Mal wieder ne Frage in die Runde geworfen.Danke schon mal für die Antworten 🙂 :thumbup:
Unsere Tochter(17 Jahre) beginnt im Sommer eine Ausbildung und nimmt eine eigene Wohnung. In diesem Falle sind ja beide Elternteile barunterhalsverpflichtet!
Wie es aussieht werde ich wohl wieder alles allein bezahlen müssen, da die Ex kaum Einkommen hat, jedenfalls nur geringfügig durch eine Putzstelle.
Die Ex ist seit Jahren wieder neu verheiratet und fast nur zu Haus, also Hausfrau.
Nun meine Frage:
Ist ihr nicht ein fiktives Einkommen zu unterstellen, da sie ja auch den Haushalt für ihren Ehemann mit führt?
Habe ich irgendwie ne Chance sie wenigstens auch mal, und wenn es nur 50€ sind, am KU zu beteiligen?
Gruß Skater
Hi skater,
bis 18 wäre auch für die KM die gesteigerte Erwerbsobliegenheit das Stichwort.
Aber betrachten wir es von einer anderen Seite:
Der Bedarf der Tochter ist 640 €, wenn sie nicht mehr zuhause lebt.
Davon wird das KG von 184 € abgezogen, bleiben also 456.
Solange sie minderjährig ist wird ihr Nettoausbildungsgehalt, bereinigt um 90 €, zu Hälfte, ab Volljährigkeit komplett auf den Bedarf von 456 € angerechnet.
Ab 18 ist dein SB ihr ggü. bei 1000 € anzusetzen.
Rechen dir das mal durch. Da wird sich wahrscheinlich ein großer Rechtsstreit mit der KM nicht lohnen.
Wann wird sie 18 und wieviel wird sie ca. in den verschiedenen Lehrjahren verdienen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
meine Tochter wird im April 2011 18 Jahre alt. Sie ist praktisch fast das ganze erste Lehrjahr minderjährig.
Verdienen wird sie im ersten Lehrjahr 350 brutto, sind ungefähr 280 netto.
Ich zahle jetzt 356€ Unterhalt für sie an die KM.
Meine Rechnung: 280€-90€:2=95€ 356€-95€=261€
Daher mein zu zahlender KU an sie 261€ bis zur Volljährigkeit, ab 18 Jahren dann 456€?
Verstehe ich das richtig?
Mein bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen wurde erst kürzlich vom JA auf 1840€ festgelegt.
Skater
Hi skater
Der Bedarf der Tochter ist 640 €, wenn sie nicht mehr zuhause lebt.
Dies gilt auch, wenn das Kind noch minderjährig ist. Allerdings müsste die Ausbildungsvergütung nach meiner Auffassung ebenfalls voll abgezogen werden (minus 90€ Aufwendungen). da die andere Hälfte ja eine Entlastung für den betreuungsaufwand darstellen soll,der bei auswärtiger Unterbringung nicht mehr gegeben ist.
640€ - 184€(KG) - (280€ - 90€) = 266€
Es spielt also keine Rolle, ob Tochter minder- oder volljährig ist. Die Möglichkeit BAB zu beziehen solltet ihr unbedingt ins Auge fassen. Ist die auswärtige Unterbringung notwendig, ist BAB bei Deinem EK eigentlich garantiert. Die vorrangige Inanspruchnahme staatl. Förderung gehört zur Pflicht eines Unterhaltsempfängers.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke oldie,
wenn sie minderjährig auszieht darf natürlich das Ausbildungsgehalt minus 90 € voll abgezogen werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
die auswärtige Unterbringung ist sofern notwendig, da der Ausbildungsplatz mehr als 100km vom Wohnort entfernt ist. Außerdem wohnt dort der Freund meiner Tochter und die beiden wollen zusammenziehen.
Was bedeutet eigentlich BAB?
Sind jetzt diese 266€ die Summe welche ich ihr zahlen müsste?
Und müsste meiner Ex auch nicht deshalb ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da sie mindestens 1/2
Stelle arbeiten gehen könnte?
Skater
Hi
Außerdem wohnt dort der Freund meiner Tochter und die beiden wollen zusammenziehen.
In dem Zusammenhang völlig uninteressant.
Was bedeutet eigentlich BAB?
