Hallo,
ich habe vieles bereits gelesen bzgl. KU muss aber doch nochmal nachfragen.
Junior 1 wird demnächst 18 (31.12.). Vor 5 Jahren ein Versäumnisurteil "kassiert", (hatte mich selbst "verteidigt" bis bei der 2. Verhandlung auf einmal "Anwaltszwang" herschte und ich keinen innerhalb von 1h organisieren konnte) welches unbefristet ist.
Bevor ich nun sowort einen Anwalt beauftrage zwecks Abänderungsklage, habe ich da eine Möglichkeit , dass Ganze "güttlich" via Schreiben zu erledigen.
Ala:
Ich "KM" verzichte ab dem für Sohnemann1 auf jedweilige "Vollstreckung" für KU aus dem Urteil vom XY.
Würde sowas reichen oder muss ich da ein Prozess zur Abänderung anstrengen. Falls ja, die KM bekommt Harz 4. Wer trägt da jetzt die Kosten?
Danke
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi Papi74,
gütlich kannst du dich mit Erreichen der Volljährigkeit mit deinem Sohn einigen
Wenn du deine Ex das unterzeichnen lässt, hat das in etwa dieselbe Wirkung, als wenn dein Postbote es dir unterschreibt.
Ab Volljährigkeit kann aus dem Urteil nur noch dein Sohn vollstrecken, ebenso wie auch nur noch er einen Verzicht erklären kann.
Was macht er denn? Schule, Ausbildung, Nix?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
also er dreht nochmals fleißig ne Runde in der Schule. Hat für sich beschlossen: 10 Klasse letztes Jahr, war nicht so toll, ich will bessere Noten, also mach ich einfach nochmal. (Der Durchschnitt lag bei 2)...
Das heißt, Mutters kann nicht mehr vollstrecken auch wenn das Urteil "nicht befristet" war. Nun brauche ich also von Sohnemann die Bestätigung. Falls er diese nicht geben möchte, muss ich also auf "Verzicht oder Abänderung" klagen.
Das wird ja was warden....
Danke für die schnelle Antwort 😉
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Im Grunde ja,
nur wenn Mama rumharzt und er noch zur Schule geht bleibt die alleinige Last ja bei dir. Du darfst dann nur eben das komplette, nichtmehr nur das hälftige KG abziehen.
Da aber ab 18 der Bedarf steigt, ist der Unterschied nicht so groß.
In Stufe 1 z.b. bis 18 334 € Zahlbetrag, ab 18 304 €.
Wenn du mit deinem Sohn sprechen kannst, dann versuch die gütlich zu einigen. Sonst must du wohl überlegen ,was günstiger ist. Wenn er die 10. jetzt wiederholt ist ja im Sommer erstmal Schluß oder will er noch Abi machen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin papi,
Das heißt, Mutters kann nicht mehr vollstrecken auch wenn das Urteil "nicht befristet" war. Nun brauche ich also von Sohnemann die Bestätigung. Falls er diese nicht geben möchte, muss ich also auf "Verzicht oder Abänderung" klagen.
Das wird ja was warden....
nein, klagen "musst" Du nicht. Es ist auch nicht wirklich gut, andere Leute "sicherheitshalber" zu verklagen; schon gar nicht, wenn es auch noch Dein Geld kostet. Und das wird es garantiert; schon allein für Anwalts- und Gerichtskosten.
18-Jährige interessieren sich meist nicht sonderlich dafür, wo die Kohle für ihren Lebensunterhalt herkommt; was ein Titel ist, wissen sie auch nicht. Und einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen wegen ein paar Euros tun sie aus eigenem Antrieb ebenfalls kaum. De facto geht es - selbst wenn Deine Ex leistungsunfähig ist, was Du nicht einfach glauben musst - ja nur um den Unterschied "titulierter Unterhalt für Minderjährigen" minus "neu errechneter Unterhalt für Volljährigen". Letzteres dürfte durch die Möglichkeit des kompletten Kindergeld-Abzugs etwas weniger sein als bisher.
