Hallo,
lt. den Unterhaltsrichtlinien des OLG Schleswig kann für die Fahrten zum Arbeitsplatz
eine Kilometerpauschale in Abzug gebracht werden. Kann diese Kilometerpauschale auch
berüchsichtigt werden, wenn für diese Fahrten ein Firmenwagen genutzt wird?
Ausser dem zu versteuernden geldwerten Vorteil entstehen zwar keine Kosten, aber bei
der Unterhaltsberechnung wird in meinem Fall das Nettoeinkommen um 250 € erhöht.
Das ist auch soweit ok, aber, wenn es kein Firmenwagen wäre, würden in meinem Fall
bei der Unterhaltsberechnung rd. 330 € für die Fahrten zur Arbeit abgezogen.
De facto wird der Firmenwagen also mit 580 € berücksichtigt.
Beispielrechnung:
mit Firmenwagen ohne Firmenwagen
Nettoeinkommen 1.500,- 1.500,-
Nutzungsvorteil 250,-
Kilometerpauschale -330,-
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Netto EK für Unterhaltsber. 1.750,- 1.170,-
Gruß Bingo