Guten Abend!
Ich habe eine fast 18 Jahre alte Tochter. Nun wüsste ich gerne mal grob, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Ich zahle den vom Jugendamt festgelegten Unterhalt. Habe auch einen Unterhaltstitel. Nun habe ich mal gelesen, dass ich mit der Volljährigkeit quasi nichts mehr direkt mit der Kindesmutter zu tun habe, sondern meine Tochter für den Unterhalt an mich treten muss. Ist das soweit richtig?
Ein "Bekannter" sagte mir mal, dass ich auch den Unterhaltstitel entfernen lassen soll. Geht das so einfach?
Im Endeffekt habe ich keinen Kontakt, zahle nur den Unterhalt. Was ist für mich zu tun?
Wäre über etwas produktive Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße
Servus denden und willkommen!
Im Endeffekt habe ich keinen Kontakt, zahle nur den Unterhalt. Was ist für mich zu tun?
Sofern der Titel nicht bis zum 18 Lebensjahr befristet ist, erst mal weiter Unterhalt zahlen.
Parallel dazu mit der Volljährigen Tochter in Kontakt treten, sie zu einem Gespräch über ihre Zukunftspläne einladen und dabei die Herausgabe des bestehenden Titels fordern.
Wenn sie die Herausgabe verweigert, bliebe nur der gerichtliche Weg, sofern die Nicht-Befristung zuträfe.
Ist der Titel befristet, kannst Du ruhig abwarten, ob, wann und wie Eure Tochter sich bei Dir meldet. Je nach Art der Kommunikation kannst Du Dir überlegen, ob und wie Du sie finanziell unterstützen kannst/willst/ musst (sofern berechtigte UH-Anspruch nachgewiesen von ihr wird).
Wieso besteht kein Kontakt zur Tochter?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Denden,
in Ergänzung:
Was steht genau im Titel ?
Weißt Du, was Dein Kind aktuell macht ?
Gruß
United
Guten Abend!
Danke für eure Antworten. Ich verstehe natürlich das Interesse daran, warum ein Vater keinen Kontakt zu seinem Kind hat, aber ich hoffe das mir auch ohne Herausgabe dieser Information geholfen wird ?!
Es sieht so aus, als ob die Urkunde keine Befristung hat.
Also Kontaktaufnahme durch mich ist also notwendig. Kommt das Jugendamt mit der Vollendung des 18 Lebensjahr auch auf mich zu?
Grüße
Hallo,
als erstes gilt ein unberisteter Titel weiter und es kann aus ihm vollstreckt werden.
Andererseits ändert sich die Berechnungsgrundlage, da auch die KM barunterhaltspflichtig wird. Was genau gilt hängt davon ab ob das Kind priveligiert ist (noch in allgemeiner Schulausbildung und bei der KM lebend und jünger als 21), dann ist es minderjährigen Kindern gleichgestellt oder nicht priveligiert.
Ansprechpartner für den Unterhalt ist Deine Tochter selber, sie müsste Dir Auskunft über ihr Einkommen und das der KM geben, Du bist Deiner Tochter zu Einkommensauskunft verpflichtet, der Unterhalt sollte auf ein von der Tochter angegebenes Konto fliessen. Außerdem müsste die Tochter belegen, dass die ein Schule besucht oder Ausbildung macht.
Nein, das JA kommt nicht auf Dich zu. Das JA kann Deine Tochter bestenfalls beraten, mehr nicht.
Außerdem müsstest Du die Herausgabe des Titels fordern. Im Allgemeinen ist das nicht ganz einfach, weil vielfach geglaubt wird, dass ohne Titel kein Unterhaltsanspruch besteht, dem ist aber nicht so. Wenn der Titel nicht herausgegeben wird, dann bleibt Dir nur die Abänderungsklage vor dem Gericht. Dann würde der Titel angepasst und der alte Titel für ungültig erklärt.
Es wäre sinnvoll, wenn Du Deine Tochter anschreibst und die Gesetzeslage in groben Zügen wiedergibst. Gleichzeitig kannst Du um ein Treffen bitten um die Details zu klären.
