Kind hat das Recht ...
 
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Kind hat das Recht auf unbefristete Titulierung des KU !?!

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(@risiko)
Rege dabei Registriert

Bis 2013 war das in der KostO zu finden. Dazu gibts mind. eine Entscheidung vom OLG Zweibrücken:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Zweibr%FCcken&Datum=10.07.2013&Aktenzeichen=3%20W%201%2F12

Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, aber eine BGH-Entscheidung scheint es nicht zu geben.

Heute steht es hier https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html

Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland sind gebührenfrei.

Um solche Differenzen mit dem Notar von Anfang an zu vermeiden, kann man auch gleich zu jedem Amtsgericht gehen. Rechtspfleger titulieren auch (§ 67 BeurkG). Gebührenfrei.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2021 14:16
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Euch, genauso habe ich auch argumentiert. Notar hat nochmal nachgeschaut und nun nur Schreibgebühren in Rechnung gestellt d.h. für beide Unterhaltstitel zahle ich nun knapp 20€.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2021 11:26
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