Guckst Du >>hier<<, unten rechts auf der Seite geht's zum Rechner. Auswärtige Unterbringung wird nur dann akzeptiert, wenn wegen der Ausbildung näher zum Ausbildungsort gezogen werden muss. Kriterium sind Fahrtzeiten für die Hin- und Rückfahrt von mehr als 2 Stunden zusammen.
Zahlen musst Du, was im Titel steht. Lautet er anders, muss er abgeändert werden. Bis dahin sind diese 266€ rein fiktiv. Es wäre am besten, Du setzt Dich mal mit Tochter zusammen und ihr sprecht alles durch. Vielleicht zahlst Du mehr, vielleicht weniger. Aber ihr seid euch hoffentlich einig danach - das zählt.
Und müsste meiner Ex auch nicht deshalb ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da sie mindestens 1/2 Stelle arbeiten gehen könnte?
Ja und? Du müsstest dies innerhalb eines Jahres durchsetzen. Dann ist Tochter volljährig und die KM trifft keine gesteigerte Erwerbsverpflichtung. Und ab 18J müsste Tochter zudem selber klagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
danke für den Tip mit BAB! Habe ich bisher noch nicht gekannt und gewußt.
Habe meine Daten gerade mal durch den BAB Rechner gejagt und siehe da sie bekommt eventuell 178€ BAB monatlich 🙂
Hat diese Summe Auswirkung auf den Unterhalt? Dann hätte sie ja 280€ Einkommen+266€Unterhalt+178€BAB=724€ monatlich zur Verfügung!!! :thumbup:Nicht schlecht für ein 17 jähriges Mädel. Würde mich freuen wenn es denn so zutreffen würde!
Habe übrigens ein super Verhältnis zu meiner Tochter!
Ich werde mir eh einen neuen Titel vom JA ausstellen lassen, wenn Tochter die Ausbildung beginnt.
Gruß Skater
Moin,
Hat diese Summe Auswirkung auf den Unterhalt? Dann hätte sie ja 280€ Einkommen+266€Unterhalt+178€BAB=724€ monatlich zur Verfügung!!! :thumbup:Nicht schlecht für ein 17 jähriges Mädel. Würde mich freuen wenn es denn so zutreffen würde!
rein rechnerisch musst Du von den 640 EUR ausgehen. Der Unterhaltsbedarf ist dann das, was nicht aus Ausbildungsvergütung, Kindergeld und BAB gedeckt werden kann.
Und auch und gerade für 17-Jährige ist es sinnvoll, den Umgang mit Geld zu lernen. "Möglichst viel" ist daher nicht automatisch "möglichst gut". Insofern würde ich "überschüssiges" Geld eher für den Führerschein oder die erste richtige Wohnung zur Seite legen - aber nicht hinterherwerfen nach dem Motto "es ist ja genug da".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und auch und gerade für 17-Jährige ist es sinnvoll, den Umgang mit Geld zu lernen. "Möglichst viel" ist daher nicht automatisch "möglichst gut". Insofern würde ich "überschüssiges" Geld eher für den Führerschein oder die erste richtige Wohnung zur Seite legen - aber nicht hinterherwerfen nach dem Motto "es ist ja genug da".
Da gebe ich dir vollkommen Recht!!!!!!!!!!!!Wenn es denn so kommt, wird überschüssige Kohle natürlich sinnvoll
"gebunkert"!
Skater
***edit: Zitat korrigiert
Hi
Hat diese Summe Auswirkung auf den Unterhalt?
Na sicher. Ihr eigenes, anrechenbares Einkommen wäre dann 190€ + 178€ = 368€, ihr Bedarf 640€. Werden vom Bedarf KG und ihr EK abgezogen stehen die Eltern, in diesem Fall Du alleine, noch mit 88€ zzgl. KV und SV in der Pflicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sorry, wahrscheinlich bin ich doch zu :knockout: Komme bei deinen Zahlen nicht mit. Kannst du mir dies bitte noch mal genauer erklären.
DANKE :thumbup:
Hi
Okay.
Ihr zu deckender Bedarf beträgt 640€ bei eigenem Haushalt.
Ausbildungsvergütung: +280€
Ausbildungspauschale: -90€ (stellt die Bereinigung ihres Einkommens dar - kann mehr sein wenn nachgewiesen)
BAB-Zuschuss: +178€
Kindergeld: +184€
macht zusammen: 552€
640€ - 552€ = 88€ Diese fehlen zur Deckung ihres Bedarfs.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.