KIND bei beiden Elt...
 
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KIND bei beiden Eltern gemeldet ??

 
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Sohn ist jetzt seit mehr als 5 Jahren immer 3 Tage die Woche bei mir, mit eigenem Zimmer ,  das macht so ca 170 Tage, mit Ferien im Jahr aus.

Ich fahre nun jedes Woende 160 km insgesamt um ihn zu holen und überlege nun mit meiner ex ( er ist dort gemeldet ) ob mein sohn auch bei mir mit angemeldet sein sollte zusätzlich ...

Weiß denn jemand ob das steuerlich etc ( muss KU zahlen und bin Arbeitslos ) irgendwelche Vorteile bringt, gibt es entlastungen für mich ? mir zahlt ja keiner den sprit oder Lebensunterhalt für meinen sohn .. und langsam wirds eng

ist so etwas möglich...?

es gibt keinen richterlichen beschluss oder so

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 11:59
 elwu
(@elwu)

ist so etwas möglich...?

Hallo,

ja, ist es. Er kann bei dir mit Zweitwohnsitz gemeldet werden. Das hat allerdings -jedenfalls in Mietwohnungen in Mehrparteienhäusern- manche Nachteile: du musst höhere Nebenkosten bei Heizung, Müllabfuhr, Kabelanschluss etc. tragen, da sich der Verteilerschlüssel ändert.

Bei der Steuer dagegen ändert sich nichts: wenn du Unterhalt zahlst, kannst du eh StKl 1/0,5 eintragen lassen, egal ob der Sohn bei dir (mit) gemeldet ist oder nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 12:13
(@fruchteis)
Registriert

Moin.
Wenn Du bedürftig bist, dann hast Du Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten des Umgangs. Diese setzen sich zusammen aus den kalendertäglichen Kosten der Lebenshaltung des Kindes (anteiliges Sozialgeld) plus Fahrtkosten zur Darstellung des Umgangs. Bei großen Distanzen sind Fahrtkosten für einen Umgangskontakt pro Monat unstrittig.

Sofort beantragen und Nachprüfung für die Vergangenheit veranlassen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 12:15
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch. wie siehts mit denn kosten für meine ex aus ? welche nachteile hätte sie ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 12:21
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

und wo muss ich sowas benatragen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 12:23
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

gefunden

§ 73 SGB XII

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sonderbedarf-bei-alg-ii-4-9283.php

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 12:33
(@fruchteis)
Registriert

Nein! Das ist veraltet.
Das galt mal für die Fahrtkosten, die vom Grundsicherungsamt über diesen 'Auffang-Paragrafen' übernommen wurden.

Zuständig ist seit Anfang 2010 im Zuge des Hartz IV-Urteil des BverfG das Jobcenter.
Grundlage § 21 Ans 6 SGB II.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 13:52
 elwu
(@elwu)

Sofort beantragen und Nachprüfung für die Vergangenheit veranlassen.

Hallo,

vielleicht habe ich es ja nur übersehen, aber was hat das mit der Frage zum Melderecht zu tun?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 13:53
(@fruchteis)
Registriert

TO schrieb:

(...)
gibt es entlastungen für mich ? mir zahlt ja keiner den sprit oder Lebensunterhalt für meinen sohn .. und langsam wirds eng

(...)

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 13:59
 elwu
(@elwu)

TO schrieb:

Hallo,

offenbar habe ich mich zu unklar ausgedrückt, ich bitte um Verzeihung. Also noch ein Versuch: was hat das alles mit der Frage von Macca zu tun - sind diese eventuell möglichen SGB-Leistungen an eine Anmeldung geknüpft?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 14:37




(@fruchteis)
Registriert

Ich fasse das Anliegen des TO als Frage nach
- Meldegesetz und steuerlichen Auswirkungen
- Unterstützung für den Umgang, zumindes als Hinweis auf finanz. Probleme bzw. Unkenntnis über Unterstützung
auf.

Ist diese meine Auffasung des Eingangsbeitrages ganz schlimm? 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 14:41
 elwu
(@elwu)

Ist diese meine Auffasung des Eingangsbeitrages ganz schlimm? 😉

Nein. Es wäre aber sinnvoll, du machst künftig kenntlich, wenn auf etwas antwortest, das (so) gar nicht gefragt war und ein Kontext deiner Antwort zur Frage daher -wie hier- nicht gegeben oder zumindest nicht unmittelbar ersichtlich ist.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 15:55
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

gibt es entlastungen für mich ?

