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Kind bei mir, kein GSR, wie Unterhalt einfordern

 
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

mein Kind wohnt nun endlich bei mir, GSR Antrag ist in der Mache, Unterhalt erhalte ich keinen.
Und hierzu habe ich eine Frage: Wie kann ich Unterhalt für mein Kind einfordern, ohne der gesetzliche Vertreter des Kindes zu sein.

Oder verwechsle ich da etwas?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2013 16:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AO3,

richte einfach beim örtlichen Jugendamt eine Beistandschaft ein; die kümmern sich um alles Nötige.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 16:47
(@Inselreif)

Für das Kind besteht doch noch eine Beistandschaft. Wieso tut die nichts?

Ansonsten müsstest Du einen Antrag stellen, dass für diese Sache ein Ergänzungspfleger vom Familiengericht bestellt wird, der das Kind dann vertritt, § 1909 ff. BGB

Gruss von der Insel

Edit: @brille: er ist nicht antragsberechtigt für eine Beistandschaft, dass das Kind bei ihm lebt reicht nicht, er braucht auch ASR/GSR dazu.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 16:52
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Für das Kind besteht doch noch eine Beistandschaft. Wieso tut die nichts?

Die winden sich noch ein bißchen, außerdem kann die ja jederzeit beendet werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2013 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Edit: @brille: er ist nicht antragsberechtigt für eine Beistandschaft, dass das Kind bei ihm lebt reicht nicht, er braucht auch ASR/GSR dazu.

ich dachte, gerade in solchen Fällen kann/muss das JA tätig werden - nicht im Auftrag eines sorgeberechtigten Elternteils, sondern als Quasi-Vertretung des Kindes.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 18:18
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/24UF157.10.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 19:09
(@Inselreif)

ich dachte, gerade in solchen Fällen kann/muss das JA tätig werden - nicht im Auftrag eines sorgeberechtigten Elternteils, sondern als Quasi-Vertretung des Kindes.

Nee, Beistandschaft ist immer freiwillig durch jemanden errichtet, der ein Recht hat und es an den Beistand abgibt. Das Sorgerecht ohne richterliche Kontrolle an sich reissen darf das JA (zum Glück) nicht.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass das JA in solchen Fällen von Amts wegen die Bestellung des Ergänzungspflegers beim Familiengericht beantragen könnte. Wenn sie denn wollen.
Und der am Ende eingesetzte Ergänzungspfleger dürfte auch ziemlich sicher wieder der Herr Beistand sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 19:24