Hallo an Alle!
Es ist also bald soweit: das Kind wird 18 und es wurde nun das zweite Mal angeschrieben, dass er sich um Nachweise kümmern muss für sich und seine Mutter, damit der Haftungsanteil errechnet werden kann.
Es gibt einen unbefristeten Titel und die Kontonummer des Sohnes ist bekannt (durch die KM). Wie wir erwartet haben, passiert natürlich gar nichts! Briefe nicht beantwortet, Kontonummer nicht bestätigt, Schulbescheinigung etc. nicht geschickt... Da null Kontakt zum Kind besteht und es zudem weit entfernt wohnt, gibt es auch keine Möglichkeit mal eben vorbei zu fahren...
Nun mehrere Fragen zum weiteren Vorgehen:
Wir planen eine Stufenklage anzuleiern, wenn der Sohn sich nicht meldet. Müssen wir die bezahlen, oder werden die Kosten dem Kind auferlegt, weil es ja quasi seine "Schuld" ist, dass es dazu kommen muss? Müsste er dann die Kosten auch unseres Anwaltes übernehmen? Oder kann es sogar dazu kommen, dass wir die Kosten übernehmen müssen, falls er doch noch Schüler ist und KM nichts hat?
Wenn sich heraus kristallisiert, dass wir nach Kenntnis der Verhältnisse mehr zahlen müssten als vorher aus dem Titel, sind wir dann verpflichtet (wenn es gar nicht zur Abänderung kommt) oder ist weiterhin der Titel maßgebend?
Wäre es eine Stufe runter in der DD Tabbelle wenn der Sohn Unterhaltsberechtigt ist, wir noch an ein 2.tes Kind zahlen (also seinen Bruder) und mein Mann eigentlich auch noch an mich, da ich nur ein paar Stunden arbeite? Oder würde ein Gericht sagen: ne, Unterhaltsberechtigt sind nur die Kinder, die neue Ehefrau kann ja mehr arbeiten gehen...
Hat Jemand von euch bereits Erfahrungen mit einer Stufenklage? Wie gesagt: wir haben null Unterlagen und werden auf normalem Weg wohl auch keine Unterlagen bekommen... Im zweiten Schreiben wurde bereits mit Anwalt "gedroht", weil es eben unmöglich ist so den Haftungsanteil zu errechnen :-(.
Kessie
moin,
sehr unschöne Situation.
Wenn das Kind sich nicht rührt müsst ihr klagen. Und bis dahin natürlich weiter den Titel bedienen. Ansonsten kann der Jung-Erwachsene sofort vollstrecken.
Also: weiterzahlen, bis das Kind den Titel herausgibt oder die Abänderungsklage wirksam ist.
Im Zweifel müsst ihr das zahlen, wenn das Kind nix hat. Ich weiss auch nicht, ob da Mutwilligkeit greift, der Titel ist ja unbefristet, das Kind ist mMn also erstmal im Recht (ob das moralisch richtig ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt).
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
der unbefristete Titel gilt weiter bis er geändert wird. Das ist allerdings für euch unbefriedigend, weiterhin ist das Kind erst ab Volljährigkeit für sich selbst verantwortlich. D.h. wenn heute nichts passiert, dann ist das ok, weil das Kind nicht zuständig ist. Es müssten deshalb sinnvolle Fristen (z.B. 14 Tage) ab Volljährigkeit gesetzt werden.
Dein Mann hat 3 unterhaltsberechtigte Personen 2 Kinder und Dich. Damit geht es in der DDT eine Stufe herunter, da die DDT für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.
Da keiner mehr zahlen muss als er alleine zu zahlen hätte, muss Dein Mann nicht mehr zahlen als er alleine an KU leisten müsste, das ist die obere Grenze.
Der KU, den er alleine zu zahlen hätte, ergibt aus der 4. Alterstufe in Abhängigkeit des Einkommens und eine Stufe runter der DDT. Davon ist das volle KG abzuziehen.
Im Mangelfall ist die Rechnung noch einmal anders.
Ihr müsst auf Abänderung klagen weil sonst der Titel fortbesteht. Allerdings kann die KM daraus nicht mehr vollstrecken lassen sondern nur noch das Kind.
Weiterhin gilt gezahlter Unterhalt als verbraucht, d.h. wenn ihr zahlt, dann ist das Geld weg. Ihr solltet deshalb zumindest ausrechnen, was Dein Mann alleine als KU zahlen müsste und auch nicht mehr zahlen oder aber den Unterhalt als Darlehn gewähren.
Es muss auch nicht zu einer Herausgabe des Titels kommen, es ist ausreichend, wenn das Kind eine Verzichtserklärung über den Anteil, der den titulierte Anteil höher als der tatsächliche ist, abgibt.
Die Aufteilung der Kosten des Verfahrens ist nicht einfach. Aber, wenn das Kind die Klage durch Nichtstun erzwungen hat, dann legen auch die Gerichte in vielen Fällen die Kosten auch dem Kind auf. Das Problem ist, wenn das Kind nicht zahlen kann, dann sind wiederum die Eltern dran dafür zu zahlen.
VG Susi
Das Problem ist, wenn das Kind nicht zahlen kann, dann sind wiederum die Eltern dran dafür zu zahlen.
Aber aus der Kostenentscheidung kann 30 Jahre lang vollstreckt werden...
Danke für die Antworten!