Nach deinen Angaben solltest du folgendes Existenzminimum aus deine Einnahmen erreichen:

Kontrollberechnung:
374.- Bedarf Erwachsener
117,13 anteiliger Bedarf Kind (168 Tage / 12 = 14 monatsdurchschnittliche Umgangstage -> wenn Kind zwischen 6-13 Jahre) ggfs. korrigieren
456.- Kosten der Unterkunft (korrigieren auf tatsächliche Kosten, max. angemessenen Satz für 2er-Haushalt)
67.- hälftiger Mehrbedarf Alleinerziehung (wenn Kind unter 7 Jahre / kritisch, aber hier evtl. durchsetzbar)
138,66 Fahrtkosten Umgang (160 km x 52 Woe X 0,20€/km geteilt durch 12 Monate)
------------
1152,79 Gesamtbedarf

Wenn deine Gesamteinnahmen nach Abzug des KU niedriger sind, als dieser Bedarf [evtl. Miete und Satz kind korrigiert], dann hast du einen Anspruch auf Entlastungen durch aufstockenden ALGII-Bezug, wenn keine andere finanzkräftige erwachsene Person in deinem Haushalt lebt. Kann jedoch im Detail nur durch Betrachtung der wirklichen individuellen Zahlen und Antragstellung geklärt werden.

Anmeldung des Kindes mit Nebenwohnsitz halte ich immer für sinnvoll. Feuerwehr, Stromversorger, etc. nehmen Rücksicht/Vorkehrungen, wenn sie aus Melderegister wissen können das mdj. Kinder in einer Wohnung sich aufhalten könnten. Daher entspricht mind. Nebenwohnsitz immer dem Kindeswohl.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 20:03
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

danke für die rege teilnahme.

welche nachteile hätte denn meine ex ?

( sie bekommt momentan den volllen KU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2012 00:54
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Vielleicht sitze ich auf der Leitung, aber ich verstehe deine Frage nicht ganz. Worauf bezieht sie sich?

a) Nebenwohnsitz: Ist für Hauptwohnsitz-Statthalterin schnurzpiepegale. Weder Vor- noch Nachteile.

b) vollen KU: Wenn sie vollen KU kriegt, kriegt sie vollen KU - wenn sie nicht vollen KU kriegt, kriegt sie weniger. Ob das ein Nachteil ist, hängt davon ab, wovon sie lebt. Bei ALG-Bezug ihrerseits ist das egal. Wenn sie ohne Subventionen arbeitet, ist es ein Nachteil, weil dann hat sie weniger für das Kind zur Verfügung.

c) Wenn du aufstockend ALGII kriegst: Weder Vor- noch Nachteile. Evtl. könnte Amt von ihr Infos haben wollen. Aber das ist gesetzlich so vorgesehen, also kein Vor- noch Nachteil, sondern normale gesetzliche Pflicht für jeden Bürger.

d) Wenn du aufstockend ALGII kriegst und sie auch: Dann kriegt sie das, was ihr zusteht. Nämlich das Geld für die Tage, wo die Kinder bei ihr sind. Also auch kein Vor- oder Nachteil. Allerdings könnte sie es als Nachteil ansehen, wenn sie jetzt mehr kriegt, als ihr nach dem Gesetz zusteht. Aber das Aufdecken von Betrug, sehen nur Betrüger als Nachteil.

Hoffe das reicht beim "Fragenraten".

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2012 02:42
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Betrug ? Qutasch. s geht doch nur darum falls sie dann nicht mehr den vollen KU bekommt, ändert sich so ganz plötzlich aufeinmal ihre meinung und sie stimmt nicht zu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2012 11:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Macca,

verabschiede Dich vom Gedanken, dass ein melderechtlicher Aspekt irgendetwas am Unterhalt ändert.

Wenn ein genaues Wechselmodell geführt wird, das heißt, die Kinder zu je 50% der Zeit bei jedem von euch verbringen, dann KANN der KU entfallen. Das wird regelmäßig dann nicht funktionieren, wenn die Kinder dann der Sozialkasse zur Last fallen.
Eine Unterhaltsreduktion bei der Betreuung 2/3 Mutter und 1/3 Vater sieht das Unterhaltsrecht nicht vor.

Man könnte stark vereinfachend sagen: Solange die Mutter am Sozialtropf hängt, wird sich gar nichts ändern. Außer die Kinder wären ganz bei Dir, dann bekäme sie die kindbezogenen Anteile nicht mehr und Du müsstest Unterhaltsvorschuss beantragen, weil sie nicht leistungsfähig ist. Da auch da die Kosten wieder auf den Staat abgewälzt würden, sehe ich ohne grobes Fehlverhalten der KM auch keine Chance, dass Du einen Wechsel der Kinder zu Dir erzwingen könntest.

Das ist jetzt etwas weiter ausgeholt als Deine Fragestellung und soll Dir einfach mal zeigen, wie schlecht Deine Chancen sind, Veränderungen zu erzwingen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2012 12:46