VG Susi
Hallo Susi64,
vielen Dank für deinen Beitrag. Das mit eigenen Konto meiner Tochter ist super! Heute zahle ich an das JA und die leiten es weiter. So fühlt es sich für mich auch besser an, wenn ich zumindest auf dem Konto sehe, dass mein Geld direkt an meine Tochter geht.
Da die Mutter großen psychischen Einfluss auf meine Tochter hat, wäre es auch im Bereich des möglichen, dass einem persönlichem Treffen nicht zugestimmt wird. Was mache ich dann?
Gemäß dem Titel muss ich strikt weiter bezahlen? Stelle ich die Zahlung ein, Beispielsweise um zu klären auf welches Konto meiner Tochter das Geld soll, in welcher Höhe sich der Unterhalt verändert, tritt umgehend die Zwangsvollstreckung ein?
Frage ist dann auch, in wie Weit ich das JA über mein Vorgehen informieren muss? Wer berechnet dann eigentlich den Unterhalt neu aus? Das macht doch das JA?
Also den Titel bekomme ich quasi nicht weg, sondern nur gegen einen anderen "getauscht" ?!
Grüße
Servus denden!
Frage ist dann auch, in wie Weit ich das JA über mein Vorgehen informieren muss? Wer berechnet dann eigentlich den Unterhalt neu aus? Das macht doch das JA?
Du kannst auf jeden Fall mal beim JA anrufen und unverbindlich z.B. wegen Kontodaten ab 18. Geburtstag fragen. Vielleicht erreichst Du hierüber eine Kontaktaufnahme mit Tochter.
Wenn sich Tochter nicht bei Dir meldet, wirst Du sie halt schriftlich erst Mal um Herausgabe des Titels bitten (am besten als Einschreiben) müssen. in diesem Schreiben kannst Du ihr schon aufzeigen, dass sich mit Volljährigkeit die Voraussetzungen für KU-Zahlungen halt -wie oben beschrieben- ändern und sie für den Fall, KU begehren zu wollen, erst mal die entsprechenden Nachweise liefern muss.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ich würde die Tochter erst einmal ganz freundlich anschreiben, dass mit dem erwachsenwerden ein neuer Lebensabschnitt eintritt und das damit auch einige Änderungen einhergehen.
So werden z.B. die Unterhaltszahlungen beim erwachsenen Unterhaltsberechtigten danach berechnet, welches unterhaltsrelevantes Einkommen beide Elternteile erzielen. Aus der Summe beider Einkommen ergibt sich der Unterhaltsanspruch des Berechgtigten. Welchen Anteil davon welches Elternteil übernehmen muss, wird dann anhand der jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen gequotelt.
Empfänger der beiden Unterhaltszahlungen ist dann grundsätzlich der junge Erwachsene (es sei denn, dieser erklärt etwas Anderes). In diesem Zusammenhang kann dann die Bankverbindung der Tochter angefragt werden.
Dann kann daruf hingewiesen werden, dass der noch im Raum stehende unbefristete Unterhaltstitel zwar weiterhin gilt, aber aus den o.a. Gründen nicht mehr der Realität entspricht. Wegen der Änderung der Berechnungsgrundlage besteht allerdings ein durchsetzbarer Anspruch auf Beendigung des Titels. Dies kann - muss aber nicht - durch das Familiengericht erfolgen. Beim Familiengericht (Anwaltzwang) entstehen natürlich auch Kosten für die Tochter (auch eine Folge des künftigen Erwachsenseins). Zur Vermeidung dieser Kosten wird vorgeschlagen, dass der Titel mit einer entsprechenden Beendigungserklärung von der Tochter ausghändigt wird. Dies kann bei einem gemeinsamen Termin mit der Mutter geschehen; dann können auch gleich die jeweiligen Einkommensunterlagen zur Berechnung des Erwachsenenunterhalts ausghändigt werden.
