worüber das dann zumindest zum Teil gesponsert werden würde.
sophie
Hallo,
bei der kieferorthopädischen Behandlung würde ich als erstes fragen, was das denn sein soll und mit dem Arzt sprechen wollen. KK zahlen für Kinder das medizinisch notwendige, aber nicht immer das sinnvolle. Deshalb informiere Dich.
Beim Tablet würde ich in der Schule nachfragen und darauf hinweisen, dass Lehrmittelfreiheit in Deutschland besteht. Wenn die Schule also ein Tablet fordert, dann muss sie es auch bezahlen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass die Schule, die 600 Euro als Pfand will, damit die Tablets nicht verschwinden. Hier wäre die Frage inwieweit Du dann eine Ersatzbeschaffung finanzieren würdest.
VG Susi
Ganz so einfach ist es nicht.
Bei uns brauchen die kids nun ab der 7. Klasse ipads, die müssen von den Eltern bezahlt werden. Kostenpunkt ca. 550.-.
Da gibts auch einschlägige Urteile zu.
Auf den Einwand, dass viele sich das nicht leisten können wurde lapidar gesagt: "naja, für die Bildung der Kinder müsse man halt Prioritäten setzen"
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Bei uns brauchen die kids nun ab der 7. Klasse ipads, die müssen von den Eltern bezahlt werden. Kostenpunkt ca. 550.-.
Das ist eine Unverschähmtheit, aber wenn es dafür sogar Urteile gibt, dann wird man da nicht viel machen können.
VG Susi
Moin,
Ja, und auch nein!
Die Forderung zur Anschaffung eines Tablets, kann niemand rechtlich einfordern. Auch die die Schule nicht, liebe Wasserfee. Da fehlt es schlichtweg an der Grundlage im Schulgesetz.
Aber es ist richtig, dass viele Schulen dies versuchen breitflächig einzuführen. Dabei fallen im Übrigen auch keine 550,00 Euro an, das kleinste Tablet von Apple bekommt man für 340,00 Euro (AirPad) und mit Android System sind die teilweise noch günstiger. Auch kann man sich bei Ebay kundig machen, da gibst die noch günstiger.
Denn was muss das Ding können?
Es muss onlinefähig sein, sind die meisten. Es braucht die Apps, die sind in allen Stores vorhanden. Es dar fauch, wenn es privat finanziert werden, kein System vorgegeben werden. Es muss also ein paar Apps ausführen können, und am besten einen Stift haben, den gibt es unter Umständen für 20 Euro bei dem großen A.! Ein Speicherplatz wäre auch von Vorteil, aber so groß muss der nicht sein.
Aber andersherum kann dieses Tablet nicht bedingungslos von der Schule vorgeschrieben werden. Ich weiß dass es Fördertöpfe gibt und Ziel sein soll, dass alle Schüler Tablet von der Schule gestellt bekommen, die dann wieder abgegeben werden müssen. Wie das halt immer so ist, kommt unsere Regierung nicht hinterher... Deswegen wird versucht die Eltern mit ins Boot zu holen.
Also kannst du das machen, aber die Anwältin (wenn die KM überhaupt gefragt hat und es nicht einfach nur eine starke Behauptung ist) wird das sicherlich wissen.
Zur Zahnspange hat Susi schon treffend ausgeführt.
Wird die Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen, ist sie medizinisch nicht notwendig. Dann gilt der Satz: Wer bestellt, der zahlt!
Also lass dich nicht zu irgendeiner Zustimmung verleiten, in der der kleine Satz steht, dass die Kosten von euch (Eltern) übernommen werden, was dann zur Folge hätte, dass du diese trägst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@kasper Habe ich ja auch gedacht, aber Wasserfee hat recht!
Es gibt z.B. dieses Urteil LSG Niedersachsen-Bremen, L 7 AS 219/19, und man solle sich insbesondere auch die Absätze 25 und folgende anschauen, da wird erklärt warum man bei H4 kein ipad vom JC bezahlt bekommt. Insbesondere wird ausgeführt, dass ein ipad ja etwas völlig anderes als ein Schulbuch wäre (Absatz 33).
VG Susi
dass alle Schüler Tablet von der Schule gestellt bekommen, die dann wieder abgegeben werden müssen.
Ist zwar ofttopic.
Ich musste letztes Jahr eine Veranstaltung für Lehrer technisch betreuen, bei der die sog. Schüle- und Lehrerlaptops Thema waren.
Wenn von der Schule beretigestellt wird nicht nur der Standort getrackt (und kann jeder zeit geprüft werden), es werden auch die Zeiten getrackt, die das Ding benutzt wird. Fallen Schüler (oder auch Lehrer) auf, die das Teil nicht so häufig benutzen müssen sie es abgeben, damit die raren Geräte dann an diejenigen abgegeben werden, die sich auch nutzen.
Natürlich sind sie auch so konfiguriert, dass man bestimmte Apps und Dienste nicht nutzen kann und eine Reihe von Seiten sind natürlich auch gesperrt.
Aus Datenschutzgründen eine völlige Katasstrophe. Die Lehrer haben auch entsprechenden Stellen eingeschaltet 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jetzt möchte die KM Gelt für eine weitere kieferorthopädische Behandlung, die die KK nicht zahlt.
Wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlt, ist sie nicht medizinisch notwendig. Also musst du sie auch nicht bezahlen.
Hier muß man etwas aufpassen, deshalb zunächst die Frage:
Wie ist es denn zu dieser kostenpflichtigen Behandlung gekommen? Wurdest Du @BPDW vorher(!!) mit einbezogen; also darüber informiert oder gar um Zustimmung gebeten? Oder geschah das Ganze ohne Dein Wissen und ohne Deine Zustimmung und sollst jetzt - vor vollendete Tatsachen gestellt - die Chose bezahlen?
Wenn letzters zutrifft, gehe ich mit @lausebackesmama 's Beitrag dacor. Getreu dem Motto: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch...(selber) Das würde ich dem gegn. Anwalt dann auch so mitteilen...
bei der kieferorthopädischen Behandlung würde ich als erstes fragen, was das denn sein soll und mit dem Arzt sprechen wollen.
Ich bin mir nicht sicher, ob man diese "Büchse der Pandorra" öffnen sollte...
Schade, das sich der TO seit Eröffnung des Fadens nicht mehr gemeldet hat...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)