Du kannst - am besten nach einem "Gespräch unter Männern" - ab Januar ja einfach den (verringerten) Unterhalt auf Sohnemanns (!) Konto überweisen und abwarten. Vielleicht auch beiläufig mal um gelegentliche Aushändigung des Titels bitten. Aber Dich eben nicht so verhalten, dass irgendwer auf die Idee kommt, dieser Titel wäre wahnsinnig wichtig oder wertvoll.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich dachte ich bin mal net... nun doch bloß wieder der A... vom Dienst.
Am letzten Wochenende habe ich der KM mitgeteilt, dass Sie bitte daran denken möchte, dass ab Januar Sohnemann mein Ansprechpartner bzgl. KU für Ihn ist.
Das sie dann also keinen Unterhalt für Ihn mehr von mir bekommt, sondern er direct. Des Weiteren habe ich sie darauf hingewiesen, dass auch sie dann zum KU mit verpflichtet ist.
Ihre Antwort war dann: Ich mache schon was dann notwendig sein wird.
Am Abend become ich dann eine SMS von Sohnemann Nr. 2 (15 Jahre), was ich den für ein Mensch sei. Ich will Mama immer nur böses und sie weint hier, wegen mir.
Wieso ich mir den erlauben würde einfach ab Januar Geld weg zu nehmen. Ich sei das letzte usw..
Meine Einwände, dass ihm das gar nichts angehe, sondern ein Thema zwischen Mama und mir sei ignorierte er. Als ich dann mal einen Link bzgl. des Volljährigen Unterhalt ihm zukommen lassen ließ, "das glaube ich alles nicht, ich glaube Mama, du willst doch nur Geld sparen, warum bin ich den nur ein Geldarsch"...
Puh, die KM hat sich schon das eine oder andere Ding erlaubt...aber das ist jetzt echt fett...
Ich gehe mal davon aus, dass die Kindsmutter spätestens am 3. Januar versucht aus dem Urteil heraus versucht zu pfänden. Unabhängig inwieweit ich mich mit Sohnemann Nr.1 geeinigt habe.
Nun will ich aber auch keine "Pfändung" hier auf Arbeit riskieren... was kann ich tun?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
meiner Meinung nach darf KM gar nicht mehr aus dem Urteil heraus vollstrecken, sondern nur Sohnemann.
Ich würde ihn also nachweislich anschreiben, dass dieses Urteil existiert, er aber ab dem xx.xx.xxxx volljährig wird und deshalb der Unterhalt für ihn neu berechnet werden muss. Ab seiner Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Um berechnen zu können, wer wieviel zahlen muss müssen die Einkommen beider Elternteile offengelegt werden.
Hiermit übersendest du ihm: Gehaltsnachweise von xx - xx, Steuerbescheid vom xx.xx.xxxx für das Jahr xxxx. Außerdem noch die Zinsbescheinigungen etc.
Aufgelistet in einer Anlage; Jahresnetto, durchschnittliches Monatsnetto, abzgl. berufsbedingter Aufwendungen, abzgl. zus. Altersvorsorge. Das macht ein Einkommen von xxxx €.
Hinweis: KU für jüngeren Sohn beträgt monatlich xxx €.
Ebenso würde ich ihn darauf hinweisen, dass die KM ihm die gleichen Unterlagen zu liefern hat und er das kostenfrei vom Jugendamt berechnen lassen kann. Er möge nach der Berechnung dir die Berechnung sowie die Unterlagen der Mutter in Kopie zukommen lassen. Gerne würdest du das persönlich mit ihm und KM klären.
Den Unterhalt für seinen Geburtsmonat erhält die KM noch in voller Höhe.
Und du benötigst ein Konto auf das sein Unterhalt gehen soll, die Daten bitte bei der Berechnung mitteilen.
Weil die KM auch Anspruch auf deine Unterlagen hat, legst du diese in doppelter Ausfertigung bei.
Dann klärst du ihn noch auf, dass dieses Versäumnisurteil nicht befristet ist, sich aber durch die Volljährigkeit alles geändert hat und deswegen nicht mehr aus dem Urteil vollstreckt werden darf.
Sollte das trotzdem passieren, werden die Kosten dafür dem Verursacher auferlegt.