Sollte seitens der Tochter dieses Verfahren abgelehnt werden, bleibt nur der Gang zum Familiengericht (wobei der Ausgang schon vorher feststeht - Beendigung des unbefristeten Titels).
Viel Glück
Hallo,
wie mein Vorredner schon gesagt hat, kannst Du Deiner Tochter auch einen Brief schreiben und darin um ein Treffen bitten und die Grundlagen für die Unterhaltsberechnung erwähnen. Marco hat Dir bereits deutlich gemacht wie Du Dich verhalten solltest, wenn gar nichts passiert. Also Deine Tochter muss Dir den Unterhaltsanspruch nachweisen, auch wenn der Titel zur sofortigen Vollstreckung erlauben würde, erhälst Du Ankündigung und darauf müsstest Du dann reagieren.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
1. Tochter lebt bei der KM und geht noch zur Schule (allgemeine Schulbildung keine Ausbildung):
Es wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Eltern bestimmt und addiert daraus ergibt sich der UH gemäß Düsseldorfer Tabelle, von diesem Betrag wird das ganze (bei Minderjährigen das halbe) Kindergeld und eigenes Einkommen der Tochter (z.B. auch BAfög) abgezogen, das ergibt den UH-Anspruch Deiner Tochter gegen die Eltern.
Jetzt wird der Betrag gequotelt, d.h. vom unterhaltsrelevanten Einkommen wird der Selbstbehalt 1300 Euro abgezogen und der Unterhaltsanspruch gemäß dem Verhältnis der Einkommen aufgeteilt.
Reicht das nicht um den Unterhaltsbedarf zu decken, dann kann der Selbstbehalt bis auf 1080 Euro abgesenkt werden.
1.1 Du musst aber nicht mehr Unterhalt zahlen als Du alleine zahlen müsstest (wenn die KM kein Einkommen hat).
2. Tochter lebt bei KM und hat die allgemeine Schulbildung beendet.
Wie bei 1., Selbstbehalt ist 1300 Euro.
3. Tochter hat einen eigenen Hausstand. Dann gilt die Berechnung wie in 1. und 2. aber der UH-Anspruch sind 670 Euro (plus ggf. Kranken- und Pflegeversicherung)
Ich hoffe, dass ich nichts durcheinander gebracht habe. Was zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt, ergibt sich aus den <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhaltsleitlinien/unterhalt-leitlinien.php>" Leitlinien des zuständigen OLG </a> (wo die Tochter wohnt).
Das klingt alles sehr kompliziert, praktisch ist es aber nicht so schlimm.
Was aber bleibt ist, dass beide Eltern unterhaltspflichtig sind und ohne Kenntnis beider Einkommen und des Einkommens der Tochter nichts berechnet werden kann. Die entsprechenden Daten einzufordern und den Eltern zur Verfügung zu stellen, ist Aufgabe der Tochter.
VG Susi
Vielen Dank für die detaillierten Antworten. Wenn ich Beispielsweise einfach gar nichts mache und den Unterhalt weiter so bezahle wie bisher, dann passiert auch nichts? Das JA macht von alleine nichts? Initiative muss also von eine der beiden Seiten kommen ( Tochter+Mutter - Vater)
Der Titel soll ja sicherstellen, dass wenn ich nicht bezahle, das JA mein Gehalt bzw. den Unterhalt pfänden kann?! Ich kann mit dem 18 Lebensjahr einfach so sagen "rück den titel bitte raus" ? Ist doch eigentlich nachteilig für meine TOchter, denn wenn ich dann nicht mehr bezahle muss Sie es einklagen? Habe ich einen Fehler in der Sache? Ich persönlich würde den Titel nicht rausrücken!
Wäre es für mich besser hier einen Anwalt einzuschalten?
Ja aus dem Titel kann vollstreckt werden und ja für die Tochter wäre es auf den ersten Blick von Nachteil ,wenn sie ihn rausrückt.
ABER, durch die Volljährigkeit hat sich die Berechnungsgrundlage geändert. Damit ist auch der Titel abzuändern, da du nicht mehr alleine Unterhaltspflichtig bist.
