kind ist 20
 
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kind ist 20

 
(@mike2017)
Schon was gesagt Registriert

mein sohn ist 20. er wohnt bei meiner ex frau. jetzt macht er abi und geht dann zum zivildienst. ich habe gehört, dass er dort geld verdienen wird. 700 euro. stimmt es? noch eine frage. ich verdiene ca 2000 netto. meine ex frau verdient mindestens genausoviel. seit jahren zahle ich 340 euro im monat.  mein kollege sagt, dass es zuviel und ab neues jahr gibt,s neue regelungen. danke für ihre antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 12:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mike,

eine Begrüßung wäre ganz nett.

Während der Zivildienstzeit ruht der Unterhaltsansprch, da in dieser Zeit der Staat für das Kind aufkommt (Theoretisch gibts sogar nen Schlafplatz)

Mit dem neuen Gesetz hat es nichts zu tun. Ab 18 sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet, wobei der Elterneil bei dem das Kind wohnt weiterhin statt seines Anteils Naturalunterhalt leisten darf.

Ob die 340 € zuviel sind kann man nur sagen, wenn man dein Einkommen kennt. Bei der berechnung des Volljährigenunterhalts werden dieEinkommen der Eltern zusammengenommen udn darausder Bedarf ermittelt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2008 13:10
(@mike2017)
Schon was gesagt Registriert

danke für Ihre antwort. ich habe doch geschrieben dass ich 2000  netto verdiene. brutto ca 3000. meine frau verdient noch mehr. wie wird das alles berecnet wenn mein sohn dann mit studium anfängt. viel lust was selbst verdienen hat er nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 14:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

sorry hatte ich überlesen. So überden Daumen gepeilt müßtest du 372 € zahlen---

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2008 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike,

zunächst: Das mit der Begrüssung war von Tina nicht nur so dahergesagt...

Die Unterhaltsberechnung für ein volljähriges, nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebendes Kind ist nicht sehr schwierig:

Nimm 640 EUR pro Monat als Grundbedarf an. Dieser wird von beiden Unterhaltsverpflichteten im Verhältnis ihrer unterhaltsrelevanten Netto-Einkünfte bedient. Wenn Du also pro Monat 2 und Deine Ex 3 Mille hat, bezahlst Du 40 und sie 60 Prozent von diesen 640 EUR. Eine Verpflichtung, während und neben einem Studium zu jobben, gibt es nicht; sehr wohl aber, eine Ausbildung zügig (Stichwort: Regelstudienzeit) durchzuziehen und auch Belege (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Scheine, Prüfungsergebnisse etc.) dafür vorzulegen, dass das Studium ernsthaft betrieben wird.

Hat das Kind eigene Einkünfte, können diese (aber müssen nicht) auf seinen Bedarf angerechnet werden.

In Einzelfällen wurde bei gerichtlicher Klärung auch schon entschieden, dass einem "Kind" auch während seines Studiums ein "lebensstandardgemässer" Unterhalt zustehe, der über 640 EUR hinausgeht. Wer also bisher in der Villa wohnte und ein eigenes Auto hatte, muss sich als Student also nicht unbedingt auf ein WG-Zimmer und ein Fahrrad beschränken. Was ich von Kindern halte, die dergleichen von ihren Eltern einklagen, schreibe ich hier allerdings nicht... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.02.2008 14:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mike,

möchte nochmal nachlegen. Da Du schreibst, Kind wohnt bei einem Elternteil, ist unter 21 Jahre und geht noch zur allg. Schule (Abi) und wahrscheinlich nicht verheiratet berechnet sich der Unterhalt aus dem erst bereinigten und dann zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Mit diesem Betrag gehst Du/ihr dann in die DT bei Altersstufe 4 (ab 18J) und der einzelne Zahlbetrag wird entsprechend der Einkommenverhältnisse gequotelt (aufgeteilt). KG wird jedem hälftig abgezogen. Deine ex darf UH mit Naturalien ableisten.

Wie Du siehst kannst Du Deinen Zahlbetrag nur ermitteln, wenn Du das bereinigte Einkommen Deiner Ex kennst.
Und zum Zivi wurde bereits alles gesagt.

Gruss oldie

Edit: Und ja, ich bin der Meinung Du zahlst mehr als Du musst. Komme da auf einen Zahlbetrag von ca. 220 Euro.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 09:57