Hallo zusammen! Ich habe einmal eine Frage zur unterhaltsberechnung beim echten wechselmodell: neue Zeile
Das jugendamt hat jetzt den unterhalt berechnet. Dabei hat es bei der kindsmutter ein fiktives Gehalt einer vollzeitbeschäftigung angesetzt.
Bei mir hat das jugendamt mein teilzeitgehalt zuzüglich meines Einkommens aus nebenbeschäftigung angesetzt .
Dann hat das jugendamt noch berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5 % abgezogen, von den summierten Einkommen laut Düsseldorfer Tabelle den unterhalt rausgesucht und anhand der einkommensverhältnisse aufgeteilt. Hier raus gibt sich einzahlbetrag.
In meiner bisherigen Berechnung war es so, dass man dann am Ende noch die Hälfte des kindergeldes abziehen kann .
Jetzt meine Frage: in unserem Fall geht das kindergeld auf ein gemeinschaftskonto auf das beide zugreifen können. Ist es in dem Fall so dass die Hälfte des kindergeldes nicht anzusetzen ist?
Nun bin
Hi,
ganz so einfach ist es nicht. Die Quote nach der der Unterhaltsbedarf aufgeteilt wird, bemisst sich nach bereinigten Gehältern, da kann man meistens mehr abziehen als 5% berufsbedingter Aufwendungen. Die Hälfte des Kindergeldes wird 50/50 geteilt, die andere Hälfte nach der Unterhaltsquote.
Der Einzahlbetrag des Unterhalts muss auch nicht auf ein Konto eingezahlt werden. Die Hälfte der Differenz muss an den Elternteil, der weniger hat, ausgezahlt werden.