Hallo zusammen
vllt kann mir jmd aus dem forum berechnen, was ich ( ungefähr )
an Kindesunterhalt zu zahlen habe…?
Im August 2014 wird mein Sohn 18.
Bis jetzt habe ich monatlich 450€ bezahlt.
Ich weiß zB. nicht, ob Schulden aus der Ehe (2010 geschieden ) für die Berechnung
relevant sind ? ( noch ca. 4 Jahre monatlich 350€ ) – Ex-Frau ist ( natürlich ) arbeitslos. ( bzw
macht gerade eine Umschulung )
Nettoeinkommen 2300€ inkl. Weihnachtsgeld etc.
Fahrt zur Arbeit: 45Km einfach
Nach meiner Meinung müsste ich doch weniger als 450€ zahlen, oder ?
Bitte um Info, vielen Dank !
Gruß
Bernd
🙂
Hallo elmandingo1964 und willkommen bei vatersein.de!
Zunächst die Standardfrage: Ist der Unterhalt tituliert oder nicht? Wenn ja, steht im Titel eine
Begrenzung auf den 18. Geburtstag?
Hast Du noch weitere Kinder? Wer hat die 450 € berechnet?
Nach Deinen Zahlen solltest Du schon jetzt max. 398 € zahlen, d.h. wenn man nur 5 % berufsbedingte Aufwendungen abzieht,
landet man in Stufe 3 der DDT, wegen einem Kind eine Hochstufung auf 4, ergibt 398 €. Zinseinkünfte und Steuererstattung werden
allerdings auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet.
Ab Volljährigkeit wird allerdings anders gerechnet, da dann beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Außerdem wird das Einkommen des
Kindes gegengerechnet (z.B. Ausbildungsvergütung).
LG,
Mux
Moin,
für die Beurteilung von Art und Höhe der Unterhaltspflicht ab 18 ist vor allem bedeutsam, was der Sohn nach dem 18. Geburtstag tut (Schule/Ausbildung/Studium/nichts) und wo er lebt.
Seine Mutter wird nach Deiner Beschreibung bis August 2014 kaum in der Lage sein, sich am Barunterhalt zu beteiligen, selbst wenn sie ab Datum von Sohnemanns Volljährigkeit (theoretisch) ebenfalls barunterhaltspflichtig ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo
der unterhalt wurde damals so vereinbart (wg kind nr. 2).
titel gibt es keinen.
sohn geht noch bis sommer 2015 zur schule
und wohnt bei der mutter…
Moin,
ob die ehelichen Schulden berücksichtigt werden, macht sich am Ende vermutlich nur mit einer Stufe in der Düsseldorfer Tabelle bemerkbar; das sind vielleicht 20 oder 30 EUR. Entscheidender ist, dass ab Volljährigkeit das gesamte Kindergeld in Anrechnung gebracht werden kann.
Rein juristisch liegt der Fall aber sowieso anders: Wenn es keinen Titel gibt, sondern nur eine private Vereinbarung, "musst" Du überhaupt nichts bezahlen: Dann endet die Unterhaltspflicht mit dem 18. Geburtstag zunächst. Sie kann fortbestehen, wenn Sohnemann gehindert ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften (Schule/Ausbildung/Studium). Ansprechpartner ist für diese Fragen allerdings ausschliesslich Dein Sohn und nicht mehr seine Mutter. Und der kann sich - streng juristisch - auch nicht aussuchen, von wem er jetzt Geld haben möchte, sondern müsste - streng juristisch - Euch beide zu einer Einkommensauskunft auffordern, die er Euch dann wechselseitig vorlegt und aus der dann eine Unterhaltsquote berechnet wird.
Aber natürlich kannst Du das Ding auch abkürzen auf "Wohnung und vollen Kühlschrank hast Du bei Muddi, an die auch weiterhin das ganze Kindergeld geht; von mir gibt's ausserdem jeden Monat 350 EUR auf Dein Konto - feddich." Niemand sagt, dass man aussergerichtlich zwingend nach Schema F (inklusive irgendwelcher Unterhaltstabellen) vorgehen müsste: Solange keine Gerichte im Spiel sind, könnt Ihr vereinbaren, was immer Ihr wollt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
vielen dank schon mal für die schnellen und ausführlichen antworten !
also werde ich mal abwarten, was in sommer auf mich zukommt…
Hallo nochmal
wie errechnet sich denn der Betrag von max 398€ ?
- wird nicht Stufe 3 ( 537€ ) - halbes Kindergeld gerechnet ?
dann komm ich auf 445€...
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Hallo elmandingo1964 und willkommen bei vatersein.de!
Zunächst die Standardfrage: Ist der Unterhalt tituliert oder nicht? Wenn ja, steht im Titel eine
Begrenzung auf den 18. Geburtstag?
Hast Du noch weitere Kinder? Wer hat die 450 € berechnet?
Nach Deinen Zahlen solltest Du schon jetzt max. 398 € zahlen, d.h. wenn man nur 5 % berufsbedingte Aufwendungen abzieht,
landet man in Stufe 3 der DDT, wegen einem Kind eine Hochstufung auf 4, ergibt 398 €. Zinseinkünfte und Steuererstattung werden
allerdings auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet.
Ab Volljährigkeit wird allerdings anders gerechnet, da dann beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Außerdem wird das Einkommen des
Kindes gegengerechnet (z.B. Ausbildungsvergütung).
LG,
Mux
Hi,
ab 18 wird das komplette KG, also 184 € abgezogen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
auch wenn die mutter quasi kein einkommen hat ?
( macht eine umschulung, davor hartz...)
Ja,
gerade dann. 😉
Das KG ist ab volljährigkeit ganz auf den Bedarf des Kindes anzurechnen. Der Rest des Bedarfs wird je nach Einkommensgefälle der Eltern auf diese verteilt. Bei dir also zu 100 %.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo
danke schon mal für die antwort !
mir gehts ja nicht um 5 euro mehr oder weniger, aber so langsam
wärs schön, mal bisschen mehr geld im monat übrig zu haben - zumal
ich ja neben den 450€ für Sohnemann auch noch ca. 4 jahre lang 350€
p.Monat an Restschulden ( Hausverkauf / Scheidung ) berappen muss.
Ich werd ihm im Sommer 350€ vorschlagen, mal sehen was rauskommt....
( und hoffe mal, dass er nächstes Jahr ne Lehre anfängt )
Gruß
Bernd
Hallo nochmal
nochmal zu meinem Verständnis:
nach meinem bereinigten Netto ( ca. 2250 ) wäre ich in Stufe 3 der DDT.
Nachdem ich aber "nur" ein Kind ( 18 ab August, dann noch ein Jahr Schule und wohnt bei KM)
unterstütze, werde ichin Stufe 4 eingruppiert... ( warum eigentlich ? )
Desweiteren wird mein alleiniger Verdienst für die Berechnung herangezogen, da die
KM nicht leistungsfähig ist.
Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, was ich nun genau verpflichtet bin an Unterhaltszahlung...?
Ist die Zahlbetrag in der Liste schon fix. muss noch Kindergeld voll oder
hälftig abgezogen werden ?
Bitte nochmals um Hilfe, da ich umso verwirrter werde, je mehr ich nachlese 🙂
( am Besten einfach den Betrag nennen 🙂
vielen Dank !
Gruß
Bernd
Von den 562€ Bedarf ziehst Du das ganze Kindergeld ab, denn den bekommt Kind von der Familienkasse. Bleiben 378.
Der derzeit korrekte Betrag von 398€ ergibt sich, indem Du von dem Tabellenbetrag 490€ das halbe Kindergeld abziehst, da die Mutter ja das ganze ausgezahlt bekommt und der Unterhalt an die Mutter geht.
Hi bernd,
Nachdem ich aber "nur" ein Kind ( 18 ab August, dann noch ein Jahr Schule und wohnt bei KM)
unterstütze, werde ichin Stufe 4 eingruppiert... ( warum eigentlich ? )
weil die Düsseldorfer Tabelle Richtwerte für 2 Unterhaltsberechtigte bietet.
Hättest du 3 Berechtigte auf der Tasche liegen, würdest du herabgestuft in Stufe 2.
Stufe 4 heißt als Zahlbetrag für ein Kind zwischen 12 und 17: 398 €
Nach dem 18. Geburtstag sinds 20 Euro weniger weil das Kindergeld komplett abgezogen wird.
Privilegierte Volljährige sind im Unterhaltsrecht Minderjährigen gleichgestellt.
Aber nur solange sie 4 Bedingungen erfüllen:
- unter 21,
- unverheiratet
- leben im Haushalt eines Elternteils und
- besuchen eine allgemeinbildenden Schule
Fällt eine der Bedingungen flach ist das Privileg weg und die jungen Erwachsenen stehen als letzte an der Futterkrippe.
Gruss Horst
Hallo
vielen Dank !
auf den Betrag kam ich auch, war mir aber nicht 100% sicher... 🙂
so, nach 2 monaten funkstille kam post vom anwalt meiner frau - in vertretung
meines sohnes ( wird im august 18)
ich soll unterhalt angeblich unterhalt nachzahlen von min. 334€ ab märz diesen jahres -
und falls mein verdienst über 1500 netto legt ggfls mehr...
desweiteren soll ich gehaltsabrechnungen der letzten 12 monate schicken usw.
ich hätte meiner frau vor 2 monaten nur mitgeteilt, dass sich im august das unterhaltsrecht bezüglich
des empfängers ( dann mein sohn ) ändert.
da die gute das scheinbar so aufgefasst hat, dass ich nicht mehr zahlen würde, ist sie wohl
gleich zum anwalt gerannt.
nun wird behauptet, ich hätte ab märz schon keinen unterhalt ( 450€, anwaltliche vereinbarung seit 2010)
mehr bezahlt, was allerdings nicht stimmt - kann ich durch kontoauszüge belegen !
kann ich der guten im gegenzug irgendwie eins auswischen wegen falschbehauptung ?
muss ich überhaupt auf das schreiben antworten? - schließlich zahle ich regelmäßig
ohne ausnahme nach der vereinbarung von 2010 und habe mir diesbezüglich nichts
zu schulen kommen lassen...
bitte um eure hilfe, vielen dank !!
gruß
bernd
Hallo,
wenn du bisher 450 € bezahlt hast, ist doch alles ok.
Grundsätzlich hat der betreuende Elternteil alle 2 Jahre ein Auskunftsrecht. Ist dieser Zeitraum bereits um?
Sophie
nein, weil ich ja schon von anfang an mehr zahl als ich müsste. ..
deswegen ärgert mich ja der brief so !
Gib mal ne Antwort auf die Frage.
Wann hast du zuletzt Auskunft gegeben?
Wenn länger als 2 Jahre oder nie, würde ich den RA noch solange hinhallten, bis Sohni 18 ist.
Dann ist dieser RA draussen und Exe bleibt auf der Rechnung sitzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.