Im ersten Schreiben haben wir die Mutter und auch das Kind angeschrieben um schon mal anzukündigen was an Unterlagen benötigt wird. Im zweiten Schreiben nur noch das Kind mit Fristsetzung bis zu seinem Geburtstag. Ab dem Tag würden wir das Geld auf das Konto geben, welches die Mutter uns gab... Evtl. zu viel bezahltes Geld haben wir bereits als Darlehen angeboten.
Es ärgert einen natürlich, dass die "Gegenseite" sich mal wieder schön ausruht... Wobei die Auskunfstklage ist für uns natürlich gut um endlich zu sehen, ob KM auch was zahlen müsste.
Jedenfalls wird zeitnah ein Anwaltstermin gemacht, so dass kurz nach dem 18.ten Geburtstag Klage erhoben werden kann.
Ich habe gerade irgendwo gelesen, dass die DD Tabelle für 2 ausgerichtet ist, die neue Ehefrau aber nur zählberechtigt ist, wenn ihr Unterhalt zustehen würde... Theoretisch könnte ich ja mehr arbeiten. Also mich selber unterhalten. Praktisch ist das natürlich wegen meines Alters schwierig und so auch nicht gewollt. Denn ich arbeite halt weniger und halte meinem Mann "den Rücken" frei. Aber werde ich wirklich berücksichtigt als Unterhaltsberechtigte und wir würden eine Stufe runter gehen? Sind zwar "nur" ein paar Euro. Aber hier geht es mir auch ums Prinzip!
Es erscheint schon mehr als ungerecht, dass man dem Kind hinterherlaufen muss... KV will ja zahlen. Aber wir wissen eben nicht wie viel.Und wenn wir bei der Auskunftsklage feststellen, dass wir weiter zahlen müssen, dann haben wir auf jeden Fall die Kosten für den Rechtsanwalt an der Backe...
Kann man im möglichen anschließenden Abänderungsverfahren (falls die KM auch was beitragen muss) den Titel dann zumindest befristen? Nicht, dass wir in spätestens 3 Jahren das gleiche Problem haben wenn das Kind 21 wird und dann nicht mehr privilegiert ist. Oder kann man den Titel auch insofern abändern, dass er erlischt, wenn das Kind keine Schulbescheinigungen pünktlich schickt, die Schule abbricht und dann eine Ausbildung macht...? Hat da Jemand von euch schon Erfahrungen mit?
@Susie64: aber wenn dem Kind Unterhalt zusteht, dann kann es doch davon die Gerichtskosten zahlen?! Ist ja nicht unsere Schuld, wenn er meint sich tot stellen zu müssen... Meine irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man die Hauptklage (also das Abänderungsverfahren) nicht weiter verfolgt, weil die Auskunftsklage schon dazu geführt hat, dass man weiß das man mehr oder das gleiche zahlen muss, dass dann der Beklagte den Prozess zahlen muss.
Weder eine Stufenklage gegen das dann volljährige Kind noch eine Auskunftsklage gegen die Mutter sind notwendig. Direkte Auskunftsklage gegen die Mutter wäre ohnehin erfolglos.
Ein unbefristeter Titel ist zwar nachteilig für den Unterhaltspflichtigen, aber der BGH hat nach langem Hin und Her der OLG gegen Ende 2016 endlich dafür gesorgt (XII ZB 422/15), dass Klarheit hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast bei Entritt der Volljährigkeit besteht. Die hat seitdem nämlich nicht der Unterhaltspflichtige, sondern das volljährig gewordene Kind! Das bedeutet, dass gegen das Kind ohne Stufenantrag direkt auf Abänderung der Unterhaltsverpflichtung (also auf Reduzierung bzw. Entfall) geklagt werden kann, wenn es seine Unterhaltsbedürftigkeit nicht oder nicht vollständig nachweist. Und dazu zählen nunmal auch die Auskünfte über die Mutter.
Die Auskunftsklage sollte nur gegen das Kind gestellt werden in Form der Stufenklage. Wenn wir gleich auf Abänderung klagen ohne zu wissen um welchen Betrag es geht, dann zahlen wir doch erhöhte Prozesskosten?! Denn wir wissen doch gar nicht, auf was abgeändert werden kann /soll/ darf...
Die Überlegung war folgende:
wir machen die Stufenklage. Dann muss das Kind Unterlagen (auch der Mutter) vorlegen. Stellt sich raus, dass der Betrag dann höher oder gleich ist für uns, dann verzichten wir auf die Abänderung. Im besten Fall muss das Kind dann die Prozesskosten zahlen, da es vorher sich geweigert hat Auskunft zu geben...
Machen wir gleich die Abänderung ins Blaue, dann zahlen wir wohl auch (zumindest anteilig) die Prozesskosten und der "Streitwert" wird dann nach dem ermittelt, was wir zahlen müssen. Das wäre doch nachteilig für uns?!
egalo hat es doch schon ausreichend ausgeführt.
Unterhaltsbedürftigkeit ist nicht dargelegt und auch nicht ersichtlich. Damit erst einmal Antrag auf Aufhebung der Titel. Legt dann das Kind die Belege im Verfahren vor, gebt ihr eine Teilerledigungserklärung ab und ändert den Antrag entsprechend ab. Bezüglich dem erledigten Teil trägt Kind die Kosten, bezüglich dem zu reduzierenden Teil ebenfalls (Wenn das Gericht nicht seine soziale Ader entdeckt und die Kosten anders verteilt, aber das kann bei der Stufenklage genauso passieren).
Läuft im Ergebnis aufs selbe raus, ist aber schneller, einfacher, kalkulierbarer.
Eine Stufenklage dient in dem Fall höchstens der Beschäftigung eines Referendars, der so was mal ausprobieren will.
Gruss von der Insel