Erster Weg sollte immer sein die Tochter anzuschreiben und ihr ein Gespräch über die weitere Unterhaltszahlung anzubieten. Sie darum bitten dir den Titel auszuhändigen und dir die Einkommensverhältnisse von Mama und ihre eigenen mitzubringen und du übergibst ihr im Gegenzu dazu deine Unterlagen. Gleichzeitig fragen (und dir das schrifltich geben lasse) auf welches Konto sie ihren Unterhalt in Zukunft haben möchte.
Erst wenn sie das verweigert ist die Zeit für einen RA gekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo denden,
doch, Du solltest genau das sagen, gib bitte den Titel heraus, da es keinen Anspruch auf unrechtmäßigen Unterhalt gibt und der Unterhalt neu berechnet werden muss. Über den neuen Unterhalt kann dann auch wieder ein Titel erstellt werden. Ansonsten wirkst Du gemäß Deiner Auskunftspflicht an der Berechnung des Unterhalts mit erwartest das gleiche von der Tochter und der KM. Selbstverständlich bist Du bereit den ihr rechtmäßig zustehenden Unterhalt zu zahlen.
Deshalb solltest Du unbedingt mit Tochter (und Mutter) sprechen.
Du solltest diesen Weg suchen und darauf hinweisen, dass ansonsten der gerichtliche Weg bestritten werden muss und wird um den zustehenden Unterhalt bestimmen zu lassen (Abänderungsklage).
Leider verstärkt die Rechtsprechung den Eindruck, dass der Unterhaltsanspruch nur mit Titel besteht, das stimmt aber nicht. Der Unterhaltsanspruch ist gesetzlich geregelt. Der Titel sichert "nur" die sofortige Vollstreckbarkeit. Da der Titel über den 18. Geburtstag hinaus gilt, entsteht die krumme Situation, dass die KM bzw. in Deinem Fall das JA nicht vollstrecken lassen kann sondern nur die Tochter. Diese Titelvollstreckung ist aber unrechtmäßig da der Unterhaltsanspruch nicht mehr dem Titel entspricht.
VG Susi
Guten Morgen!
Würde gerne mal ein Update geben und was ich nun am besten mache...
Ich habe das Jugendamt angerufen, eigentlich primär um die neue Adresse meiner Tochter zu erhalten. Die erste Dame vom Jungendamt sagte mir so etwas wie "da darf ich Ihnen keine Auskunft geben, wenn Sie etwas wissen möchten, müssen Sie einen Anwalt einschalten" nach einer kurzen Diskussion bin ich dann an die Zuständige Mitarbeiterin weitergeleitet worden, welche die Akte meiner Tochter betreut (sofern man das so nennen kann)
Sie sagte mir, dass die Mutter schon selber dort angerufen hat und quasi einen "Fall" offen hat, was genau sagte man mir nicht. Sie sagte nur, ich müsse nicht wirklich was machen, das Jugendamt kommt auf mich zu um den Unterhalt neu zu berechnen. Als ich bezgl. dem Unterhaltstitel nachgefragt habe, ob dieser geändert werden muss, sagte die Dame mir nur "ne ne der bleibt schön so wie er ist"
Weiterhin erwähnte Sie, dass die Mutter ihr bereits schon gesagt hat, dass Sie kein Einkommen hat.
Ich finde das ganze sehr seltsam. Ich kam mir beim ganzen Gespräch so vor, als ob ich keine Rechte habe und die Klappe halten soll. Weiterhin kann es doch nicht einfach so sein, dass ich sage "ich habe kein Einkommen" und fertig. Zumal ich glaube zu wissen, dass Sie arbeiten geht und Geld verdient.
Fühle mich gerade etwas ratlos, da ich mir das ganze anders vorgestellt habe. Versteht mich nicht falsch, das Unterhalt weiter gezahlt werden muss ist klar und steht auch nicht zur Diskussion. Aber es sind nun beide dafür Verantwortlich und müssen dafür aufkommen, natürlich gemäß dem entsprechenden Einkommen. Man kann doch nicht einfach hergehen und sagen, ich arbeite nicht und habe somit kein Einkommen, fertig. Oder doch?
