dass sie mich schlecht macht, hab ich 5 jahre
mitgemacht.
irgendwann reichts nal
Ja,
irgendwann reichts nal
...aber eher dergestalt, das Du Dich darüber nicht mehr aufregst.
Du solltest eher mal nen Abend richtig einen saufen und feiern, Dein Filius wird 18.
Das heißt, Du musst Dich nie wieder, zu irgendwelchen Themen mit Deiner Ex absabbeln.
Ich wünschte, ich wär schon soweit!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
dass sie mich schlecht macht, hab ich 5 jahre
mitgemacht.
irgendwann reichts nal
Dafür kann dein Sohn aber nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich aber auch nicht, hab keinen anlass dazu gegeben. ..
Na dann mach so weiter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
naja, die bemerkungen über seine mutter
hätten nicht sein müssen ...
seh ich ja ein, aber man ärgert sich
halt doch im ersten moment
"Entschuldige, lieber "Sohn". ich bin in meiner Mail anscheinend etwas übers Ziel hinaus geschossen.
War wohl wegen der Post vom Anwalt doch etwas angeknabbert.
Ich würde mich aber freuen, wenn wir uns trotzdem vielleicht mal über deine Zukunft unterhalten könnten.
Schließlich stehst du du vor einem ziemlichen großen Schritt in deinem Leben.
Alles Liebe,
dein Papa."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo nochmal
wie ist das denn mit den 1234€ "übergangsgeld", das meine ex bekommt?
wird dieser betrag auch als barunterhaltspflichtig angerechnet?
( weil ich mal von selbstbehalt 1000€ lese, dann mal von 1200 )
danke und gruß
Moin Elmandingo,
( weil ich mal von selbstbehalt 1000 lese, dann mal von 1200 )
Beides ist ja auch richtig.
Dein Sohn ist ab August privilegiert volljährig, d.h. es gilt weiterhin der "Notwendige Selbstbehalt" (also 1.000 EUR).
Da beide Elternteile über Einkommen verfügen, ist aber erstmal eine Haftungsquote zu ermitteln.
Für diese wird der Angemessene Selbstbehalt angesetzt (also 1.200 EUR).
Nur wenn Junior´s Bedarf nicht aus den oberhalb des Ang. SB liegenden EK-Bestandteilen gedeckt werden kann, dann zieht der Notwendige Selbstbehalt.
Ich weiß, es klingt verwirrend ...
... gerne kann jemand versuchen, das einfacher zu beschreiben.
Gruß
United
Einfacher am Beispiel gesagt würde sich folgendes ergeben:
Der KV wäre ohne weiteres in der Lage den Bedarf von Junior alleine zu decken. Daher bleibt es beiden Elternteilen beim SB von 1200 €.
Bedeutet die KM kann nur 34 € zahlen (ob bei Übergangsgeld noch eine Bereinigung vorgenommen werden darf, die dann den zu zahlenden Betrag weiter senkt entzieht sich meiner Kenntnis).
Den Rest muss weiterhin der KV zahlen. Allderdings wird vom Bedarf des Juniors das volle KG in Höhe von 184 € abgezogen. Was den zu zahlenden Betrag durchaus ein wenig schmälert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen