auskunft wurde bis heute nie verlangt, da wir us
2010 auf 450 euro geeinigt hatte bis er 18 ist.
nach ddt müsste ich einiges weniger bezahlen.
mich ärgert die falsche angabe wg angeblicher ausstehender zahlungen. ..
Ärger dich nicht.
Ärger zurück.
Steht in dem Schrieb ne Frist?
Wann wird er 18?
Anfang oder Ende August?
Mache dem Anwalt noch ein wenig Arbeit und lasse die Zeit verstreichen.
Sie arbeitet für dich.
Da es keinen Titel gibt hast du eh nichts zu befürchten.
Auskunft musst du zwar geben aber das kannst du locker bis in den August schleifen lassen.
Ab dann ist alleine dein Sohn zuständig und der RA darf ihn nicht vertreten.
Die Mutter auch nicht.
Er wird sich dann selbst um Unterhalt kümmern müssen.
Wie ist denn dein Verhältnis zu ihm?
Davon hängt dann ab 18 eine Menge ab.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo
unterhalt zahl ich immer zum 5ten jeden monats.
am 21.08.14 wird er 18, danach wollte ich eben nach ddt an ihn
überweisen - so hatte ichs seiner mutter geschrieben...
in dem schreiben ist von 14 tagen frist die rede...
da werd ich eh nicht gleich drauf antworten...
angeblich ist seine mutter ( lt. dem schreiben) erwerbsunfähig und
bekommt im monat "nur" 1234€ übergangsgeld, wovon 100€ für versicherungen
abgehen...?
( wie ich in einem früheren beitrag geschrieben hatte, gehen mir ja jeden monat
350€ an ehebedingten schulden ab - insgesamt noch ca 15000€.
die zahl ich ja auch schon seit fast 5 jahren alleine ab...
( arbeitslos isein ist wohl manchmal gar nicht soo schlecht - zumindest im fall meiner ex )
sie hat es halt eben völlig falsch aufgefasst ( würde nicht zahlen wollen wenn er 18 ist...) und
es ihm wohl auch so erzählt - daher seit 2 monaten keinen kontakt mehr.. ( keine reaktion auf mails, anrufe etc ).
i
Guten Abend elmandingo1964,
So ein Anwalt schreibt, was er versteht. Woher der Unterhaltsrückstand seit März 2014 kommt, musst du nicht verstehen.
Dass eine KM, die regelmäßig 450 Euro KU erhält, überhaupt einen Anwalt bemüht, kommt im Standarddenkschema eines Anwalts und seiner Mitarbeiter nicht vor. Also bekommst du den Standardbrief, den alle Unterhaltssäumigen bekommen.
Nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Arbeitest du selbst stets fehlerfrei? Ich normalerweise nicht.
Dasselbe gilt auch für RA-Gehilfinnen, die solche Briefe ohne viel Nachzudenken nach Schema F raushauen.
Schick dem Herrn RA einen formlosen Dreizeiler mit einer Kopie des Vergleichs / der Anwaltsvereinbarung und dem Hinweis, dass diese Zahlungen von dir bislang regelmäßig geleistet wurden und du dich ab August mit deinem Sohn direkt auseinandersetzen wirst.
Ganz nett und freundlich, so wie du auf die erste Rechnung eines Verkäufers reagierst, bei dem du nie gekauft hast - was du auch beweisen kannst.
Nicht alles geschieht mit böser Absicht. Oft steckt einfach nur Schlamperei dahinter. Das sollte aber deinen Blutdruck nicht in Wallung bringen. Sich über solchen Blödsinn zu aufzuregen, lohnt sich einfach nicht.
kann ich der guten im gegenzug irgendwie eins auswischen wegen falschbehauptung ?
Wie bist du denn drauf? Auf Krawall gebürstet? Das lohnt sich überhaupt nicht.
Frag deinen Sohn schriftlich, höflich und in aller Form, wie er sich das mit dem UH ab August denkt.
Den Anwaltsvergleich und das FamFG wird der 17-Jährige kaum auf dem Schirm haben.
In dem Alter sind andere Dinge viiieeel interessanter.
