Kind möchte, dass i...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kind möchte, dass ich das Formblatt 3 für den BAFöG-Antrag ausfülle...

 
(@papa_99)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag liebes Forum,
mein Kind hat mich gebeten, dass ich das Formblatt 3 für den BAFöG-Antrag ausfülle. Kein Problem, kann und werde ich auch machen. Was mich allerdings interessieren würde, ist, ob mein Kind auch mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist. Kind hat das Abitur 2022 abgeschlossen, was es 2023 gemacht hat, weiß ich nicht und jetzt die E-Mail mit der Bitte zu meiner Einkommenserklärung für seinen BAFöG-Antrag. Ist mein Kind verpflichtet, mir Auskunft zu seinem Studium zu geben?

Danke für eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2024 21:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ja, ich würde das Kind fragen, wozu es das Formblatt benötigt. Du möchtest seine Immatrikulationsbescheinigung sehen. 
der Unterhalt muss ja dann auch berechnet werden. Und zwar ist nicht ausschlaggebend was das bafögamt berechnet sondern was familienrechlich gilt.

ich würde das Kind einladen über seine Zukunft zu sprechen, gemeinsam. Und dann diese Punkte klären. Ist der andere Elternteil leistungsfähig bzw. Wovon hat das Kind 2023 gelebt?

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2024 22:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa99!

Wenn Kind KU begehrt, muss es diesen Anspruch auch belegen, z.B. mit Immatrikulationsbescheinigung, positivem/negativem Bafög-Bescheid, etwaige Einkünfte, etc. Insofern besteht eine Art Verpflichtung zur "Auskunft!. 😉 
Alles andere hat Sophie schon geschrieben.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2024 07:17
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @papa_99

Ist mein Kind verpflichtet, mir Auskunft zu seinem Studium zu geben?

Ja, gemäß § 1605 BGB sogar über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Aber erst, wenn es Unterhalt von dir verlangt! Noch verlangt es keinen, oder?

Zunächst bist du verpflichtet, deine Angaben im Formblatt 3 zu machen. Sende es dann direkt an das Amt zusammen mit einer Erklärung, dass deine Angaben über dein Einkommen nicht in den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden sollen. Siehe WICHTIGE HINWEISE ganz oben im Formblatt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2024 09:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Bafög-Antrag ist kein Antrag auf Unterhalt, auch wenn das vielfach verwechselt wird. Solltest Du das Formblatt nicht ausfüllen, dann kann Dein Kind elternunabhängiges Bafög beantragen und das Bafög-Amt versucht dann von Dir das (überzahlte) BAfög wieder einzutreiben. Das muss nicht sein!

Wenn Du nicht willst, dass Dein Kind und ggf. auch Dritte Informationen über Dein Einkommen erhalten, dann folge dem Hinweis von tacheles:

Geschrieben von: @tacheles

Sende es dann direkt an das Amt zusammen mit einer Erklärung, dass deine Angaben über dein Einkommen nicht in den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden sollen. Siehe WICHTIGE HINWEISE ganz oben im Formblatt.

Sollte Dein Kind doch noch Unterhalt von Dir fordern, dann wirkt sich das Bafög unterhaltsmindernd aus. Zahlst Du Unterhalt, dann kannst Du zumindest eine Immatrikulationsbescheinigung verlangen, um zu prüfen, ob Dein Kind überhaupt noch studiert. 

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2024 18:02