Kind (16 J) will au...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kind (16 J) will ausziehen, ändern sich die Unterhaltsansprüche?

 
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine noch nicht ganz volljährige Tochter will sich selbstständig machen und eine eigene Wohnung suchen. Aktuell wohnt sie bei der KM, die aber gesundheitsbedingt im Prinzip ein Pflegefall ist und sich daher auch nicht mehr um die Belange unserer Tochter kümmern kann.

Da Kind auch nicht zu mir ziehen will, sondern auf einer eigenen Wohnung besteht, frage ich mich, wie das mit den Unterhaltsansprüchen dann weitergeht. Momentan besteht ein Titel, den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle hatte die KM vor einiger Zeit ein bisschen reduzieren lassen, weil ich einige zusätzliche "Services" fürs Kind übernommen hatte.

Jetzt habe ich aber Post vom JA bekommen, dass die den Unterhalt neu berechnen wollen, ich soll mich also mal wieder "nackig" machen.

Grundsätzlich will ich Tochter bei ihren Veränderungsplänen unterstützen, aber bei der gegenwärtigen Situation am Wohnungsmarkt habe ich da schon auch Bauchschmerzen. Die KM kann sich als pflegebedürftige Person sicher sehr leicht einen schlanken Fuß machen, wenn es um Unterhaltsansprüche geht, und ich hab im Moment den Verdacht, dass sie versucht, die Finanzierung der Kindespläne schön auf mich abzuwälzen...

Meine Frage also: ist diese Neuberechnung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt relevant, wenn sich die Lebensverhältnisse meiner Tochter demnächst deutlich verändern sollten? Würden sich ihre Ansprüche ändern, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt, bzw. wäre die Berechnungsgrundlage dann nicht ein andere? Und würden die Ansprüche dann auf beide Elternteile umgelegt werden?

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2025 14:19
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

@Lima65, deine Tochter ist 16 Jahre, wie in deinem Thread Anfang Februar geschildert.  Dort hast du geschrieben, sie komme mit der Krankheit der Mutter nicht zurecht, die sich auch um die Alltagsangelegenheiten der Tochter nicht mehr kümmern kann. Was glaubt deine Tochter, wie das mit einer eigenen Wohnung ausschaut? Habt ihr euch mal über Wohngruppen informiert, über die Möglichkeiten betreuten Wohnens oder andere betreute WGs? Die erste Frage ist, hat sie die notwendige Reife, um allein zu leben? Was hat sie selbst unternommen, seit diese Idee aufkam, in welchem Stadium ist der Prozess?

Eure minderjährige Tochter ist nicht geschäftsfähig. Die meisten Vermieter wollen neben der Unterschrift der Sorgeberechtigten natürlich eine Bürgschaft haben. Das gilt für die meisten Verträge, Wasser, Strom, ... . Mit eigener Wohnung stehen ihr €990 Unterhalt zu, möglicherweise kann sie je nach Einkommen der Eltern auch Schüler BAföG beantragen. Wenn deine Ex nicht leistungsfähig ist, bist du im Rahmen deines eigenen Selbstbehalts auch weiter unterhaltspflichtig. 

Vielleicht schilderst du kurz, wo ihr in den Überlegungen steht, dann ist es besser möglich, konkret darauf aufzusetzen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2025 10:28
(@lima65)
Rege dabei Registriert

@stronglife 

Vielen Dank für deine offen geäußerten Bedenken, ich kann dir versichern, dass mir all diese „Constraints“ bewusst sind.

Ich verfolge grundsätzlich aber lieber den Ansatz, wie ich dem Kind etwas ermöglichen kann - gerade zB, aus der unerträglichen Situation ihres ggw „zu Hause“ herauszukommen - und nicht, ihr zu beweisen, dass das leider nicht möglich ist und sie sich besser in ihr Schicksal fügen möge.

Trotzdem müssen natürlich auch hierfür die potentiellen Ressourcen betrachtet werden, daher meine Fragen zum Unterhaltsanspruch jetzt vs. das Szenario mit eigener Wohnung, ggf noch vor der Volljährigkeit. 

Die 990€ zB würden gelten, sobald sie eine eigene Wohnung hätte, oder erst, wenn sie auch volljährig ist? 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2025 12:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lima65!
Meines Wissens ist die Neuberechnung relevant, da der IST-Zustand erst mal maßgebend ist (sprich: etwaige Änderungen in der Zukunft werden erst mal nicht betrachtet) und somit Dein/Euer Einkommen der letzten 12 Monate.

Davon ab: eine Änderung der Wohnsituation Eurer minderjährigen Tochter wird m. E. nur mit Zustimmung der KM als alleinige SR-Inhaberin (ersatzweise per JA oder Gericht) möglich sein. Ich denke, das wird ein langer Weg werden und unterhaltstechnisch erst mal nicht relevant.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2025 12:58
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Danke, Marco, dann nehme ich das jetzt auch erstmal so hin. Ich freu mich schon auf die vielen Runden mit JA, bis deren Kreativität (bzw. wahlweise Inkompetenz) das Ergebnis der Neuberechnung wenigstens in die Nähe eines realistischen Endwerts rücken lässt 😖.

Geschrieben von: @82marco

Davon ab: eine Änderung der Wohnsituation Eurer minderjährigen Tochter wird m. E. nur mit Zustimmung der KM als alleinige SR-Inhaberin (ersatzweise per JA oder Gericht) möglich sein.

Richtig, jedoch ist hierzu anzumerken, dass KM - Wunder über Wunder - wohl bereits laut darüber nachgedacht hat, das Sorgerecht abzugeben, und zwar gleich komplett. Unabhängig davon ist ihr selbst daran gelegen, das Kind möglichst bald aus dem Haus zu bekommen, damit sie über das freiwerdende Zimmer in ihrem Sinne verfügen kann. Ihre Zustimmung kann also vorausgesetzt werden. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2025 14:27