Damit er nicht ohne Geld dasteht schickst du ihm bereits jetzt deine Unterlagen, damit die Berechnung so früh erfolgen kann, dass er das Geld von dir rechtzeitig erhalten kann.
Im Zweifelsfall würdest du ihm für den ersten Monat auch einen Abschlag zahlen.
Und noch mit dem Hinweis, dass ihr euch gerne zusammen setzen und darüber sprechen könnt, weil das ja nicht ganz so einfach ist.
Und was die evtl. Pfändung angeht; ich würde mit dem Personalbüro sprechen, dass so etwas kommen könnte, aber nicht gerechtfertigt ist.
Ist das Versäumnisurteil nur für den älteren Sohn oder auch für den jüngeren?
Sophie
Hallo Sophie,
vielen Dank für Deine Antwort. Mit Sohnemann habe ich schon gesprochen. Am 2. Januar werde ich Ihn (wird 18 am 31.12.2014) begleiten zur Eröffnung seines Kontos und auch einmalig die bishährige Summe KU drauf einzahlen.
Mit Ihm gibt es da weniger Schwierigkeiten. Die Sorge betrifft die KM, die sicherlich am 3.1. zum GV rennen wird.
Ja auch für Sohnemann Nr. 2 besteht dieses Versäumnisurteil. (Hatte mich 2009 selber verteidigt, bis dann 10/2009 mitten in der Urteilsverhandlung der Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, da ich ja auf einmal ohne RA nichts mehr sagen durfte)...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Dann solltest du vor allem deineÜberweisungen an die KM gut kenzeichnen. Zum einen getrennt nach Kindern und dann jeweils Kind 1 Moantx, Kind 2 Monat x.
Mach das für Dezember auf jeden Fall und dann im Januar eben Kind 2, Januar 2014.
Dann kann die KM sich, wenn sie wirklich pfänden lässt, nicht darauf berufen, sie würde den KU für Kind 1 pfänden, weil du nur für Kind 2 (dann volljährig) gezahlt hättest. Damit könnt es sie umgehen, dass sie ja für Sohn 2 nicht pfänden dürfte.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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Dann solltest du vor allem deineÜberweisungen an die KM gut kenzeichnen. Zum einen getrennt nach Kindern und dann jeweils Kind 1 Moantx, Kind 2 Monat x.
Guter Tipp, ich habe immer nur den Gesamtbetrag mit KU bezeichnet und fertsch...
Danke
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
und auch einmalig die bishährige Summe KU drauf einzahlen.
auch hier - bitte nicht einfach nur einzahlen sondern eindeutig mit Verwendungszweck.
(Hatte mich 2009 selber verteidigt, bis dann 10/2009 mitten in der Urteilsverhandlung der Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, da ich ja auf einmal ohne RA nichts mehr sagen durfte)...
Da ist aber ganz heftig was schief gelaufen. Ein Verfahren, das vor dem 01.09.2009 anhängig war, hätte nach dem FGG zu Ende geführt werden müssen (-> Art. 111 FGG-RG), der im FamFG manifestierte Anwaltszwang gilt nicht.
Gruss von der Insel
Hallo
Da ist aber ganz heftig was schief gelaufen. Ein Verfahren, das vor dem 01.09.2009 anhängig war, hätte nach dem FGG zu Ende geführt werden müssen (-> Art. 111 FGG-RG), der im FamFG manifestierte Anwaltszwang gilt nicht.
Die haben Ihre Chance clever genutzt. Ich kam im Nachgang aus der Nummer nicht mehr raus.
Derzeit kämpfe ich mit dem Problem, dass der Kurze (15Jahre) dermaßen von der KM manipuliert wird und mich ständing anmacht. "Wieso ich den Geld wegnehmen will (KU geht ja ab Januar zu Sohnemann 18J.) und und und...."
Da hilft kein gutes Zureden oder Erklärungsversuche, Antwort ist immer: Du weißt was du machst und ich weiß es auch. Du hast Mama weh getan und Mama ist die Beste!!!
Das nach 10 Jahren Trennung und ansich einen guten Verhältnis zu den Jungs. Welche Macht doch die KM hat... Selbst Linkverweise auf die Rechtslage werden einfach weggetan und ich bin der Depp....
zum KOTZEN!!!
VG
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.