Auch für den geistigen Dünnsch*ss des RA kann der Knabe nichts.
Antwortet der Knabe dir: "Das soll Mama mit dir regeln.", dann darf er das.
Dann bleibt KM deine Ansprechpartnerin - aber nur als "Sprachrohr" des Sohns.
Wenn sie mit dem Knaben so schlau "Stille Post" spielt, wie mit ihrem Anwalt, dann wird das ein schönes Durcheinander geben.
Das Schöne daran ist: Dein Titel endet im August.
Das Gefährliche daran ist: Auf Väter, die kommentarlos ab 18 keinen KU mehr zahlen, reagieren die meisten Familienrichter allergisch.
sie hat es halt eben völlig falsch aufgefasst ( würde nicht zahlen wollen wenn er 18 ist...) und
es ihm wohl auch so erzählt - daher seit 2 monaten keinen kontakt mehr.. ( keine reaktion auf mails, anrufe etc ).
Deshalb ist wichtig, dass du Schul- bzw. Ausbildungsunterlagen rechtzeitig und nachweislich schriftlich anforderst.
Stufe des Düsseldorfer Tabelle etc. soll deine Mischpoke sich selbst raussuchen.
Außergerichtlich kannst du ab September 353 Euro nach Düsseldorfer Tabelle anbieten.
Die zahlst du bereitwillig (ohne Titel, keine schlafenden Hunde wecken) nachdem dir von Sohnemann oder dessen Bevollmächtigten Schulunterlagen bzw. Ausbildungsnachweise vorgelegen haben.
Sollten diese ausbleiben, weist du höflich und in aller Form erneut deinen Sohn schriftlich darauf hin, dass ohne diese Nachweise kein gesetzlicher UH-Anspruch mehr besteht, dass man mit dir aber über alles reden könne. Der Hinweis auf deine Gesprächsbereitschaft ist extrem wichtig. Den darfst du in keinem deiner Briefe vergessen.
Klar bekommt Sohni von dir auch Gehaltsunterlagen - sobald er danach fragt.
Locker bleiben und freundlich die Schulunterlagen / Ausbildungsnachweise anfordern ist jetzt dein nächster Schritt.
Wenn du es schlau anstellst, wandert dein KU die nächsten Monate als Rate auf das Konto des gegnerischen Anwalts - mit dem Umweg über Sohnemanns Konto. Wenn der junge Mann daraus lernt, dass Anwälte nicht unbedingt die besten Mittler zwischen nahen Verwandten sind, von denen man gern Geld bekäme, wäre das eine Lektion, die ihm gut tut. Und die auch Familienrichter dem Nachwuchs gern erteilen.
Schönen Abend noch 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
"Das Schöne daran ist: Dein Titel endet im August.
Das Gefährliche daran ist: Auf Väter, die kommentarlos ab 18 keinen KU mehr zahlen, reagieren die meisten Familienrichter allergisch."
nur als hinweis - einen titel gibt es nicht, nur eine vereinbahrung über die damaligen anwälte.
dass ich ich bereit bin, unterhalt ab august nicht mehr an sie, sondern an ihn
direkt zu zahlen hatte ich ihr ja schon vor 2 monaten geschrieben.
ps: ich bin normalerweise die ruhe selbst und in keinster weise
auf ärger aus, aber das hat mich schon geärgert
ach ja - danke für die wirklich ausfühliche antwort - und
schönen abend noch
Sehe ich anders.
Nicht nur den teil, den ich oben schon anders geschrieben habe.
Vor Allem würde ich mit Sohni ab 18 oder auch davor, nicht gleich schriftlich kommunizieren und auch nicht gleich vorbeugend bezahlen.
Ok, ein erster "Vorschuss" ab 1.9. geht in Ordnung, sofern Sohni mit dir spricht.
Ansonsten würde ich sofort das persönliche Gespräch mit ihm über seine Zukunft suchen.
Wie gesagt, die Frage nach eurem Verhältnis wäre dafür wichtig.
Und auch meine Freundlichkeit gegenüber dem Anwalt hinge sehr stark davon ab, wie freundlich sein eigener Brief formuliert war.
Wenn er in dem patzigen, drohenden und anmaßenden Stil geschrieben ist, wie er für diese Figuren üblich ist, würde ich mir keine Mühe geben ihm freundlicher zu antworten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
nur als hinweis - einen titel gibt es nicht, nur eine vereinbahrung über die damaligen anwälte.
Falls diese Vereinbarung im Scheidungsurteil festgehalten wurden, als "Vergleich", dann wäre das einem Titel durchaus gleichzusetzen. Das solltest du also bitte noch einmal genauestens prüfen. Und dann auch, ob es eine Befristung auf das 18. Lebensjahr gibt, oder nicht.
Ansonsten siehe Beppo: ich würde den Sohn im Juli anrufen, und einen Termin vereinbaren. Setz dich mit ihm an einen Tisch, und erkläre ihm, wie das mit dem Unterhalt ab 18 läuft. Hierzu gibt es hier im Forum unendlich viele Beiträge, sie den Werdegang gut erklären. Und dann könnt ihr euch quasi über einen Unterhaltsbetrag "einigen".
Falls die persönliche Variante nicht möglich ist, dann eben schriftlich den Sohn kontaktieren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Falls diese Vereinbarung im Scheidungsurteil festgehalten wurden, als "Vergleich", dann wäre das einem Titel durchaus gleichzusetzen. Das solltest du also bitte noch einmal genauestens prüfen. Und dann auch, ob es eine Befristung auf das 18. Lebensjahr gibt, oder nicht.
Ich wage mal zu behaupten, dass eine solche Vereinbarung über den 18. auch keinen Bestand hat, da nicht von Sohni selbst getroffen.
Auch wenn ich da kein gesichertes Wissen habe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo nochmal
im scheidungsurteil ist keine rede von unterhalt.
die vereinbarung ist nur in 2 anwaltsbriefen festgehalten.
ich hatte 450 euro vorgeschlagen, bis er aus der schule ist und gegenseite
hatte zugestimmt.
allerdings ist er einmal sitzengeblieben und verlässt die schule
erst nächstes jahr mit 19.
ich nahm halt an, dass die regelung per gesetz ( an ihn zu zahlen)
vorrang hat...?
wie gesagt, ich hatte km nur darauf hinweisen wollen - und nicht, dass ich
gar nicht mehr zahlen würde...
in ihrem (borderline)-wahn hat sie das halt völlig falsch interpretiert...
mich wundert auch, warum sie nicht erst zum jugendamt ist ?
oder die ham sie abblitzen lassen, weil kein grund vorlag , gegen mich
vorzugehen...? 🙂
noch mal was anderes: in dem schreiben vom ra war ja die rede davon,
dass meine ex erwerbsunfähig wäre und "nur" 1234€ übergangsgeld (?)
im monat hätte, wovon 100€ " versicherungen" abgingen.
wäre sie dann nicht auch barunterhaltspflichtig ?
Moin Elmadingo,
bevor Du Dich mit dem Anwalt der Ex auseinandersetzt, würde ich nochmal einen kleinen Anlauf bei ihr versuchen ...
... frei nach dem Motto:
Liebe Ex,
ich habe von Deinem Anwalt einen Brief bekommen, in dem er mich darum bittet, den UH für Sohni um 120 EUR zu reduzieren ...
Da ich das nicht verstehe, würde ich mich gerne nochmal mit Dir unterhalten.
Ansonsten komme ich dieser Forderung ab Juli gerne nach.
wäre sie dann nicht auch barunterhaltspflichtig ?
Barunterhaltspflichtig seid ab August Ihr beide. Bei der Ermittlung der Haftungsquote wird aber auf den Angemessenen Selbstbehalt geschaut (1.200 EUR).
Ihr Haftungsanteil wird (so die Zahlen stimmen) also bestenfalls knapp über Null Prozent liegen.