Es scheint, damit ich nicht "übers Ohr gehauen werde" sollte ich einen Anwalt einschalten?!
Hallo denden,
egal was das JA sagt.
Dein Ansprechpartner ist Deine Tochter und niemand anders (aber natürlich auch ein Anwalt, der Deine Tochter vertritt). Das JA darf nur noch beraten, wenn Deine Tochter privilegiert ist, dann kann das JA für sie auch den Unterhaltsanspruch berechnen.
Der Unterhaltstitel gilt über den 18. Geburtstag hinaus und gilt weiter, so er nicht befristet ist. Eine Abänderung kann erfolgen, wenn die Tochter damit einverstanden ist und ein neuer Titel über den Unterhalt erstellt wird, der explizit den alten Titel ersetzt, oder durch Abänderungsklage vor Gericht wo der Unterhalt neu festgelegt wird. Prinzipiell reicht natürlich auch die Herausgabe des alten Titels.
Hast Du denn nun die Adresse der Tochter?
Eigentlich musst Du gar nichts machen, dann Deine Tochter müsste Dir (und der KM) ihre Bedürftigkeit nachweisen, zur Einkommensauskunft auffordern, die Unterlagen und den Anspruch beiden mitteilen.
Wenn sich Deine Tochter aber nicht rührt besteht der Titel weiter und damit entsteht natürlich ein Problem.
Sinnvoll wäre es in diesem Fall die Tochter anuschreiben und auf die neue Rechtslage hinzuweisen und das man den Unterhalt neu berechnen sollte. Kannst Du natürlich ohne Adresse nicht. Ich vermute mal, dass sich trotzdem bald jemand bei Dir meldet, der die Tochter vertritt.
Bekommst Du keinen Kontakt, dann sehe ich eigentlich nur den Weg der Abänderungsklage und letzlich der Weg zum Anwalt. Ab wann ist denn das Problem aktuell, wann wird Deine Tochter 18?
VG Susi
Guten Morgen,
ich habe mittlerweile den Eindruck, dass hier seit mehr als 2 Monaten nur "rumgeeiert" wird.
Es passiert absolut nichts in Richtung Titelbeendigung, was im Endeffekt ausschließlich im Sinne der Tochter (und vielleicht auch der Mutter) ist. Es bringt nichts, sich hier immer wieder "beraten" zu lassen oder Pegelstandsmeldungen abzugeben, wenn der Titel nicht aus der Welt geschaffen wird - und dies notfalls auf gerichtlichen Wege. Alles andere ist bis dahin nur "Theorie"!
Gruß aus Bochum
Moin,
Ich vermute mal, dass sich trotzdem bald jemand bei Dir meldet, der die Tochter vertritt.
Was lässt Dich das denn vermuten??
Die Tochter, evtl. auch getrieben von der KM, aber das weiss ich nicht, wäre doch, je nach Situation, schön blöd sich beim TO zu melden, solange der Titel besteht.
Man wird sich frühestens dann melden, wenn die Geldquelle versiegt.
Hier würde ich aktiv werden, vor Allem, da in Ermangelung der Kontaktdaten der Tochter, kein anderes Feld zum "Aktiv werden" bleibt.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Also meine Tocher wird Ende August 18 Jahre. Habe jetzt beim JA die Adresse erfragt, hier wurde mir gesagt, dass dies aus Datenschutztechnischen Gründen nicht geht. Erst muss die Mutter ihr ok geben, dass mir die Adresse mitgeteilt wird.
Wenn du die Adresse nicht bekommst, würde ich den Unterhalt auch im August einstellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn du die Adresse nicht bekommst, würde ich den Unterhalt auch im August einstellen.
Ich glaube so einfach geht das nicht, dann kann das JA über den Titel sich den Unterhalt sofort holen.
Das Jugendamt kann ab August gar nichts mehr.