Gruß
United
klingt gut 🙂
das hab ich sohnemann heute früh geschrieben:
Hallo A.
um es mal richtig zu stellen:
Ich habe in keinster Weise irgendwann geschrieben oder behauptet, dass ich
keinen Unterhalt mehr zahlen würde. – falls deine Mutter das Gegenteil behauptet, dann
soll sie Dir eine diesbezügliche Nachricht zeigen !
Ich hatte lediglich geschrieben, dass sich das Unterhaltsrecht ändert, wenn Du 18 wirst.
Demzufolge bin ich VERPFLICHTET, Unterhalt an DICH zu überweisen und nicht
mehr an deine Mutter.
Deshalb hatte ich Sie informiert, dass ich deshalb RECHTZEITIG eine Kontonummer von Dir
brauche…
Genau das wollte ich Dir schon im April so am Telefon sagen bez.
hatte ich deiner Mutter auch so geschrieben ! ( kann ich dir zeigen )
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wozu Sie (bez. ihr beide) einen Anwalt beauftragt, wenn
doch eh alles gesetzlich geregelt ist…?
Übrigens zahl ich seit Oktober 2010 REGELMÄSIG 450€ für dich, was weit über dem Satz
der sogenannten Düsseldorfer Tabelle liegt ! ( hat Sie dir das auch gesagt ? )
Das war damals so vereinbart – und daran habe ich mich IMMER gehalten !
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
Wir beide setzen uns demnächst einmal zusammen und reden
über den weiteren Ablauf bezüglich des Unterhalts an Dich.
Oder Du lässt Dich weiter von deiner Mutter und deren Anwalt vertreten, bis Du 18 bist.
Danach musst du dich dann selbst um einen Anwalt kümmern…
In dem Fall würde ich dann natürlich nur den Mindestsatz zahlen nach DDT.
Ich finds jedenfalls sehr schade, dass Du scheinbar deiner Mutter alles Mögliche glaubst,
wenn Sie Tatsachen völlig verdreht beziehungsweise falsch wiedergibt und mir
nicht mal die Chance gibst, es richtig zu stellen.
Wie gesagt, überleg Dir das mit dem Gespräch und sag einfach Bescheid.
Papa
Realnamen gelöscht
Deinen Schrieb finde ich nur mittelmäßig.
Darüber sollten wir vorher sprechen.
Auch wäre es schön, wenn du auch mal Fragen beantworten würdest, ohne dass man dich 3 mal dazu auffordern muss.
In diesem Fall:
Wie ist das Verhältnis zu deinem Sohn?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
bis vor 8 wochen hatten wir keine probleme. ..
warum nur mittelmäßig ?
Moin nochmal,
das hab ich sohnemann heute früh geschrieben
Da es weg ist, lässt sich das nicht mehr ändern ...
Alles was Du bis August zahlst, klärst Du mit der Mutter ... ein Hinweis an Sohnemann, daß sich ab August ein paar Dinge ändern, wäre vollkommen ausreichend.
Was meinst Du, was ein derartiges Schreiben beim Sohnemann bewirkt ?
"Papa ich hab Dich lieb und Mama ist ne blöde Kuh wird absehbar nicht die Reaktion sein ..."
Du begibst Dich in eine Rechtfertigungsposition, die Du gar nicht einzunehmen brauchst.
Gruß
United
PS: Eine Antwort auf die wiederholte Frage von Beppo wäre hilfreich.
ich seh das als klarstellung und nicht als rechtfertigung ...
dass ich der böse papa auch weiterhin bleibe ist mir schon klar
hallo nochmal
bezüglich verhältnis:
das war bis vor 8 wochen so gut, wie es auf 120km distanz
halt sein kann...
man bekommt nicht mehr allzuviel davon mit, was kind so macht - und
was ihm seine mutter so erzählt...
die letzten beiträge waren mit handy gelesen /geschrieben, deshalb hab ich die nachfrage
nach dem verhältnis zum sohn wohl übersehen, sorry
Hallo, ich bin der Meinung das was du da an deinen Sohn geschrieben hast ziemlich schlecht. Ich finde du machst genau dass was man als getrennter Elternteil unterlassen sollte und zwar schlecht über den anderen Elternteil sprechen. Genau dies tust du aber den gesammten Text entlang.